Achim Weiss und Alexis : Haben Sie vielen Dank für Ihre SEHR hilfreichen Antworten!
Die Person, um die es geht, ist bereits seit 2012 in Rente und zwar in Baden-Württemberg.
Kann man denn für Dezember 2023 noch eine Teilrente vom aktuellen Rentenbetrag minus ca. 1500 € beantragen? Meines Wissens ist nicht das letzte Jahr maßgeblich, sondern für 2024 die GdE von 2022 und 2023: "Aufwendungen von Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, welche ab 1. Januar 2021 entstanden sind, sind grundsätzlich beihilfefähig, wenn deren beihilferechtlich relevante Einkünfte (Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 3 EStG zuzüglich der Einkünfte aus Kapitalvermögen und ausländischer Einkünfte, s.u.) in mindestens einem der beiden Kalenderjahre vor Stellung des Beihilfeantrags 20.000 Euro nicht übersteigen." [Hervorhebungen durch mich eingefügt]
Für mich ist tatsächlich immer noch nicht klar, wie ich als Laie diesen Rentenbetrag unterjährig exakt berechnen kann. Häufig gibt es ja auch Rentenerhöhungen, sodass es schwierig ist, unterjährig abzuschätzen, ob man unter 20.000 € sein wird oder nicht.
Die Frage mit den Beiträgen ist jetzt vielleicht noch nicht besonders akut. Im Moment sind es nur die gesparten monatlichen Beiträge: 12 x 300 € = 3600 €/Jahr für die PKV minus 1500 € weniger in der Rente. Bringt im Ergebnis jährlich ca. 2100 € mehr Geld - Tendenz sinkend (s. Ausführungen von Achim Weiss). Aber im Falle zukünftiger höherer Gesundheits- und ggf. Pflegekosten, wäre die Beihilfe aber wohl doch sehr hilfreich, weil ihr Nutzen bei steigenden Gesundheitskosten die "nur" ca. 2000 € jährliche Ersparnis übersteigen dürfte.
Zur Teilrente frage ich mich: Könnte ich als Rentner/in z. B. für den Dezember 2023 sagen, dass ich nur 50 % von der Rente haben möchte und dann im Januar 100 %, 85 % oder 40 %? Anders gefragt: Ist das wirklich so flexibel und nach Belieben änderbar?
Bei Kapitalerträgen und Erträgen aus Vermietung/Verpachtung dürfte es als Ehepaar möglich sein, dass diese Erträge nur einer Person von beiden zufließen.
Ja, es ist, wie Achim Weiss schrieb: "Etliches zu beachten".
Grüße