Beiträge von ballaba

    Es handelt sich übrigens nicht um die Produktinfos, sondern die Kosteninformationen. Liest man das Kleingedruckte darunter, wird folgendes ausgeführt:

    "Im Rahmen einer Aktion, erhält die ING-DiBa AG eine Zahlung vom Vertriebspartner, in teilweiser oder vollständiger Höhe der Ihnen nicht belasteten Orderprovision. Diesen Vorteil geben wir an Sie weiter."

    Lässt man die Bestandteile außer Betracht, die Zuwendungen an ING betreffen, ergeben sich gar keine auszuweisenden Kosten mehr. Ich frage mich aber,

    1) warum ING dann die Kosten in der Information nicht korrekterweise mit 0 ausweist;

    2) wo die laufenden Kosten des Produkts (TER) aufgeführt werden.

    Beide Informationen (also Kostenübernahme und TER) werden bei anderen Anbietern immer in den Kosteninformationen aufgeführt und gehören dort mE auch hinein.

    Ich habe tatsächlich ähnliche Erfahrungen gemacht und würde deshalb gerne nochmal nachhaken.

    Die laufenden Kosten sind bei ING in den Produktinfos (erhält man bspw vor der Order) in der Regel höher als die TER lt Anbieter.

    Beispiel 1 Sparplan

    Vanguard FTSE All World A1JX5.

    TER lt Anbieter: 0,22

    Laufende Kosten lt ING: 0,27

    Beispiel 2 Sparplan

    Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap UCITS ETF 1CDBX0AN

    TER lt Anbieter: 0,1

    Laufende Kosten lt ING: 0,37!

    Ich bin auch bei anderen Brokern unterwegs und habe dort noch nie gravierende Unterschiede bei den lfd Kosten festgestellt.

    Hallo allerseits,

    nachdem Niederachsen die Beihilfefähigkeit für zahntechnische Leistungen nun ebenfalls auf 60% erhöht hat, bin ich auf diesen Themenstrang gestoßen. Die Debeka bietet mir nun die Anpassung meines Tarif auf BE/S1 an. Ich stelle mir ebenfalls die Frage, ob es einen Haken gibt.

    Nach meiner Rechnung ist der Betrag, in dem ich durch die Umstellung des Tarifs schlechter gestellt bin, deutich niedriger als hier im Forum errechnet.

    Wichtig zu wissen ist, dass die Beihilfe durch die Anpassung nicht 60% der Kosten übernimmt, sondern die Kosten zu 60% beihilfefähig sind. Das bedeutet, dass auf den beihilfefähigen Teil noch der Beihilfesatz anzwenden ist.

    In meinem Fall: 60% x 50% = 30% Erstattung durch Beihilfe.

    Verbleiben also 70% Kosten.

    Die Debeka übernimmt im BE/S1 maximal 4.100 EUR. Das bedeutet, ich bin ab ca. 5.858 EUR schlechter gestellt (weil 4100/0,7 =5.857 EUR), weil die Debeka im alten Tarif die Kosten noch bis 6.150 EUR übernommen hätte.

    Beispiel mit 6000 EUR:

    alte Regelung = Beihilfe 20% (50% von 40%) > 1.200 EUR zzgl. Debeka verbleibender Aufwand > 4.800 EUR (max 6.150 EUR) >> komplette Erstattung

    neue Regelung mit Umstellung auf BE/S1 = Beihilfe 30% (50% von 60%) > 1.800 EUR zzgl. Debeka verbleibender Aufwand > 4.100 EUR max >> Eigenbehalt 100 EUR

    Oder gibt es einen Denkfehler?