Handwerker-Rechnung ohne ausgewiesene Arbeitskosten - noch Möglichkeit, von der Steuer abzusetzen?

  • Hallo zusammen,


    ich mache gerade meine Steuererklärung und hoffe, die schlauen Köpfe im Forum können mir weiterhelfen. Per google habe ich keine Antwort gefunden.


    Sachlage: Mitte 2023 bin ich kurzfristig beruflich umgezogen. Ich musste dabei sowohl neue als auch alte Wohnung streichen. Aus Zeit- und Sachgründen (über 3,3m hohe Decken!) habe ich die alte Wohnung von einem Malermeister streichen lassen. Gewählt habe ich den laut Online-Vergleich und Bewertung bei Check 24 Zuverlässigsten und vergleichsweise Teuersten. Ich habe darauf geachtet per Überweisung zu zahlen und eine Rechnung bekommen, s. Bild.


    Leider habe ich erst jetzt beim Eintragen in das Wiso Steuerprogramm gelernt, dass für die Steuererklärung Handwerker-Rechnungen die Arbeitskosten ausweisen müssen. Wie so oft hat Finanztip auch dieses Thema bereits behandelt: "Arbeits- und Fahrtkosten inklusive Mehrwertsteuer kannst Du absetzen." (https://www.finanztip.de/blog/…ltsnahe-dienstleistungen/).


    Leider führt die Rechnung Arbeits-, Fahrt- und Materialkosten nicht getrennt auf. Die Alternative, den steuerlich absetzbaren Betrag aufzulisten, wurde auch nicht gewählt. Dem Handwerker habe ich noch am selben Tag eine E-Mail mit entsprechender Bitte geschrieben, bisher aber noch keine Antwort erhalten. Es würde mich auch sehr und äußerst angenehm überraschen, wenn ich eine korrigierte Rechnung erhalte. Das würde ich dann auch direkt hier teilen, um kollektiv den Glauben an die Menschheit zu steigern ;)


    Das Wiso Steuerprogramm lässt mich den Rechnungsbetrag nicht abspeichern, wenn ich die unterteilten Kosten (Arbeits-, Fahrt- und Materialkosten) nicht eintrage... Muss ich in den sauren Apfel beißen und das ganze unter Lehrgeld verbuchen?
    Oder habt ihr Erfahrungen gemacht, z.B. mit Schätzwerten zu arbeiten, die ihr bei der Steuer angegeben habt? Falls ja, was sind denn so typische Schätzwerte (5% Fahrt-, 30% Materialkosten, Rest = Arbeitskosten?)?


    Wer mir nicht helfen kann, aber etwas tun will: erzählt die Anforderung an Handwerker-Rechnungen für die Steuererklärung im Freundeskreis weiter! Ich wünschte, ich hätte das vorher gewusst! Dann hätte ich den Betrag erst nach Erhalt einer korrekten Rechnung überwiesen...

    Vielen Dank fürs Lesen!

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo ThomasLaux55,


    ich habe gerade gestern eine Malerrechnung bezahlt, mit neuer Tapete liefern, da waren über 70% Lohnkosten. Ich denke, wenn Sie bei Ihrer Rechnung 50:50 Lohn und Material ansetzen, begehen Sie garantiert keinen Steuerbetrug. Ob die Rechnung das FA dann aus formalen Gründen akzeptiert, käme auf den Versuch an.


    Der Handwerker ist genaugenommen sogar rechtlich verpflichtet, Ihnen eine Rechnung mit separat ausgewiesenen Lohnkosten auszustellen. Theoretisch könnten Sie so eine Rechnung sogar einklagen – lohnt sich das? Unterhalb der Schwelle könnten Sie in einem Telefonat ja auch einmal anklingen lassen, Sie würden sich bei der Handwerkskammer beschweren.

    Vielleicht muss der Herr Malermeister Ihnen auch keine neue Rechnung ausstellen, könnte für ihn nachträglich auch Probleme machen. Vielleicht reicht es, er bescheinigt Ihnen, in Rechnung Nr… sind x Euro Lohnkosten enthalten.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Thomas,

    ich habe eine solche undifferenzierte Rechnung der Einfachheit halber selbst differenziert und Lohn- und Wegekosten samt zugehöriger Mehrwertsteuer ausgerechnet und bei der Steuer angegeben. Ob das so rechtens ist, weiß ich nicht; hat aber funktioniert. Waren allerdings weniger als 50%.


    Gruss Wentscher

  • Der Handwerker ist genaugenommen sogar rechtlich verpflichtet, Ihnen eine Rechnung mit separat ausgewiesenen Lohnkosten auszustellen. Theoretisch könnten Sie so eine Rechnung sogar einklagen – lohnt sich das? Unterhalb der Schwelle könnten Sie in einem Telefonat ja auch einmal anklingen lassen, Sie würden sich bei der Handwerkskammer beschweren.

    Wollen wir nicht erstmal die Antwort auf die Mail abwarten? ;)

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Vielen Dank für Eure Antworten Pumphut und Wentscher!


    Eine Antwort vom Malermeister habe ich nicht erhalten und erreiche ihn auch sonst nicht.


    Ich geh jetzt erstmal den Weg des geringsten Widerstands und setze den Tip mit Schätzwerten von 50% bei der Steuererklärung um. Wenn mir das Finanzamt dafür aufs Dach steigt, schreibe ich es hier.


    Viele Grüße

  • Für Kleingewerbe gibt es eine Sonderregelung. Da kann es auch Rechnungen ohne MwSt geben. Das habe ich vor Jahren als Kunde selbst erlebt und diese Regelung scheint noch in Kraft zu sein.

  • Für Kleingewerbe gibt es eine Sonderregelung. Da kann es auch Rechnungen ohne MwSt geben. Das habe ich vor Jahren als Kunde selbst erlebt und diese Regelung scheint noch in Kraft zu sein.

    Das ist korrekt. MwSt hat aber absolut nichts mit dem Ausweis der Lohnkosten zu tun!