Ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung in der Entnahmephase für den nicht geförderten Anteil, also den Teil der Einzahlungen oberhalb von 1800 EUR jährlich:
Laut der Quelle FragFina - Altersvorsorgedepot wird der nicht geförderte Anteil in der Entnahmephase voraussichtlich so versteuert, wie aktuell die Renten aus einer privaten Rentenversicherung. Also mit der Ertragsanteilsbesteuerung. Voraussetzung dafür ist, dass der Vertrag mindestens seit 12 Jahren besteht und man bei der Verrentung mindestens 62 Jahre alt ist. Bei der Ertragsanteilsbesteuerung ist relevant, zu welchem Zeitpunkt man die Auszahlung in Anspruch nimmt.
Insbesondere bei hohem Gewinnanteil wäre die Steuerbelastung auf Entnahmen damit doch deutlich niedriger als in einem (ebenfalls) ungeförderten privaten ETF-Depot 
Beispiel: Beginn Entnahme mit 65 Jahren, Aktien-Depot 100.000€, Gewinnanteil 50%, persönlicher Steuersatz 30% oder alternativ 42%
Altersvorsorgedepot: Ertragsanteil mit 65 Jahren: 18%
100.000 € × 18% × 30% = 5.400€ Steuer
100.000 € × 18% × 42% = 7.560€ Steuer
Hinzu kommt ein Steuerstundungseffekt, da während der Ansparphase keine Steuer auf Vorabpauschalen anfällt.
Privates Aktien-ETF-Depot: Gewinn 50.000€ und 30% Teilfreistellung
35.000€ × 26,375% = 9.231€ Steuer
Bleibt noch die Frage was das für die Umwandlung bestehender Riesterverträge bedeutet, die bereits älter als 12 Jahre sind? Sind damit die 12 Jahre erfüllt?