Beiträge von Seppel

    Da muß bei Dir irgendeine Sondersituation vorliegen. Vielleicht die, daß Du aktuell irgendwo anders schon einen Freistellungsauftrag hattest, für das Jahr 2025 also bei der ING nur noch einen Restbetrag freistellen konntest, nächstes Jahr Dein Freistellungsvolumen dann bei der ING bündeln wolltest?

    Richtig.
    Bei meiner alten Bank war für dieses Jahr noch ein Freistellungsauftrag über 250€ eingerichtet, welcher auch bereits voll ausgeschöpft war. Diesen habe ich dann dahin gehend geändert, dass er bis Ende diesen Jahres ausläuft und die restlich verfügbare Freistellung für 2025 jetzt noch bei der ING gestellt.

    Update:
    Ich habe jetzt nachträglich noch schnell einen Freistellungsauftrag für die ING eingereicht.
    Ist nur für das laufende Jahr möglich, eine Anpassung werde ich dann am 1.1. für 2026 vornehmen.
    Über eine 'Nachträgliche Verlustverrechnung' wurde mir dann (als 'Steuerausgleich' bezeichnet, Dokument 'Verlustverrechnung Hauptbeleg') prompt die in diesem Jahr zu viel abgeführte Gewinnsteuer aufs Verrechnungskonto gutgeschrieben.

    Anlage KAP werde ich nächstes Jahr dennoch ausfüllen, allein um in Übung zu bleiben und in diesen Dingen nicht einzurosten :)

    Frohe Weihnachten!

    Vielen Dank für Eure Anworten!

    Ich bin gerade in der finalen Phase beim Wechsel von Voksbank/SchwäbischHall/UnionInvest zu ING + Consorsbank. Nicht zuletzt dank dieses Forums und euren Tipps!

    Ich denke ich beginne zu verstehen (das mit der Vorabpauschale hatte ich bis vor ein paar Tagen gar nicht auf dem Schirm).
    Vereinfacht ausgedrückt kann man als Lediger (kirchenangehöriger) bis zu ~280€ zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer im Jahr behalten.
    Dies ist am einfachsten über einen im Vorfeld geschickt gestellten Freistellungsauftag, hier bei Bank A, da die Freistellung voll ausgeschöpft wird (und die zu erwartenden Tagesgeldzinsen einfacher abzuschätzen sind als die Vorabpauschale des ETF von Bank B).
    Alternativ könnte man sich die 280€ auch im Nachhinein über die Einkommensteuererklärung zurückholen (ebenfalls aufwendiger).

    Ich sehe, Du bist braver Kirchensteuerzahler.

    Schon länger nicht mehr, habe das nur hier im Beispiel gewählt 😊
    Der Einfachheit halber wollte ich vorerst alles so allgemein wie möglich halten.

    Es werden auf 1000 € Vorabpauschale bei Bank B keine 1000 € Steuer abgezogen, sondern nur 1000 * 70% * 28/% = 196 € (in Deinem Fall). Damit hast Du 1000 € Wertentwicklung Deines ETFs bereits vorab versteuert (daher der Name!), das wird beim späteren Verkauf berücksichtigt.

    Wenn Du beim späteren Verkauf z.B. 10.000 € Gewinn hast, zahlst Du nicht auf diese 10.000 € Gewinn Steuern, sondern nur auf den Teil des Gewinns, den Du nicht bereits vorab versteuert hast.

    Verkaufst Du den ETF beispielsweise gleich im nächsten Jahr mit 10.000 € Gewinn, so versteuerst Du nur 10.000 € - 1000 € (Das ist die Vorabpauschale von diesem Jahr) = 9000 €. Davon zählen nur 70%, also versteuerst Du 9000 * 70% und zahlst dafür 9000 € * 70% * 28% = 1.764 €.

    Du darfst Vorabpauschale = Gewinn und Steuer auf den Gewinn nicht durcheinanderbringen!

    Es wird auch später kein Gewinn von der Steuer abgezogen.


    Danke für das Rechenbeispiel.
    Ich habe in meinen Bescheinigungen/Dokumenten recherchiert und das nun versucht für mein Depot bei der ING für das Jahr 2023 nachzustellen.
    Das kommt über diesen Rechner dem tatsächlichen Ergebnis schon sehr nahe:

    Vorabpauschale Rechner für ETF & Fonds - Finanzfluss
    Berechne mit unserem Vorabpauschalenrechner die Besteuerung deiner Fonds & ETF. Erfahre, was es mit der Investmentsteuerreform auf sich hat.
    www.finanzfluss.de



    Im ING-Dokument ‚Erträgnisaufstellung für 2024‘ wird die Vorabpauschale bescheinigt:



    Interessant, dass die ING hier bei der Bezeichnung ja eigentlich einen kleinen Fehler macht.
    Genau genommen müsste statt ‚Vorabpauschale‘ dort doch ‚Vorabpauschale abzgl. Teilfreistellung‘ stehen, da es sich hier um einen Aktien-ETF handelt.

    Die anfallende Steuer auf die Vorabpauschale in Höhe von 15,11€ wurde am 2.1.2024 vom Referenzkonto abgezogen (ING-Dokument ‚Ertragsabrechnung‘):

    Also ganz egal ist es m.E. nicht. Beim Tagesgeld (oder auch Festgeld) versteuerst Du einen Gewinn, den Du realisiert hast. Die Steuer auf die ETF-Vorabpauschale zahlst Du auf Gewinne, die Du MÖGLICHERWEISE in der Zukunft erzielst - oder auch nicht. Im dümmsten Fall - Dein ETF geht in die Miesen und Du erreichst auch sonst nirgends mehr Gewinne, die Du gegenrechnen kannst (Stichwort Verlusttopf), dann freut sich der Staat über den vergeudeten Freistellungsauftrag und Du guckst in die Röhre. Also gefühlt würde ich sagen erst den Freibetrag auf die realisierten Gewinne (Zinsen) anwenden und nicht die fiktiven (ETF).


    OK. Also darauf hoffen, dass der ETF gut im Plus ist bei einem Verkauf in (ferner) Zukunft.
    Und anhand der Bankdokumente (Ausweisung der Vorabpauschale bei der jährlichen Erträgnisaufstellung) darauf achten, dass die Summe aller bis dahin angesammelten Vorabpauschalen auch wirklich angerechnet werden.

    Ich würde den Freistellungsauftrag tendenziell eher für das ETF-Depot einrichten, da die Tagesgeldzinsen sich ja quasi selbst „bezahlen“.

    Du kannst auch den Freistellungsauftrag erst aufteilen und dann (erlauben zumindest alle meine Anbieter) nachträglich anpassen, wenn die Vorabpauschale verrechnet wurde.

    Oder ist dein Posten so groß, dass die Vorabpauschale alles aufbraucht?


    Ich plane mein neues Consors Konto in Zukunft nebst Girokontofunktion hauptsächlich für Tagesgeld zu nutzen und auf meinem bestehenden ING Konto ETFs (Altersvorsorge) zu deponieren.

    Auf dem ING-Depot läuft seit ein paar Jahren der ‚iShares Core MSCI World UCITS ETF USD Acc IE00B4L5Y983‘ mit monatlicher Sparrate (Gesamtwert aktuell: 17K).
    Nach Auflösung einiger Altverträge habe ich nun zusätzlich Ende Sommer (was die Sache mit der Freistellung ja noch etwas komplizierter macht) den ‚SPDR MSCI ACWI UCITS ETF: IE00B44Z5B48‘ angelegt (mittlerweile bei fast 60K).
    Also ab 2027 sollte der Freistellungsauftrag allein für das ING-Depot fast voll ausgeschöpft werden.

    Für 2026 werde ich mir jetzt ausrechnen, was an Tagesgeldzinsen 2026 für das Consors Konto zusammenkommen wird, einen entsprechenden Freistellungsauftrag stellen, und die Restfreistellung auf das ING-Konto schieben.
    Zuvor noch eventuelle Freistellungsaufträge bei den Alt-Banken ausfindig machen und löschen (sollte bei Kündigung ja automatisch geschehen).
    Dafür habe ich jetzt noch bis zum 31.12 Zeit :)

    Hallo zusammen,

    Ich habe eine grundsätzliche Verständnisfrage den Freistellungsauftrag betreffend.
    Trotz Suche im Internet und hier im Forum habe ich das nicht ganz kapiert, insbesondere die Sache mit der Vorabpauschale.

    Beispiel 1:
    Ich habe lediglich eine Bank mit einem Tagesgeldkonto.
    Es werden Zinserträge in Höhe von 1000€ erwirtschaftet.
    Davon werden insgesamt ~280€ Kapitalertragsteuer automatisch abgeführt.
    Stelle ich rechtzeitig den derzeit maximalen Freistellungsauftrag in Höhe von 1000€ werden die 280€ nicht abgeführt, ich behalte also die vollen 1000€ Zinserträge, welche auf meinem Konto verbleiben.
    Ist das soweit richtig?

    Beispiel 2:
    Wieder lediglich eine Bank, diesmal jedoch ausschließlich mit einen ETF (thesaurierend).
    Für den thesaurierenden ETF fällt eine Steuer auf die Vorabpauschale in Höhe von 1000€ an, welche vom Verrechnungskonto Anfang des Jahres abgezogen wird.
    Wie sieht es nun aus, wenn ich hier rechtzeitig den derzeit maximalen Freistellungsauftrag in Höhe von 1000€ stelle. Wird mir dann gar keine Steuer von der Vorabpauschale abgezogen, das Referenzkonto also überhaupt nicht belastet?

    Beispiel 3:
    Die Kombination beider vorangehender Fälle: Ich bin Kunde bei beiden Banken.
    Bank A mit einem Tagesgeldkonto. Es werden Zinserträge in Höhe von 1000€ erwirtschaftet.
    Bank B mit einen ETF (thesaurierend). Für den thesaurierenden ETF fällt eine Steuer auf die Vorabpauschale in Höhe von 1000€ an.

    Wäre es hier nicht am besten den vollen Freistellungsauftrag in Höhe von 1000€ auf Bank A zu stellen, um die gesamten 1000€ Zinserträge des Tagesgeldes halten zu können, und bei Bank B die 1000€ Steuer auf die Vorabpauschale vom Referenzkonto voll abziehen zu lassen, wohlwissend, dass diese 1000€ wiederum bei einer späteren Gewinnrealisierung des thesaurierenden ETFs von der dann anfallenden Kapitalertragsteuer abgezogen werden?

    Wie wäre eine Aufteilung des Freistellungsauftrag im Beispiel 3 tatsächlich am sinnvollsten?

    Ich vermute, ich mache da einen Denkfehler =O

    Danke für Eure Antworten!

    Ich sehe, sollte mir hier wohl besser Gedanken über den grundsätzlichen Kosten/Nutzen Faktor machen.

    Bisher wurden 14,70€ Kontoführungsgebühren pro Quartal verlangt.
    Den Hauptvorzug, welchen meine Volksbank aktuell noch bietet ist eine Filiale im Nachbarort inkl. eigenem Bankautomaten.
    Da mittlerweile ja bei fast allen Supermärkten Geld abgehoben werden kann, ist das allerdings kein Riesenvorteil mehr, außer bei größeren Summen natürlich.

    Zudem habe ich dort noch eine Beteiligung (Geschäftsguthaben), ein Depot und Bonusplan (Kündigungsfrist 3 Monate) mit Sonderzinsvereinbarung laufen.
    Ach ja, da ist noch der vermaledeite Union Investment Riestervertrag (mittlerweile stillgelegt). Dieser sollte jedoch auch unabhängig von meinem Volksbank-Konto weiterexistieren, vermute ich.
    Das Depot könnte ich übertragen lassen, beim Sparplan bin ich noch am überlegen...

    So, habe nachgeschaut:
    Der läuft seit ~13 Jahren, Sonderzins steigt jedes Jahr um ein paar % auf max. 100% (im 25. Jahr) auf die jährlichen Einzahlungen. Derzeit ist der bei ~25%, was auf das Gesamtvolumen bezogen in Sachen Gewinn noch unter der Inflationsrate liegt...

    OK, vielleicht beende ich den besser und stecke das Geld in meinen ING-ETF-Sparplan, dort könnte ich dann auch ein Giro-Konto eröffnen, oder bei der Consors...

    Muss hier endlich mal was tun, Danke für den Anschubser :)

    Hallo zusammen,

    da meine Volksbank Anfang Oktober ihr Giro-Konto Modell umstellt, muss ich hierzu bis Ende September meine Zustimmung geben.
    Den einzigen Unterschied zwischen den Modellen 'Privatkonto' und 'Privatkonto Plus' sehe ich im Punkt: 'Alle sonstigen beleglosen Buchungen':

    hier die nähere Definition im selben Dokument:

    Ich vermute, dass Daueraufträge wie eine monatliche Sparrate unter die Kategorie 'Lastschrifteinlösung' fallen.
    Unter 'Gutschrift einer Überweisung' könnte ich mir auch die monatliche Gehaltsüberweisung vorstellen.
    Wenn dem tatsächlich so ist, wäre das 'Plus' Modell für mich bereits sinnvoller.

    Und wie sieht das mit der Zahlung per EC-Karte (aka Giro- bzw. Debit/BasicCard) aus?
    Sind dies ebenfalls beleglose Buchungen?

    Sind 'Online- oder Internet-Zahlungsaufträge' ausschließlich Online-Überweisungen, welche ich selbst über die Banking-App bzw. deren Web-Portal tätige?
    Wenn z.B. amazon.de Geld von meinem hinterlegten Giro-Konto abbucht, sollte das ja eher eine Lastschrifteinlösung/beleglose Buchung sein?

    Eine genaue Definition bzw. Unterscheidung konnte ich per Internetsuche nicht finden :|

    Das wird ganz normal vererbt. Eventuell sogar unter Beibehaltung der Förderungen (Ehepartner, Unterhaltspflichtige Kinder...)

    https://www.avl-investmentfonds.de/wissen/riester…en-im-todesfall

    Hallo tom70794,

    Danke für den Link.

    Was mir immer noch nicht ganz klar ist, wer meine selbst eingezahlten Riesterbeiträge erbt, wenn ich bei Vertragsabschluss keinen Erben angegeben habe, keinen Ehepartner, keine Kinder als auch kein Testament vorweisen kann, worst-case-szenario.😀

    Greift hier automatisch eine sichere, gesetzliche Vorgabe, dass meine Riesterbeiträge dann an die Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen ausbezahlt werden?

    Auch in Sachen Erbrecht habe ich sehr wenig Ahnung 😐

    abschließend sei angemerkt, dass ich den Vertrag nun habe beitragsfrei stellen lassen.

    Auf Nachfrage ist mir versichert worden, dass die Gewinnsicherung (gut 7500€) bei einer vorzeitigen, förderungsschädlichen Vertragsauflösung (neben der noch nachvollziehbaren Steuer- und Zulagenrückzahlung) einbehalten wird.

    In dem Fall handelt es sich also um eine Gewinnsicherung für die Bank ;)

    Was passiert eigentlich mit dem Geld wenn ich jetzt sterben sollte?

    Im Vertrag steht lediglich, dass dieser dann endet, die Bank sagt, dass definitiv der nächste Verwandte Nutznießer sei und laut Google wird sich der Staat daran erfreuen, falls kein Ehepartner oder leibliche Kinder vorhanden sein sollten. Ich bin verwirrt.

    Naja, mal schauen was eine eventuelle Riester-Reform bringen wird.

    Möglicherweise erhöht sich die maximal auszahlbare Summe zu Rentenbeginn auf mehr als derzeit voll zu versteuernde 30%, oder am aktuell nicht näher definierten Rentenfaktor wird sich etwas zu Gunsten der Rentner ändern :/

    Wenn ich jetzt nicht gerade 120 Jahre alt werden sollte, lohnt sich der Riester also in erster Linie für die Banken und oder den Staat, ein sehr riskantes Konstrukt für den naiven Kunden.

    Aber keine Ausflüchte, ich naiver Dummkopf hätte mir all diese Gedanken auch etwas früher machen können! 😏

    Danke für die Einschätzung!

    Die Gewinnsicherung stagniert seit Ende 2020, da hat sich nichts mehr getan.

    Dank nochmal an alle! :)

    @monstermania

    Stilllegen werde ich den Riester auf jeden Fall. An eine Vertragsauflösung habe ich auch schon gedacht, aufgrund des massiven Verlusts aktuell jedoch erstmal verworfen.
    Mit etwas Glück schnellt der Wert eventuell in ein paar Jahren in die Höhe, dann wäre das zu zahlende Lehrgeld nicht ganz so hoch, vermute ich.
    Natürlich sollte ich mir dafür nicht all zu viele Jahre Zeit lassen, denn die Kosten laufen ja weiter und schmälern somit auch stetig das Anlagevermögen :(


    @tom70794
    Merci für die Info mit dem Zielfondswechsel, das schaue ich mir mal an.

    Gestern ist mir Schussel zudem noch in den Sinn gekommen, dass ich eine Lebensversicherung über den Arbeitgeber laufen habe:
    Allianz KomfortDynamik:
    private-rente-komfortdynamik.pdf (allianz.de)

    102,50€ pro Monat
    30.750€ Garantiekapital
    94,31 monatlich garantierte Mindestrente

    Die Allianz gibt auch zumindest einen vorläufigen Rentenfaktor von (derzeit) 27,62€ an.

    Den Riester hätte ich mir also eigentlich auch gleich sparen können.
    Na ja, besser eine späte Erkenntnis, als gar keine ;)

    Hallo monstermania,

    Danke für Deine Antwort!

    Ich denke, dass ich meinen Riester ruhen lassen werde. Die 2% nehm ich mit und gut ist! 😎

    Mit dem von Dir angesprochenen Rentenfaktor sieht es wie folgt aus:

    "Sie können den garantierten Rentenfaktor frühestens 24 Monate vor Beginn Ihrer Auszahlphase beantragen. Andernfalls wird dieser 14 Wochen vor Beginn Ihrer Auszahlphase automatisch ermittelt und Ihnen schriftlich mitgeteilt."

    Was ist der garantierte Rentenfaktor?
    <p>Seit 1. Januar 2017 bieten wir für unsere Riester-Produkte UniProfiRente und UniProfiRente Select einen garantierten Rentenfaktor an. <stro...
    www.union-investment.de

    Das ist mir doch alles zu vage um noch mehr Kohle reinzustecken, und da ich neben dem ETF (natürlich) auch in die GRV einzahle, bin ich nicht zwingend auf den Riester angewiesen.

    Gruß,

    Seppel 🙂

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade sehr unschlüssig was ich mit meinem Riester machen soll, da er seit 2022 böse eingebrochen ist.

    2007 mit „UniProfiRente" gestartet, wurde er 2015 in den „UniProfiRente Select“ mit Gewinnsicherung umgewandelt, was im Nachhinein ja offenbar keine gute Idee war, hatte leider nicht viel Ahnung was das angeht.

    Aus diesem Grund habe ich mich etwas eingelesen und investiere seit Anfang 2022 monatlich 250€ in den „iShsIII-Core MSCI World U.ETF Registered Shs USD (Acc)“ über die ING:

    iShares Core MSCI World UCITS ETF USD (Acc) | A0RPWH | IE00B4L5Y983 (justetf.com)

    Ich bin jetzt 46, also im besten Fall noch 21 Jahre bis zur Rente, und hätte schon ganz gerne eine positive Wertentwicklung des Riesters dahingehend, dass zumindest die Inflation wett gemacht wird.

    Das einzige, was meinen Riester-Vertrag derzeit noch ganz ordentlich aussehen lässt sind die gesetzlichen Garantien sowie die Gewinnsicherung:

    Anbei die Daten der Jahreszusammenfassung 2023:

    Eingezahlte Eigenbeiträge insgesamt (ohne Zulagen): 24.240€

    Altersvorsorgevermögen insgesamt: 25.675,52€

    bestehend aus:

    UniVorsorge 6 ASP | Union Investment (union-investment.de) und

    UniVorsorge 7 ASP | Union Investment (union-investment.de)

    Wertentwicklung seit Vertragsbeginn: -5.589,37€

    Garantiertes Kapital zu Beginn der Auszahlphase: 38.848,55€

    bestehend aus:

    gesetzlich garantiert: 31.264,89€

    garantiert aus Gewinnsicherung: 7.583,66€

    monatliche Einzahlung derzeit: 165€

    Verwaltungskosten für das Jahr 2023 insgesamt: 281,09€

    Grundzulage: 175€


    Die monatliche Einzahlung könnte ich auf 132€ (4% meines Bruttolohns) reduzieren, um noch die maximale Zulage zu erhalten.

    Oder sieht die Zukunft des Riesters so düster aus, dass sogar eine Reduzierung auf den Mindestbeitrag von 60€ pro Jahr besser wäre?

    Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass er sich in 5 oder 10 Jahren wieder erholt, bzw. ist die Kombination dieses Riesters(Staatsanleihen) + ETF(Aktienfonds) aus Gründen der Diversifikation gar nicht so verkehrt?

    Vielen Dank Euch schon im Voraus, von einem verunsicherten Laien.