Vorabpauschale 2026 sogar bei 3,2%!!!

  • Mir erscheint der Rechenweg von Alex777 plausibel.

    Unterschiede kann es geben, falls Kirchensteuer fällig wird. Ich gehe von 0% aus. Je nach Bundesland könnten noch 8 oder 9% dazu kommen. Das berücksichtige ich nicht, bei Finanztip wird das typischerweise als Worst-Case Angabe einbezogen.

    Außerdem gehe ich konsequent von 30% Teilfreistellung aus. Also das Szenario eines Aktien-ETF. Das findet sich im zweiten "mal 0,7"-Term wieder (1 - 0,3 = 0,7).

  • Richtig doof, vor allem bei höheren Depotvolumen und Aufteilung auf mehrere Depots, wo man dann überall ordentlich Geld vorhalten muss.

    Ich werde meinen nächsten ETF ausschüttend wählen, dann muss ich nicht so viel vorhalten, bzw. wird das dann automatisch ausgeschüttet und ist weniger manueller Aufwand. Dann kann ich grob mit dem Ausschütter den Thesaurierer bezahlen.

  • Also ich kann als einigermaßen rational agierender Anleger der Vorabpauschale nichts abgewinnen. Dass sich hier mancher offenbar sogar noch darüber freut kann ich nicht nachvollziehen...

    Das hat mit freuen nichts zu tun. Es wird nur heißer gekocht als gegessen. Klar bei hohem Depotvolumen und ohne anderweitiges Einkommen könnte es theoretisch zum Problem werden ~0,4% des Depotvolumens extra zu bezahlen aber wie realistisch ist das?

    Vielleicht ist mein Depot auch einfach noch zu klein um da ein größeres Problem zu sehen. Ich habe noch zwei Ausschütter von früher. Somit liegt immer etwas Geld auf dem Verrechnungskonto, sodass ich nie extra etwas einzahlen musste.

    Es nervt mich eigentlich nur der Papierkram dabei. Wenn ich später mal verkaufe muss ich Jahrzehnte lang gezahlte Steuern auf die Vorabpauschale nachhalten um die Abrechnungen kontrollieren zu können.

    Mit jedem Depotumzug wird alles komplizierter.

  • Ich werde meinen nächsten ETF ausschüttend wählen, dann muss ich nicht so viel vorhalten, bzw. wird das dann automatisch ausgeschüttet und ist weniger manueller Aufwand. Dann kann ich grob mit dem Ausschütter den Thesaurierer bezahlen.

    Seitdem SC Geldmakrt-übliche Zinsen auf das Verrechnungskonto zahlt, ist mir das ganze egal. Ob meine Rücklagen dort oder auf dem (gemäß FT ja extremst unsicheren) Tagesgeldkonto in Frankreich liegen, ist mir mittlerweile egal.

    Was nur stört, ist die extremst lahme Berechnung und Rückdatierung der Buchung auf den 2.1. Aber wo der Staat Geld klauen kann bevor ein realer Gewinn entstanden ist, kann er sich auch beliebig viel Zeit dafür lassen, das ganze durch Hilfsarbeiter manuell ausrechnen zu lassen.

  • Die Vorabpauschale für 2026 (Abrechnung Anfang 2027) wird noch teurer: Nach 2,53% für 2025 werden es ganze 3,2% für 2026.

    https://www.finanztip.de/daily/vorabpau…nochmal-teurer/

    Einerseits wird die private Vorsorge dringend empfohlen und gleichzeitig erschwert...:(

    Zitat

    Wichtig: 2027 musst Du wieder mit anderen Werten rechnen. Denn die Vorabpauschale ändert sich jedes Jahr. Sie richtet sich nach dem Basiszins, den das Bundesfinanzministerium immer zu Jahresanfang bekanntgibt. Dabei hat es sich zuletzt immer an der Rendite für Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren am ersten Börsentag des Jahres orientiert.

    D.h. die Höhe der VAP hat nix mit der Börsenentwicklung zu tun.

    D.h.

    Wir können doch alle darauf hoffen, dass 2026 ein negatives Börsenjahr wird. Dann gibt es 2027 auch keine Vorabpauschale. ;)

    ...greift leider nicht. Wenn Deutschland - warum auch immer - mehr für die o.g. Staatsanleihen bezahlen muss, dann dürfen diejenigen bluten, die privat für ihr Alters vorsorgen.

    Oder übersehe ich da etwas?


    Ja, ich habe etwas übersehen: Gewinne müssen erst mal da sein, bevor man sie mit VAP belegen kann. Aber die Höhe der VAP ist seltsamerweise an eine ganz andere - vom Gewinn losgelösten - Messgröße orientiert.

  • Wir werden uns noch umschauen, was dem Staat in Zukunft noch alles einfallen wird, um z.B. die Zinsen auf das sogenannte "Sondervermögen" (was real Sonderschulden sind) bedienen zu können. Von einer Rückzahlung irgendwelcher Schulden redet ja schon lange niemand mehr. Also stellen wir uns besser auf eine weiter steigende VAP ein.

  • Oder übersehe ich da etwas?


    Ja, ich habe etwas übersehen: Gewinne müssen erst mal da sein, bevor man sie mit VAP belegen kann. Aber die Höhe der VAP ist seltsamerweise an eine ganz andere - vom Gewinn losgelösten - Messgröße orientiert

    Die Vorabpauschale kann aber niemals größer als der Gewinn sein. Man muss also niemals mehr als den Kursgewinn des Jahres versteuern.

  • ...greift leider nicht. Wenn Deutschland - warum auch immer - mehr für die o.g. Staatsanleihen bezahlen muss, dann dürfen diejenigen bluten, die privat für ihr Alters vorsorgen.

    Verstehe ich nicht. Ich habe bei meiner pRV eine feste Kapitalzusage zur Fälligkeit. Da muss die Provinzial selber sehen, woher sie das Geld bekommt. Das hat sogar in den Negativzinsphase geklappt ohne dass die Provinziel pleite geangen wäre.

    Auch die bAV hat einen festen Mindestbetrag, den wie mir auszahlt. Mit mehr rechne ich nirgendwo, alles, was ggf. in 7-10 Jahren darüber geleistet wird, ist ungeplant.

    Ansonsten kann das Bundesfinanzministerium den Basiszins so hoch oder niedrig ansetzen wie es will, gibt es im Jahr keinen Buchgewinn im ETF, gibt es auch keine VAP. Der Kurs müsste also zum Jahresende unter das Low des Jahres fallen, damit auch auf Käufe im Jahr keine VAP anfällt.

    "Lag die Wertsteigerung des ETF bei null oder hat er Verlust gemacht, ist die Vorabpauschale null."

    Von hier:

    Vorabpauschale einfach erklärt: Fälligkeit, Berechnung & Beispiele
    Vorabpauschale verstehen: Was sie ist, wann sie fällig wird und wie die Steuer berechnet wird – mit Beispielen, Teilfreistellung und Sparplan.
    www.finanztip.de
  • Die VAP dient zur Steuerfeststellung eines fiktiven möglichen Gewinns in der Zukunft. Der Staat will schließlich nicht 30+ Jahre auf diese Steuern warten. Der braucht sie heute, bzw. eher gestern. Solange dein ETF gut läuft (sagen wir mal > 3% p.a.), ist das nicht tragisch. Schlimm wird es dann, wenn du spät eingestiegen bist, der ETF vor der Auszahlungsphase in den Keller rauscht und du in Summe (Kurs + evtl. Ausschüttungen) im Minus stehst. Dann hast du im ungünstigsten Fall Steuern auf die VAP bezahlt, die du nicht mal mit Verlusten gegenrechnen kannst. Merke: die Bank, die Versicherung und der Staat gewinnen immer. Du, wenn es gut läuft. Mit einem soliden weltweiten ETF und ausreichender Laufzeit sollte das aber nicht wirklich schwer sein und man kann sich in der Auszahlungsphase über geringere Steuern (da schon bezahlt) "freuen".

  • Der Kurs müsste also zum Jahresende unter das Low des Jahres fallen, damit auch auf Käufe im Jahr keine VAP anfällt.

    "Lag die Wertsteigerung des ETF bei null oder hat er Verlust gemacht, ist die Vorabpauschale null."

    Die Vorabpauschale wird immer anhand des Kursgewinns über das ganze Jahr berechnet. Auch wenn du unterjährig kaufst, zählt für die Vorabpauschale der Kurs zum Jahresanfang.