Brauche dringend Hilfe

  • Ich heisse Nicole und bin 49 Jahre alt,ich wohne mit meinen Eltern in einer Wohnung zusammen. Mein Vater hat Pflegestufe 3 und ist 83 Jahre alt. Nun hatten wir die Kündigung wegen Eigenbedarf im Briefkasten.Der Vermieter hat zwei grosse Häuser und möchte eins aus Zeitmangel verkaufen.Dann will er mit seiner Familie in die grosse Ferienwohnung im Haus einziehen.Das wäre denen zu klein,somit wollen die dann angeblich einen Durchbruch zu unserer Wohnung machen.

    Haben natürlich Widerspruch eingelegt. Heute schrieb er mir,es gebe hier auf Fehmarn eine freie Wohnung. In einem Dorf wo es keine Bus oder Bahn gibt.Weder ein Arzt noch sonstiges.Zudem 500€ teurer als unsere jetzige Wohnung.

    Er schrieb dann wir sollen lieber diese schreckliche Wohnung nehmen.Denn bis zum 28.02 ist nicht mehr viel Zeit.

    Leider sind unsere finanziellen Mittel begrenzt,sollten wir jetzt einen Anwalt nehmen?


    Wir werden ja ausziehen, allerdings muss die Wohnung ja auch passen.

    Was mache ich denn jetzt 😔😔😔

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich heisse Nicole und bin 49 Jahre alt,ich wohne mit meinen Eltern in einer Wohnung zusammen. Mein Vater hat Pflegestufe 3 und ist 83 Jahre alt. Nun hatten wir die Kündigung wegen Eigenbedarf im Briefkasten.

    ... was so ziemlich der einzig zulässige Kündigungsgrund ist, allerdings einer, der sich schwer aushebeln läßt.

    Der Vermieter hat zwei grosse Häuser und möchte eins aus Zeitmangel verkaufen. Dann will er mit seiner Familie in die grosse Ferienwohnung im Haus einziehen. Das wäre denen zu klein,somit wollen die dann angeblich einen Durchbruch zu unserer Wohnung machen.

    Inwieweit das stichhaltig ist, läßt sich nur vor Ort entscheiden. Auf den ersten Blick klingt das nicht verkehrt.

    Haben natürlich Widerspruch eingelegt. Heute schrieb er mir, es gebe hier auf Fehmarn eine freie Wohnung. In einem Dorf wo es keine Bus oder Bahn gibt. Weder ein Arzt noch sonstiges. Zudem 500€ teurer als unsere jetzige Wohnung.

    Du brauchst hier im Forum niemanden zu überzeugen, sondern vor Ort den Richter.

    Er schrieb dann wir sollen lieber diese schreckliche Wohnung nehmen. Denn bis zum 28.02. ist nicht mehr viel Zeit.

    Leider sind unsere finanziellen Mittel begrenzt, sollten wir jetzt einen Anwalt nehmen?

    Es läßt sich aus der Ferne nicht beurteilen, ob die Eigenbedarfskündigung berechtigt ist. Mit guter Wahrscheinlichkeit ist sie es, und vermutlich wird der Eigentümer auch versuchen, sie durchzusetzen. Letztlich ist das Haus das Eigentum Eures Vermieters, sein Interesse steht meistens vor dem Interesse der Mieter.


    Wenn Du dagegen etwas machen willst, geht das nur vor Ort und nicht in einem Forum. Die Beauftragung eines Anwalts ist vermutlich eine gute Idee.

  • ... was so ziemlich der einzig zulässige Kündigungsgrund ist, allerdings einer, der sich schwer aushebeln läßt

    Das verstehe ich jetzt nicht so ganz? Pflegestufe 3 ist ein zulässiger Kündigungsgrund?Der sich schwer aushebeln lässt?

  • Das verstehe ich jetzt nicht so ganz? Pflegestufe 3 ist ein zulässiger Kündigungsgrund?Der sich schwer aushebeln lässt?

    Ich vermute stark er bezieht sich auf

    Zitat

    ...wir die Kündigung wegen Eigenbedarf im Briefkasten.

    Die Pflegestufe 3 dürfte eher Euch in die Karten spielen, selbst bei Eigenbedarf.


    Eigenbedarfskündigung: Im Härtefall unzulässig? | Mietrecht 2024
    Alle Infos dazu, ob eine Eigenbedarfskündigung im Härtefall zulässig ist → Wann können die Sozialklausel bzw. ein Härtefall Eigenbedarf verhindern?
    www.mietrecht.com


    (war mein erster Google-Treffer, keine Ahnung ob das eine gute Quelle ist)

  • Wahrscheinlich können wir es im Forum nicht beantworten, da würde ich mich an einen Fachanwalt wenden und versuchen wenn die Kündigung unumgänglich ist für euch das Beste raus zu holen. Eventuell kann für erste Grundlagen der Mieterverein weiterhelfen.

  • Wie weist man eigentlich nach, dass der Eigenbedarf 'berechtigt' ist und auch realisiert wird?

    Hatte im Haus einen Mieter, der über mehrere Instanzen wegen der Eigenbedarfskündigung seines Vermieters geklagt hat. Wie die höchste entschieden hat, weiß ich nicht, aber er hatte dann keinen Nerv mehr und ist ausgezogen. Nach Leerstand von mehr als einem Jahr sind ukrainische Flüchtlinge eingezogen.

  • Leider sind unsere finanziellen Mittel begrenzt,sollten wir jetzt einen Anwalt nehmen?


    Wir werden ja ausziehen, allerdings muss die Wohnung ja auch passen.

    Wenn Ihr bereit seid auszuziehen, die Mittel begrenzt sind und ggf. keine Rechtsschutzversicherung besteht, braucht Ihr doch eigentlich keinen Anwalt, sondern höchstens einen Makler, der Euch bei der Wohnungssuche unterstützt?


    Der Anwalt könnte prüfen, ob Eure besondere Situation einen so großen Härtefall darstellt, dass der Eigenbedarf des Vermieters dahinter zurückstehen muss (das muss ein Fachanwalt machen. Eine Googlesuche gibt da leider keine für Eure Situation verlässliche Auskunft).
    Das ist aber mit kosten und auch nicht unerheblicher zusätzlicher emotionaler Belastung verbunden. Der Prozess ist belastend und selbst wenn Ihr Recht bekommt, hättet Ihr dann das Gefühl, in Eurem Zuhause nicht mehr willkommen zu sein.


    Bis 28.02. ist zwar nicht mehr unendlich viel Zeit. Falls Ihr bis dahin aber noch nicht umziehen könnt, aber weiterhin aktiv sucht und die Miete weiterbezahlt, werdet Ihr auch nicht am 01.03. auf der Straße landen. Bis eine Räumungsklage angestrengt ist, vergehen auch noch einmal ein paar Monate.
    Und falls ein guter Kontakt zum Mieter besteht, würde es ja vielleicht gar nicht so weit kommen.

  • Auch bei berechtigtem Eigenbedarf hat der Vermieter recht schlechte Karten, wenn der Mieter sich einfach weigert auszuziehen und den Härtefall geltend macht. Die Frage ist natürlich, ob man das seinen Nerven antun will.

    Grundsätzlich spricht meiner Meinung nach nichts gegen eine Beratung durch einen Anwalt. Eine Erstberatung ist recht bezahlbar und Beratung bedeutet nicht, dass der Anwalt gleich böse Briefe schreibt. Im schlimmsten Fall sagt euch der Anwalt, dass ihr in der Situation schlechte Karten habt. Dann wisst ihr wenigstens, was Sache ist. Parallel würde ich aber auf jeden Fall anfangen, nach einer Alternative zu suchen.

  • Auch bei berechtigtem Eigenbedarf hat der Vermieter recht schlechte Karten, wenn der Mieter sich einfach weigert auszuziehen und den Härtefall geltend macht. Die Frage ist natürlich, ob man das seinen Nerven antun will.

    Wenn der Mieter partout nicht ausziehen will, dauert das halt. Sicherlich ist das eine Frage der Nerven - auf beiden Seiten übrigens -, aber prinzipiell ist eine Räumungsklage schon möglich, und es sind auch schon Möbelwagen vorgefahren zusammen mit dem Gerichtsvollzieher.


    Wie sich das im vorliegenden Fall verhält, wie beispielsweise die Chancen stehen, den eigenen Fall als Härtefall anerkannt zu bekommen, läßt sich aus den bisherigen Postings nicht ermessen, vermutlich ohne Kenntnis der Situation vor Ort ohnehin nicht. Mit einem schlichten Widerspruch der Kündigung ist das nicht getan.


    Es ist nicht unmöglich, daß bei Verstreichen der Kündigungsfrist am 28.02.2025 umgehend eine Räumungsklage erhoben wird.

  • Gegen eine berechtigte Eigenbedarfskündigung werdet ihr letztlich kaum was tun können. Ihr könnt es lediglich hinauszögern. Aber ob das hilft? Kostet viel Nerven. Anders sieht es aus bei fingierten Eigenbedarfskündigungen. Da wo es nur vorgeschoben ist, aber der Eigentümer nicht wirklich einziehen will.


    Wenn der Eigentümer wirklich einziehen will, würde ich mich fügen. Eine Pflegestufe wird das nicht verhindern. Die einzige Chance habt ihr, wenn es irgendwie fingiert ist. Alles andere ist nur eine Frage von Zeit und Kosten.

  • Es geht ja nicht darum, dass wir nicht ausziehen wollen.Es gibt im Moment leider kaum Wohnungen auf Fehmarn. Und wenn ja,sind sie teilweise so überteuert.

    Heute kam wieder ein Drohbrief von ihm.Wir suchen nicht aktiv genug. Woher will er das wissen.Stehen überall auf den Wartelisten und selbst ein Makler ist involviert.

    Nur leider findet man kaum etwas.Der Vermieter hat uns nahe gelegt.Zu dritt in eine 2 Zimmerwohnung zu ziehen.DIese kostet 500€ mehr als die jetzige.Ist am Arsch der Welt und ohne Bus und Bahnanbindung.

    Durch den Tunnelbau bei uns auf der Insel,werden Wohnungen gerne an Monteure vermietet .Da verdienen die mehr dran

  • Klage erheben ist einfach, die Zwangsräumung auch tatsächlich zu bekommen, kann lange dauern. Drauf ankommen lassen würde ich es nach Möglichkeit trotzdem nicht. Man macht sich damit nur selbst das Leben zur Hölle

    Wer macht sich damit selbst das Leben zur Hölle?


    Wir kennen die Lage vor Ort nicht, die Threadstarterin hat das Objekt nicht beschrieben. Sie hat uns mitgeteilt, daß es in ihrem Wohnhaus eine große Ferienwohnung gibt (wenn es eine große Ferienwohnung gibt, sollte es weiterhin zumindest eine kleine Ferienwohnung geben). Diese große Ferienwohnung genüge dem Vermieter zur Eigennutzung nicht, weswegen er einen Durchbruch zur Wohnung der Threadstarterin machen wolle.


    Das kann alles schon sein.


    Mal spekuliert, daß die Familie der Threadstarterin die einzige dauerwohnende Partei neben mehreren Ferienwohnungen ist, könnte der Vermieter Mietern, die ausziehen sollen, aber nicht wollen, das Leben schon vergällen.


    Letztlich fragt sich, welche Partei die härteren Bandagen hat - vermutlich der Vermieter.

  • Es geht ja nicht darum, dass wir nicht ausziehen wollen. Es gibt im Moment leider kaum Wohnungen auf Fehmarn. Und wenn ja,sind sie teilweise so überteuert.

    Das ist in einer Feriengegend halt so. Offensichtlich befinden sich in Eurem Haus ja auch mehrere Ferienwohnungen.


    Wenn man einen alten Mietvertrag hat, ist der in aller Regel günstiger als ein neuer Mietvertrag. Schon aus diesem Grund würde ich mich gegen eine Kündigung zu wehren versuchen. Das bedenkend lohnt sich auch die Ausgabe für den Rechtsanwalt. Angenommen, eine neue Wohnung würde 500 € mehr Miete kosten als diese und Du kannst den Umzug 3 Monate hinauszögern, so macht das 1500 €.


    Es ist auch denkbar, daß die Eigenbedarfskündigung fingiert ist, daß der Vermieter überhaupt nicht selbst einziehen will, sondern aus Eurer Wohnung zwei Ferienwohnungen machen möchte. Eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung ist strafbar, als juristischer Laie halte ich diese sogar für Betrug - aber vermutlich würde sich keine Staatsanwaltschaft dafür interessieren. Ihr könntet in einem solchen Fall den Vermieter auf Schadenersatz verklagen - aber Geld ist nicht alles. Für die Zeit und für die Nerven bekommst Du nichts wieder.


    Das alles hängt aber sehr von der Situation vor Ort ab.


    Was ist denn Deine Einschätzung? Will der Vermieter denn wirklich in dieses Haus einziehen? Oder will der aus Eurer Wohnung Eigentumswohnungen machen? Wie wohnt der Vermieter denn bisher?


    Mal angenommen, der wohnt in einem Einfamilienhaus (das er nun angeblich verkaufen will) und will nun in ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Ferienwohnungen ziehen, wo im Sommer die Feriengäste Remmi-Demmi machen, so würde ich ihm das nicht abnehmen wollen.

    Es geht ja nicht darum, dass wir nicht ausziehen wollen. Es gibt im Moment leider kaum Wohnungen auf Fehmarn. Und wenn ja,sind sie teilweise so überteuert.


    Heute kam wieder ein Drohbrief von ihm. Wir suchen nicht aktiv genug. Woher will er das wissen?

    Das spielt keine Rolle. Der Vermieter macht halt Druck. Es steht zu vermuten, daß er sich die Sache etwas kosten lassen wird, Euch loszuwerden, beispielsweise deswegen, weil er mit einer Vermietung an Monteure mehr verdienen kann als mit Euch. Sind die Ferienwohnungen denn auch an Monteure vermietet?

    Stehen überall auf den Wartelisten und selbst ein Makler ist involviert.

    Nur leider findet man kaum etwas. Der Vermieter hat uns nahe gelegt.Zu dritt in eine 2 Zimmerwohnung zu ziehen. Diese kostet 500€ mehr als die jetzige. Ist am A*sch der Welt und ohne Bus und Bahnanbindung.


    Durch den Tunnelbau bei uns auf der Insel,werden Wohnungen gerne an Monteure vermietet . Da verdienen die mehr dran.

    Klar.


    Ich denke, das Geld in einen guten Mietrechtsanwalt wäre gut angelegt. Ich glaube nicht, daß Du das alleine hinbekommst.

  • Meiner jahrzehntelange Erfahrung nach als Inhaber einer Immoblien- und Bauträgerfirma und vielen Fällen von Eigenbedarfskündigungen kann ich ebenfalls nur empfehlen in diesem Fall einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen.

    Evtl. auch den örtlichen Mieterverein.


    Eine Kündigung auf Eigenbedarf ist so wie Achim Weiss schon geschrieben hat, die einzige Möglichkeit einer Kündigung.


    Kommt es zu einer Klage sind die Gerichte in der Regel sehr MIETER-freundlich.

    D.h. es wird geprüft ob der Eigebedarf tatsächlich vorhanden ist und es ausgerechnet DIESE Wohnung sein muss.

    Außerdem wird geprüft ob in Anbetracht der persönlichen Situation beim Mieter ein Auszug eine zu große Härte darstellt.

    Ganz riskant für den VERMIETER wird es wenn er den Eigenbedarf nur behauptet und die Wohnung leer zu bekommen. Da drohen hinterher hohe Strafen oder Schadenersatz-Zahlungen wenn es nachweisbar ist.

    Aber wie mehrfach geschrieben: Beratung durch Fachanwalt für Mietrecht.

    Eine Erstberatung kostet meist pauschal rund 300 bis 400 Euro.

    Gruss und viel Erfolg wünscht McProfit aus Stuttgart.

  • Oder ihr könnt versuchen, da etwas Ziehgeld rauszuschlagen. Ein paar Monatsmieten sind da schon drin. Kann man Erfolg mit haben, weil der Vermieter auch keinen Bock auf eine lange Auseinandersetzung hat. Besonders nicht, wenn er da rein will.

  • Jetzt prüfe bitte erst einmal die Kündigungsfrist. 9 Monate oder mehr?


    Die verstärkt i.d.R. nämlich die Verhandlungsposition. Vielleicht hilft der Vermieter bei der Beschaffung einer neuen Wohnung sogar.


    Erstmal ohne Anwalt versuchen.

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

  • Erstmal ohne Anwalt versuchen.

    Dieser Ratschlag ist natürlich nicht zielführend, weil die Wohnung offenbar weiter gemietet werden soll.


    Wie hier schon mehrfach korrekt empfohlen sollte eine Fachanwältin für Mietrecht zur Beratung konsultiert werden.

  • Hier eine Übersicht über die Kündigungsfristen nach BGB.


    Wenn der Vermieter "Drohbriefe" schickt, wie Nicky schreibt und Druck ausübt, wird am Fachanwalt für Mietrecht kein Weg vorbei führen.


    Betrug bei vorgetäuschtem Eigenbedarf scheitert hier übrigens mangels Vermögensverfügung des Mieters. Er zieht zwar aus, überträgt aber keinerlei Vermögen an den Vermieter. Die Wohnung ist ja schon dessen Eigentum.


    In den Briefen des Vermieters könnte aber die ein oder andere Straftat versteckt sein. Möglich wäre Nötigung. Falls ihm mit der Zeit der Kragen platzt, käme Beleidigung oder Bedrohung in Betracht. Auch der Mietrechtsfachanwalt hatte genug Strafrecht während des Studiums, dass er das mit einem Blick erkennt. Die Briefe würde ich zur Erstberatung mitnehmen.


    Viel Erfolg und gute Nerven!

  • Das kann man alles machen. Aber auch der Anwalt kostet Geld und es bleiben ja nur zwei Möglichkeiten: die Eigenbedarfskündigung ist rechtens, dann hat man die Anwaltskosten zusätzlich an der Backe. Oder nicht rechtens, dann darf man bleiben. Nicht rechtens ist sie nur, wenn fingiert oder wenn Härtefälle vorliegen. Härte wäre z.B. wenn Gefahr für Leib und Seele bei Umzug bestünde. Konkret, da bringt sich jemand um, wenn er ausziehen muss. Pflegestufe wird hier nicht reichen. Ich finde nix, auch nicht. Dann geht es um die Frage, wie weit entfernt darf die neue Wohnung sein. Die darf ziemlich weit weg sein und auch teurer, denn dieses Problem hat auch jeder andere Bürger. Hier zählt das Eigentumsrecht und die Verfügung über sein Eigentum mehr.


    Wie gesagt, man kann das alles für viel Geld versuchen, ich fürchte nur, daß die Chancen gering sind. Das einzige, was man erreichen kann, wäre Zeit schinden. Für viel Geld. Sicher übernimmt ein Anwalt das. Er verdient ja daran. Ich selber würde da keine Energie reinstecken, außer die Eigenbedarfskündigung ist fingiert. Du kannst in diese Richtung schauen. Und wenn da was dran ist, dann wirklich ab zum Anwalt und sich das nicht gefallen lassen. Aber wenn der wirklich einziehen will, dann schafft man meistens nur Zeitgewinn für viel verlorenes Geld.