Dann habe ich mich eingeschaltet, um die Frist einzuhalten. Der Makler war aber schon direkt im März informiert worden, der hat aber der Versicherung nicht Bescheid gegeben. Da ist einiges intern schiefgelaufen und mir läuft die Zeit davon.
Gegebenenfalls könntest Du unter diesen Umständen schon mal vorsorglich prüfen, inwiefern Dritte für einen Vermögensschaden haftbar gemacht werden können, z.B. der ehemalige Arbeitgeber oder der betreuende Makler.