Beiträge von Genseb

    Wir beiden Laien können uns natürlich schon virtuell zusammensetzen und beispielsweise ausrechnen, wie es gewesen wäre, wenn man Dich nicht entlassen hätte. Vermutlich interessiert das aber die Korona hier nicht so sehr, das könnten wir dann per PM machen.

    Vielen Dank für das Angebot, das ist definitiv eine große Unterstützung. Ich fang heute mit der Aufstellung.

    Die Formulierung ist in meinen Augen neutral. Von einer Verzinsung steht dort nichts, ob die implizit mit dabei ist, müßte Dein Rechtsanwalt klären. Aber den Steuerschaden würde ich als Betroffener nicht hinnehmen wollen.

    Den Steuerschaden werde ich auch nicht hinnehmen wollen, da hast du vollkommen recht. Wahrscheinlich kann ich den Steuerschaden erst nach meiner Steuererklärung zurückfordern. Da werde ich nach Ostern meinen Anwalt darauf ansprechen, wie er das sieht.

    Zum Thema Steuerschaden, hatte ich einen Link gepostet:

    Arbeitgeber muss Steuerschaden ersetzen - DGB Rechtsschutz GmbH
    Arbeitgeber muss Steuerschaden aufgrund verspäteter Lohnzahlung ausgleichen, LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.5.2016 - 2 Sa 63/
    www.dgbrechtsschutz.de

    Ich könnte mir vorstellen, daß es hierbei um ganz erheblich Geld geht (fünfstellig). Ich habe oben schon geschrieben, daß sich diesbezüglich ein Nachhaken lohnen könnte.


    Was steht eigentlich in dem geschlossenen Vergleich?

    Kannst du mir einen Steuerberater empfehlen, der sich in dieser Thematik bestens auskennt?

    Im Vergleich steht:

    1. Die Parteien stellen außer Streit, dass ihr Arbeitsverhältnis infolge ordentlicher, fristgerechter und ausschließlich betriebsbedingter Kündigung der Beklagten vom 24. März 2021 mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 sein Ende gefunden hat.

    2. Die Beklagte verpflichtet sich, das Arbeitsentgelt des Klägers auf der Grundlage von € 6.000,00 brutto monatlich für den Zeitraum Juli 2021 bis Dezember 2023 (je einschließlich) abzurechnen. Die Auszahlung an den Kläger steht unter dem Vorbehalt des Anspruchsübergangs auf Dritte, insbesondere die Bundesagentur für Arbeit.

    Aber Du hast recht: Wir wissen das alles nicht, wir haben schlichtweg nicht genügend Info.

    Da ich ja nicht weiß, welche Info du oder andere benötigen, um mir beim Sachverhalt zu helfen. Finde ich es gut, dass du und die anderen nachfragen.

    Im Vergleich steht folgendes drin:

    1. Die Parteien stellen außer Streit, dass ihr Arbeitsverhältnis infolge ordentlicher, fristgerechter und ausschließlich betriebsbedingter Kündigung der Beklagten vom 24. März 2021 mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 sein Ende gefunden hat.

    2. Die Beklagte verpflichtet sich, das Arbeitsentgelt des Klägers auf der Grundlage von € 6.000,00 brutto monatlich für den Zeitraum Juli 2021 bis Dezember 2023 (je einschließlich) abzurechnen.

    180.000 Euro für 2,5 Jahre nicht arbeiten müssen. Also so einen "faulen Kompromiß" würden sicher viele in Deutschland gerne eingehen.

    Thema verfehlt!

    Es ist die Frage, ob der Anwalt "teuer ist", und es ist auch die Frage, ob Du nun "Lehrgeld" bezahlst. Hat der Anwalt denn mehr verlangt, als die Gebührenordnung vorsieht?

    Ja, da es sich um eine Vergütungsvereinbarung handelt. 1. und 2. Instanz wurden seperat abgerechnet.

    Das hat vermutlich letztlich keine Rolle gespielt.

    Hat eine wichtige Rolle gespielt. Mein damaliger AG hat meine bisherigen Tätigkeiten und umgesetzten Projekte abgestritten.

    Es wäre nützlich gewesen, die Parallelrechnung vor dem Termin anzustellen, so daß Du sie vor Gericht hättest vorlegen können. Von derlei Ausarbeitungen lassen sich Richter vielfach beeindrucken. Den drohenden Steuerschaden hätte man im Termin auch anbringen können.

    Da hast du vollkommen Recht. Wie bereits geschrieben, hier hätte mich mein Anwalt beraten müssen oder mir zumindest die Empfehlung geben müssen, einen Steuerberater zu konsultieren.

    Derlei Vergleiche werden ja vielfach so geschlossen. Was sagt eigentlich Dein Anwalt zu der Rechenmethode und der oberflächlichen Abrechnung?

    Das er die Rechnung nicht nachvollziehen kann. Er hat mein AG aufgefordert eine Auflärung zu liefern, auch weil die vorherigen Gehaltsabrechnungen anders abgerechnet wurden. Mein AG hat aber trotz Frist darauf nicht reagiert.

    Im Jahr 2021 hast Du vermutlich nennenswert Steuer zurückbekommen (Gehalt nur ein halbes Jahr, Arbeitslosengeld Progressionsvorbehalt). Im Jahr 2022 hast Du ohne Einkünfte keine Steuer bezahlt, im Jahr 2023 auch nicht. Du hättest aber beispielsweise den Krankenkassenbeitrag absetzen können, und den Grundfreibetrag hast Du vermutlich zumindest zum Teil verloren.

    Da ich nicht wusste, wann die Geschichte zu Ende geht, habe ich auch keine Steuererklärung abgegeben. ALG habe ich zurückbezahlt. Krankenkassenbeiträge habe ich wieder erstattet bekommen. Jetzt sind die Verhältnisse geklärt und ich kann die Steuererklärung erledigen.

    Anscheindend kann ich 50% der Anwaltskosten absetzen. Weiß zufällig jemand, ob man diese Kosten nur in dem Jahr absetzen kann, in der die Rechnung bezahlt wurde oder hat man da einen Spielraum?

    Problematisch ist nur, dass dem Threadstarter vor Vergleichsschluss offenbar niemand erklärt / mit ihm zusammen besprochen und berechnet hat, was bei der Einigung effektiv finanziell für ihn rauskommt. Dass man bei einem Vergleich nicht 100% dessen bekommt, was man gerne hätte, ist logisch. Es sollte einem eben nur klar sein, auf welchen Betrag man sich einlässt und was es davon ggf. noch für (steuerliche und sonstige) Abzüge gibt.


    Ich meine immer noch, das vorher zu erklären und hinterher zu prüfen, ob der Vergleich erfüllt ist, ist der Job des Anwalts. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte mit sowas auch nicht überfordert sein.

    Bin da ganz deiner Meinung.

    Nicht das Ergebnis ist so ärgerlich, sondern das ich im Nachgang selbst in Erfahrung bringen muss, wie es hätte laufen können. Hoffentlich lesen andere diese Beiträge und sind dann besser vorbereitet.

    @Achim Weiss Ich bin davon ausgegangen, dass mich mein "teurer" Anwalt diesbezüglich gut berät. Hierfür bezahle ich nun Lehrgeld!

    Ich habe ein Jahr Arbeitslosengeld 1 bezogen, von Juli 2021 bis Juni 2022. Danach 1,5 Jahre von Ersparnissen gelebt. In dieser Zeit war ich freiwilig Krankenversichert.

    Mein AG hat vom Auszahlungsbetrag, das von mir bezogene Arbeitslosengeld abgezogen und an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. In der Abrechnung hat mein AG das nicht berücksichtigt, was schon merkürdig ist. Bei der Überweisung hat mein AG den Abzug vermerkt.

    Die Krankenkasse hat mir die Beiträge, die ich bezahlt habe, erstattet.

    Der Gerichtstermin wurde vom Gericht zweimal verschoben, daher hat sich das alles hinausgezögert. In diesem Zeitraum gab es einen sehr heftigen Schriftverkehr von ca. 550 Seiten. @Achim Weiss Es war leider kein schöner Sabbatical ;) Mein AG wollte praktisch Macht ausüben und mich enorm unter Druck setzen u.a. indem er meine bisherigen Leistungen und umgesetzte Projekte verleugnet hatte. Glücklicherweise konnte ich alles nachweislich richtigstellen und hatte auch Ex-Kollegen, die das bezeugt haben.

    Es gab kein Urteil, sondern einen Vergleich. Der Richter hat auf einen Vergleich gedrängt und darauf hingewiesen, dass er sonst das Verfahren möglicherweise neu terminieren müsste. Was wiederum 1-2 Jahre dauern könnte. Nach 3,5 Stunden Gerichtsverhandlung, haben wir uns dann auf den glatten Bruttogehalt geeinigt. Ich war froh, dass alles zu Ende war. Naja, nun versuche ich das letzte Kapitel sauber zu schliessen - soweit es möglich ist.

    Ich hoffe, ich konnte die gestellten Fragen mit diesem Input beantworten?

    Ich bin per Zufall auf das Forum gestossen und bin überwältigt von eure Unterstützung und den Ratschlägen :thumbup:

    Hallo zusammen,

    vielen dank für eure Unterstützung, eure Hinweise sind sehr hilfreich :thumbup:

    Ich habe die Abrechnung angehängt. Ich bin gespannt, ob mir da jemand weiterhelfen kann. Mein Anwalt hat das leider nicht nachvollziehen können. Er hat bei meinem damaligen AG aufgeforder eine Aufklärung zu liefern, da kam aber leider nichts zurück.

    Steuerschaden! Da habe ich einen interessante Artikel vom DGB Rechtsschutz gefunden. Demnach muss der Arbeitgeber den Steuerschaden ersetzen, aber " der Teufel liegt im Detail. Denn der Steuerschaden muss konkret durch tatsächliche Berechnung dargelegt werden."

    Arbeitgeber muss Steuerschaden ersetzen - DGB Rechtsschutz GmbH
    Arbeitgeber muss Steuerschaden aufgrund verspäteter Lohnzahlung ausgleichen, LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.5.2016 - 2 Sa 63/
    www.dgbrechtsschutz.de

    Ich bin in der GKV.

    Mein Anwalt ist mit der Thematik überfordert, daher suche ich auf diesem Wege Unterstützung. Vielen Dank!!!

    Leider hat das Hochladen des Gesamtdokuments nicht funktioniert, daher habe ich es einzeln hochgeladen.

    Hallo,

    ich hatte eine langwierigen Streit mit meinem ehemaligen Arbeitgeber.

    Nun habe ich folgenden Sachverhalt: In Folge einer gerichtlichen Einigung (Januar 2024) wurden mir im März 2024 die Gehälter für den Zeitraum Juli 2021 bis Dezember 2023 nachgezahlt (Einmalzahlung). Der Arbeitgeber hat mehr abgezogen als bei einer fortlaufenden (monatlichen) Gehaltszahlung üblich wäre. Vom Netto-Verdienst wurden die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Ist das erlaubt? Falls ja, bekomme ich das durch die Steuererklärung in voller Höhe rückerstattet?

    Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann🙏