Der monatliche Versicherungsbeitrag im Standardtarif liegt bei aktuell ca. 500 €. Ich hätte jetzt gedacht, dass man bei Beihilfefähigkeit nun im Standardtarif statt 100 % Krankheitskosten nur noch 30 % Krankheitskosten (also ca. 150 €/Monat) versichern muss, weil im Krankheitsfall die Beihilfe dann 70 % übernehmen würde. Ist das zutreffend?
Das haut so weit hin. Sobald die Beihilfefähigkeit via passenden GdE geklärt ist, kann die betreffende Person aus dem Standardtarif STN in den Tarif STB 30 wechseln, mit der Konsequenz des auf ca. 150 € gesenkten Beitrages und nur noch 30% statt bisher 100% tariflicher Erstattung.
In "Pflege" läufts entsprechend vom PTN in den PTB.
Und zum GdE: Verstehe ich dich richtig, dass die Höhe der Aufwendungen für die PKV die GdE überhaupt nicht tangiert?
Schau mal in deinen (eigenen) letzten Einkommensteuerbescheid. Dann erkennst du es.