Abfindung bei Insolvenzverfahren

  • Hallo,

    mein noch derzeitiger Arbeitgeber hat im Januar 2024 Insolvenz angemeldet.

    Der Insolvenzverwalter hat uns fristgerecht 3 Monate vorher (verkürzte Kündigungsfrist, bin seit knapp 20 Jahren im Unternehmen) gekündigt.

    Unsere Gehälter werden noch bis Ende Juli weitergezahlt. Ab August 2024 würde die Arbeitslosigkeit eintreten.

    Frage: Ist eine Forderung trotz Insolvenz noch realistisch? Wann hätte man die Kündigungsschutzklage einreichen müssen?

    Ist der Insolvenzverwalter verpflichtet die Arbeitgeber über den aktuellen finanziellen Stand zu informieren?

  • Was meinst Du denn mit "eine Forderung"? Dein Gehalt? Im Titel steht Abfindung. Gibt es dazu einen Vertrag?

    Die Forderungen von Mitarbeitern gegen den Arbeitgeber werden prinzipiell nach dem gleichen Verfahren abgearbeitet wie alle anderen auch und eine Quote ausgezahlt.

    Wenn Dein Gehalt nicht mehr kommt, kannst Du Insolvenzgeld bei der Arbeitsagentur beantragen.

  • Die Threadstarterin möchte gern eine Abfindung von ihrem insolventen Arbeitgeber haben. Das dürfte wohl ein vergebliches Unterfangen sein.

    Da kann sie froh sein wenn sie überhaupt noch etwas von ihren möglichen Forderungen wie Urlaubsanspruch, falls vertraglich oder tariflich festgelegt (anteiliges) Urlaubs- / Weihnachtsgeld etc. erhält.

    Da gibt es teilweise Insolvenz Quoten die unter 2% der ursprünglichen Forderungssumme liegen.

    Übrigens gibt es auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindungen wegen eines Arbeitsplatzverlustes bei einem „regulär laufenden“ Unternehmen. Abfindungen werden von Arbeitgeber auch in den seltensten Fällen freiwillig angeboten. Wenn ein Arbeitsgericht über solche Fälle urteilen muss, wird häufig ein Vergleich geschlossen, der dann i. d. R. eine Abfindungssumme von 0,5 Monatsgehältern pro Jahr Betriebszugehörigkeit beinhaltet.

    Im Fall einer Insolvenz ist ein Insolvenzverwalter nicht mehr an arbeits- bzw. tariflich festgelegte Regelungen gebunden. Er entscheidet ausschließlich nach dem geltenden Insolvenzrecht. Und Abfindungen für einen Arbeitsplatzverlust sind dort überhaupt nicht vorgesehen.

  • Hallo,

    Übrigens gibt es auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindungen wegen eines Arbeitsplatzverlustes bei einem „regulär laufenden“ Unternehmen. Abfindungen werden von Arbeitgeber auch in den seltensten Fällen freiwillig angeboten.

    Richtig, aber: Bei tarifgebundenen Unternehmen, die Massenentlassungen vornehmen, gibt es einen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgehandelten Sozialplan, der dann regelmäßig auch Abfindungen vorsieht.

    Wenn aber der Arbeitgeber insolvent ist, sind alle Messen gelesen.

    Gruß Pumphut

  • Hallo,

    Richtig, aber: Bei tarifgebundenen Unternehmen, die Massenentlassungen vornehmen, gibt es einen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgehandelten Sozialplan, der dann regelmäßig auch Abfindungen vorsieht.

    Hallo Pumphut,

    diese Vorgehensweise gehört nach meinem Kenntnisstand aber zu den von mir nicht näher ausgeführten „seltensten Fällen“.

    Leider hat sich in der Arbeitswelt oder besser ausgedrückt Unternehmerwelt vor allem bei Kapitalgesellschaften die „Unsitte“ zuerst ein vorläufiges Insolvenzverfahren zu beantragen, in dem dann schon die Weichen für ein reguläres Insolvenzverfahren gestellt werden, breit gemacht. Und diese Verfahren sind eindeutig in deutlicher Mehrzahl.

    Jeder Steuerzahler trägt in diesen Fällen übrigens zwangsläufig im Endeffekt zu einer möglichen Sanierung und/oder Abwicklung eines Unternehmens bei.

    Müssten die verantwortlichen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften im Fall einer Insolvenz, ähnlich wie Gesellschafter von Personengesellschaften uneingeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen persönlich und uneingeschränkt haften, würde sich die Anzahl der Insolvenzen sicherlich schlagartig reduzieren.