Beiträge von Hoffe

    Jetzt ist es genau so passiert.

    Wechsel im Oktober beantragt für den 01.01.2024. Hat alles geklappt. Jetzt hat besagte Kasse ihren Zusatzbeitrag derart erhöht, daß der Wechsel im nachhinein betrachtet (rein finanziell) unlogisch erscheint.

    Ob man jetzt, noch im Dezember, dort wieder kündigen kann, obwohl man ja praktisch noch gar kein Mitglied ist (sondern erst im Januar) konnte oder wollte mir die besagte Kasse bislang nicht mitteilen.

    Wie am besten vorgehen

    • Dort selbst wieder kündigen (dann wohl zum 01.03.2024)?
    • Oder direkt noch im Dezember einen neuen Antrag bei einer neuen Kasse stellen und diese macht dann die Kündigung bei der Kasse, die zum 01.01.2024 zuständig ist, für den 01.03.2024?

    Ja, etwas doof, aber ich denke wir sind nicht die einzigen oder ersten, die vor dieser Thematik stehen.

    Mal schauen, ob wir morgen noch jemand erreichen.

    Sorry, daß ich gefragt habe - so klar ist es eben nicht, wie man ja auch im Verlauf des Threads bzw. der Antworten sieht.

    Und dann die vielen vielen Ausnahmen, usw. Erst recht schwer wenn man nicht im Thema steckt. Daher wollte ich hier im existierenden Thread freundlich nachfragen.

    So ist mir z.B. auch nicht klar, wer/was so eine "Pflicht" herbeiführt. Ist man in der "Pflicht" sobald ein Steuerberater einmal eine frühere (2020) Erklärung gemacht hat? Anders formuliert, kann man die Pflicht "abwenden" oder "ändern"? Dann hätte ich für meine 2021er-Erklärung ruckzuck mehr Zeit ...

    WerAuchImmer : ... also wenn man nicht verpflichtet ist, dann hat man 4 Jahre Zeit. Und wenn man verpflichtet ist, dann hat man, um beim konkreten Beispiel zu bleiben, für die 2021er-Erklärung nur bis 31.08.2023 Zeit, richtig?

    Da dies nun verstrichen ist und man die Sache, um beim Beispiel zu bleiben, erst im Monat Januar 2024 hinbekommt, was ist dann die naheliegende Konsequenz? Weiß das jemand? Bzw. wie man da am besten vorgeht?

    Google sagt: Freiwillige Steuererklärungen kann man 4 Jahre rückwirkend abgeben, also im Jahr 2024 noch für 2020, 2021, 2022 und 2023.

    ...

    Danke. Somit hätte man ja für die 2021er-Erklärung noch in 2024 Zeit.

    Ich bin auch Deinem Google-Hinweis gefolgt, aber da fand ich halt, daß es zu (viel) spät ist. Siehe hier.

    Da steht:
    Für die 2021er-Erkläung nur bis 01.11.2022 und mit Steuerberater bis 31.08.2023. Also vorbei.

    Könntest Du mir Deine Quelle nennen, herzlichen Dank.

    OK, Rürup habe ich nicht. Und wie ich das mittlerweile so sehe, läßt man auch am besten die Finger von diesen Riester/Rürup/Eichel-Dingen, .... ich jedenfalls mache da aus gegebenem Anlaß (anderer Thread) nichts neues mehr in diese Riester/Rürup/Eichel-Richtung ... für die ca. 12 Jahre die da noch vor mir liegen.

    Das schöne Geld, daß da jetzt über die Jahrzehnte rumliegt, ... ?( :rolleyes:

    Hoffe, die BAV ist nicht mein Wahlfach, aber ohne nennenswerte AG-Beteiligung (aus meiner Sicht mind. 50 % am Gesamtbeitrag, nicht 50 % von Deinem Beitrag (das ist ein großer Unterschied, aber da wird gerne verbal getrickst) hat das keinen Sinn, wenn die Kosten zu hoch sind und die garantierte Leistung zu bescheiden ist.

    Dass es für PKV-Versicherte nicht auch noch zu entsprechend höheren Beiträgen führt (ca. 20 % KV+PV bei gesetzlich versicherten BAV-Beziehern), ist zwar gut, schön und richtig, macht den Kohl aber auch nicht fett.

    Dann werde ich das wohl ab Januar komplett einstellen. Habe dummerweise nach Rückkehr noch extra dafür Sorge getragen, daß die im Jahr nicht geleisteten Umwandlungen en bloc im Dezember nachgeholt werden. War wohl nicht so schlau.

    Dachte naiverweise immer, die ganze Sache sei was Gutes...

    Muß ich wohl komplett umdenken und im Neuen Jahr diese Gehaltsumwandlung einstellen, und sattdessen was "eigenes" machen...

    Wenn da nur nicht so viele ETF-Fonds wären, als Laie und finanztechnisch wenig so versierter Mensch versinkt man da ja im Wald, ...

    Gelten Eure Ratschläge die Finger davon zu lassen, auch dann, wenn man privat krankenversichert ist?

    Ich habe auch so einen Vertrag, aber bei mir zahlt der AG da rein gar nix zu. Es wird einfach jeden Monat ein Betrag aus dem Bruttogehalt genommen und in das Produkt angelegt. Nennt sich Eichel-Förderung. Das Argument ist, daß man auf diesen Betrag keine Steuern zahlen muß (Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ja auch nicht, weil PKV-versichert). Und später, im Alter, in der Rente, sei der Steuersatz ja geringer und von daher ...

    Man darf maximal 4% (glaube ich, müßte ich aber nachschauen) von seinem Bruttogehalt wandeln - und das wird dann auf 12 Monate verteilt. Die meisten die ich kenne machen das und nehmen teil - und wandeln auch den maximal möglichen Betrag pro Monat um.

    Wenn ich nun aber diesen Diskussionsfaden hier lese, kriege ich ein ganz mulmiges Gefühl, daß das alles Mist ist? Oder sehe/interpretiere ich da jetzt was falsch?

    Soll man denn wirklich auf die steuersenkende Direktumwandlung einfach so verzichten? :huh:

    Ok, ich merke schon das ist komplex. Danke für Deinen Ratschlag.

    PS:
    Kurze, reine, Verständnisfrage: Was genau meinst Du wenn Du schreibst "am Maximum eine Basisrente besparen"? Basisrente, ist damit die GRV gemeint? Oder ein freies konservatives Rentenprodukt? Und was meinst Du mit "am Maximum"? Hast Du da einen Höchstbetrag im Kopf, oder wie ist das zu verstehen? Was ist mit "am Maximum" gemeint?

    Sorry, wenn das Fragen sind, die vielleicht sonst jedem hier klar sind, ich habe da (noch) meine Verständnisschwierigkeiten.

    Danke vorab für die Mühe.

    VG

    ...

    Wenn Du grundsätzlich gesund bist und ordentlich ins Depot sparst (oder anderweitig erfolgreich investierst), dann kannst Du auch nur den Mindestbeitrag für die Lücken leisten und die Ersparnis woanders sinnvoll einsetzen.

    ...

    Da das mit dem ordentlich investieren / zurück- bzw. anlegen eher nicht der Fall ist, denke ich nehme ich jetzt einen mittleren Betrag von rd. 600 € in die Hand und überweise diesen für jeden Monat der Krankheit. Rein nach Bauchgefühl...

    Tue ich es erst nächstes Jahr, wird es ja irgendwie teurer, wenn ich das richtig verstanden habe. Weil der Minimalbeitrag anwächst, der Rentengegenwert, bzw. das was man dafür kauft, aber gleich bleibt.

    Hallo.

    Danke für die Rückmeldungen.

    Also 2024 wird das Brutto definitiv höher sein, als 2023, schon wegen der langen Krankheit.

    "nicht am Maximum eine Basisrente besparst", hmh, :/ ... kann ich jetzt nicht so richtig einordnen ...
    Also im Januar 2023 habe ich rd. 15.000 EUR Einmalzahlung aus dem Vorjahr in eine Bruttoentgeltumwandlung gesteckt (ohne AG-Zuschuss) und in 2024 plane ich das auch.

    Sonst geht jeden Monat grundsätzlich noch eine kleine Sparrate rd. 100€ durch Bruttoentgeltumwandlung in ein "Eichel-"Produkt - mit Ausnahme der "kranken" Monate natürlich, denn da gab es ja kein Gehalt.

    Sonst nichts.

    Vermute irgendwie, die beiden Produkte sind nicht so der Hit, aber so habe ich das eben bislang gehandhabt. Ansonsten eben Gehalt überhalb der JAEG für die Krankenversicherung, das zum Leben (Ausgaben) benötigt wird.

    Danke für die Info a, b), c). Wer hilft einem dabei? Einen Steuerberater kriege ich vor Jahresende wohl nicht mehr angeheuert.

    Kann man das selbst irgendwie "auf dem Fußwege" ein wenig überschlagen/einordnen?

    So nach dem Motto, "rechne das und jenes zusammen, wenn niedriger als x dann tue dieses, wenn höher als y, dann tue jenes"? Befürchte so ein Kochrezept gibt es nicht und die Materie ist arg komplex, und auch die Daten die man dazu braucht sind viele...

    Danke für die schnelle Rückmeldung, Hoffe
    In diesem Stadium kommen Ratschläge und Tipps natürlich zu spät. Aber nicht nur dieser Rentenpflichtbeitrag auf Antrag lässt sich in seinen KT-Satz einrechnen, sondern auch der bei AU ebenfalls wegfallende Arbeitgeberanteil zu PKV und PPV. Dann ist das mit dem vollen Beitrag kein Problem, denn das Geld dafür ist ja da. Und das gilt dann auch nicht als "Bereicherung".

    Jetzt erst, nach mehrmaligem Lesen, weiß ich was Du meinst. Nämlich, daß ich einen zu geringes Krankentagegeld in meiner PKV abgeschlossen habe, richtig? Ja, stimmt.

    Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich lese sie mir in Ruhe durch und antworte dann.

    Schnelles PS jetzt schon:
    Ja, die Frist ist leider lange vorbei.
    Man sagte mir nur damals seitens der DRV, ich müßte "1.357,80 € zahlen, aber das machen die wenigsten bis niemand, weil es so teuer ist und wenn Sie nicht wissen wie lange die Krankheit noch geht, kann das sehr sehr teuer werden, alles aus eigener Tasche zu zahlen plus den vollen Beitrag der PKV."

    Somit habe ich es nicht gemacht. Von 80% war da aber keine Rede, nur von dem vollen 1.357,80 €-Betrag.

    ...
    aktuell gehen die Kurse für den MSCI World und den MSCI Emerging Markets ein ganzes Stück weit herunter. ...
    ...

    Wie sieht es mittlerweile aus? Ich vermute das ist wieder mehr als ausgeglichen, oder?

    Ich fange (leider spät, aber besser spät als nie) gerade auch damit an mich ein wenig um diese Themen zu kümmern. Und frage mich, ob man jetzt, wo die Börse so stark gestiegen ist in den letzten Wochen, noch einsteigen sollte. Oder besser warten, bis es wieder nach unten geht, ... so wie Du im Oktober in Deinem Ausgangspost geschrieben hast?

    Kennt jemand eine gute Seite wo man als Laie gut sehen kann wie der MSCI World / MSCI Emerging Markets am 28.1023 versus heute 9.12.23 steht?

    Guten Morgen.

    Ich war im Jahr 2023 durch einen Unfall mehrere Monate AU und in dieser Zeit wurden vom AG keine Beiträge in die Rentenversicherung mehr bezahlt. Weil ich PKV-versichert bin.

    Ich kann aber noch bis Ende 2023 für die besagten Monate der selbst (freiwillig) einzahlen um mir so die fehlenden Zeiten/Monate für die Rente "zu sichern". Ich kann zwischen dem Minimalbetrag 96,72€ und dem Höchstbetrag 1.357,80€ wählen. Siehe hier.


    Was wäre denn ein guter Wert bzw. wie entscheidet man am besten, wieviel man einzahlen soll? Hat das irgendwie eine Auswirkung auf die Steuer?

    Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?

    Danke!