Alles anzeigenHabe mittlerweile mal weiter recherchiert, vielleicht ist das für den ein oder anderen auch von Belang:
Fakten:
Ich habe meine Wohnung meinem Sohn überschrieben( 9/26), was förderschädlich bzgl wohnriesterkonto ist.
Mein Riester wird 1/28 auszahlungsfähig.
Lösungsmöglichkeiten:
Ich werde mit meinem Riester ab 2027 ins AVD wechseln, um die Option zuhaben mein Geld bis zum 85 zu bekommen und nicht ein Drittel in die Versicherung nach 85+ zu schieben.Wenn ich den Wechsel vornehme wird automatisch das Wohnförderkonto auch mitgenommen. Dadurch wird die vorzeitige versteuerung nicht ausgelöst.
Für mich neu:
Ich kann nach § 92a Abs 3 Satz 9 Nr. 2 EStG den Betrag von 10000€ zur Minderung des Wohnförderkontos an die ZfA überweisen.
Vielleicht können sich Anbieter und ZfA auch darauf einigen die 10 k aus meinem Riestervermögen (38k ) zu nehmen. Muss ich prüfen lassen.
Die 10000€ unterliegen dann wie mein Riesterkonto der nachgelagerten Besteuerung wenn ich 2029 in Ruhestand gehe.Für die Rückführung habe ich bis Ende 2027 Zeit, da meine Wohnung mitte 26 an meinen Sohn übertragen wurde.
So umgegeben ich auf jeden Fall die vorzeitige versteuerung meines wohnförderkontos, was mir ca 3500 € kosten würde.
Ich habe soeben mit der ZfA gesprochen. Laut deren Aussage ist es immer möglich mit Zahlungen das Wohnförderkonto zu mindern. Leider stimmt die Union Investment dem „ zur Zeit“ nicht zu. Ich habe die Union I . nochmal angeschrieben und noch mal nachgefragt, ob diese es jetzt für ein AVD aus Ihrem Hause möglich machen.
Ansonsten muss ich wohl einen anderen Anbieter suchen, der das zulässt.
Ich denke hier wird keiner für einen solchen speziellen Fall schon jemand einenAVD Anbieter kennen, der das durchführt. Dann spare ich mir die Anfragen an die AVD Anbieter. Danke für jeden Tipp