Beiträge von ThomasLaux55

    Frage geklärt - Update s.u.

    Danke für die Antworten. Ich bin schon oft zwischen Bundesländern umgezogen und bisher hat ELSTER immer automatisch die Steuererklärung an das neu zuständige Finanzamt weitergeleitet. Es gibt auch keine Pflicht, dem Finanzamt den neuen Wohnort mitzuteilen. WISO Steuer fordert mich auf, die neue Steuernummer zu beantragen und das mache ich.

    Update zur Fragestellung: Ich habe mich daran erinnert, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe und die deckt auch Steuersachen ab.

    Inzwischen habe ich mit einem Rechtsanwalt telefoniert. Der war sehr verwundert, dass das Finanzamt Berlin sich selbst nach Kenntnisnahme meiner neuen Adresse für zuständig hält.

    Laut ihm bedeutet der Dreizeiler, dass das Finanzamt Berlin die geschätzte Steuererklärung für rechtskräftig erklärt hat. Meine postalisch zugestellten Übermittlungsbelege - die belegten Übermittlung durch ELSTER an das zuständige Finanzamt in NRW mit Transaktionsnummer etc aus WISO STeuer - haben sie ignoriert. Sagt schon viel über die Kompetenz aus, dass weder meine zugesendete Steuererklärung per ELSTER noch der Brief mit seinen beigefügten Übermittlungsnachweisen gelesen wird.

    Den Einspruch gegen die fälschlicherweise geschätzte Steuererklärung trotz Zusendung der Nachweise, dass es beim Finanzamt ankam, lasse ich vom Rechtsanwalt machen. Ich habe kein Vertrauen mehr, dass sie Kommunikation von mir - egal ob elektronisch oder postalisch - lesen.

    Guten Tag zusammen,

    ich habe Anfang Juni 2024 wie seit Jahren per Wiso Steuer Software meine Steuererklärung für das Jahr 2023 eingereicht. Mitte 2023 bin ich von Berlin nach NRW gezogen, so dass ich erwartet hatte, von meinem neuen Finanzamt nach kurzer Zeit eine neue Steuernummer zu erhalten (wie nach anderen Umzügen). Erst Mitte November habe ich einen Brief vom Finanzamt erhalten. Es war das Finanzamt aus meinem bisherigen Wohnort und Bundesland (Berlin), nicht das neue für mich zuständige Finanzamt. Mein altes Finanzamt schrieb im Bescheid vom 24.10.2024, ich hätte die Steuererklärung nicht abgegeben, sie haben geschätzt (und zwar sehr optimistisch) und ich solle bitte einen vierstelligen Betrag innerhalb von 4 Wochen an sie zahlen.

    Dagegen habe ich sofort mithilfe der Formvorlage von finanztip (https://www.finanztip.de/steuerbescheid-aendern/) Einspruch eingelegt und - wie in der Formvolage geschrieben - die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids gemäß § 361 AO gefordert. Außerdem habe ich im Anhang meines Briefs ausgedruckt den ELSTER-Sendebericht für meine Einkommenssteuerklärung beigefügt. Da meine per ELSTER zugesandte Steuererklärung dem Finanzamt offensichtlich verloren ging, habe ich bewusst einen Brief mit Einschreiben Unterschrift verwendet.

    Der Brief kam auch an und wurde am 02.12.2024 mit einem Brief beantwortet, der mich gestern erreichte.

    Jetzt zu meiner Frage:

    In dem Brief meines alten Finanzamts stehen drei Sätze, die ich nicht verstehe:
    Der Vorbehalt der Nachprüfung im Bescheid vom 24.10.2024 [Finanzamts Schätzung meiner Steuer] wird nach § 164 Abs. 3 AO aufgehoben.

    Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.

    Dann kommt eine Überschrift: Erläuterungen.

    Darunter nur ein Satz: Hierdurch erledigt sich Ihr Einspruch oder Ihr Antrag vom 17.11.2024.

    [Im Bescheid vom 24.10.2024 schrieb wenigstens noch ein Mensch "Ich habe Ihre Steuererklärung geschätzt" Ich verkneife mir ausführlich darauf einzugehen, wie schön es wäre, wenn hier noch auf Deutsch stände wie "Der Fehler tut uns Leid. Wir prüfen Ihre Steuererklärung."]

    Der Rest ist die üblichen Sätze zu höherrangingem Recht (§165 Abs 1 Satz 2 Nr 3 AO bzgl. Höhe Grundfreibetrags nach §32a Abs. 1 Satz 2 EStG und bzgl. Verfassungsmäßigkeit des Soli).

    Ich bin ja geneigt die 3 Sätze so zu interpretieren, dass sie mit dem Sendebericht von WISO erkannt haben: upps, da müssen wir suchen und finden gehen.

    Was mich nervös macht ist der erste Satz. Denn in dem finanztip Artikel wird im Abschnitt 6 der Vorbehalt der Nachprüfung so erklärt:

    "Das Finanzamt muss extra mitteilen, wenn es den Vorbehalt aufhebt. Dann wird der Bescheid rechtskräftig. Vor allem bei Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern ergehen Steuerbescheide häufig endgültig und stehen nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Deshalb sollten diese Steuerzahler ihren Bescheid umgehend gründlich prüfen." (https://www.finanztip.de/steuerbescheid-aendern/)

    Wenn ich das so lese, teilt mir das Finanzamt mit: hey, die vierstellige Forderung ist rechtskräftig. Zahl mal bitte.

    Dagegen spricht, dass der neue Bescheid keine Zahlungsfrist nennt, keinen Hinweis auf ihre abgedruckten Kontodaten enthält. Im Bescheid vom 24.10.2024 haben sie mir dagegen ganz ausführlich erklärt, was ich wieso bis wann genau in welcher Geldform ("unbar") auf ihr Konto überweisen soll. Jetzt steht außer den drei Sätzen nur die übliche Rechtshelfsbelehrung und der Datenschutzhinweis drin.

    Hat eine oder einer von Euch bereits ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Ich weiß, dass ich wieder nur einen Monat habe, um Einspruch einzulegen. Daher sind baldige Ratschläge sehr willkommen ;) Danke an alle, die bis hierhin gelesen haben. Euch allen einen schönen Tag!

    Hallo zusammen,

    ich mache gerade meine Steuererklärung und hoffe, die schlauen Köpfe im Forum können mir weiterhelfen. Per google habe ich keine Antwort gefunden.

    Sachlage: Mitte 2023 bin ich kurzfristig beruflich umgezogen. Ich musste dabei sowohl neue als auch alte Wohnung streichen. Aus Zeit- und Sachgründen (über 3,3m hohe Decken!) habe ich die alte Wohnung von einem Malermeister streichen lassen. Gewählt habe ich den laut Online-Vergleich und Bewertung bei Check 24 Zuverlässigsten und vergleichsweise Teuersten. Ich habe darauf geachtet per Überweisung zu zahlen und eine Rechnung bekommen, s. Bild.

    Leider habe ich erst jetzt beim Eintragen in das Wiso Steuerprogramm gelernt, dass für die Steuererklärung Handwerker-Rechnungen die Arbeitskosten ausweisen müssen. Wie so oft hat Finanztip auch dieses Thema bereits behandelt: "Arbeits- und Fahrtkosten inklusive Mehrwertsteuer kannst Du absetzen." (https://www.finanztip.de/blog/steuer-se…enstleistungen/).

    Leider führt die Rechnung Arbeits-, Fahrt- und Materialkosten nicht getrennt auf. Die Alternative, den steuerlich absetzbaren Betrag aufzulisten, wurde auch nicht gewählt. Dem Handwerker habe ich noch am selben Tag eine E-Mail mit entsprechender Bitte geschrieben, bisher aber noch keine Antwort erhalten. Es würde mich auch sehr und äußerst angenehm überraschen, wenn ich eine korrigierte Rechnung erhalte. Das würde ich dann auch direkt hier teilen, um kollektiv den Glauben an die Menschheit zu steigern ;)

    Das Wiso Steuerprogramm lässt mich den Rechnungsbetrag nicht abspeichern, wenn ich die unterteilten Kosten (Arbeits-, Fahrt- und Materialkosten) nicht eintrage... Muss ich in den sauren Apfel beißen und das ganze unter Lehrgeld verbuchen?
    Oder habt ihr Erfahrungen gemacht, z.B. mit Schätzwerten zu arbeiten, die ihr bei der Steuer angegeben habt? Falls ja, was sind denn so typische Schätzwerte (5% Fahrt-, 30% Materialkosten, Rest = Arbeitskosten?)?

    Wer mir nicht helfen kann, aber etwas tun will: erzählt die Anforderung an Handwerker-Rechnungen für die Steuererklärung im Freundeskreis weiter! Ich wünschte, ich hätte das vorher gewusst! Dann hätte ich den Betrag erst nach Erhalt einer korrekten Rechnung überwiesen...

    Vielen Dank fürs Lesen!