... und somit will die Krankenkasse Geld von der Abfindung abhaben.
Grundsätzlich mußt Du als freiwillig Versicherte von allen Einkünften Beiträge leisten (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Das ist bei Pflichtversicherten anders.
Ich würde einen in Sozial- und Arbeitsrecht versierten Anwalt zuziehen und mich nicht auf Vorschläge von Foristen verlassen. Es gibt diesbezüglich nämlich reichlich Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn ich Dich recht verstanden habe, hast Du noch genügend Zeit, das auszuloten.
All das ist ein Rechenexempel, auch etwa eine Sperre beim Arbeitslosengeld (I vermutlich, nicht II). Wenn Du nach Ende dieser Arbeitsstelle eine Pause haben willst, wäre es beispielsweise eine Überlegung, eben doch formal beim Arbeitgeber angestellt zu bleiben, allerdings von der Arbeit freigestellt zu sein.
Du fragst hier gezielt nach Krankenkassenbeiträgen. Ich halte das für zu eng gefragt. Klar: Du mußt mit Deiner Tochter weiter krankenversichert sein. Aber im Endeffekt geht es Dir um den Saldo, Du möchtest vermutlich möglichst viel von Deiner Abfindung behalten.
Danke, natürlich meine ich ALG I.
Das ALG spielt für mich kaum eine Rolle, weil ich flexibel bin, ob ich schnell wieder arbeite oder nicht. Jobs gibt es für mich wie Sand am Meer. Daher geht es mir wirklich im die GKV-Beiträge. Mir ist nicht wichtig, dassich gar nichts zahle aberich möchte z-.B. nicht 16% auf die ganze Abfindung, also 16.000 zahlen. Mir ist weiterhin unklar, wie der Deckel von 12 Monaten aus § 158 berechnet wird, aber ich frage nun wohl einmal bei meiner GKV offen nach.