freiwillige Rentenbeiträge wegen Krankheit - wie hoch?

  • Guten Morgen.

    Ich war im Jahr 2023 durch einen Unfall mehrere Monate AU und in dieser Zeit wurden vom AG keine Beiträge in die Rentenversicherung mehr bezahlt. Weil ich PKV-versichert bin.

    Ich kann aber noch bis Ende 2023 für die besagten Monate der selbst (freiwillig) einzahlen um mir so die fehlenden Zeiten/Monate für die Rente "zu sichern". Ich kann zwischen dem Minimalbetrag 96,72€ und dem Höchstbetrag 1.357,80€ wählen. Siehe hier.


    Was wäre denn ein guter Wert bzw. wie entscheidet man am besten, wieviel man einzahlen soll? Hat das irgendwie eine Auswirkung auf die Steuer?

    Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?

    Danke!

  • Hallo.


    Der Antrag auf freiwillige Versicherung muss bis Ende März 2024 gestellt werden, damit für Zeiträume in 2023 noch freiwillige Beiträge gezahlt werden können. Ob Beiträge besser in 2023 oder in 2024 gezahlt werden, ist eine steuerliche Frage. ("Wann benötige ich Altersvorsorgeaufwendungen?")

    Für die Steuer heißt es ja "Viel hilft viel!", im Normalfall tauscht man aber 100 Euro Beitrag gegen eine Reduzierung der Steuerlast von maximal 42 Euro.


    Für die Rente gelten verschiedene Aspekte:


    1. Wartezeiten:

    Für die Wartezeiten ist die Höhe der freiwillige Beiträge völlig irrelevant, da würden Mindestbeiträge ausreichen.

    Wenn die 35 Jahre sicher erreicht werden, die 45 Jahre aber sicher außer Reichweite sind, könnte man sich auch überlegen, die Lücken einfach bestehen zu lassen.


    2. Rentenhöhe:

    Bezogen auf die Rentenhöhe wären möglichst hohe Beträge wohl ganz sinnvoll, zumindest in der Höhe, dass der bisherige Durchschnitt gehalten wird. Man könnte den Verdienst aus 2022 nehmen, durch 12 teilen und mit 18,6% multiplizieren und hätte somit (näherungsweise) den Beitrag, den man für jeden belegungsfähigen Monat in 2023 einzahlen müsste, um den Durchschnitt zu halten.


    Wenn man mehr als den Mindestbeitrag zahlt, müsste man tatsächlich schauen, in welchem Jahr man den steuerlichen Aufwand besser gebrauchen kann.

  • Wie lange ist der Unfall denn her?


    Hast Du schon geprüft, ob Du für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit noch einen Antrag auf Versicherungspflicht in der Rentenversicherung stellen könntest:

    Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung bei längerer Krankheit und privatversichert | Ihre Vorsorge
    Hallo Experten-Team, ich wechsle gerade von der GKV zur PKV und mache mir Gedanken zur Höhe des Krankentagegeldes. Muss ich wäh...
    www.ihre-vorsorge.de


    Pflichtbeiträge haben eine Reihe von Vorteilen für alle möglichen Leistungen und Wartezeiten gegenüber freiwilligen Beiträgen.


    Allerdings ist der Antrag an kürzere Fristen gebunden (3 Monate) als die freiwillige Versicherung, die natürlich auch eine Option ist und schon zum Mindestbeitrag möglich ist.

  • Ich hatte es so aufgefasst, dass die AU mittlerweile beendet ist. Ansonsten wäre die Antragspflichtversicherung natürlich auch eine Option und würde einen von den Überlegungen hinsichtlich der Beitragshöhe entbinden.

  • Ich war im Jahr 2023 durch einen Unfall mehrere Monate AU und in dieser Zeit wurden vom AG keine Beiträge in die Rentenversicherung mehr bezahlt. Weil ich PKV-versichert bin.

    Da hätte es eine Möglichkeit gegeben, die Referat Janders gleich im folgenden Zitat nennt, die Antragspflichtversicherung nach § 4 (3) SGB 6.
    Vermutlich hast Du aber die Antragsfrist von 3 Monaten ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit verpasst - keinen Tipp vom Arbeitgeber oder von der PKV erhalten?

    Ich hatte es so aufgefasst, dass die AU mittlerweile beendet ist. Ansonsten wäre die Antragspflichtversicherung natürlich auch eine Option und würde einen von den Überlegungen hinsichtlich der Beitragshöhe entbinden.

    Genau. Im Falle der Antragspflichtversicherung sind es nämlich 80 % des vor der AU fällig gewesenen Gesamtabeitrags (AG- und AN-Anteil), also max. 1.086 € pro AU-Monat, falls das monatliche Brutto bei 7.300 € oder darüber liegt.


    Auf den ersten Blick vllt. viel Geld, aber das hat man dann entweder im Notgroschen oder sogar schon im Krankentagegeldsatz (hier 33 €/Tag) eingerechnet. Im oder-Fall wäre der Mehrbeitrag dafür grundsätzlich über den entsprechend höheren Arbeitgeberanteil zur PKV zur Hälfte erledigt.


    Bevor man diesen Antrag auf Antragspflichtversicherung stellt (der ist nämlich freiwillig :S ) kann man sich auch von der GRV beraten lassen, ob und wie sich die Ausgabe "rententechnisch" lohnt. Alternativ kann man den ersparten Betrag dann entweder (s.o.) im Notgroschen stecken lassen oder den dafür nicht gebrauchten Krankentagegeldanteil seiner privaten Altersversorgung (ETF aufstocken?) zuführen.


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich lese sie mir in Ruhe durch und antworte dann.

    Schnelles PS jetzt schon:
    Ja, die Frist ist leider lange vorbei.
    Man sagte mir nur damals seitens der DRV, ich müßte "1.357,80 € zahlen, aber das machen die wenigsten bis niemand, weil es so teuer ist und wenn Sie nicht wissen wie lange die Krankheit noch geht, kann das sehr sehr teuer werden, alles aus eigener Tasche zu zahlen plus den vollen Beitrag der PKV."

    Somit habe ich es nicht gemacht. Von 80% war da aber keine Rede, nur von dem vollen 1.357,80 €-Betrag.

  • (eigentlich Zitat der DRV-Auskunftei )
    aber das machen die wenigsten bis niemand, weil es so teuer ist und wenn Sie nicht wissen wie lange die Krankheit noch geht, kann das sehr sehr teuer werden, alles aus eigener Tasche zu zahlen plus den vollen Beitrag der PKV."

    Danke für die schnelle Rückmeldung, Hoffe
    In diesem Stadium kommen Ratschläge und Tipps natürlich zu spät. Aber nicht nur dieser Rentenpflichtbeitrag auf Antrag lässt sich in seinen KT-Satz einrechnen, sondern auch der bei AU ebenfalls wegfallende Arbeitgeberanteil zu PKV und PPV. Dann ist das mit dem vollen Beitrag kein Problem, denn das Geld dafür ist ja da. Und das gilt dann auch nicht als "Bereicherung".

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Wenn man nur unzureichend beraten wird, dann ist dass "nicht gut"! X(


    Das Krankentagegeld sollte tatsächlich so bemessen sein, dass man sich die Antragspflichtversicherung auch leisten kann.


    Aber hier im vorliegenden Fall müsste man tatsächlich schauen, was es bedeuten würde, wenn man

    a) gar nicht zahlt

    b) nicht ganz viel zahlt

    c) so richtig viel zahlt.

    Bei Variante c) müsste man noch schauen, in welchem Jahr man zahlen will.

  • Danke für die schnelle Rückmeldung, Hoffe
    In diesem Stadium kommen Ratschläge und Tipps natürlich zu spät. Aber nicht nur dieser Rentenpflichtbeitrag auf Antrag lässt sich in seinen KT-Satz einrechnen, sondern auch der bei AU ebenfalls wegfallende Arbeitgeberanteil zu PKV und PPV. Dann ist das mit dem vollen Beitrag kein Problem, denn das Geld dafür ist ja da. Und das gilt dann auch nicht als "Bereicherung".

    Jetzt erst, nach mehrmaligem Lesen, weiß ich was Du meinst. Nämlich, daß ich einen zu geringes Krankentagegeld in meiner PKV abgeschlossen habe, richtig? Ja, stimmt.

  • Danke für die Info a, b), c). Wer hilft einem dabei? Einen Steuerberater kriege ich vor Jahresende wohl nicht mehr angeheuert.

    Kann man das selbst irgendwie "auf dem Fußwege" ein wenig überschlagen/einordnen?

    So nach dem Motto, "rechne das und jenes zusammen, wenn niedriger als x dann tue dieses, wenn höher als y, dann tue jenes"? Befürchte so ein Kochrezept gibt es nicht und die Materie ist arg komplex, und auch die Daten die man dazu braucht sind viele...

  • Jetzt erst, nach mehrmaligem Lesen, weiß ich was Du meinst. Nämlich, daß ich einen zu geringes Krankentagegeld in meiner PKV abgeschlossen habe, richtig? Ja, stimmt.

    Das habe ich befürchtet, wollte aber nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen.


    Du bist damit aber nicht alleine. Gerade dieser Punkt wurde (und wird noch?) beim Wechsel in die PKV allzu oft nach der Methode "08/15" erschlagen, also etwa
    "zurzeit 100 € Krankengeld? Dann reichen auch 100 € Krankentagegeld." :thumbdown:

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Danke für die Info a, b), c). Wer hilft einem dabei? Einen Steuerberater kriege ich vor Jahresende wohl nicht mehr angeheuert.

    Kann man das selbst irgendwie "auf dem Fußwege" ein wenig überschlagen/einordnen?

    So nach dem Motto, "rechne das und jenes zusammen, wenn niedriger als x dann tue dieses, wenn höher als y, dann tue jenes"? Befürchte so ein Kochrezept gibt es nicht und die Materie ist arg komplex, und auch die Daten die man dazu braucht sind viele...

    Wenn Dein Jahresbrutto in 2024 voraussichtlich höher sein wird als in 2023 und Du nicht am Maximum eine Basisrente besparst, dann wird es wohl sinnvoller sein, die Beiträge für 2023 erst in 2024 zu zahlen.


    Wenn Du grundsätzlich gesund bist und ordentlich ins Depot sparst (oder anderweitig erfolgreich investierst), dann kannst Du auch nur den Mindestbeitrag für die Lücken leisten und die Ersparnis woanders sinnvoll einsetzen.


    Mal ganz platt zusammengefasst.

    Alles nur Inspiration, keine Beratung! :saint:

  • Hallo.

    Danke für die Rückmeldungen.

    Also 2024 wird das Brutto definitiv höher sein, als 2023, schon wegen der langen Krankheit.

    "nicht am Maximum eine Basisrente besparst", hmh, :/ ... kann ich jetzt nicht so richtig einordnen ...
    Also im Januar 2023 habe ich rd. 15.000 EUR Einmalzahlung aus dem Vorjahr in eine Bruttoentgeltumwandlung gesteckt (ohne AG-Zuschuss) und in 2024 plane ich das auch.

    Sonst geht jeden Monat grundsätzlich noch eine kleine Sparrate rd. 100€ durch Bruttoentgeltumwandlung in ein "Eichel-"Produkt - mit Ausnahme der "kranken" Monate natürlich, denn da gab es ja kein Gehalt.

    Sonst nichts.

    Vermute irgendwie, die beiden Produkte sind nicht so der Hit, aber so habe ich das eben bislang gehandhabt. Ansonsten eben Gehalt überhalb der JAEG für die Krankenversicherung, das zum Leben (Ausgaben) benötigt wird.

  • ...

    Wenn Du grundsätzlich gesund bist und ordentlich ins Depot sparst (oder anderweitig erfolgreich investierst), dann kannst Du auch nur den Mindestbeitrag für die Lücken leisten und die Ersparnis woanders sinnvoll einsetzen.

    ...

    Da das mit dem ordentlich investieren / zurück- bzw. anlegen eher nicht der Fall ist, denke ich nehme ich jetzt einen mittleren Betrag von rd. 600 € in die Hand und überweise diesen für jeden Monat der Krankheit. Rein nach Bauchgefühl...

    Tue ich es erst nächstes Jahr, wird es ja irgendwie teurer, wenn ich das richtig verstanden habe. Weil der Minimalbeitrag anwächst, der Rentengegenwert, bzw. das was man dafür kauft, aber gleich bleibt.


  • Tue ich es erst nächstes Jahr, wird es ja irgendwie teurer, wenn ich das richtig verstanden habe. Weil der Minimalbeitrag anwächst, der Rentengegenwert, bzw. das was man dafür kauft, aber gleich bleibt.

    Nächstes Jahr wird nur der Mindestbetrag höher, ansonsten ist die Rechnung gleich.

    Der Steueraspekt wird sich wohl stärker auswirken. ;)

  • Ok, ich merke schon das ist komplex. Danke für Deinen Ratschlag.

    PS:
    Kurze, reine, Verständnisfrage: Was genau meinst Du wenn Du schreibst "am Maximum eine Basisrente besparen"? Basisrente, ist damit die GRV gemeint? Oder ein freies konservatives Rentenprodukt? Und was meinst Du mit "am Maximum"? Hast Du da einen Höchstbetrag im Kopf, oder wie ist das zu verstehen? Was ist mit "am Maximum" gemeint?

    Sorry, wenn das Fragen sind, die vielleicht sonst jedem hier klar sind, ich habe da (noch) meine Verständnisschwierigkeiten.

    Danke vorab für die Mühe.

    VG

  • Mit Basisrente meine ich eine Rüruprente. (Irgendwann hat man es umbenannt.)

    Für die Basis- bzw. Rüruprente hat man ja die steuerliche Behandlung (Förderung?) der gesetzlichen Rente kopiert. Beiträge senken das zu versteuerne Einkommen, dafür ist die Auszahlung später zu versteuern.

    Die Beiträge kann man bis zum Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (ca. 26K pro Jahr) absetzen, für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Allerdings werden die ohnehin gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung (z. B. aus einem Angestelltenverhältnis) zuerst berücksichtigt und verbrauchen somit schon einen Teil des Höchstbetrages.

    Ggf. muss man für seine Einzahlungen etwas rechnen und vielleicht auch Teile der Zahlungen ins nächste Jahr verschieben, um alles absetzen zu können.

  • OK, Rürup habe ich nicht. Und wie ich das mittlerweile so sehe, läßt man auch am besten die Finger von diesen Riester/Rürup/Eichel-Dingen, .... ich jedenfalls mache da aus gegebenem Anlaß (anderer Thread) nichts neues mehr in diese Riester/Rürup/Eichel-Richtung ... für die ca. 12 Jahre die da noch vor mir liegen.

    Das schöne Geld, daß da jetzt über die Jahrzehnte rumliegt, ... ?( :rolleyes:

  • OK, Rürup habe ich nicht. Und wie ich das mittlerweile so sehe, läßt man auch am besten die Finger von diesen Riester/Rürup/Eichel-Dingen, .... ich jedenfalls mache da aus gegebenem Anlaß (anderer Thread) nichts neues mehr in diese Riester/Rürup/Eichel-Richtung ... für die ca. 12 Jahre die da noch vor mir liegen.

    Das schöne Geld, daß da jetzt über die Jahrzehnte rumliegt, ... ?( :rolleyes:

    Verteufeln muss man das alles nicht, aber die Goldkörnchen sind sehr selten in dem Segment.


    Bei jedem Produkt ist wichtig, dass das Geld härter arbeitet als man selbst.


    Nur leider ist das oftmals nicht der Fall.