Beiträge von corsa

    Tatsächlich wäre einer der entscheidenden Punkte hier, dass die Freundin letzten Endes das Ganze versteht. Klingt zwar komisch aber ob Neu1988 das versteht ist hier zu einem Gewissen Punkt irrelevant:

    Rein statitisch gesehen dauert die durchschnittliche Ehe in Deutschland 14,8 Jahre (wobei der TE ja noch nicht mal mit seiner Freundin verheiratet ist), die durchschnittliche Immobilienfinanzierung aber 25,8 Jahre. Daher auch wenn ich jedem sein Glück wünsche, aber statistisch ist der TE wahrscheinlich von seiner Freundin getrennt wenn diese immernoch die Immobilie abzahlt.

    Das ist nicht persönlich gemeint, aber es wirkt so als würde der TE versuchen alles für seine Freundin zu regeln, wenn diese aber ggf. dazu gar keine Lust hat (was wir nicht wissen) ist das Ihre Entscheidung und nicht seine, wobei Sie dann eben auch mit den Konsequenzen leben muss. Im schlimmsten Fall fängt der TE dann mit dem Voreigentümer und der Hausverwaltung streit an oder sorgt dafür dass die Freundin dies auf sein raten tut und am Ende muss es die Freundin ausbaden. Denn wie schon angermerkt, rein rechtlich steht der TE in keiner Beziehung zum Voreigentümer und zum Hausverwalter (außer ggf. als Mieter).

    Daher sollte Neu1988 ggf. erstmal klären wie denn seine Freundin das Ganze sieht, falls noch nicht geschehen. Denn auf die hier geposteten Zahlen bezogen bekommt man wenn überhaupt einen niedrigen dreistelligen Betrag vom Voreigentümer wieder. Wenn man sich anschaut was vermutlich an Eigentkapital, Maklerkosten, Grundbuch, Grundsteuer, Notar und ggf. Renovierungs- und Umzugskosten geflossen sind geht das ganze im Rauschen unter.

    Neu1988 nein Absatz 11 des Vertrages hatten wir schon. Da du 7,8,9 und 10 nicht gepostet hast wird der Lastenübergang, wenn er Vertraglich geregelt, vermutlich in diesen stehen.

    Wenn ihr es aber schriftlich habt, z.B. per Mail, dass der vorherige Eigentümer ggf. anfallende Nachzahlungen übernimmt, würde ich es damit versuchen. Du meintest ja weiter oben er das deiner Freundin zugesichert, nur in welcher Form stand nicht dabei. Wobei man sich hier klar sein sollte was man fordert und ob es überhaupt der Mühe Wert ist.

    koho ich bin selber Verwaltungsbeirat seit Mitte meiner 20iger :)

    Mir ist klar, warum Hausverwaltungen kaum bis gar kein Interesse mehr an einer WEG-Verwaltung haben.

    etwas Offtopic: Was sollen Hausverwaltungen denn sonst verwalten? Leute die ganze Wohngebäude allein besitzen gibt es vermutlich zuwenige.

    Zumal das Spiel auch andersrum funktioniert:

    - Wenn keiner aus der ETG was anschiebt, wird erstmal nix gemacht.

    - Überhöhte Rechnungen werden trotz vorhandener Preisliste des Dienstleisters bezahlt, da es einfacher ist die Rechnung zu bezahlen als den Sachverhalt zu klären, ist ja nicht Geld der Hausverwaltung.

    - Alle 24 Monate den Stromanbieter für den Hausstrom wechseln? Nö auch wenn die 30-60 Min Arbeit der ETG über 2 Jahre 1000 Euro sparen würden.

    - Dienstleister erhöht Preise um 20%. Nachverhandeln, nach wirklichen Gründen fragen oder Angebote von Wettbewerbern einholen? Nö, wäre ja mit Arbeit verbunden, dafür aber selbst die Preise um 5% p.a. anheben.

    Insofern in der Abrechnung aus dem Startpost die Heizkosten für 2024 schon mit drin sind (vom TE zu bestätigen) und sich die Abrechnung auf das gesamte Kalenderjahr bezieht (ebenfalls vom TE zu bestätigen, da der Ausschnitt keinen genaue Zeitraum enthält), habe ich das in Post #18 ja schon vorgerechnet. Je nach genau Sachlage muss man in der Rechnung ggf. das Übergangsdatum von 15.05 auf den 01.06 ändern.

    Der Heizkostenabrechner (techem o.a.) liefern den Service, den Abrechnungszeitraum zu unterteilen, wenn es in der Abrechnungsperiode einen Mieter- oder Eigentümerwechsel gab. Dieser Service hat aber keine Rechtsfolgen. Die Abrechnungsspitze für den Gesamtzeitraum muss die Freundin unseres TE gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter, bezahlen. Der Verwalter hat weder die Aufgabe noch einen Rechtsgrund, irgendwelche Teilbeträge beim Voreigentümer einzufordern. Dies ist ausschließlich die Aufgabe des neuen Eigentümers.

    In der Allgemeinheit wie geschrieben ist das nicht ganz korrekt und kommt auf die individuelle Konstellation an. Zum einen ist Techem nur ein Dienstleister für einen Energieanbieter und zum anderen bietet aber Gerade Techem eine Inkassofunktion an. Insofern die Heizkosten mit dem Eigentümer direkt abgerechnet werden, ohne eine Hausverwaltung dazwischen, reicht eine Meldung des Lastenübergangs und der Energieanbieter bzw. sein Servicedienstleister rechnen die Kosten dann Taggenau mit dem alten und neuen Eigentümer ab.

    Generell ist es aber bisher nur eine Vermutung, dass die Heizkosten an den Hausverwalter gezahlt werden. Insofern ich nichts übersehen habe, hat der TE dies bisher nicht offiziell bestätigt.

    Und unabhängig von dem Haufe Artikel herrscht hier weiterhin sowieso unklarheit:

    1. Ist weiterhin nicht bekannt was in den Passagen des Kaufvertrags steht die der TE nicht hier eingestellt hat.

    2. Ist ebenfalls nicht bekannt, ob und wenn ja in welcher Höhe hier evtl. schon eine Verrechnung zwischen altem und neuen Eigentümer stattgefunden hat, da der TE anscheinend kein genaues Verständnis der Unterlagen der Wohnung seiner Freundin hat.

    3. Zudem habe ich schon 2 mal angemerkt, dass wenn man zu dem Schluss kommt, dass hier aufgrund einer rechtlichen Grundlage tatsächlich etwas mit dem alten Eigentümer zu verrechnen ist, dieser eine entsprechene Gegenforderung für beispielsweise die Grundsteuer aufstellen kann. Daher mit den hier bisher vorliegenden Daten geht es um ca 0-200 Euro.

    Neu1988 deine Zahlen passen schon wieder nicht: der Voreigentümer kann nicht bis zum 01.06.2024 in der Wohnung gewesen sein, wenn ihr am 15.05.2024 eingezogen seit.

    Wenn du mit der gleichen Sorgfalt die Unterlagen prüfst, wundert es mich nicht dass wir uns hier zu einem gewissen Punk im Kreis drehen oder ins blaue raten müssen.

    Von daher bleibe ich erstmal dabei: der nächste Schritt sollte weiterhin sein SORGSAM ALLE Unterlagen zu prüfen.

    Auch hier gilt erstmal strukturieren:

    1. Du hast dem Vorbeseitzer gar nichts zu schreiben, da du mit diesem in keinerlei Rechtsverhätnis stehst. Wenn überhaupt jemand dem Vorbesitzer schreiben müsste wäre das entweder der Hausverwalter oder deine Freundin. Wobei dies noch zu klären wäre, siehe nächster Punkt.

    2. Da es teilweise nur Textausschnitte sind wäre erstmal, ggf. zusammen mit dem Hausverwalter zu klären, an wen und für welchen Zeitraum die einzelnen Posten (Hausgeld + Warmwasserkosten) genau abgerechnet wurden. Zumal es ja anscheinend keine Klausel im Kaufvertrag über das Kostensplitting gibt.

    3. Wie schon angemerkt erscheinen die 550 € erstmal relativ normal wenn die Heizkosten mit drin sind:

    Für 2024 waren die Heizkosten 2600 Euro sind ca 216 Euro pro Monat. Rücklagen sind 76 € pro Monat und ein Verwalter in der Regel mindestens 24 €.

    550-216-76-24 = 216 Euro Gemeinschaftskosten. Je nach Kostenstruktur ( Aufzug/Aufzüge, Grünflächen, Hausreinigung etc) kann das durchaus plausibel sein.

    Vor dem Hintergrund macht auch die Erhöhung des Hausgeldes auf 370 Euro sinn, wobei hier eben nur das Hausgeld ohne Heizkosten gemeint sein dürfte. Hierzu einfach mal das Protokoll der ETV durchlesen.

    Inzwischen gehe ich hier ehrlich gesagt von einem reinen Verständnisproblem aus. Aber 370 € Hausgeld wäre viel zu wenig wenn darin 216 € Heizkosten, 76 € Rücklagen und 24 € (oder mehr) Verwaltergebühren inkludiert sind. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

    4. Habt ihr niemanden im Bekanntenkreis der eine ETW hat und hier helfen kann? Bzw. hapt ihr beide vorher bei euren Eltern gewohnt? Denn selbst als Mieter solltet ihr ja schonmal mit Nebenkostenabrechnungen in Berührung gekommen sein wo zwischen den Gemeinkosten des Hauses und den Heizkosten unterschieden wird.

    Du solltest dir erstmal zeit nehmen das ganz zu Strukturieren und die vorhandenen Unterlagen sichten. Oder diese in ihrer Gesamtheit zur Verfügung stellen.

    1. Wie schon öfter angemerkt passen die Zahlen die du schreibst teilweise nicht zu den Zahlen aus den Bildern

    2. Du schreibst die ganze Zeit von Hausgeld, nur um dann eine Heiz- und Warmwasserabrechnung hochzuladen. Hier sind die Kosten ja laut Abrechnung ja schon zweigeteilt. Im idealfall steht da oben als Adressat bei der ersten Jahreshälfte der alte Eigentümer und deine Freundin für die zweite. Insofern die Heizkosten mit von der Hausverwaltung verwalted werden würde ich diese Fragen, ob die Kosten entsprechend der Heizkostenabrechnung an den alten Eigentümer weitergegeben hat.

    3. Das hat aber wie gesagt erstmal nichts mit dem eigentlichen Hausgeld zu tun. Bei diesem geht es ja wie beschrieben um die Rücklagen und Gemeinkosten der Eigentümergemeinschaft. In der Hausgeldabrechnung stehen daher in der Regel Positionen wie Gemeinstrom, Kanalgübüren, Müllabfuhr, Aufzugswartugn etc.

    Wobei der Punkt der Nachzahlung sich ja laut Post #30 geklärt haben sollte, wenn der Verwalter zwei getrennte Abrechnungen für 2024 geschickt hat, wobei die Screenshots ja nur die Heizkostenabrechnung von Techem zeigen.

    Was du hochgeladen hast ist ja nur die Heizkostenabrechnung die sagt ja erstmal nichts über das restliche Hausgeld aus.

    Wenn wir davon ausgehen, dass die Heizkosten im Hausgeld enthalten sind, und so macht es den Eindruck von dem was du schreibst, dann würde ich schlicht und einfach davon ausgehen, dass von den 550 Euro sind +-200 Euro die Kosten für Heizung und Warmwasser und die restlichen 350 Euro die Kosten für Rücklagen, Verwaltung und Betriebskosten.

    Wie hoch ist die Miete in Eurer Region für 80m²? 570 € reichen ja in vielen Regionen fast für die Miete. Ggf. verkaufen...

    Das sind aber eher schlechte Regionen. Mit 7,125 Euro/QM kommt man in vielen Regionen bei einer Neuvermietung nicht sehr weit.

    Davon abgesehen, sind von den 550 Euro je nach genauer Zusammensatzung irgendwas zwischen 300 und 450 Umlagefähig (wir wissen, dass die Rücklagen 76 Euro sind und für den Verwalter kann man sicherlich auch mit mindestens 24 rechnen), kämen also in dem konkreten Haus noch auf die Kaltmiete drauf.

    Naja in der Regel richtet sich das Hausgeld nach Kosten und Rückstellungen.

    Hier ist halt die Eigentumergemeinschaft gefragt bzw auf manche Kosten hat man keinen Einfluss.

    - Werden die Kanal- oder Müllabfuhrgebühren erhöht kann man dagegen wenig machen.

    - Steigt die Versicherung weil man viele Wasserschäden hat, kann man nach einer Zeit auch nichts mehr machen weil einen andere Versicherungen nicht mehr nehmen bzw. halt nur für eine hohe Prämie

    Um nur mal zwei Beispiele zu nehmen.

    - Erhöht die Hausreinigung die Kosten jedes Jahr um 20 % kann die ETG natürlich den Verwalter beauftragen einen günstigeren Dienstleister zu suchen als Gegenbeispiel.

    Daher eben der Verweis von vielen auf die Abrechnungen/Wirtschaftsplan, da dort ersichtlich sein sollte wo die Steigerungen herkommen.

    Eine Hausgelderhöhung kann im Übrigen auch "indirekt" beschlossen werden:

    - Beschließt die ETG, dass der Verwalter monatlich 2 Euro mehr bekommt, wird dies in der Regel einfach auf den alten Hausgeldsatz draufgeschlagen.

    - Ähnlich bei einer Erhöhung der Rücklagenbildung, insbesondere da sich hier das Hausgeld nicht für alle Eigentümer in gleichem Maße erhöht sondern in der Regel im Verhältnis zum Miteigentumsanteil.

    Exakt diese Fragestellung kommt mir aber sehr bekannt vor.

    Da ich den gleichen Gedanken auch hatte und daher das Profil des TE aufgerufen habe: nein du irrst dich nicht.

    fritti
    22. Februar 2024 um 11:36
    fritti
    14. Juni 2025 um 19:02

    Daher schon der 3te Post mit der gleichen Suche.

    Wie schon angemerkt passen deine Zahlen irgendwie nicht: aus dem Bild geht ja eindeutig hervor das für 2024 4260 Euro Hausgeld bezahlt wurden, dass passt nicht mit 320 und 370 zusammen, selbst wenn man unterjährig das Hausgeld erhöht hätte.

    Insofern der Grund für die Unterdeckung Dauerhaft ist, wie angesprochen bräuchte man hierzu Abrechnung und Wirtschaftsplan, war ja abzusehen, dass auch 370 Euro Hausgeld nicht reichen würden um die Ausgaben zu decken.

    Wegen dem einen Monat würde ich gar nichts machen. Im Prinzip wird es wahrscheinlich auf eine der beiden Alternativen hinauslaufen:

    1. die 550 Euro werden dauerhaft beschlossen um die Kostendeckung und Rücklagenbildung zu decken.

    2. die 550 sind zu hoch und es wird entweder eine Verrechnung mit der nächsten Hausgeldabrechnung vereinbart oder eben bei der Enabrechnung.

    Ein wirklicher Schaden tritt hier also vermutlich nicht ein.


    Mit den Brüchstücken vom Vertrag kann man natürlich schwer abschätzen was in den anderen Absätzen steht. Zwischen 6 und 11 würd es ja sicherlich auch 7, 8, 9, und 10 geben.

    Wenn nichts vereinbart wurde ist das natürlich unglücklich. Aber selbst wenn etwas vereinbart wurde könnt ihr natürlich nicht die ganzen 1000 Euro vom Verkäufer zurückverlangen. Da ihr am 15. Mai eingezogen seit, tragt ihr ja spätestens ab diesem Datum alle Kosten: 1012,06 Euro : 12 Monate = 84,34 pro Monat. 01.01.2024 bis 15.05.2024 sind 4,5 Monate x 84,34 = 379,53 Euro. Davon wäre aber ggf. noch die Grundsteuer für 7,5 Monate abzuziehen sollte diese der alte Eigentümer bezahlt haben. Wie gesagt, das Amt ändert den Bescheid in der Regel erstm zum Jahresende. Je nach höhe der Grundsteuer geht das ganze also in Richtung Nullsummenspiel.

    Da ja auch auf dem 2. Screenshot vom Wirtschaftsplan die Rede ist muss sich ja aus diesem ergeben, auf welche Positionen die Erhöhung fällt.

    Ich gehe ja davon aus ihr habt auch vor dem Kauf die letzten Abrechnungen und Protokolle geben lassen, so dass es nachvollziehbar sein sollte.

    In der Regel vereinbart man ja einen Lastenübergang (z.b. Bei Schlüsselübergabe nach Bezahlung), ab dem alle Kosten wie Enerige und Hausgeld der neue Eigentümer bezahlt und bis dem Datem der alte Eigentümer. Achtung: bei einem Verkauf innerhalb eines Jahres, zahlt der alte Eigentümer in der Regel die Grundsteuer für das restliche Jahr. Es kann also sein, dass insofern nichts anderes vereinbart wurde, der alte Eigentümer auf deine Freundin zukommt und einen Augleich für die Grundsteuer für das Jahr 2025 verlangt.

    Insofern ihr aus den Protokollen und Abrechnungen/Wirtschaftsplan, nicht nachvollziehen könnt woher die Hausgelderhöhung kommt, wäre das einfachste beim Verwalte anzurufen und da nachzufragen. (AUch diese kann man ggf. Anonym hochladen, dann aber bitte nicht als schiefe Bilder sondern mit etwas mehr Mühe).

    Generell sieht man ja, dass das bisherige Hausgeld nicht deckend war. Warum sieht man aber nicht.

    Hausgeld reduzieren oder gar aussetzen würde ich nicht. Meist haben viele Eigentümergemeinschaften eine Regelung, das bei überfälligem Hausgeld, das komplette Hausgeld für das Jahr auf einmal zu zahlen ist.

    Nachtrag: wenn ich 4260 Euro durch 12 teile komme ich auf 355 Euro und nicht 370 Euro. Je nachdem was der Grund für die Unterdeckung des Hausgeldes war, ist zumindest absehbar, dass eine Erhöhung auf 440 nötig gewesen sein kann. (5272:12 Monate).

    Davon abgesehen, zeigt dein Bild ein Hausgeld von 550 Euro und nicht von 570 Euro, das nur der Korrektheit halber.

    69/20000 = 0,345%, da schwankt das Portfolio innerhalb eines Tages vermutlich um bedeutend mehr...

    Zumal man wie schon angesprochen, auch einfach ein paar Sparpläne anlegen kann (Die ING erlaubt max 1000 € pro Sparplan, man kann aber mehrere auf den gleichen ETF anlegen) und die nach Ausührung einfach wieder löscht.

    Nachtrag: wo kommen diese 20k p.a. denn her? Bonuszahlungen? Denn wenn das Einkommen so hoch ist, dass regelmäßig am Jahresende +- 20k übrig sind, würde ich einfach die regelmäßige Sparrate hochsetzen.

    Immerhin ein etwas besserer Screenshot. Die meisten anderen Fragen sind aber offen geblieben... darunter auch die welche Variente du aktuell hast.

    Wenn ich davon ausgehe, dass du aktuell eine der beiden kleineren hast, wüde dies einen Jährlichen Preisanstig von 3,6 € bedeuten.

    Wenn dich vorher 47,40 € bzw. 59,40 € pro Jahr nicht gestört haben, warum stören dich dann 51 bzw. 63 €?

    Wenn man die Werbungskostenpauschale voll hat, akzeptiert das Finanzamt typischerweise 16€/a, das dürfte die durchschnittliche Kontopauschale etwa einer Sparkasse nicht abdecken.

    Das Finanzamt akzeptiert auch bedeutend mehr als 16 € p.a, das ist nur der Pauschbetrag bis zu dem ggf. keine Belege gefordert werden. Bei höheren kosten kann es durchaus sein, dass das Finanzamt eben Belege für die tatsächlichen Kosten sehen will.

    In der Qualität kann man das nicht lesen, auch nicht wenn man das Bild runterlädt und vergrößert.

    Davon abgesehen wissen wir ja nicht welche Variante du hast, da scheinen mir ja mehrere drauf zu sein, und was diese ggf. vorher gekostet hat.

    Wieviel Geld gibst du denn in Bar aus, wenn du 6-8 Mal abheben musst? Das ist ja zweimal die Woche. Je nachdem wie weit der weg zum Automaten ist, würde mich da allein der Zeitaufwand nerven.

    Bargeld abheben kann man auch im Supermarkt.

    Ein alternative zur Barzahlung wäre auch ein kostenloses Konto, wo man das Geld für seine Alltagsausgaben hin überweist, dann hat man seine Alltags/kleinausgaben in einer seperaten Kontoübersicht und sieht auch direkt was man von seinem Monatsbudget noch übrig hat.

    Das ist so nicht ganz richtig: es kann mit dem Arbeitnehmer auch eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden als die gesetzliche von 4 Wochen zur Monatsmitte/-ende, diese darf nur nicht länger als die des Arbeitgebers sein.

    Meine Laienmeinung wäre, dass hier mit dem zweiten Satz unter Punkt drei eine legitime Verlängerung der Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer stattgefunden hat:

    Ein paar andere Punkte:

    - was wurde denn im Vorstellungsgespräch/den Bewerbungsunterlagen hinsichtlich einer möglichen Verfügbarkeit kommuniziert? Ich fände es seltsam wenn ein AG den Bewerber nicht fragt insofern offensichtlich ist, dass dieser in einem bestehenden Arbeitsverältnis ist?

    - wurde denn schon ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben? Zum einen sollte in diesem ja ein Startdatum fixiert sein (siehe auch eigener Arbeitsvertrag) und zum anderen wenn noch kein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben wurde würde ich überhaupt nicht kündigen. Evtl ist man nur die zweite Wahl und die erste überlegt noch und Unterschreibt dann doch noch etc etc. Dann hatte man gar keinen Job mehr.

    Was aber nahe liegt wenn jemand in seinem ersten Beitrag einen Link postet und es um ein Thema geht, dass über 3 Jahre alt ist und ebensolang in der Versunkung war.

    Und auch wenn es deinem Weltbild zerstört geht es nicht nur um dich. Es mag durchaus Leute geben die so einen Link anklicken, gerade wenn man vielleicht mit Finanztip eine etwas seriösere Plattform verbindet (was auch einer der Gründe sein kann warum nicht jeden potentiellen Werbeposter einfach gewähren lässt)