Beiträge von G-Ultimate

    Ich denke ähnlich wie Achim Weiss

    Das muss jeder selbst beurteilen.

    Ich kann den Threadopener verstehen, wenn er 250€ sparen will. Warum auch nicht. Wenn das bedeutet, dass man "einfach" eine Schenkung vornehmen muss und man seiner Partnerin vertraut, ist das ein durchaus gangbarer Weg. Ich denke bei 1k€ ist das ein vertretbares Risiko.

    Ich erinnere mich, dass ich zu Beginn meiner "Aktien-Laufbahn" auch quer alles durchgerechnet habe, um den Freibetrag optimal auszunutzen. Heutzutage geht das leider - oder zum Glück - nicht mehr.

    Da ich aber auch die Depots meiner Schwester, meiner Eltern und meines minderj. Sohnes verwalte, kommt dieses Steuerthema dennoch jedes Jahr bei mir auf den Tisch, da Eltern nur eine geringe Rente erhalten und behindert sind (somit dürfen sie mehr Einnahmen haben), der Sohn eine NV-Bescheinigung hat (die ausgenutzt werden möchte) und meine Schwester unter den 2k Freibetrag liegt.

    Und 250€ sind 250€. Wenn die das jedes Jahr machen, sind das in 10 Jahren ---- na, tada 2500€ + 1200€ Zinsen. Ok, die müssten dann noch versteuert werden ;)

    Mag sich jetzt nicht nach viel anhören aber es geht ja eher um den Ehrgeiz, dort zu sparen, wo es einigermaßen komfortabel möglich ist.

    Ich für meinen Teil habe schon öfters Aktien übertragen und das verlief immer sehr einfach und schnell. Aber das war nur in eigenem Namen.

    Ein wichtiger Grund m.M.n. der gegen solche "Umschichtungen" spricht ist, dass es mit der Zeit unübersichtlich werden kann. Daher sollte man alles gut aufzeichnen, so dass es jederzeit nachvollziehbar bleibt. Denn wenn man den Überblick verliert und vergisst, dass man mal 1k übertragen hat, dann sind es halt gleich mal 100% Verlust. Ihr wisst, wass ich meine.

    Ja. Also die eigenen Einzahlungen ohne die Zulagen.


    Nach meinem Verständnis sollten bei Riester generell keine Abgeltungssteuer anfallen. Der Unterschiedsbetrag ist ja nicht mit 25%, sondern mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Den kennt aber Dein Riesteranbieter nicht. Daher kann er keine finale Steuerzahlung abziehen, das geht nur im Rahmen der Steuererklärung.

    Also bei einem Riester-Bausparvertrag, der nur bespart wurde und man hier auf das Guthaben steuerfrei Zinsen erhalten hat, ist es so, dass man bei förderschädlicher Auflösung die Zinsen (also alle seit Beginn) nachversteuern muss. Und soweit ich das richtig gelesen habe, wird das mit dem Kapitalertragssteuersatz gemacht, also 25%+Soli.

    Dafür aber keine weiteren Steuern (z.B. auf den Gewinn; denn den gibt es nicht).

    Könnte mir vorstellen, dass es bei einem Renten-Riester anders ist.Denn dort gibt es ja keine Kapitalerträge in Form von Zinsen sondern nur eine Wertsteigerung der Anlage, also einen Gewinn.

    In einem Parallelthread beklagt sich jemand (meines Erachtens zu Recht), daß er bei der Kündigung seines Riestervertrags die "Steuervorteile" als Einkommen versteuern mußte, obwohl er sie ja zurückgezahlt habe. Meiner laienhaften Einschätzung zufolge wird hier Steuer auf nichts berechnet (denn die "Steuervorteile" wurden ja zurückbezahlt). Das dort verlinkte Schreiben des Bundesfinanzministeriums (mit Rechenbeispiel) ist aber eindeutig.

    Fragt sich, ob das rechtmäßig ist. Wenn keiner klagt, werden wir das aber niemals erfahren .

    Nur mal eine Überlegung:

    Die Steuervorteile erhalte ich durch Sonderausgabenabzug, d.h. mein zu versteuerndes Einkommen wird reduziert. Dadurch entsteht ein Steuervorteil. Wenn ich diesen nun zurückzahle, muss ich evtl. auch das damals reduzierte Einkommen erhöhen um die Steuern darauf zu zahlen.

    Obwohl --- mh, der Steuervorteil ist ja die nicht gezahlten Steuer?? --- je länger ich darüber nachdenke desto mehr komme ich zu keinem Ergebnis ^^

    Bitte den Wohn-Riester sauber abgrenzen und nicht so, wie es die Finanzindustrie in der Werbung gerne tut.

    Wohn-Riester ist nicht identisch mit Riester-Bausparvertrag. Wohn-Riester ist die Verwendung jeglichen Riester-Guthabens für die Finanzierung Deiner eigenen Immobilie. Und umgekehrt musst Du einen Riester-BSP nicht zwingend als Wohn-Riester einsetzen.

    Wenn Du einen Riester-geförderten Bausparvertrag vorzeitig kündigst, wird erst die Kündigungsbearbeitungsgebühr abgezogen, dann die Zulagen/Steuervorteile und dann käme eigentlich noch die Kapitalertragssteuer. Da hier Dein Satz "Eine Wertsteigerung gibt es logischerweise in der Ansparphase nicht." dank Abschlussgebühren und Nullverzinsung meist gilt, bleibt letzter Punkt aber ohne praktische Bedeutung.

    Ich konnte jetzt keinen richtigen Unterschied in der Bezeichnung festlegen. Zumindest in meinem Fall ist es ein riestergeförderter BSV, den ich förderschädlich aufgelöst habe.

    Zulagen + Steuervorteil wurden bereits abgezogen vor Auszahlung.

    Kapitalerträge hatte ich mit 1% Verzinsung.

    Und meines Erachtens müssten auf diese 1% Kapitalerträge (für die gesamte Zeit, also nicht nur 2024) noch die Steuer kommen. D.h. ich muss in der Erklärung für 2024 dies als KapErträge angeben.

    Ob darüber hinaus noch irgendwas als sonstige Einnahmen in der Steuererklärung deklariert und ggf. versteuert werden muss, ist für mich unklar. Bisher war ich der festen Überzeugung, dass nichts weiter besteuert wird außer der KapErt.

    Aber wenn ich so einige Seiten lese, dann bin ich mir unsicher. Evtl. trifft das nur auf Renten-Riester zu und nicht auf BSV Riester.

    Falls jemand was handfestes dazu hat, gerne.

    Du bekommst nicht die Zulagen und den steuerlichen Vorteil. Du bekommst nur die höhere Summe.

    Also bei mir ist es so, dass ich die Zulage auf dem BSV erhalten habe und einen steuerlichen Vorteil auf der Steuererklärung. Das könnte natürlich die Differenz gewesen sein, d.h. der Steuervorteil war ursprünglich höher, wurde dann um die Zulage gekürzt.

    Aber dennoch kann ich bei der Rückzahlung die Zulagen+steuerlicher Vorteil (auf der Steuererklärung) addieren und als Rückzahlung von dem auszuzahlenden Guthaben abziehen.

    Das verstehe ich nicht.

    Durch den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase reduzierst du deine Steuerlast, d.h. ich muss weniger Steuern zahlen. Diesen Steuervorteil erhält man mit der Steuererklärung. Dort ist aufgeführt, dass z.B. wegen Riester-Nr xy ein Steuervorteil in Höhe von x entstanden ist.

    Diese Vorteile spiegeln ja den steuerlichen Aspekt auf die Einzahlungen, also auf's Kapital wider. Und genau diese Beträge, die man Jahr für Jahr als Steuererstattung erhält, werden bevor das Riesterkapital ausgezahlt wird, abgezogen (also zurückgezahlt).

    Es geht nur um die Gewinne. Dein angespartes Kapital musst du nicht versteuern nur die mögliche Wertsteigerung . Hast du Verlust im Riester gemacht brauchst du auch nichts versteuern.

    So würde es auch Sinn machen. Ich denke, man muss hier auch Wohn-Riester und "normal"-Riester unterscheiden. Bei Wohn-Riester (bei mir der Fall) spart man ja nur an und erhält Zinsen auf das Kapital. Eine Wertsteigerung gibt es logischerweise in der Ansparphase nicht.

    Beim "normalen" Riestern wird wahrscheinlich die Wertsteigerung versteuert, da man diesen Betrag ja auch bei regulärer Entnahme vollständig versteuern würde.

    Nein. Gewinne im Riester werden mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

    Bist du dir da sicher? Die Zinsen, die ich auf das eingezahlte Kapital erhalte sollten doch eher der Kapitalertragssteuer unterliegen oder?

    Hab jetzt noch etwas mehr durchgelesen. Bin aber dennoch unsicher. Mal ist die Rede, dass das gesamte, ausgezahlte Kapital versteuert wird, mal nur die Wertsteigerung (was es bei Wohn-Riester ja nicht gibt eigentlich) und mal nur die Kapitalerträge (also Zinserträge) mit der Kapitalertragsteuer.

    Hast du hierzu genauere Infos?

    Das eingezahlte Kapital zum Einkommen zu zählen und zu versteuern macht doch keinen Sinn. Die Steuervorteile die ich durch die Einzahlung hatte, werden doch schon vor der Auszahlung einbehalten und abgeführt. Das ausgezahlte Geld zum Einkommen zu zählen käme einer Doppelbesteuerung gleich. Oder habe ich hier einen Denkfehler?

    Da würde mich der Grund für eine (strafbare?) Handlung aber mal sehr interessieren!

    Ich kann dir leider kein konkretes Gesetz nennen, da es im engeren Sinne nicht direkt strafbar ist. Allerdings gibt es durchaus Vorschriften zur Marktmanipulation.

    In diesem Bereich bin ich nicht tief eingearbeitet, aber theoretisch könnte man durch eine solche Vorgehensweise den Kurs beeinflussen. Indem man einen unrealistisch hohen Verkaufspreis setzt und gleichzeitig denselben Preis für eine Kauforder eingibt, könnte es dazu kommen, dass die Order praktisch mit sich selbst ausgeführt wird.

    Ob das in der Praxis tatsächlich möglich ist, weiß ich nicht genau. Ich vermute jedoch, dass dies technisch von den Handelsplattformen unterbunden wird, um genau solche Formen von Marktmanipulation zu verhindern.

    Wie du siehst, habe ich hier keine spezifischen Fachkenntnisse, fand es jedoch dennoch interessant zu wissen. Persönlich habe ich so etwas nicht gemacht und habe es auch nicht vor. Ich dachte jedoch, es wäre sinnvoll, das Thema hier kurz zu erwähnen, damit niemand aus Unwissenheit ungewollt in eine solche Situation gerät – sofern es technisch überhaupt möglich ist.

    Thomas1980 aus deinem Profilnamen entnehme ich, dass du das gleiche Baujahr wie ich bist. Ich stand letztes und dieses Jahr vor der gleichen Entscheidung. Ich und meine Frau besparen 3 BSV (ich 2, 1x ohne Riester 1x mit Riester; meine Frau 1x mit Riester). Wir haben ein Kind.

    Den BSV ohne Riester habe ich seit 2007 und die beiden mit Riester sind von 2010, als wir unser Haus kauften. Damals habe ich mich nicht so sehr mit der Materie auseinandergesetzt. Aus jetziger Sicht war es zwar kein Fehler, aber es gäbe bessere Möglichkeiten. Das ganze Schönrechen vom Banker hatte mich zwar damals schon nicht ganz überzeugt aber für mein Empfinden war es jetzt auch kein Knebelvertrag mit unseriösen Konditionen.

    Den BSV ohne Riester konnte ich ohne irgendwelche Rückzahlungen in voller Höhe beenden und auszahlen lassen.

    Bei den (aus 2010) Verträgen mit Riester musste - wie du schon ganz richtig angemerkt hast - die Riesterförderung + Steuervorteile zurückgezahlt werden. Viele sind sich dieses Umstandes nicht mal bewusst und wundern sich dann, wenn sie Abzüge haben. Von daher schon mal gut, dass du dich informiert hast und dir das bewusst war.

    Die Rückzahlung war auch ganz schön viel, in Summe etwas mehr als 10k. Hinzu kommt die Nachbesteuerung der Zinserträge, da du in der Riesterphase keine Kapitalertragssteuer zahlst. Bei förderschädlicher Verwendung musst du dies nachholen. Also solltest du deinen Sparerfreibetrag von 1k schon ausgeschöpft haben, dann musst du die Steuern noch abführen. Evtl. lohnt es sich, beide Verträge in unterschiedlichen Jahren aufzulösen (wenn du die 1k Freibetrag nutzen möchtest).

    Bei uns war der Riester ja auch noch ein Wohnriester, was dazu führt, dass ein fiktives Konto erstellt wird, um die Steuerlast bis zum Beginn des Rentenalters quasi theoretisch zu ermitteln und dann zu besteuern. Also ein riesiges Konstrukt, welches nicht für jeden klar und ersichtlich ist. Als ich dies 2010 abgeschlossen hatte, war es auch für mich nicht klar.

    Ich habe mir das ganze mal bis zum Ende durchgerechnet. Das Ergebnis war, dass ich einen internen Zinsfuß von 1,4% bei meinem Riester und 2,2% beim Riester meiner Frau errechnet hatte.

    Das war dann auch der Grund, weshalb ich beide Riesterverträge gekündigt habe. Das Geld lege ich in Aktien und ETFs an, und diese sind seit ca. 5 Jahren bei mir weit über den 1,4% bzw. 2.2%.

    Daher kann ich dich in deiner Entscheidung nur bestärken.

    Einzig was evtl. wichtig wäre zu beachten ist, dass ab 2026 etwas neues geplant ist von Herrn Lindner. Vielleicht kann man hier seinen bestehenden BSV irgendwie förderunschädlich mit einbringen. Aber dazu habe ich in den Medien noch nichts finden können.

    Ich klinke mich - auch wenn der Beitrag schon einige Monate alt ist - mal mit ein.

    Ich stehe nämlich auch vor der Frage, wie die legale steuerliche Gestaltung des Kinderdepots aussehen soll. Dort habe ich seit einigen Jahren einen ETF bespart. Das Kind ist 17 und weiterhin auf der Schule und anschließend wahrscheinlich Studium.

    Ein NV-Bescheinigung ist vorhanden.

    Im Depot sind rund 4k Gewinne enthalten. Entsprechenden Gegenwert würde ich nun ver- und anschließend wiederkaufen in gleicher Höhe. M.E. wichtige Punkte hierbei:

    - Maximal 7.060€ Gewinn wegen der Krankenversicherung nicht überschreiten

    - ETF-Teilfreistellung bei den Gewinnen berücksichtigen --> also ca. 10k rechnerischer Gewinn möglich (was dann nach Teilfreistellung eben 7.060€ entspricht)

    - Geld darf danach natürlich nur beim Kind verbleiben bzw. von ihm genutzt werden

    - Bafög könnte darunter leiden --> nicht relevant, da Eltern zu viel verdienen um Bafög zu erhalten

    - Verkaufs- und Wiederkaufsordern niemals gleichzeitig aufgeben (nicht legal)

    - FiFo berücksichtigen bei der Ermittlung des Gewinns

    Um den Bogen zur Eingangsfrage zu spannen: Ja, man kann natürlich Steuern sparen, wenn man dieses Vorgehen nutzt - auch wenn man nicht den gesamten Grundfreibetrag nutzen kann/sollte wegen Krankenversicherung, so kann man dennoch das Konto auf Steuer-Null stellen mit dieser Methode (zumindest wenn man rechtzeitig damit anfängt).

    Sollte ich einen Denkfehler in meinen Ausführen haben, dann bitte gerne korrigieren.

    Also auf Deutsch gesagt, unwahre Angaben zum Zählerstand machen, weil es ja keiner merkt?

    Naja, unwahre Angaben nicht ganz. Denn letztendlich holt es einen ja sowieso wieder ein. Aber man kann zumindest ein wenig den Zählerstand zum Vorteil etwas höher oder geringer angeben wenn der Folgetarif andere Kosten hat. Da geht es nicht um riesige Beträge aber ein wenig kann man da schon machen.

    Damit konnte man bei Kriegsausbruch Ukraine/Russland und die damit einhergehende enorme Preiserhöhung zumindest ein wenig entgegenwirken.

    Und glaub mir, die Strom-/Gasanbieter wollen auch nicht nur dein Bestes.

    Da kann man sich als sonst unbescholtener Bürger sowas schon mal leisten.

    Hallo zusammen,
    unser alter Zähler wurde vor einiger Zeit durch eine moderne Messeinrichtung (MME) ersetzt (Zweitarif). Nun kam eine Nachricht, dass diese erneut getauscht wird, da ein Ein-Tarif MME ausreichend ist. So weit, so gut.

    Nach einem Telefonat wurde mir angeboten, dass sie mir auch ein intelligentes Messsystem iMS einbauen könnten (statt der mME), wenn ich das möchte. Kostet auch nichts und hätte nur Vorteile.

    Grundsätzlich habe ich mich über beide Arten informiert, bin aber dennoch unschlüssig, welches ich nehmen soll.
    MME = kein Internet, keine Datenübertragung, nur etwas mehr Infos im Display und nach Freischaltung können einige Infos aus dem Display ausgelesen werden.
    iMS = Internetanbindung, deutlich mehr Infos die evtl. zur Verfügung gestellt werden, kein Ablesen mehr notwendig, da automatische Üertragung an Versorger erfolgt.

    Was würdet ihr machen? Irgendwelche Pros und Contras?
    Zeitabhängige Tarife nutze ich nicht und bringt auch nicht so viel, da unser Stromverbrauch relativ gering ist (3 Personen Haushalt) und wir die Hauptverbraucher nicht auf die Nachtstunden schieben können.

    Vorteil MME wäre, man kann ab und zu mal mit den Zählerstanden "spielen" wenn man einen Versorgerwechsel macht (mache ich jährlich) um etwas mehr beim günstigeren Versorger anzugeben. Das würde ja mit iMS wegfallen.

    Oder könnte man die Online-Übertragung beim iMS deaktivieren?

    Danke euch schon mal für die Tipps.

    Hallo zusammen,

    für unser Kind (16) legen wir seit einigen Jahren in einen ETF an. Ich habe für 2024 und Folgende eine NV-Bescheinigung ausstellen lassen. Aktuell belaufen sich die Gewinne auf ca. 3T€.

    Bisher hatten wir einen Freistellungsauftrag und ich habe jährlich immer soviel verkauft, dass ich die Freistellung nutzen konnte (und anschließend zeitnah wieder in gleicher Höhe gekauft).

    Jetzt würde ich gerne die NV-Bescheinigung nutzen um die Gewinne glatt zu ziehen.

    Meine Frage ist nur, ob meine Annahmen korrekt sind:

    1. NV-Bescheinigung: Mein Kind könnte bis 11.604€ Kapitalerträge haben (nach Abzug Teilfreistellung). Aber:

    2. Gesetzliche Krankenversicherung: Hier wären nur 6.060€ innerhalb der Grenze; Ansonsten gilt die gesetzliche KV nicht mehr. Somit wäre der Maximalbetrag 6.060€/Jahr, der an Gewinn entstehen darf.

    Ich lese bei Punkt 2 immer von 505€/Monat und 6.060€/Jahr. Wird hier monatsgenau geschaut, wie hoch das Einkommen ist oder nur auf Jahresbasis. Denn beim Verkauf und Wiederkauf des ETF wäre der Gewinn natürlich im entsprechenden Monat deutlich höher als die 505€.

    Wie verhält es sich mit dem Kindergeld? Dies wird hier vollständig außer Acht gelassen wenn ich das richtig gelesen und interpretiert habe oder?

    Sonst noch irgendetwas, das zu beachten wäre?

    Danke euch für die Hilfe!