Beiträge von gfusdt5

    Finanztip hat das Thema jetzt auch aufgegriffen und analysiert das angebliche "Klumpenrisiko" etwas sachlicher. Das Fazit ist: wer unbedingt will, kann sein World oder All-World Depot "nachwürzen", es wird aber nicht unbedingt empfohlen, da niemand weiß, wie sich der Aktienmarkt weiterentwickeln wird. Zum "Nachwürzen" wird ein World Small Cap- oder ein Equal Weight-ETF empfohlen.

    Die größte Kritik am MSCI World: Ist er zu riskant geworden? Streuung & Konzentration 2025

    Eine Systemkrise ist für mich eine Krise, die das gesamte System betrifft.

    Das hilft leider nicht weiter. In einer Systemkrise kann halt alles Mögliche passieren. Wenn du sorge hast, während einer Systemkrise nicht mehr an deine Fondsanteile zu kommen, könntest du dein Geld stattdessen auf ein Bankkonto legen. In einer Systemkrise werden vielleicht aber auch alle Banken ausfallen und dein Geld wäre ebenfalls weg. Um dich davor zu schützen, könntest du dein Geld unter dein Kopfkissen legen. Aber in einer Systemkrise könnte es eine Hyperinflation geben und dein Geld wäre wertlos. Um dich wiederum davor zu schützen, könntest du dein Geld in Gold tauschen und dieses in deinem Garten vergraben. Aber in einer Systemkrise gibt es möglicherweise keinen funktionierenden Rechtstaat mehr und dein Gold wird von irgendwelchen Leuten geklaut, die dich deswegen totschlagen. Irgendwas schlimmeres kann halt immer passieren 😩

    Ich sehen oben 2 x die gleichen ISIN. Also sind es auch die gleichen Fonds.

    Hast du mal probiert die Fonds an die KAG zurückzugeben?

    edit: zum LU1992127883 lese ich gerade auf der Allianz-Seite:

    "Aufgrund der Handelsbeschränkungen, die sich aus den Sanktionen im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Krieg ergeben, hat die Verwaltungsgesellschaft am 28.02.2022 beschlossen, die Rücknahme, Zeichnung und Bewertung für diesen Investmentfonds auszusetzen."

    Der LU2571887368 sollte aber über die KAG handelbar sein.

    Vermutlich wird es auf EU-Ebene eine ähnliche gesetzliche Regelung geben (finde ich gerade nicht auf die schnelle).

    Noch eine Ergänzung: In Deutschland wird die europäische UCITS-Richtlinie durch das KAGB umgesetzt. Die Regelungen wird es also analog in allen EU-Ländern geben.

    Bevor es hier jetzt seitenweise weitere Mutmaßungen gibt, könnte ein Blick auf die gesetzliche Lage helfen: Laut §100 KAGB geht im Falle einer Insolvenz des Fondsanbieters, das Sondervermögen auf die Verwahrstelle über, die das Sondervermögen abzuwickeln und an die Anleger zu verteilen hat. Die BaFin kann aber auch eine Ausnahmegenehmigung erlassen, wodurch ein anderer Fondsanbieter die Verwaltung des Sondervermögens übernehmen kann.

    § 100 KAGB - Einzelnorm

    Vermutlich wird es auf EU-Ebene eine ähnliche gesetzliche Regelung geben (finde ich gerade nicht auf die schnelle).

    ...sondern offenbar nur darauf aus war, seinen Diskussionspartner (in diesem Fall mich) niederzumachen, indem abstruße und absurde Gegenfragen gestellt wurden, wie man sie von AfD-Bots und sonstigen "Fake- News und Verschwörungserzählern" her kennt.

    Er hat dich nicht niedergemacht, sondern lediglich Fragen gestellt, die dich zu Nachdenken bringen sollten.

    Leider werden mittlerweile so ziemlich alle Foren und öffentlich zugängigen Diskussionsplattformen von diesem Ungeziefer durchsetzt. Keine Ahnung woher dieses Geschmeiß kommt, aber meiner Ansicht nach hilft dagegen am ehesten Napalm.

    Nun, das was ich - zugegebenermaßen ein wenig drastisch beschreibe, ist jedoch eine nicht von der Hand zu weisende Tatsache. Es ist leider nunmal so dass öffentliche Diskussionsplattformen von diesen Störern systematisch durchsetzt werden. Ich finde, dass man sich dagegen wehren muss. Und ich bin beileibe kein Freund von zartem Kuschelkurs oder unterwürfigem Getue. Davon halte ich auch nichts in der realen Offline Welt, bei mir geht's immer hart zur Sache.

    Jetzt mach mal halblang, der Einzige der sich hier im Ton vergreift, bist du.

    2. Ich muss alle Kapitalerträge angeben, nicht nur den, wo zuviel abgeführt wurde?

    Es müssen nicht alle Kapitalerträge angegeben werden, sondern nur die der Bank, die für die Erstattung relevant sind.

    Dann einfach die Zeile 17 für den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag der nicht genannaten Kapitalerträge nutzen (anstatt der Zeile 16).

    Das machen sie. BIC DEUTDEFFVAC. Echtzeitüberweisung wurde auch bestätigt (also Bestätigung wird im Online-Dialog der überweisenden Bank gezeigt.)

    Wenn ich mal wieder eine manuelle Einzahlung vornehme werde ich schauen ob’s dann schneller geht, jetzt wo das Konto bereits hinterlegt ist.

    Bei mir ging es nicht schneller. Meine bisherigen zwei Echtzeitüberweisungen wurden ca. eine Stunde später bei Scalable angezeigt. Ich könnte mir vorstellen, dass zwar das Deutsche Bank Konto als empfangende Stelle Echtzeitüberweisungen unterstützt, die Synchronisierung mit Scalable dann aber eine Stunde dauert. Aber mit einer Stunde bin ich durchaus zufrieden. Bei der Baader Bank hat es ja manchmal bis zu zwei Tage gedauert.

    Meine 1. Frage, die ich Montag auch an SC stellen könnte (bei einer anderen Frage wurde mir zügig und kompetent geantwortet):

    Kann ich nach der Einrichtung des Kontos bei SC nun von beliebigen Konten Geld auf dieses überweisen?

    Beim neuen Scalable kannst du Einzahlungen von deinem Referenzkonto und auch von einem anderen auf dich registrierten Konto vornehmen. Siehe z.B. hier.

    2. Frage
    Ich gehe davon aus, dass Überweisungen (Gewinne abholen :)) von dem SC-Konto nur auf das eigene Referenzkonto bei einer anderen Bank möglich sind?

    Korrekt

    Ich habe trotzdem einmal versucht, die Rechnung nachzuvollziehen und frage jetzt, ob jemand die Quelle nennen kann, wo ich den ersten -damit gültigen- Rücknahmepreis des jeweils neuen Jahres zu dem betreffenden ETF/Fonds bekomme. Problem dabei ist, dass z.B. die Währung des ETFs nicht immer EUR, sondern häufig USD ist.
    Das bedeutet, dass ich auch noch den dann entsprechenden Devisenkurs benötige.

    Im Comdirect Informer gibt es den Kurs der Fondsgesellschaft in Euro mit vier Nachkommastellen, der bei meinen Berechnungen bisher immer gepasst hat.

    Das stimmt so auch nicht. Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Gewinn gedeckelt. Ich nehme nochmal mein Beispiel von oben (ohne unterjährige Käufe).

    Kurs am 01.01. war 74,86 Euro, somit liegt die Vorabpauachale bei 1,20 Euro. Wenn der Kurs am 31.12. nun bei 75,86 Euro liegt, wird für die Vorabpauschale nur 1,00 Euro angesetzt. Liegt der Kurs am Jahresende bei 74,80 Euro (also 0,06 Euro niedriger als am 01.01.), dann beträgt die Vorabpauschale 0,00 Euro (da diese nicht negativ sein kann).

    Ich habe nichts gegenteiliges behauptet.

    Das war ja auch der Grund für meine Frage. Bei einem unterjährigen Kauf zu einem höheren Kurs als dem Schlusskurs entsteht ja für diesen Anteil ein echter Buchverlust. §18 Abs. 1 InvStG liest sich aber tatsächlich so, dass auch in diesem Fall die Vorabpauschale (anteilig) angesetzt wird. Es müssen also Steuern auf fiktive Gewinne gezahlt werden, obwohl Buchverluste entstanden sind (danke johu für den Link zum entsprechenden Paragraphen).

    Ja, richtig, relevant ist immer der Kurs vom 01.01. und nicht der individuelle Kaufkurs des Anlegers.

    Aber die Vorabpauschale wird nur zugrunde gelegt, wenn dein Buchgewinn größer als diese ist.

    Ist dein Buchgewinn kleiner, gilt dieser Buchgewinn.

    Ist dein Buchgewinn negativ, ist die Vorabpauschale auf 0 zu setzen. (Du sollst ja nicht vorab schon eine Steuerrückzahlung bekommen.)

    Das ist leider nicht so. Die Vorabpauschale richtet sich nicht nach deiner individuellen Depotentwicklung, sondern wird pauschal erhoben.

    Es gibt auch keine Steuerrückzahlung in dem Fall, sondern eine Erhöhung des negativen Ertages.

    Die Frage lautet also: Unterliegt die Vorabpauschale der Verlustverrechnung. Ich schätze, ja das müsste so sein. Aber vielleicht möchtet ihr hier nochmal bei der Recherche helfen.

    Ok, ich verstehe jetzt was du meinst. Die Vorabpauschale, die im laufenden Jahr erhoben wurde, kann der Verlustverrechnung unterliegen, da sie ebenso wie andere Veräußerungserträge einen regulären sonstigen Kapitalertrag darstellt. Für die Vorabpauschalen der Vorjahre gilt das aber nicht. Für diese Pauschalen wird nichts erstattet, da die Erträge der Vorjahre nicht mehr berücksichtigt werden.

    Ja so würde man es denken. Doch habe ich eben mal einen Blick auf die Steuerdaten des Depots geschaut, und das Verrechnungssaldo für sonstige Erträge (=ETF) ist positiv. Daher hätte ich gedacht, dass sonstige Verluste diesen ausgleichen müssten.

    Ja, richtig, das hatte ich ja auch geschrieben. Wenn es bereits positive Erträge gibt, die versteuert wurden, dann gibt es eine Erstattung. Es werden aber nicht die Steuern auf die Vorabpauschale erstattet, sondern die Steuern auf die positiven Erträge.

    Im Sinne des Tax Loss Harvesting müsste ein Verkauf der frischen Anteile zu Negativerträgen führen, die mit der Vorabpauschale verrechnenbar sind. Konsequenz: Auf die Pauschale gezahlte Steuer sollte durch die Bank erstattet werden.

    Nein, es wird keine gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale erstattet. Die Vorabpauschale mindert den Ertrag, ist dieser negativ, erhöht sich also der Verlust, der in den Verlustopf eingestellt wird.

    Eine Steuer wird in diesem Zusammenhang nur erstattet, wenn es zuvor versteuerte Gewinne gegeben hat, die verrechnet werden können.

    Das gilt aber nur für die Berechnung der Vorabpauschale mit den Daten vom 01.01. Wenn unterjährig ein Kauf stattfindet und bis Jahresende ein Buchverlust entsteht, dann hat das keinen Einfluss auf die Berechnung der Vorabpauschale. Es wird immer der Wert vom 01.01. für die Berechnung herangezogen und das Ergebnis ggf. um xx/12 verringert, wenn unterjährige Käufe stattgefunden haben.

    Ja ich weiß... Aber trotzdem hat mein eigener kleiner "Glücksritter" mich dazu bewogen nochmal ein paar Tausender in die beiden gerade runterrauschenden ETFs nachzuschießen. In 10 Jahren werden diese Anteile ihre Rendite gemacht haben und reif für die Ernte sein...

    Ich vermute du wirst wegen dieser Investition von "ein paar Tausender" während der aktuellen kleinen Schwankung unglaublich reich werden. Vermutlich genauso reich, als hättest du das Geld bereits im September 2024 angelegt. Das ist schon eine enorme Aussicht auf die zukünftige "Ernte" 😉