180.000 Euro für 2,5 Jahre nicht arbeiten müssen. Also so einen "faulen Kompromiß" würden sicher viele in Deutschland gerne eingehen.
Thema verfehlt!
Es ist die Frage, ob der Anwalt "teuer ist", und es ist auch die Frage, ob Du nun "Lehrgeld" bezahlst. Hat der Anwalt denn mehr verlangt, als die Gebührenordnung vorsieht?
Ja, da es sich um eine Vergütungsvereinbarung handelt. 1. und 2. Instanz wurden seperat abgerechnet.
Das hat vermutlich letztlich keine Rolle gespielt.
Hat eine wichtige Rolle gespielt. Mein damaliger AG hat meine bisherigen Tätigkeiten und umgesetzten Projekte abgestritten.
Es wäre nützlich gewesen, die Parallelrechnung vor dem Termin anzustellen, so daß Du sie vor Gericht hättest vorlegen können. Von derlei Ausarbeitungen lassen sich Richter vielfach beeindrucken. Den drohenden Steuerschaden hätte man im Termin auch anbringen können.
Da hast du vollkommen Recht. Wie bereits geschrieben, hier hätte mich mein Anwalt beraten müssen oder mir zumindest die Empfehlung geben müssen, einen Steuerberater zu konsultieren.
Derlei Vergleiche werden ja vielfach so geschlossen. Was sagt eigentlich Dein Anwalt zu der Rechenmethode und der oberflächlichen Abrechnung?
Das er die Rechnung nicht nachvollziehen kann. Er hat mein AG aufgefordert eine Auflärung zu liefern, auch weil die vorherigen Gehaltsabrechnungen anders abgerechnet wurden. Mein AG hat aber trotz Frist darauf nicht reagiert.
Im Jahr 2021 hast Du vermutlich nennenswert Steuer zurückbekommen (Gehalt nur ein halbes Jahr, Arbeitslosengeld Progressionsvorbehalt). Im Jahr 2022 hast Du ohne Einkünfte keine Steuer bezahlt, im Jahr 2023 auch nicht. Du hättest aber beispielsweise den Krankenkassenbeitrag absetzen können, und den Grundfreibetrag hast Du vermutlich zumindest zum Teil verloren.
Da ich nicht wusste, wann die Geschichte zu Ende geht, habe ich auch keine Steuererklärung abgegeben. ALG habe ich zurückbezahlt. Krankenkassenbeiträge habe ich wieder erstattet bekommen. Jetzt sind die Verhältnisse geklärt und ich kann die Steuererklärung erledigen.
Anscheindend kann ich 50% der Anwaltskosten absetzen. Weiß zufällig jemand, ob man diese Kosten nur in dem Jahr absetzen kann, in der die Rechnung bezahlt wurde oder hat man da einen Spielraum?
Problematisch ist nur, dass dem Threadstarter vor Vergleichsschluss offenbar niemand erklärt / mit ihm zusammen besprochen und berechnet hat, was bei der Einigung effektiv finanziell für ihn rauskommt. Dass man bei einem Vergleich nicht 100% dessen bekommt, was man gerne hätte, ist logisch. Es sollte einem eben nur klar sein, auf welchen Betrag man sich einlässt und was es davon ggf. noch für (steuerliche und sonstige) Abzüge gibt.
Ich meine immer noch, das vorher zu erklären und hinterher zu prüfen, ob der Vergleich erfüllt ist, ist der Job des Anwalts. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte mit sowas auch nicht überfordert sein.
Bin da ganz deiner Meinung.
Nicht das Ergebnis ist so ärgerlich, sondern das ich im Nachgang selbst in Erfahrung bringen muss, wie es hätte laufen können. Hoffentlich lesen andere diese Beiträge und sind dann besser vorbereitet.