Und noch einmal: wieso kann die Höhe des Basiszinses - eine völlige unabhängige Größe - die VAP reduzieren bzw. verhindern, wie es während der Null-/Negativzinsphase der Fall war?
Der Basiszins entspricht dem Zins der Bundesanleihen mit 15 Jahren Restlaufzeit und entspricht damit dem erwarteten Zins am mittleren bis langen Ende.
Auf diesen Zins beschränkt sich die Vorabpauschale. Es wird also so getan als hätte man diesen Zins verdient, gedeckelt auf die Wertentwicklung der Anteile.
In einer langjährigen Nullzinsphase gibt es eben keine VAP weil der Basiszins auch Richtung 0 geht.
Der so gesehen risikoarme Zins wird langfristig unter der Wertentwicklung des Aktienmarktes zurück bleiben. Davon gehen wir aus. Und damit wird langfristig immer nur ein kleiner Anteil der echten Wertentwicklung besteuert.
Schlimmer wäre wenn die komplette Wertentwicklung besteuert würde.