Beiträge von fw01

    Danke für die Beiträge! Ich denke ein paar Empfehlungen kann ich schon mitnehmen. ;)

    Können sich nicht zwei erwachsene Menschen zusammensetzen und gemeinsam definieren, was für beide fair ist, wann sich jemand abhängig oder unterlegen fühlt? Muss man halt etwas miteinander reden. Da frag ich doch nicht das Internet.

    Es steht doch nirgendwo, dass wir das nicht tun. Weil man in den meisten Fällen eben zum ersten mal heiratet, schadet es ja nicht auf Erfahrungen anderer zurückzugreifen. ;)

    Viel Spaß bei der weiteren Objektivierung. Vielleicht gibt es ja in der Beziehung auch noch die Begriffe Liebe und Großzügigkeit? Diese Aspekte löst auch kein Ehevertrag.

    Mir scheint die Frage in #3 sehr berechtigt.

    Verstehe ehrlichgesagt nicht, was das damit zu tun hat. Ich glaube nicht, dass wir das einzige Ehepaar sind, das sich Gedanken macht (gerade weil uns Gütertrennung aufoktroyiert wurde), wie wir Kosten fair aufteilen. Ich finde, gerade falsch verstandene Großzügigkeit kann eine Beziehung belasten, etwa weil sich ein Partner finanziell abhängig/unterlegen fühlt oder ein schlechtes Gewissen hat, sich Dinge zu kaufen. Und nein, das gilt nicht, wenn man mal essen geht oder sich was schenkt. ;)

    Wie ich weiter oben schonmal geschrieben hatte, wenn ihr es sehr als meins ist meins und deins ist deins und keiner will vom anderen was abhaben seht, dann würde ich die gemeinsamen Kosten einfach 50:50 aufteilen.

    Subjektiv ist Gerechtigkeit immer eine Frage des Blickwinkels. :) Deswegen der Versuch der Objektivierung... 50:50 find ich nicht grundsätzlich verkehrt, stößt halt schnell an Grenzen, selbst bei zwei Vollzeit-arbeitenden Partnern. Beispiel: einer ist Anwalt und verdient jährlich gut sechsstellig, der andere Hilfskraft und hat nicht mal ein Zehntel. Die wahrscheinlichen Ansprüche des ersteren kann letzterer nicht mitgehen, also entweder schraubt ersterer seinen Lebensstandard deutlich runter oder es bleibt nicht bei 50:50. Daher dachte ich an den Grundsatz, Kosten entsprechend der Einkommensverteilung aufzuteilen (was natürlich auch nur dann funktioniert, soweit beide ihr Potential gleichermaßen nutzen und nicht einer sich aushalten lässt).

    Grundsätzlich sind die gesetzlichen Regelungen der Ehe für beide Partner fair.

    Würde ich anders sehen - mit meinen Beispielen wollte ich sagen, dass die Regelungen in vielen Fällen einen Ausgleich schaffen, wo meines Erachtens keiner sein sollte.

    So will ich nichts vom Kapital meiner Frau und meine Frau nichts von meinem Gehalt, aber die gemeinsamen Verbindlichkeiten wollen wir fair aufteilen. Aber vielleicht seh ich das auch zu naiv...

    Bzgl. Vertrag: ob der so eindeutig benachteiligt, weiß ich nicht. Wir haben besprochen, dass das so sein kann. Andererseits bleibt auch mein Einkommen mein Einkommen. Selbst wenn wir das eindeutig feststellen könnten, wir könnten es nicht auf einen Betrag beziffern. Versorgungsausgleich - guter Punkt, den kannte ich noch nicht.

    Die Frage, die ich mir stellen würde, wäre weniger nach der Gewichtung der Einkünfte als danach, was Du als Gegenleistung erhalten müsstest, um die o.g. Nachteile auszugleichen und Dich so zu stellen, als ob der Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre.

    Danke Dir! Grundsätzlich sind beide Seiten guten Willens, es besteht kein Zweifel dass wir eine faire Lösung finden müssen und das wurde beim Notar auch diskutiert, aber nicht festgehalten - die Frage ist nur wie man die Lösung ermittelt.

    Extrembeispiele: Geringverdiener heiratet Immobilienerbin, kündigt und lässt sich von ihr aushalten - oder Spitzenverdiener heiratet Hausfrau mit 3,50 aufm Sparbuch und bleibt bis in alle Ewigkeiten Alleinverdiener. Fair ist, denke ich, irgendwo dazwischen. :)

    Der Nachteil eines Ehevertrags müsste (meiner naiven Meinung nach) das umfassen, was alle "ehelichen Pflichten" finanzieller Art inkl. Ehevertrag gegenüber dem unverheirateten Zustand betrifft. Den Vergleich gegenüber der Ehe ohne Ehevertrag wäre meines Erachtens schief. Oder?

    Wie sieht es eigentlich mit Vorsorgeausgleich aus, habt ihr das im Ehevertrag auch geregelt? Oder müsstest du deiner Frau im Zweifel noch Rentenpunkte abgeben bzw. hat sie eine eigene private Altersvorsorge?

    Interessanter Aspekt, Danke! Vorsorgeausgleich ist im Vertrag nicht enthalten, wobei ich in aller Naivität davon ausgehen würde, dass im worst case das ausreichend vorhandene Kapital maßgeblich ist (da brauchts auch keine weitere Vorsorge).

    Oder aber ein angemessener finanzieller Ausgleich für die Nachteile aus dem Ehevertrag, d.h. B reicht regelmäßig einen angemessenen Teil der nicht entnommenen Einkünfte bzw. des stillen Vermögenszuwachses aus den Beteiligungen an A weiter und trägt damit zum gemeinsamen Lebensunterhalt und Vermögensaufbau bei, wie es Leute tun, die keinen Ehevertrag abschließen ("sozialromantisches Modell").

    Danke für die Einschätzung! Grundsätzlich liegt uns schon eher das „sozialromantische Modell“, jedoch sollten die Beiträge einfach fair verteilt sein. Würdest Du die nicht entnommenen Einkünfte ähnlich gewichten wie ganz konkrete, zu versteuernde Einkünfte?

    Der „Nachteil“ aus dem Ehevertrag gilt ja prinzipiell für beide - A teilt sein Einkommen mit B und B seine Kapitaleinkünfte mit A.

    Hoffentlich werden dann nicht irgendwann auch noch Kinder im Spiel sein, wie bei den Herrschaften aus Hamburg und Dänemark, die kürzlich öffentlichen Einblick in ihre geschäftlichen und familiären Beziehungen gegeben haben.

    Ach du liebe Zeit. Nein, also ohne zu tief da einsteigen zu wollen: ich würde Familie und das wirtschaftliche Auskommen in der Familie klar trennen. Aber natürlich sollte letzteres auch fair sein, damit es nicht am Ende ersteres belastet. Zum Glück sprechen wir nicht von den Dimensionen dieser Steakmillionäre.

    Auf jeden Fall ist die Konstellation aus meiner Sicht sehr unfair, weil einer die Kosten trägt und der andere im Gegenzug verdeckt Vermögen aufbauen kann.

    Danke für die Einschätzung! Die Gütertrennung ist in der Tat aufdiktiert, aber per Gesellschaftervertrag, nicht durch einen alten Herrn. ;)

    Subjektiv hätte ich das ähnlich eingeschätzt, mir fehlt jedoch eine objektive und sinnvolle Lösung. Beteiligung, Kinderbetreuung etc. lassen keine Zeit für weitere Erwerbstätigkeit. Aus meiner Position zu erwarten, dass das vorhandene Vermögen eine adäquate Rendite bringen sollte, ist auch schwierig. Ist ja nicht meines.

    Guten Abend Forum,

    gerne würde ich Euch um Rat oder Erfahrungswerte fragen - oder auch einfach eine Meinung. Grundsätzlich ein recht häufiges Szenario:

    - Zwei Ehepartner mit Ehevertrag (Gütertrennung), Partner A erzielt Einkommen ausschließlich aus nichtselbstständiger Arbeit, Partner B deutlich weniger Einkommen ausschließlich aus Beteiligung bzw. aus seinem Kapital (Vermietung).

    --> wie würdet Ihr Verbindlichkeiten (also die üblichen: gemeinsame Mietwohnung, Lebenshaltung, Mobilität, ...) fair aufteilen? Ich hätte gesagt: entsprechend dem Verhältnis des jeweiligen Nettoeinkommens.

    - Nicht mehr so einfach: beide Ehepartner werden steuerlich gemeinsam veranlagt, die Günstigerprüfung ergibt Kinderfreibetrag statt Kindergeld (Kindergeld erhält Partner B). Ich hätte gesagt: die Steuerschuld inkl. Rückzahlung des Kindergeldes wird entsprechend dem Verhältnis des jeweiligen Bruttoeinkommens aufgeteilt, sodass beide dem gleichen Steuersatz unterliegen. Wie würdet Ihr das handhaben?

    - Noch etwas komplizierter: Partner B verfügt über Kapitalvermögen, das aufgrund einer bescheidenen Bruttorendite (sagen wir 1%) zu dem relativ geringeren Einkommen führt. Eine Rendite im Bereich 3-5% würde das Einkommen von Partner A übertreffen. Partner A hingegen hat kein und kann aufgrund der Verbindlichkeiten kein nennenswertes Kapital aufbauen. Würde das für Euch etwas an der o.g. Verteilung ändern?

    Herzlichen Dank schon im voraus für die Diskussion. :)

    Der Marktwert ist bei weitem höher (ist ja auch entsprechend vermietet), daher hänge ich grade an diesem Buchwert/AfA-Problem.

    Abreissen und (mit allem was der Bebauungsplan hergibt) wäre natürlich lukrativer. Aber es widerstrebt mir, ein 60 Jahre altes aber einwandfreies Haus plattzumachen…

    Ist das denn steuerrechtlich zulässig? Ein Gutachten für die Auszahlung der Geschwister weist dem Haus einen Wert von rd. 25t€ zu, das Grundstück ist aktuell ca. das 50-80fache wert. Für eine brauchbare AfA müsste man den Buchwert des Hauses also locker verdreissigfachen…

    Hallo zusammen,

    gerade sitze ich vor der Steuererklärung und glaube, einen Haken an einer Immobilie entdeckt zu haben.

    Es geht um ein freistehendes EFH auf einem recht großen Grundstück in bester A-Lage. Das Haus selbst ist 60 Jahre alt und somit nur einen kleinen Bruchteil des Grundstücks wert. Hat mein Mann zur Hälfte geerbt, der Plan ist: mit Mieteinnahmen die Geschwister auszahlen, sollte ja locker funktionieren.

    Nun gibt es zwei Probleme: durch die Mietpreisbremse ist der Quadratmeterpreis gedeckelt. Für das Haus ergibt das immer noch einen sehr ordentlichen Betrag, bezogen auf den Grundstückswert aber eher bescheiden (ca. 1,7% vor Steuern). Dazu kommt: weil das Haus so wenig wert ist, fällt in der Steuererklärung praktisch auch keine AfA an, die Mieteinnahmen sind also fast komplett zu versteuern.

    Heißt: angesichts der Mietpreisbremse zu wenig Wohnfläche (oder zu viel Grundstück) und angesichts der Steuer zu alt - hab ich das richtig verstanden? Und wie geht man mit sowas am besten um?

    Vielen Dank schon im Voraus für Euren Rat! :)