Beiträge von GrandmasterMUC

    Guten Tag liebes Forum,

    ich kann mich einfach nicht entscheiden, die wenigen Einzeltitel in meinem Depot zu verkaufen und den Betrag in meinen ETF zu investieren, oder sie einfach weiterlaufen zu lassen. Falls jemand Lust hat, freue ich mich auf Meinungen oder Ratschläge.

    Es handelt sich um einen wirklich sehr kleinen Betrag, trotzdem fällt mir die Entscheidung schwer, zumal die eine Hälfte weit im Minus liegt, die andere gut im Plus. Auch Pennystocks sind dabei, mit der Option, dass die nochmal kommen könnten (irgendwann. vielleicht ...). Leider kann ich es mir nicht abgewöhnen, mehrmals täglich die Kurse am Smartphone zu checken, das nervt tierisch und der radikale Weg mir das abzugewöhnen, wäre der Verkauf ||

    Vorab gesagt: Unterm Strich spreche ich über lediglich ca. 2.000 EUR plus, die in den ETF (MSCI World) fließen könnten und dort zumindest in den nächsten 25 Jahren risikoarm arbeiten könnten.

    Verluste zu realisieren ist ja grundsätzlich irgendwie doof, mein Freistellungsauftrag wird schon ausgeschöpft durch Tagesgeld, Vorabpauschale und ein paar Dividenden.

    Hier eine Übersicht der Einzeltitel stand heute:

    - 10x Apple, +83,35%, 972 EUR

    - 10x SAP, + 72,03%, 792 EUR

    - 10x Teradyne, +38,82%, 402 EUR (Chiptester, könnte weiter von KI profitieren)

    - 10x Meta, +61,54%, 1.745 EUR

    - 50x Thyssenkrupp Nucera, -51,98%, -539 EUR (Wasserstoff. Erhebliches Wachstumspotenzial (sagt man))

    - 300x BrainChip Holdings, -92,27%, -460 EUR (KI Hardware, Australien)

    - 5x GDS Holdings ADR, -88,35%, -402 EUR (China-Titel, betreibt große Rechenzentren)

    - 30x Cyan AG, -82,49%, -333 EUR (Cyber Security, könnte evtl. nochmal kommen)

    + 3.911 EUR

    - 1.734 EUR

    Danke und Grüße!

    Mir kommt es so vor, als hätten sehr viele Leute in der aktuellen "Hochzinsphase" ihr Geld aus dem Sondervermögen zurück in Tagesgelder bei Neobanken oder Neobrokern geschoben. Nun hat man Angst um seinen vermutlich teilweise obszön-6stelligen "Notgroschen". 20 - 50K auf einem Tagesgeld - oder TR Konto als "normalen" Notgroschen sollten einem eigentlich keine so Sorgen bereiten, um derart darüber zu philosophieren. In wenigen Sekunden wäre das Geld wieder als Sondervermögen investiert, es sei denn die Bankenkrise kommt urplötzlich und völlig ohne Vorwarnung. :P ;)

    In der App ist noch zu lesen:

    "Die Einlagen jedes Kunden werden zu gleichen Teilen auf zwei Treuhandpartnerbanken verteilt, bis das Guthaben der Partnerbank erreicht ist. Jeder Betrag, der das Partnerbankguthaben übersteigt, wird in den qualifizierten Geldmarkt verteilt. Das aktuelle Guthaben der Partnerbank beträgt 75.000 €. Dieser Saldo wird monatlich automatisch ermittelt."

    Fraglich was genau das bedeutet. Die 75K haben nichts mit meinem pers. Guthaben zu tun, folglich leite ich daraus ab, dass im aktuellen Monat alles über 75K in den Geldmarkt geht ...??

    1.5.

    Trade Republic wird bei Erreichen eines näher in der Applikation für jeden Kunden individuell zu bestimmenden Betrags der nach Ziffer 1.2. und Ziffer 1.3. dieser Sonderbedingungen zu verwahrenden Kundengelder (im Folgenden "Partnerbetrag"), die den Partnerbetrag überschreitenden Kundengelder, gemäß Ziffer 1.5 dieser

    Sonderbedingungen verwahren.

    Trade Republic ist berechtigt, den Partnerbetrag je Kunde monatlich individuell anzupassen. Die Parameter für eine etwaige Anpassung des Partnerbetrags, kann der Kunde in der

    Applikation einsehen. Der Kunde stimmt einer etwaigen Anpassung des Partnerbetrags nach dieser Ziffer 1.5. zu.

    1.6.

    Trade Republic wird fortlaufend etwaige den Partnerbetrag übersteigende Kundengelder, bei einem oder mehreren Investmentvermögen, die die Merkmale des § 10 Abs. 9 der Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (im Folgenden “WpDVerOV”) erfüllen, nach Maßgabe von § 84 Abs. 2 WpHG risikodiversifiziert verwahren. Der Kunde kann diese der Applikation entnehmen.

    Die gemäß dieser Ziffer 1.6. dieser Sonderbedingungen verwahrten Kundengelder werden getrennt vom Vermögen der Trade Republic unter Ausschluss der Schutzstandards des WpHG und der WpDVerOV verwahrt.

    Der Kunde stimmt der Verwahrung der Kundengelder gemäß dieser Ziff. 1.6. dieser Sonderbedingungen zu und weist Trade Republic an, die Kundengelder entsprechend bei den vorgenannten Investmentvermögen zu verwahren.

    Ziffern 4.3. und 4.4. sowie Ziffer 6 dieser Sonderbedingungen finden entsprechend Anwendung.

    1.7.

    Trade Republic wird bei einer Erhöhung des Partnerbetrages die Kundengelder bis zur Höhe des erhöhten Partnerbetrages auf Treuhandsammelkonten nach Maßgabe der Ziffern 1.2. und 1.3. dieser Sonderbedingungen verwahren und ggf. Anteile an den in Ziffer 1.6. dieser Sonderbedingungen bezeichneten Investmentvermögen bis zur Höhe des erhöhten Partnerbetrages für Rechnung des Kunden veräußern.

    1.8.

    Trade Republic wird Anteile an den in Ziffer 1.6. dieser Sonderbedingungen bezeichneten Investmentvermögen in Höhe des Betrages verkaufen, der dem Betrag jeder Geldabbuchung vom Treuhandsammelkonto des Kunden entspricht (z. B. durch eine Debitkartentransaktion oder Transaktionen in Finanzinstrumenten) und den Verkaufserlös dem jeweiligen Treuhandsammelkonto des Kunden gutschreiben.

    Ich habe bereits einmal zwischen zwei Depots auf die selbe Person bei der DKB übertragen. Ging schnell, 1-2 Tage glaub ich.

    Interessant, vielen Dank. Ich habe mein Hauptdepot auch bei der DKB, werde ich bei Gelegenheit mal angehen. Für meine sehr jungen ETF kommt das zwar noch lange nicht in Frage, aber ich habe ein paar nachgekaufte Einzelwerte, wo das ggf. mal interessant wäre - auch wenn in meinem Fall dann nur eine Steuerersparnis in Höhe eines Restaurantbesuchs rausspringt, aber immerhin ^^

    Es geht doch viel einfacher, das FIFO-Prinzip mit einem zweiten Depot zu umgehen. Was nicht verkauft werden soll, wird ins andere Depot verschoben und fertig. Obwohl ich es noch lange nicht brauche, habe ich mir ein solches bei meiner Bank (testweise) angelegt.

    Hallo @ika

    Etwas off topic: Kannst du das mit deinem zweiten Depot mal kurz erläutern bzw. beschreiben? Das hört sich irgendwie so an als hättest du zwei Depots bei der gleichen Bank / Broker (?) und schiebst da mal schnell irgendwelche Positionen hin und her? Depotübertrag? Oder meinst du 2 Depots bei unterschiedlichen Brokern? Sorry falls ich hier auf dem Schlauch stehe ;)

    Hallo Pantoffelheld , hallo monstermania

    Zunächst vielen herzlichen Dank für eure erneuten Einschätzungen und Kommentare.

    Bei meinem damaligen Gesprächstermin mit der VZ Bayern wurde das Thema förderschädliche Auflösung mit keinem Wort erwähnt. Lediglich die Beitragsfreistellung wurde thematisiert und dass man auf keinen Fall kündigen soll auf Grund Verlust Zulagen und Steuervorteile. Klare Empfehlung der VZ war Freistellen und die Beiträge zukünftig 80/20 in ETF World + EM. Auch in den diversen PDF Unterlagen die einem im Nachgang von der VZ bereitgestellt wurden, wird die Idee der förderschädlichen Auflösung nicht in Betracht gezogen. Ich selbst kam eigentlich erst hier im Forum durch den Kommentar von Saarlaender dazu, mich näher damit zu befassen.

    Nun werde ich im laufenden Jahr wie gesagt noch abwarten, was eine Reform ggf. mit sich bringt und mit den vorhandenen Zahlen spielen. Im oben verlinkten Kommentar aus dem der-privatier Forum hat der User allem Anschein nach seinen Vertrag auch erst kurz vor der Rente förderschädlich aufgelöst - er schreibt u.a. etwas von Beginn nachgelagerter Besteuerung als Begründung. Quasi die Idee von Saarlaender umgesetzt und auch weiterhin Beiträge bis kurz vor Rente eingezahlt -> Diese Idee gefällt mir persönlich bis dato am besten, ggf. mit auf das Minimum reduzierten Beiträgen.


    Auch der Gedanke, dass eine Riester-Altersvorsorge in der Ansparphase zum Schonvermögen gehört, spielt für mich als eher sicherheitsaffinen Menschen eine Rolle. In den kommenden 26 Jahren bis zur Rente kann noch viel passieren und ich arbeite in einer Branche, die recht empfindlich auf Krisen reagiert. Bis dato wurde ich glücklicherweise von Arbeitslosigkeit verschont, aber in diesem Falle ginge es dann wohl an mein ETF- und Aktien-Depot.

    Nun möchte ich mich noch bei allen Beteiligten hier ganz herzliche Bedanken für die in mein Anliegen investierte Zeit! Wirklich ganz großartig was hier im Forum möglich ist. Auch wenn sich viel Themen gefühlt ständig in etwas abgewandelter Form wiederholen - die Kommentare bleiben immer sachlich und hilfreich und bei jedem Fall ist es ja doch auch immer ein Stück weit individuell ;)

    Ich werde euch hier weiter auf dem Laufenden halten und mich ggf. wieder mit neuen Rückfragen im Falle einer Reform melden :saint:

    Alt-Verträge (bis 31. Dezember 2004) sind bei Kündigung ertragssteuerfrei, wenn sie mindestens 12 Jahre Laufzeit hatten.

    Soeben noch das hier gefunden. Seite 48, Nr. 147 sollte das mMn bestätigen ... bei mir geht es ja konkret um einen Vertrag, der vor 2005 abgeschlossen wurde.

    https://bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2023-10-05-stl-foerderung-private-altersvorsorge.pdf?__blob=publicationFile&v=2

    Kommentar aus weiterem Forum:

    Die Riester-Rente und ihre Merkmale | Der Privatier
    Wie die Riester-Rente funktioniert, wer Förderungen bekommen kann und wie hoch die Förderungen im Einzelnen sind. Die wichtigsten Fakten zur "Riester-Rente".
    der-privatier.com

    Achtung! Riester = anderes Spielfeld. Einzahlungen vom Brutto bis 2100 € zusätzlich zu allen anderen Vorsorgen, Auszahlungen komplett mit dem pers. Steuersatz zu versteuern (nicht nur die Gewinne). Traditioneller Disclaimer: Hier keine Steuerberatung. ;)

    Hallo Pantoffelheld, ich stoße aber immer wieder auf diesen Satz:

    Alt-Verträge (bis 31. Dezember 2004) sind bei Kündigung ertragssteuerfrei, wenn sie mindestens 12 Jahre Laufzeit hatten.

    Hier hatte jemand exakt die gleiche Frage, allerdings auch mit widersprüchlichen Antworten …

    Riester-Vertrag aus 2003, vorzeitig kündigen? Erträge nun doch steuerfrei? | Ihre Vorsorge
    Hallo, ich habe im Netz verschiedene Stellen gefunden, in denen für Riesterverträge mit Abschluss vor 2005 mit den Regelungen ...
    www.ihre-vorsorge.de

    Sofern hier jemand zu dieser Thematik noch Lust auf einen eventuell erhellenden und natürlich völlig unverbindlichen Kommentar hat, würde ich mich sehr freuen :S Es hätte ja einen doch nicht ganz unerheblichen Einfluss auf verbleibendes Kapital.

    Pantoffelheld monstermania

    Es gibt keinen Rentenfaktor im Vertrag. Den von monstermania verwendeten Rechner auf Zinsen-Berechnen habe ich nicht gefunden bzw. steige da nicht wirklich durch.

    Angehängt nochmal ein Auszug aus den Versicherungsunterlagen, wo fiktive Einzahlungen und optimistische Renditen sowie eine mögliche Gesamtrente unterstellt werden. Daraus müsste sich ja auch etwas ableiten lassen.

    Mein Plan für das laufende Jahr wäre derzeit:

    - Weiterlaufen lassen mit den bisherigen monatlichen Einzahlungen

    - Gedanken machen über förderschädliche Entnahme entweder sofort 2025 oder erst kurz vor Renteneintritt oder in Reaktion auf die jährlichen Ertragsmitteilungen

    - Mit den Zahlen aus der Excel spielen

    - Die steuerlichen Folgen einer förderschädlichen Entnahme verstehen (das mit steuerfrei ab 60 scheint ja nix gewesen zu sein)
    - Reform in 2024 abwarten und auf Möglichkeiten für Altverträge hoffen

    flip
    2. Juni 2024 um 10:05

    Möglichkeiten ab 2025:

    - Beiträge reduzieren auf Minimum, um noch volle Zulage zu erhalten

    - Beitragsfrei stellen, und auf weiterhin passable Renditen auf das bis dato erwirtschaftete Geld hoffen, die mindestens die laufenden Kosten decken (das wäre zu beobachten, man bekommt ja nur 1x im Jahr eine Mitteilung über Erfolg / Misserfolg ...)

    - Sofort förderschädlich auflösen, kurz weinen und ein Loch in die Wand schlagen, dann alles in MSCI World

    Es ist furchtbar ^^ ;(

    Der Vertrag müßte m.E. sogar steuerfrei sein, da vor 2005 abgeschlossen!

    Hmm in der Tat das stimmt wohl, da 2005 eine Neuregelung bei Lebensversicherungen und Altersvorsorge eingeführt wurde.

    Bei Verträgen vor 2005 wäre dann § 20 Nr. 6 S. 2 in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung anwendbar, der bei einer Laufzeit von mehr als 12 Jahren und Auszahlung über 60 eine völlige Steuerbefreiung vorsieht.

    1.1.5. Zinsen aus Spareinlagen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG

    Zinsen aus den Sparanteilen, die in den Beiträgen zu vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall enthalten sind, sind nicht stpfl., wenn es sich um Zinsen aus Versicherungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG 2004 handelt, die mit Beiträgen verrechnet oder im Versicherungsfall oder im Fall des Rückkaufs des Vertrags nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt werden (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG 2004). Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 4 EStG 2004 gilt die Steuerbefreiung nach Satz 2 in den Fällen des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG 2004 wiederum u.a. nur, wenn die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug der Versicherungsbeiträge erfüllt sind.

    Vielleicht liefert Haufe hier die völlige Klarheit. Muss ich erst noch lesen und vor allem verstehen :D ;(

    monstermania  Pantoffelheld  Saarlaender  5325

    Nehmen wir an ich habe bei Renteneintritt lt. fiktiver Excel Berechnung 206.000 EUR.

    Die Versicherung geht davon aus, dass ich 97 Jahre alt werde = 32 Jahre Rentenleistung = 536 EUR monatliche Rente.

    Oder ich entnehme förderschädlich und gehe davon aus, dass ich nur 85 Jahre werde = 20 Jahre Rentenleistung:

    206.000 - Zulage 7.446 - Steuervorteil 13.277 = 185.277 EUR
    -> Davon muss ich jetzt die Eigenbeiträge abziehen und dieser Betrag wird dann zur Hälfte (s. vorigen Post) mit meinem persönlichen Steuersatz versteuert?


    Das wäre dann:
    185.277 - Eigenbeiträge 68.196 = 117.081 : 2 = 58.540 -> davon 28% Steuer = 16.391

    Bleiben:

    185.277 - 16.391 = 168.886 : 20 Jahre : 12 Monate = 703 EUR monatliche Rente?

    Hallo monstermania , hier nun nochmal die Excel mit 2 Arbeitsblättern:
    Entwicklung bis Ende 2023 + Hochrechnung bis 2048 mit fiktiven Zahlen.

    Sicherlich nicht ganz fehlerfrei und ggf. mit Denk- oder Logikfehlern.

    Rendite wurde mit Interner-Zinsfuß-Methode berechnet.

    Bei der Hochrechnung kann man sich natürlich mit verschiedensten Szenarien spielen.

    Rein interessehalber wird rechts vom grauen Balken auch der Steuervorteil bei der Renditeberechnung berücksichtigt. Dem sollte wohl aber lieber keine Bedeutung zugemessen werden - ja nachdem was man mit dem Geld real macht.

    Saarlaender , nochmal zur Idee der förderschädlichen Entnahme kurz vor Renteneintritt und Besteuerung: Ich bin noch darüber gestolpert, bin aber unsicher ob ich das richtig interpretiere -> Nur die Hälfte muss in folgendem Fall versteuert werden:

    Den12345  5325


    EStG § 20 Satz 6:

    Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören ... der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge (Erträge) im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrags bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die lebenslange Rentenzahlung gewählt und erbracht wird ... Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen.

    (Hervorhebung von mir) Hattest Du schon erläutert, was sich hinter der rückzahlungspflicht der Zulage verbirgt?

    Blöd ausgedrückt von mir.

    Im Steuerbescheid werden die Altersvorsorgebeiträge mit Zulage von 175, insgesamt 2.100 abgezogen, mindern also die steuerliche Bemessungsgrundlage.

    Auf Seite 3 Zeile 4 meines Steuerbescheides wird die Zulage zur Steuerschuld addiert, also im Ergebnis wieder zurück gezahlt.

    Also entweder Zulage oder Steuervorteil - oder irre ich?

    Saarlaender

    Alles Ok! Es mag ja auch den einen oder anderen lukrativen Riester-Vertrag geben.

    Leider hat GrandmasterMUC sich noch zur Anmerkung zu seiner Excel-Rechnung geäußert.

    Erstmal wirklich sauber die Rendite bestimmen.

    Excel reiche ich am WE nochmal nach. Das letzte Dokument hätte gar nicht hier landen sollen daher wieder gelöscht. Aber bei Wert kumuliert handelte es sich um den Rückkaufswert = bis dato erwirtschaftete Erträge.

    Und das Geld aus der Steuererstattung wirst Du doch wohl jedes Jahr in einen ETF Sparplan eingezahlt haben, oder? ;)

    Nicht seit beginn, aber seit einigen Jahren wandert das meiste Geld aus meiner Steuerrückzahlung in meinen Investitionstopf. Im DKB Depot liegen derzeit ca. 20K MSCI World, 3K MSCI EM IMI und ca. 9K in Einzelaktien. Weiterhin 20K mit 4% bei Trade Republic so lange die das noch machen - von diesen 20 möchte ich dann nach der 4%Phase 15K als Reserve auf Tagesgeld lassen und 5K wieder in MSCI oder Ähnliches stecken. Damit habe ich leider erst spät angefangen, aber ich bin da schon dran ...

    Hier möchte ich lediglich eine Antwort auf meine Frage finden, was ich mit diesem Riester-Ding machen soll - aber ich sehe schon es wird schwierig :D

    In deiner Situation riestert man ja nicht wegen der Zulage sondern wegen der jährlichen Steuererstattung. Wie hoch ist die denn in deinem Fall (sorry falls das schon mal kam und ich es überlesen habe)? Die Höhe entscheidet dann ja über die Wirtschaftlichkeit deines Vertrages.

    Grundsätzlich könnte man das Geld ja auch förderungsunschädlich z.B. in einen Wohn- oder Modernisierungsriester umwandeln (da muss man aber genau rechnen, ob das sinnvoll ist).

    Die jährliche Steuererstettung beträgt ca. 400 EUR nach Abzug der gewährten aber in diesem Fall rückzahlungspflichtigen Zulage