Rechtsschutz bei Streit wegen Berufsunfähigkeitversicherung

  • Liebes Finanztip-Forum,

    es kann sein, dass jemand aus der Familie in einigen Monaten die bestehende Berufunfähigkeitsversicherung (nicht selbständige Arbeit) in Anspruch nehmen muss. Falls es dabei zu einem Rechtsstreit mit der BUV kommt, stellt sich die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommen würde.

    Die KI eines Vergleichportals (Check24) gibt an, dass dies nicht abgedeckt sei. Ein Rückruf der dortigen Berater ergab, ein Rechtsstreit sei nur für Selbständige abgedeckt, man wolle sich aber erkundigen, ob es auch für Angestellte möglich sei.

    Ich (als Laie) würde aber erwarten, dass ein Rechtsstreit mit einer Versicherung (egal weswegen) abgedeckt sein müsste.

    Ich weiß, dass eine anwaltliche Beratung im Vorfeld vor dem Einreichen nicht abgedeckt ist und dass natürlich eine Wartezeit eingehalten werden müsste. Ich habe bei meiner Forumssuche nichts zur Kombi Rechtsschutz bei BU-Streit finden können. Daher nun die Frage an das Forum, ob bei einem Rechtsstreit mit der BUV eine Rechtsschutzversicherung einspränge.

    Fragende Grüße

    Nils

  • Kater.Ka 17. November 2025 um 12:50

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wenn ich die Verträge prüfen würde, dann müsste dort der BU-Rechtsstreit ausgeschlossen sein oder ist es so, dass so etwas explizit eingeschlossen werden muss?

    Zu den Varianten: Ich würde für die Familie Rechtsschutz in den Bereichen Beruf, Privat und Verkehr abschließen.

    Hat jemand Erfahrungen, welche Versicherungen dieses Rechtsrisiko (BU zahlt nicht) abdecken?

  • Lies mal diesen Blogbeitrag, und bewertet danach neu, ob du wirklich gleich das Geschütz "Rechtsanwalt" auffahren möchtest.


    Ich denke: es macht mehr Sinn, den Fall von jemanden betreuen zu lassen, der sich auf BU-Leistungsfälle spezialisiert hat. Die prüfen dann ggf., ob die Risikofragen bei Abschluss korrekt beantwortet wurden bzw. ob eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vielleicht verjährt ist, und helfen auch beim Leistungsantrag (Tätigkeitsbeschreibung der zuletzt in gesunden Tagen ausgeführten Tätigkeit usw.)

  • Es kann sein, dass jemand aus der Familie in einigen Monaten die bestehende Berufunfähigkeitsversicherung ... in Anspruch nehmen muss. Falls es dabei zu einem Rechtsstreit mit der BUV kommt, stellt sich die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommen würde.

    Das würde ich die entsprechende Rechtsschutzversicherung konkret fragen.

    Wenn Deine Frage allerdings lautet: Zahlt die Rechtsschutzversicherung, wenn diese Person jetzt schnell noch eine abschließt, damit dieser Fall abgedeckt ist?, lautet die richtige Antwort vermutlich nein.

    In Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich für den Versicherten ein Fachmann an seiner Seite. Das ist in erster Linie ein kompetenter Makler, das kann auch ein einschlägig versierter Rechtanwalt sein. Der durchschnittliche Finanzprodukteverklopper ist dieser kompetente Fachmann vermutlich nicht.

  • Lies mal diesen Blogbeitrag, und bewertet danach neu, ob du wirklich gleich das Geschütz "Rechtsanwalt" auffahren möchtest.

    Ich kannte den Artikel, und ich möchte auch gar nicht das Geschütz auffahren, ich glaube auch nicht, dass es Probleme gäbe, aber für den Fall, dass es so wäre, hätte ich gerne die Gewissenheit, dass Versicherungen dies übernehmen.

  • Ich habe die Verträge durchforstest und die KI noch einmal anders gefragt: Ist der Streit mit einer Berufunfähigkeitsversicherung vom Rechtsschutz ausgeschlossen?

    Hier gab es dann eine eindeutige Antwort (Streit bei Privatverträgen sind versichert, wenn ich den Baustein Privat mitbuche). So habe ich dann auch diesen Baustein mit abgeschlossen (und hoffe, dass niemand ihn braucht).

    In den Verträgen wird alles für eine bestehende oder geplante Selbstständigkeit ausgeschlossen, mit Ausnahme der BU (und anderer Versicherungen). Daher kommt die falsche KI-Antwort, weil nur explizit für Selbstständige erwähnt wird, dass ein BU-Streit versichert ist.

  • Nun lese ich jetzt erst, dass du noch keine RS hast. Bedenke, dass du hier Wartemonate haben wirst.

    Genau. Wie oben beschrieben, kann es sein, dass in einigen Monaten der Fall auftreten könnte, dass die BU in Anspruch genommen werden würde. Wenn das eintreten sollte, wird man (wie hier empfohlen) mit einem Experten an die BU herantreten. Sollte diese dann ablehnen, würde man ggf.. auf die RSV zurückgreifen, das wäre aber deutlich nach den Wartemonaten.