Hallo,
Vielen Dank für die Antwort. Leider hilft sie mir nur bedingt weiter.
Mir ist bekannt, dass es diverse Autoren (national und international) gibt, die so etwas ähnliches wie einen "Münzkatalog" herausgegeben haben, welche angereichert mit sogenannten Wertangaben sind. Jeder Briefmarkensammler weiß ein Klagelied davon zu singen, dass die Wertangaben im Michel eher der Phantasie als den tatsächlich am Markt realisierbaren Preisen entsprechen. Zum anderen würde es nur Sinn ergeben, wenn die Summe der Katalogpreise annähernd dem Kaufpreis der Sammlung entspräche. Im (der Einfachheit halber) hypothetisch dargestellten Fall (100 Münzen zum Kaufpreis von 2.000 Euro) würde sich (auch hypothetisch) zum Beispiel ein Katalogwert von 3500 Euro (durch die o.g. Überbewertung) ergeben. Sicher wäre es möglich, das Verhältnis des gesamten Katalogwertes zum Rechnungsbetrag (2000/3500=4/7=0,57) zu ermitteln und den mit diesem Faktor multiplizieren Katalogwert der Einzelmünze als Anschaffungskosten der Einzelmünze zu betrachten. So käme ich zum Schluss auch wieder in der Summe auf meine 2000 Euro Gesamtkosten.
Die Frage ist, ob das Finanzamt eine solche Bewertung anerkennen würde.
Freilich geht es hier nicht um Millionen, aber die Freigrenze von 600 Euro ist auch nicht gerade üppig und relativ schnell erreicht.
Meine Hoffnung bei der Veröffentlichung meiner Frage ging ehrlich gesagt auch eher in die Richtung, dass sich unter der Community eventuell ein Steuerberater befindet, der sich mit einem ähnlichen Problem schon mit dem Finanzamt ausgedeutscht hat