Ich bin zwar kein Experte oder gar Jurist, aber ich würde mich sehr wundern, wenn die Bank im beschriebenen Fall nicht für den Schaden aufkommen müsste. Der Mitarbeiter handelt schließlich im Auftrag der Bank und diese hat sicherzustellen, dass dies auch ordnungsgemäß geschieht.
Ob das AnlEntG in einem solchen Fall überhaupt zu Anwendung käme, wage ich zu bezweifeln. Hierzu der Wortlaut des Paragraph 1 Abs. 4 AnlEntG:
"Ein Entschädigungsfall im Sinne dieses Gesetzes tritt ein, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) feststellt, dass ein Institut aus Gründen, die mit seiner Finanzlage unmittelbar zusammenhängen, nicht in der Lage ist, Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen und keine Aussicht auf eine spätere Erfüllung besteht."
Demnach liegt ein solcher Entschädigungsfall nur vor, wenn die BaFin feststellt, dass ein Institut auf finanziellen Gründen nicht zahlen kann. Das ganze sollte somit nicht für einen einzelnen Betrugsfall bei einem Privantanleger zur Anwendung kommen.
Da käme vermutlich eher der Schadenersatz nach dem BGB in Frage. Letztlich kommt es dort aber auch auf das Verschulden an. Wenn man seinen Teil dazu beigetragen hat, dass der Betrug ermöglicht wurde (z.B. in die Phishing-Falle getappt) und dieser nicht in der Sphäre der Bank liegt, dürfte es mit einem Schadenersatz schwieriger werden.
Wie gesagt, ich bin kein Experte und empfehle daher den Gang zu einem Juristen, wenn der Fall Bauchschmerzen bereitet.