Im Haushalt Steuern sparen
Grafik: sorbetto / Bearbeitung Finanztip

Ausgaben für private Dinge haben eigentlich nichts in der Steuererklärung zu suchen. Doch es gibt Ausnahmen: Die Kosten für Arbeiten rund um den Haushalt können Dir einen vierstelligen Betrag bei der Steuererklärung für 2020 einbringen.

 

1. Putzen lassen oder Gassi gehen? Spart beides Steuern!

Den Putzdienst für Deine Wohnung oder den Gassi-geh-Service für Deine Hunde im vorigen Jahr kannst Du steuerlich absetzen – als haushaltsnahe Dienstleistung. Haushaltsnah bedeutet: Die Arbeiten könnten normalerweise Mitglieder Deines Haushalts erledigen und sie müssen in Deiner Wohnung, im Haus oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt werden. Weitere Beispiele für solche Dienste: Gehwegreinigung, Laubblasen, Winterdienst, Gartenarbeiten, Kinderbetreuung und Pflegedienstleistungen.

Absetzen kannst Du Kosten bis zu 20.000 Euro, sodass ein Steuerrabatt bis 4.000 Euro drin ist. Trage Deine Kosten in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Deiner Steuererklärung (Zeile 5) ein. Benutzt Du eine Steuersoftware, packt die das automatisch an die richtige Stelle.

 

2. Die gute Fee, die Geld spart

Du willst eine Haushaltshilfe beschäftigen? So geht’s steuersparend: Du stellst die Hilfe als Minijobber an und zahlst ihr bis zu 450 Euro monatlich. Melde die Person über das „Haushaltsscheckverfahren“ bei der Minijob-Zentrale an und zahle die fällige Pauschalsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. So kannst Du 20 Prozent von maximal 2.550 Euro als Steuerermäßigung bekommen – also bis zu 510 Euro. Der Lohn der Hilfe gehört in Zeile 4 der Anlage.

 

3. Zwei linke Hände, eine Ermäßigung bei der Steuer

Fürs Renovieren und für Reparaturen in Deiner Wohnung oder am Haus kannst Du Handwerker-Rechnungen bis 6.000 Euro angeben. Damit ist ein Steuernachlass bis zu 1.200 Euro drin. Dies gilt beispielsweise, wenn Handwerker in Deinem Haushalt Elektrogeräte reparieren, das Bad sanieren, Wände streichen, Fliesen verlegen oder Möbel aufbauen. Sogar den Schlüsseldienst kannst Du absetzen. Die Kosten trägst Du in Zeile 6 ein.

Für Handwerker- und haushaltsnahe Dienste brauchst Du eine Rechnung, die die Arbeitskosten ausweist. Arbeits- und Fahrtkosten inklusive Mehrwertsteuer kannst Du absetzen. Das bringt eine Steuererstattung von 20 Prozent. Nicht absetzen kannst Du die Materialkosten. Und weil der Gesetzgeber Schwarzarbeit bekämpfen will, akzeptiert er keine Barzahlung. Du musst überweisen oder mit Karte zahlen.

 

4. Wie Mieter die Nebenkosten absetzen

Als Mieterin kannst Du bestimmte Posten Deiner Nebenkostenabrechnung als haushaltsnahe Dienste oder Handwerkerleistungen absetzen. Dazu zählen die Kosten für Hausmeisterin, Gärtner, Schornsteinfegerin, Putzkräfte, Winterdienst, Aufzugswartung und Legionellenprüfung. Falls Deine Nebenkostenabrechnung solche Posten nicht einzeln aufführt, bitte Deine Hausverwaltung oder die Vermieter um eine entsprechend aufgedröselte Abrechnung.

Liegt Dir die Betriebskostenabrechnung für 2020 noch nicht vor? Dann kannst Du die Kosten in dem Jahr absetzen, in dem Du die Abrechnung bekommen hast – also für die Steuererklärung 2020 die Nebenkostenabrechnung für 2019, so Du sie voriges Jahr erhalten hast.

 

5. Kosten für energetische Sanierung absetzen

Eigentümer, die im vorigen Jahr ihre (mindestens zehn Jahre alte) selbst bewohnte Immobilie energetisch saniert haben, dürfen sich erstmals Arbeits- und Materialkosten steuerlich fördern lassen – mit der neuen Anlage Energetische Maßnahmen. Über drei Jahre kannst Du damit bis zu 40.000 Euro Steuern sparen. Gefördert werden beispielsweise neue Fenster, die Wärmedämmung und die Erneuerung der Heizungsanlage durch einen Fachbetrieb.

 

 

Die Finanztip-Steuerserie:

1. Auftakt: Was Corona ändert – und die richtige Steuersoftware
2. Werbungskosten – absetzen, was Du zur Arbeit brauchst
3. Haushaltsnahe Dienste und Handwerker
4. Sonderausgaben absetzen – von Kinderbetreuung bis Spenden
5. Außergewöhnliche Belastungen – finanzielle Notlagen abmildern
6. Kapitalerträge – so setzt Du Deine Freibeträge richtig ein
7. So zahlst Du im Ruhestand weniger Steuern

 

 

Udo Reuß
Autor

Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

6 Kommentare

  1. Wir haben 2014-2015 unser altes Haus kernsaniert (KfW Darlehen erhalten). Könnten wir die Bescheide für die Jahre nachträglich ändern lassen oder was wäre die Option für 2020 an??
    Mfg Dagmar Schulze

  2. Ich fahre jeden Tag zur Arbeit, hole Unterlagen ab und bearbeite Sie im Home -office. Kann ich trotzdem gefahrene Kilometer zur Arbeitsstelle und 5,00 € für
    Tätigkeit im homeoffice für das gesamte Jahr für sechs Tagewoche angeben.

    1. aus dem Ratgeber Entfernungspauschale:
      https://www.finanztip.de/entfernungspauschale/

      Homeoffice-Pauschale versus Fahrtkosten – Arbeitest Du in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer, kannst Du dafür Werbungskosten absetzen. Dafür benötigst Du aber einen separaten Raum, den Du mindestens zu 90 Prozent beruflich nutzt. Für die Jahre 2020 und 2021 gibt es eine zusätzliche Option für diejenigen, die die strengen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer nicht erfüllen können, weil sie beispielsweise nur eine Arbeitsecke in ihrer Wohnung nutzen können: die Homeoffice-Pauschale.

      Für jeden Arbeitstag, den Du ausschließlich am häuslichen Arbeitsplatz verbringst, darfst Du 5 Euro ansetzen. Das gilt für höchstens 120 Tage, so dass Du maximal 600 Euro im Jahr absetzen kannst. Dabei wird diese Pauschale wie andere Werbungskosten mit dem Ar­beit­neh­mer­pausch­be­trag verrechnet. Folglich bringt Dir die Homeoffice-Pauschale nur einen Steuervorteil, wenn Du mit allen Werbungskosten über 1.000 Euro kommst. Wenn Du an einem Arbeitstag zur ersten Tätigkeitsstätte fährst, darfst Du die Tagespauschale nicht ansetzen, kannst aber dafür die Entfernungspauschale geltend machen. Falls Du Deinen Arbeitsort öfter wechselst, solltest Du einen Kalender führen, indem Du einträgst, an welchen Tagen Du gependelt bist.

      Freundliche Grüße
      Udo Reuß

  3. Toller und hilfreicher Bericht. Vor allem ,dass man die vorausbezahlten Hauswart Kosten ansetzen kann – Danke!

  4. ich bin heute zum ersten Mal auf Ihre Seite gegangen.Großes Lob, alles gut er
    klärt, auf den Punkt.Werde jetzt öfter vorbeischauen.Weiter so.
    MfG Sylvia Böhme

Comments are closed.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.