Beiträge von gittazi

    ... und somit will die Krankenkasse Geld von der Abfindung abhaben.

    Grundsätzlich mußt Du als freiwillig Versicherte von allen Einkünften Beiträge leisten (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Das ist bei Pflichtversicherten anders.

    Ich würde einen in Sozial- und Arbeitsrecht versierten Anwalt zuziehen und mich nicht auf Vorschläge von Foristen verlassen. Es gibt diesbezüglich nämlich reichlich Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn ich Dich recht verstanden habe, hast Du noch genügend Zeit, das auszuloten.

    All das ist ein Rechenexempel, auch etwa eine Sperre beim Arbeitslosengeld (I vermutlich, nicht II). Wenn Du nach Ende dieser Arbeitsstelle eine Pause haben willst, wäre es beispielsweise eine Überlegung, eben doch formal beim Arbeitgeber angestellt zu bleiben, allerdings von der Arbeit freigestellt zu sein.

    Du fragst hier gezielt nach Krankenkassenbeiträgen. Ich halte das für zu eng gefragt. Klar: Du mußt mit Deiner Tochter weiter krankenversichert sein. Aber im Endeffekt geht es Dir um den Saldo, Du möchtest vermutlich möglichst viel von Deiner Abfindung behalten.

    Danke, natürlich meine ich ALG I.

    Das ALG spielt für mich kaum eine Rolle, weil ich flexibel bin, ob ich schnell wieder arbeite oder nicht. Jobs gibt es für mich wie Sand am Meer. Daher geht es mir wirklich im die GKV-Beiträge. Mir ist nicht wichtig, dassich gar nichts zahle aberich möchte z-.B. nicht 16% auf die ganze Abfindung, also 16.000 zahlen. Mir ist weiterhin unklar, wie der Deckel von 12 Monaten aus § 158 berechnet wird, aber ich frage nun wohl einmal bei meiner GKV offen nach.

    Ganz sicher ist die Frage ernst gemeint. Ich erwarte ein Abfindung, die für nichts anderes verplant ist und fast alle meiner Freunde haben irgendeine Kryptowährung. Ich überlege 25% der Abfindung in Bitcoin, 25% in ein Auto und 50% in Aktien zu stecken.

    Zudem sage ich ja gar nicht, dass Bitcoin sicher sind, ich stelle ja nur die Frage, weil ich selbst zweifele.

    Ich bin eine Frau und 46 Jahre alt, falls das interessant ist.

    Hallo liebe Community,

    ich wollte euch darüber informieren, dass ich durch Zufall herausgefunden habe, dass die DKB sämtliche Geldautomaten bis auf die Standorte in Dresden, Berlin und München entfernt hat. Somit geht der Kampf gegen das Bargeld weiter ;).

    Ich wußte gar nicht, dass die überhaupt welche haben :)

    In meinem Umkreis kaufen gerade viele Bitcoin und verkaufen Aktien.

    Man kann an vielen Stellen lesen, dass das Halving 2024 zu einem Kursanstieg führen wird:

    https://www.btc-forum.de/forum/index.ph…-krass-wird-es/

    Kurz zur Erklärung: Das Bitcoin Halving führt dazu, dass die Belohnungen in BTC schrittweise abnehmen, was bei konstanter Nachfrage zu einem kontinuierlichen Anstieg des BTC-Kurses führen sollte. Bitcoin wurde so konzipiert, dass nur eine begrenzte Anzahl von Bitcoin erstellt werden kann, insgesamt sind es knapp 21 Millionen – um ganz genau zu bleiben, sind es maximal 20.999.999,97690000 Bitcoin, die jemals existieren werden.

    Durch diese Reduzierung der Belohnungen für die Miner wird die Rate, mit der neue Bitcoin in den Markt gegeben werden, mit zunehmender Zeit immer geringer. Der letzte Bitcoin wird durch dieses System erst um das Jahr 2140 geschürft.

    Was denkt Ihr dazu: Eigentlich macht es ja total Sinn, dass der Bitcoin ansteigen muss durch das Halving, weil sonst ja keiner mehr Minen wird.

    Mein Bauch sagt, aber, dass es zu einfach wäre, wenn es so sicher wäre. :)

    Da ich in kürze einen großen Geldbetrag erwarte, ist die Gelanlage für mich sehr relevant.

    https://www.aok.de/pk/versicherte…hutz-abfindung/

    Hier wird das beschrieben. Ist aber trotzdem irgendwie kompliziert, am besten mal bei der Krankenkasse nachfragen, denke ich.

    Der Link ist spannend: Bei mir wird das Arbeitsverhältnis (3 Monate Kündigungsfrist) in drei Monaten nach Unterschrift des Aufhebungsvertrags aufgehoben.

    Demnach müsste ja gelten:

    Zusammenfassend gilt Folgendes:

    • Ordnungsgemäße Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (Kündigungsfrist wird eingehalten):
      • a) Die Abfindung wird als Einmalzahlung gewährt: Die Abfindung ist nicht beitragspflichtig.

    Wirklich?

    Ich stehe vor einer schwierigen Entscheidung: Ich erhalte im nächste Jahr 100.000 Euro als Abfindung für einen Aufhebungsvertrag und bin mit meiner Tochter aktuell freiwillig gesetzlich kranken versichert (mehr als 70.000,- brutto). Ich bin ledig.

    Ich habe diese hilfreiche Unterseite bereits entdeckt: https://www.finanztip.de/gkv/krankenkas…uf-abfindungen/

    Ich erhalte die Abfindung als Einmalzahlung. Danach würde ich vielleicht erstmal einige Monate nicht arbeiten, eine Sperre beim ALG II ist für mich dabei nicht von Relevanz. Ich wäre dann aber auch nach Wirksamwerden des Aufhebungsvertrags freiwillig versichert.

    Laut meiner bisherigen Erkenntnisse ist die Abfindung für maximal zwölf Monate beitragspflichtig (§ 158 SGB III). Laut der Tabelle hinter dem Link oben würden bei mir 45% der Abfindung heran gezogen (§ 158 Abs. 2 Nr. 3), also immerhin 45.000,- Euro. Geht es dann um 16% von 45.000,- Euro, also 7.200,- Euro oder wie rechnet man das?

    Nun stellen sich folgende Fragen:

    1. Handhabt das jede GKV gleich oder wäre es Zeit für einen Wechsel in eine GKV, die hier besonders wenig bei der Abfindung heran zieht? Noch ist die Auszahlung der Abfindung mehr als drei Monate in der Zukunft, so dass ich noch fristgemäß in meiner GKV kündigen könnte.

    2. Ist es Zeit für einen Wechsel in eine PKV? Da ich deutlich unter 55 bin und in der Zukunft auch mal 12 Monate reduziert unter der Beitragsbemessungsgrenze von 60.000,- brutto arbeiten würde, wäre ein Wechsel in die GKV für mich sicherlich machbar. Meine Tochter müsste dann mit Wechseln.

    Was denkt Ihr? Ich bin froh um gute Ratschläge. :)

    LG, Gitta