Beiträge von Herzl

    Dann lass doch erstmal auf jährliche Zahlung umstellen. Und dann vergleichst du die immer noch verbleibenden gut 10% Kosten mit der Höhe des Zuschusses des Arbeitgebers und überlegst dir, ob es sich lohnt das weiterzuführen oder es besser wäre, den Vertrag zu beenden.

    Der Zuschuss beträgt 600€ jährlich. Es würde also immer noch was übrig bleiben, dennoch ist die Verwaltungskostenhöhe happig und die Frage, ob sie überhaupt berechnet werden darf ohne entsprechende Regelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen besteht weiterhin.

    Hallo zusammen,

    über meinen Arbeitgeber besteht eine Direktversicherung für die betriebliche Altersvorsorge. Vertragspartner ist mein Arbeitgeber, versicherte Person bin ich. Der Vertrag besteht seit 2011 und wir monatlich im Rahmen der Entgeltumwandlung mit Zuschuss meines Arbeitgebers mit insgesamt 150€ bespart.

    Die Versicherung zieht jährlich über eine Laufzeit von insgesamt 44 Jahren folgende Kostenpositionen ab:

    -Verwaltungskosten i.H.v. 184€

    -Zuschlag für nicht jährliche Zahlweise i.H.v. 84€

    Die Kostenpositionen werden auf der jährlichen Standsmitteilung erst seit ein paar Jahren angedruckt. Sie fressen die sowieso schon niedrige Verzinsung i.H.v. 2,2% ziemlich auf. Die Höhe machte mich stutzig, also habe ich in die Abschlussunterlagen und die AVB's reingeschaut, auf der Suche nach einer entsprechenden Regelung.

    In den AVB' ist keine entsprechende Verwaltungskostenregelung enthalten!

    Auch keine Regelung für einen Zuschlag für nicht jährliche Zahlweise ist enthalten.

    Die Versicherung verweist auf meinen Widerspruch hin auf ein Produktinformationsblatt, auf dem die Kosten ersichtlich gewesen wären zum Vertragsabschluss. Dieses Blatt ist weder Teil meiner Abschlussunterlagen, noch meinem Arbeitgeber liegt es vor.

    ABER: mein Arbeitgeber hat mit Unterschrift des Vertrages den Erhalt eines "Produktinformationsblattes" bestätigt. Darauf beruft sich die Versicherung, ohne die Unterlagen zur Nachvollziehbarkeit zur Verfügung zu stellen. Mein Verdacht: es gibt sie nicht, denn in den AVB's zum Vertrag ist der Stand 02/2008 angedruckt! Vertragsabschluss war in 2011. Es wurden scheinbar veraltete Vertragsunterlagen und AVB's zum Abschlusszeitpunkt zugrunde gelegt.

    Meine Frage an Euch:

    Unabhängig davon ob es nun ein entsprechendes Produktinformationsblatt gegeben hat oder nicht, kann es aus eurer Sicht sein, dass berechnete Kostenpositionen sich auf ein Informationsblatt begründen, ohne dass die vertraglich vereinbarten AVB's eine entsprechende Regelung enthalten? Auch keine dahingehend, dass ein entsprechendes "Produktinformationsblatt" Inhalt des Vertrages ist. Für in Abzug gestellt Kostenpositionen muss es doch eine vertragliche Grundlage geben. Wie schätzt ihr das ein?

    Ich hätte den Fall vermutlich schon einem Rechtsanwalt zur Prüfung übergeben, doch das Problem ist, dass Vertragspartner der Versicherung mein Arbeitgeber ist und ich gegenüber der Versicherung garkein Ansprüche geltend machen kann.

    Was genau es mit den 20€ auf sich hat, von denen ich jetzt mehrmals gelesen hab, weiß ich aber nicht. Ich hab Ende Dezember jemanden geworben, der dann Anfang Januar alle Bedingungen erfüllt hat. Danach hab ich 10€ in Bar/Cash bekommen und er seine 10€ Aktie. Vielleicht deswegen 10+10 insgesamt? Ich hab mal was von „personalisierten Belohnung“ gelesen, vermutlich ist das individuell. Wenn man es Ende Dezember angestoßen hat, haben beide für Januar noch 4% Bonuszins also insgesamt 8% Zinsen, bekommen

    Die Aktion galt nur bis 31.12. also alle Bedingungen mussten noch im alten Jahr erfüllt werden. Dann gabs 20€ für den werbenden, 10€ Aktie für den geworbenen, die üblichen 4% aufs Verrechnungskonto und zusätzlich nochmal 4% auf 10.000€ Cash im Januar. Hat auch alles geklappt bei mir soweit. TR verzinst halt nur bis 50.000€.

    Es sind derzeit 3,90% + 0,08% = 3,98% abzüglich TER von 0,10% = 3,88% p.a. (vor Handelskosten und Steuern)

    Es handelt sich um einen Swap-ETF, d.h. es besteht "nur" ein Kontrahenten-Risiko. Die Zusammensetzung und das Risiko des Fondsvermögens im Trägerportfolio (das by the way bei dem ETF nicht aus Schuldverschreibungen, sondern aus Anleihen besteht) ist für den Anleger unerheblich, da der Swap-Kontrahent die Indexrendite vertraglich garantiert. Erwirtschaftet das Trägerportfolio nicht die erhoffet Rendite, ist das ein Problem für den Swap-Kontrahenten. Die Indexrendite muss trotzdem geliefert werden.

    Das Kontrahenten-Risiko, also die Zahlungsunfähigkeit des Swap-Kontrahenten (hier die Deutsche Bank), ist per Gesetz auf maximal 10 Prozent des Fondsvermögens begrenzt. Das Risiko hält sich also noch in Grenzen. Ganz im Gegensatz zu einen TG/FG-Konto. Bei einer Bankenpleite können bis zu 100% der Einlagen verloren sein. Ich wüsste nicht, warum ich dieses Risiko eingehen sollte, wenn ich die Möglichkeit habe Sondervermögen mit einem maximalen Ausfall von 10 Prozent zu wählen.

    Dieses Argument spricht eher gegen Bankeinlagen wie TG/FG und für Sondervermögen. Bei einem Bankenrun kommst du auch nicht mehr an deine Einlagen, da eine Bank auch nur 1-5% ihrer Einlagen in liquider Form verfügbar hat. Mit dem kleinen aber feinen Unterschied, dass bei Bankeinlagen bis 100% Verlust drohen.

    Hier ein lesenswerter Artikel dazu indem auch das unterschätzte Risiko von Bankguthaben erläutert wird: Geldmarktfonds – die smarte Alternative zum Tagesgeld

    Sehr gut erklärt, vielen Dank für die Klarstellung, dass der Post von epsilon quatsch war.

    Ich verstehe nicht, warum Privatanleger so ein Produkt erwerben sollten. Eine Rendite von 3,3% p.a. vor Kosten ist weniger als derzeit für Tagesgeld oder Festgeldanlagen zu erzielen ist. Und das dann auch noch ohne Einlagensicherung und mit einem doppelten Ausfallrisiko. Doppeltes Ausfallrisiko deshalb, weil zunächst das Fondsvermögen nur aus unbesicherten Schuldverschreibungen unter Banken besteht, d.h. der mickrigen Renditechance steht das Risiko erheblicher Verluste gegenüber. Hat denn niemand aus Lehman und Griechenland gelernt oder nach so ein paar Jahren schon alles vergessen? Dazu kommt als zweites Ausfallrisiko, dass der Emittent bei Marktturbulenzen, Notsituationen oder Handelsbeschränkungen die Berechnung des Nettoinventarwerts und die Rücknahme aussetzen kann (wie übrigens bei jedem Fonds). Wenn es also irgendwo im Bankenbereich rummst und die EZB ihren Werkzeugkoffer öffnet, kann man zwar zuschauen, aber sich nicht einmal von der Anlage auf die Schnelle verabschieden.

    Wie kommst du zu der Annahme, der Geldmarkt ETF würde nur 3,3% Rendite abwerfen? Er wirft genauso so viel Rendite ab wie der €STR aktuell eine Einlage verzinst. Und das sind ca. 4% vor Abzug der Kosten solange die EZB keine Zinsänderung durchführt.

    Und das Risiko das du hier beschreibst gibt es bei diesem ETF meines Erachtens nicht, da er anders funktioniert. Das Kontrahentenrisiko ist mininmal da Swap Geschäfte immer besichert bzw. sogar übersichert sind. Ein Zinsänderungs- und Kursrisiko wie bei klassischen Anleihen sehe ich auch nicht, da es ein Swap basiertes Produkt ist das den €STR abbildet. Deshalb verstehe ich nicht ganz was du uns sagen willst. Beziehen sich deine angeführten Punkte überhaupt tatsächlich auf das Produkt worüber hier gesprochen wird?

    Wo schaust du da? Nach dem aktuell günstigsten Ertrag? Auch unter den Bedingungen von Sicherheit, die Finanztip definiert hat?
    Ich lese mich da erst ein. Die Kurve kann ja wieder nach unten gehen. Die 4 % sind doch nur der Ist-Stand. Wenn ich in einen Fonds jetzt investiere, kann der Ertrag in einem halben Jahr schon wieder bei 3% sein - je nachdem, wie sich die Zinsen entwickeln. Oder verstehe ich da was falsch?


    Nein verstehst du nicht, aber wenn der Zins wieder runtergeht, werden auch sehr schnell die Zinsen fürs Tagesgeld sich wiederum anpassen und sich darunter einpendeln.

    Mit dem Geldmarkt ETF der den ESTR abbildet stellst du meinem Verständnis nach sicher, dass du immer den maximalen Zins fürs Tagesgeld bekommst.

    Ich frage mich gerade, warum man dann nicht ohnehin in einen Geldmarktfond geht und diese Entscheidung von der Zinsentscheidung der DKB abhängig macht?:/

    Was ist, wenn die DKB die Zinsen auf 3,4 oder 3,3% senkt. Wird dann nicht in den Geldmarktfonds gewechselt? :/

    Wenn Du jetzt sofort in den Geldmarktfonds gehst bekommst Du doch mehr Zinsen als die 3,5% bei der DKB (und hast Deine Ruhe).

    Du hast natürlich recht, ich war bisher nur zu faul um mich zu kümmern für 0,5%-Punkte mehr. Es war komfortabel weil ich bei der DKB auch das Girokonto habe und es das Tagesgeldkonto automatisch gleich dazu gab. Aber eine Zinssenkung werde ich jetzt zum Anlass nehmen.

    Habt ihr Empfehlungen? Ich tendiere zum Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap UCITS ETF. ISIN LU0290358497

    Wenn das Angebot nicht weiter geführt wird von der DKB wie bisher, werde ich das Geld in einen Geldmarkt ETF stecken und mir so die 4% Zinsen sichern. Habe sowieso ein Depot bei Trade Republic und nutze da auch schon unter Anderem das 4% Angebot bis 50K. Habe absolut keine Lust mehr auf das ständige Tagesgeldhopping.