Beiträge von KaBe123

    Ihr müsst auch bedenken, daß sich die Zinsbindung mehrfach ändern wird ggf. auch nach oben, was bei knapper Finanzierung sich heftig auswirken kann.

    Weiterhin wäre wichtig, wie sicher eure Jobs sind. Es ist ein großer Unterschied, ob jemand Beamter ist oder eine sehr gefragte Qualifikation hat oder einen eher unsicheren Job.

    Ihr geht eine sehr, sehr langfristige Verpflichtung ein.

    Wenn die Frage im März bereits einmal gestellt wurde und jetzt wiederholt, dann höre ich vor allem viel Unsicherheit, Zögerlichkeit und einen Mangel an Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten. Das ist verständlich, wenn man Geldanlage nicht gerade zu seinem Hobby gemacht hat.

    Bankberater oder Verkäufer arbeiten mit Vertrauen, vermitteln ein „Gefühl“ von Sicherheit. Wohl gemerkt, denn Sicherheit ist es nicht. Ich kenne das aus meiner Familie. Da hat jemand wenig Ahnung und auch keine Lust drauf, sich damit zu beschäftigen und schon ist er der ideale Kunde von z.B. der Sparkasse. Da wird Kaffee serviert, ein persönlicher Kontakt hergestellt, alle Register gezogen, die Vertrauen aufbauen sollen. Ich war mal dabei.

    Im Falle meiner Familie werde ich nur zusammengefaltet, wenn ich das kritisiere. Also lass ich es. Aber aber da schwingt so im Hintergund eine Ahnung mit, daß man da gut abgezockt wird. Nach meiner Begleitung zu einem solchen Beratungsgespräch wurde ich nach meinem Eindruck gefragt. Ich sagte, na ja, sind halt Verkäufer. Das wurde mir bestätigt. So ein dumpfes Wissen darum, war also schon vorhanden.

    Bei dem Fragesteller scheint das Wissen und die Skepsis schon noch was ausgeprägter zu sein.

    Vielleicht solltest du dich einfach nur damit beschäftigen. Woher kommt die Zögerlichkeit, willst du wirklich das selbst in die Hand nehmen, was hindert dich? Also eher so eine psychologische Frage. Vielleicht geht es weniger darum, was ist die beste Strategie, sondern nochmal zu hören, das geht auch anders und besser.

    Und vielleicht klappt das auch nie. Meine Familie hat sich für das „Gefühl“ von Sicherheit bei der Sparkasse entschieden und hat wenig Lust, sich selbst damit zu beschäftigen. Da heißt es dann, das kann gar nicht falsch sein bei der Sparkasse. Die sind so groß und solide und die Berater müssen das schon ordentlich machen, sonst fliegen sie. Nur ordentlich für wen? Das kann aber nicht sein, höre ich dann.

    Von mir aus, frag ruhig so oft du es brauchst. Vielleicht helfen dir die Leute hier irgendwann zu dem Sprung, zu dem du dich jetzt noch nicht traust. Gut Ding will Weile haben. Und auch zig mal geprüft.

    Das kann man alles machen. Aber auch der Anwalt kostet Geld und es bleiben ja nur zwei Möglichkeiten: die Eigenbedarfskündigung ist rechtens, dann hat man die Anwaltskosten zusätzlich an der Backe. Oder nicht rechtens, dann darf man bleiben. Nicht rechtens ist sie nur, wenn fingiert oder wenn Härtefälle vorliegen. Härte wäre z.B. wenn Gefahr für Leib und Seele bei Umzug bestünde. Konkret, da bringt sich jemand um, wenn er ausziehen muss. Pflegestufe wird hier nicht reichen. Ich finde nix, auch nicht. Dann geht es um die Frage, wie weit entfernt darf die neue Wohnung sein. Die darf ziemlich weit weg sein und auch teurer, denn dieses Problem hat auch jeder andere Bürger. Hier zählt das Eigentumsrecht und die Verfügung über sein Eigentum mehr.

    Wie gesagt, man kann das alles für viel Geld versuchen, ich fürchte nur, daß die Chancen gering sind. Das einzige, was man erreichen kann, wäre Zeit schinden. Für viel Geld. Sicher übernimmt ein Anwalt das. Er verdient ja daran. Ich selber würde da keine Energie reinstecken, außer die Eigenbedarfskündigung ist fingiert. Du kannst in diese Richtung schauen. Und wenn da was dran ist, dann wirklich ab zum Anwalt und sich das nicht gefallen lassen. Aber wenn der wirklich einziehen will, dann schafft man meistens nur Zeitgewinn für viel verlorenes Geld.

    Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von 60 Minuten oder mehr können Sie

    - von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen

    Das finde ich schon eindeutig. Ich lese auch noch präziser

    Erstattung, wenn Sie wegen Verspätung, Zugausfall oder verpasstem Anschluss die Fahrt nicht antreten oder abbrechen …..

    Da steht nirgendwo, daß man verpflichtet ist einen anderen Zug zu nehmen.

    Nun ja, es wurde ja im zweiten Anlauf erstattet und ihr wolltet wissen, wie es ausging. Es scheint schon so, daß die Bahn hier schwammig und unklar bleibt. Auch in ihrem Verhalten. Erstattung erst im zweiten Anlauf. Sonst würden hier nicht soviel Leute, es unterschiedlich lesen.

    Oder ihr könnt versuchen, da etwas Ziehgeld rauszuschlagen. Ein paar Monatsmieten sind da schon drin. Kann man Erfolg mit haben, weil der Vermieter auch keinen Bock auf eine lange Auseinandersetzung hat. Besonders nicht, wenn er da rein will.

    Feedback: die Bahn stellt sich ziemlich taub, was Erstattung angeht. Irgendwie so als gäbe es das gar nicht. Obwohl ich einen separaten Brief mit Erklärung, daß der Zug ausgefallen ist, ich die Reise nicht angetreten bin und ich daher um Erstattung bitte, beigefügt habe, kommt als Antwort zurück, ich möge angeben, wie groß die Verspätung genau war und man benutzt nur noch den Begriff Entschädigung. Als gäbe es Erstattung gar nicht. Wieder hingeschrieben mit genauem Verweis auf das Entschädigungsversprechen und dem Hinweis, daß der Zug gar nicht gefahren ist. Dann kam die Erstattung.

    die ich vor über 40 Jahren zur Aufbesserung meiner Rente angelegt hatte.

    In ein paar Jahren würde ich dann gerne mit einem -bis dahin hoffentlich gut machbaren-Auszahlungsplan beginnen.

    Daraus lese ich, es wird gebraucht zum Lebensunterhalt. Habe ich das richtig verstanden?

    Ist ein wichtiger Unterschied, ob es monatlich gebraucht wird oder obendrauf kommt. Also Kernfrage, obendrauf oder essentiell für den Lebensunterhalt. Das dürfte ein wichtiger Punkt sein für die Anlageentscheidung.

    Gegen eine berechtigte Eigenbedarfskündigung werdet ihr letztlich kaum was tun können. Ihr könnt es lediglich hinauszögern. Aber ob das hilft? Kostet viel Nerven. Anders sieht es aus bei fingierten Eigenbedarfskündigungen. Da wo es nur vorgeschoben ist, aber der Eigentümer nicht wirklich einziehen will.

    Wenn der Eigentümer wirklich einziehen will, würde ich mich fügen. Eine Pflegestufe wird das nicht verhindern. Die einzige Chance habt ihr, wenn es irgendwie fingiert ist. Alles andere ist nur eine Frage von Zeit und Kosten.

    Das ist ja schön, daß hier ein SoFa ist. Ich habe bisher die Idee Rentenpunkte zu kaufen komplett verworfen, hab aber in der Vergangenheit da auch mal grob hingeschaut, weil es schon lockte. Ich weiß, daß man über den Status Teilrenter auch als Rentner noch nachzahlen kann.

    Zu mir: Ich bin Rentnerin, 70, und war fast mein ganzes Leben lang selbstständig. Bekomme € 100 Rente, der Rest ist selbstgemachte Rente. Bisher habe ich von Mieteinnahmen gelebt. Aktuell habe ich gerade das MFH verkauft. Ich habe kein Vermögen, aber es würde (je nach Markt)auf bescheidenem Niveau bis 90, vielleicht 95 Jahre reichen. Wenn ich mal grob mit Inflation und Festgeld rechne. Ich hab alles was ich brauch, aber ich brauche auch nicht so viel.

    Als ewig Selbstständige bin ich es gewöhnt mit Risiken zu leben, aber nun im Alter wäre mir ein Stück mehr Sicherheit doch ganz recht. Theoretisch könnte man pro Jahr irgendwas um die € 28.000 einzahlen. Ein Rentenpunkt bringt € 39 (und darauf dann 0,5% pro Monat mehr?) Soweit meine Information. Gefühlt würde ich sagen, daß macht gar keinen Sinn. Ich komme vielleicht von den € 100 auf die Gegend von Grundsicherung. Na ja und die krieg ich sowieso, wenn mit 90 oder 95 das Geld ausgeht. Vorausgesetzt es gibt das dann noch. Macht es überhaupt Sinn sich das genau auszurechnen? Ich bin jetzt 3 Jahre Rentnerin, würde also 18% mehr Rente bekommen auf das zusätzlich eingezahlte? Und das steigt mit jedem Jahr?

    Ich bin ein bisschen faul und hab bisher nicht gerechnet, weil ich dachte, der Weg geht ohnehin nicht. Was meint ihr?

    Auch andere Ideen, wie ihr mit meiner Situation verfahren würdet, sind willkommen. Erben gibts nicht, würde ohnehin nicht dafür reichen. Ich lebe in einem EFH mit einem Mieter. Die Miete ermöglicht es, daß ich quasi kostenfrei wohne. Im Normalfall, Reparaturen und Instandhaltung mal ausgenommen. Das möchte ich so lang wie möglich beibehalten. Wenn ich sage, es reicht bis 90 oder 95 ist der Verkauf des Hauses in der Zukunft schon eingerechnet. Alles schwer berechenbar, da man Immobilienpreise in vielleicht 10 Jahren nicht kennt.

    Die Rentennachzahlung wäre auch interessant, weil ich dann vermutlich in diverse Vergünstigungen käme. Z.B. Wohngeld bzw. Lastenzuschuß. Da ich aber „Vermögen“ habe, geht das nicht. Ich hab vergeblich versucht an entsprechenden Stellen klar zu machen, daß das kein Geld fürs Vergnügen ist und zum Verjubeln, sondern eigentlich Rente, aber das funzt nicht, die Gesetze sind eben so. Vielleicht hat Referat Janders einen Tip, wie man dem Geld quasi einen Rentenschutz verpassen könnte? Nach meiner Info wären nur Riester oder Rürup Renten geschützt. Richtig? Beides scheint sich aber auch nicht zu rechnen.

    Ich hab mich hier mal drangehängt, weil das Thema gerade angesprochen wurde und der Frager ohnehin nicht mehr antwortet. Will aber keinen Thread kapern. Also verschiebt es auch gern in einen eigenen Punkt.

    99,99% Teilrente beantragen und monatlich 400 EUR an freiwilligen Beiträgen in die Rentenversicherung einzahlen.

    Macht nach einem Jahr Richtung 25 EUR monatlicher Rentensteigerung, mit den Zuschlägen noch einmal mehr.

    Macht es Sinn in dem Alter noch Rentenpunkte zu kaufen? Spielt das Lebensalter bei der Berechnung der zusätzlichen Rente durch Rentenzahlung als Teilrentner eine Rolle? Bisher hab ich gedacht, das rechnet sich im Alter nicht mehr, weil man das eingezahlte aufgrund des Alters nie wieder rauskriegt.

    Ich denke, die wichtigste Frage ist, was ist das Ziel?

    Wenn du das Geld zum Lebensunterhalt nicht brauchst, wunderbar. Und wenn es dich einfach nur interessiert, dich damit zu beschäftigen, auch toll. Kann ein spannendes Thema sein und wenn man das Geld nicht wirklich braucht, eine schöne Basis zum stressfreien entdecken.

    Vor diesem Hintergrund würde ich selber vermutlich auch in deinem Alter in Aktienanlagen gehen. Vorausgesetzt du hast das Gemüt auch deutliche Verluste mental auszuhalten. Auch die immer wieder genannten 15 Jahre sind nur Werte aus der Vergangenheit und keine zuverlässigen Prognosen für die Zukunft. Klar, mit 30 hat man noch längere Zeiträume auch längere Rücksetzer auszuhalten. Also dürfte sich das Risiko im Alter erhöhen, zumindest weil man keine längeren Zeiträume mehr hat etwas auszusitzen. Und da ist eben das Ziel wichtig. Wenn es um die Erben geht, die haben dann wieder viel mehr Zeit und es ist wieder egal.

    Gerade heute hat die EZB den Leitzins gesenkt. Auf Tagesgeld würde ich gar nicht setzen. Ob die ETF weiterhin so gut laufen, weiß man nicht. Ist eine Frage deiner Risikobereitschaft. Klar könntest du aus der Differenz ETF Rendite und Finanzierungszins evt. was reißen, aber wer soll das wissen. Ich würde das Haus vermutlich vollständig bezahlen, weil die Differenz wird wohl nicht soooo viel bringen, das Risiko dagegen kann auch tiefe Löcher reißen.

    Aber das ist nun wirklich Geschmacksache.

    Na ja, das ist nochmal ein anderes Bild. Nun klingt es eher wie eine fingierte Eigenbedarfskündigung. Kommt oft vor zugegeben. Vorher Mieterhöhung? Würde ich alles bei Gericht anführen. Es fällt mir auf, daß es so lange sich hinzieht. Wer wirklich selber einziehen will, läßt sich eher nicht soviel Zeit.

    Es läuft einfach darauf hinaus, daß ihr einen guten Mietrechtler braucht. Nicht irgendwer, sondern einen Fachanwalt für Mietrecht.

    Ich hab jetzt ein bisschen weiter deine Posts gelesen. Das klingt alles dünn. Der Ausschluß der Eigenbedarfskündigung scheint wohl nur mündlich erfolgt zu sein und der alte Eigentümer hat das beim Verkauf wohl nicht weitergegeben. Du schreibst bei dem Gütetermin sei gesagt worden, es hätte in den Mietvertrag gehört. Das ist falsch. Auch Zusätze sind möglich und rechtsgültig, aber es braucht dann eben auch die richtige Formulierung. Auch mündliche Verträge sind Verträge, nur schwer nachzuweisen. Das Gericht hat wohl eher den vermeintlichen Nachweis nicht akzeptiert. Was sagt der alte Eigentümer dazu? Wenn er das Haus ohne Hinweis darauf verkauft hat an Leute, die selber nutzen wollen, dann wird er wohl kaum heute die mündliche Vereinbarung bestätigen.

    Mir kommt es so vor als würdest du alles mögliche heranziehen. Krankheit, die Frage ob die Räumungsklage ohne Titel überhaupt rechtens ist … nach meinem Verständnis erwirkt man mit der Räumungsklage gerade den Titel.

    Du suchst nach Fehlern beim RA, beim Einreichen der Räumungsklage und daraus lese ich eigentlich, daß du dir nicht sehr sicher bist. Ein rechtsgültiger Ausschluß des Eigenbedarfs hätte gereicht.

    Wir leben in einer Mietwohnung, haben aber . zum . Mietvertrag


    eine Vereinbarung "Ausschluß von Eigenbedarf", das will der neue Eigentümer nicht


    akzeptieren. Krankheit ist im Grunde nur Beiwerk!

    Hier müßt ihr sehr genau hinsehen, ob der Ausschluß einer Eigenbedarfskündigung rechtsgültig vereinbart wurde. Dazu würde ich eine Fachanwalt für Mietrecht befragen. In diesem Punkt braucht ihr Sicherheit. Das Krankheitsargument ist wackelig. Das kann nur das Gericht entscheiden. Prognosen sind schwer. Aber das ist wackelig für beide Seiten, auch für die Gegenseite. In solchen Fällen bietet man üblicherweise ein Ziehgeld an.

    Was mich stutzig macht ist einerseits, daß du dem Ausschluß der Eigenbedarfskündigung offenbar selber nicht traust, sondern noch das eher wackelige Argument der Krankheit aufführst. Andererseits macht es mich auch stutzig, daß der Käufer das Haus überhaupt gekauft hat mit dieser Einschränkung. Da man üblicherweise im Verkauf die bestehenden Mietverträge vorlegt, gehe ich eher davon aus, daß das nicht wirklich schriftlich festgehalten wurde. Natürlich können auch Fehler passiert sein, aber dieser Punkt rechtsgültiger Ausschluß oder nicht, muss euer Kernpunkt werden und das müßt ihr rausfinden.