Beiträge von GrandmasterMUC

    Dann hier mal gleich eine Frage mit eingeschoben. Da hat mich eine 45-jährige aus dem Yoga Kurs gefragt, ob sie die Riester-Rente schon mit 62 ab abrufen kann. Vielleicht sogar ab 60.

    Sie hatte 2010 abgeschlossen.

    60 sollte bei sog. "Altverträgen" möglich sein.

    § 14 Abs. 2 AltZertG:
    „Für bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossene Altersvorsorgeverträge gilt als frühestmöglicher Beginn der Auszahlungsphase das vollendete 60. Lebensjahr.“

    § 14 AltZertG - Einzelnorm

    In der Regel gelten bei Neuabschluss auch Wartezeiten von teils mehreren Monaten. Mit Mitte 30 könntest du noch einen einigermaßen günstigen Tarif bekommen. Im Großen und Ganzen halte ich eine Zusatzversicherung in diesem Bereich noch am ehesten für sinnvoll, muss jeder selbst wissen und kalkulieren. In deinem Fall und weiter in die Zukunft gedacht sicherlich sehr ratsam.

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    Und bei deinem Scan schaut die Lage deutlich freundlicher aus.

    Die Lage schaut bei meinem Vertrag nur auf den ersten Blick "gut" aus. Spätestens in der Auszahlungsphase wird sich das vermutlich ändern. Aber zu diesem Thema gibts hier im Forum bereits mehr als genug Beiträge. Ergebnis ist fast immer: Weg damit. Bei dir handelt es sich um einen recht kleinen Betrag im Verhältnis zu deinem Gehalt. Da sollte ein Cut nicht allzu schwer fallen.

    Ich zahle dennoch aus folgenden Gründen weiter ein:

    - Die 160 EUR im Monat stören mich nicht. Parallel läuft seit einigen Jahren ein 4-stelliger ETF Sparplan. Die jährlichen Steuervorteile werden wieder in ETF investiert.

    - Ich hoffe immer noch auf eine Reform und dass ich meinen Vertrag dann ggf. in ein - wenn auch nur geringfügig - besseres Produkt umwandeln kann. Im Koalitionsvertrag steht zumindest etwas dazu ... bleibt spannend.

    - Riester ist unpfändbar. Ich persönlich finde das beruhigend. Ich wohne als Single in München und beziehe kein Akademikergehalt. Im Falle längerer Arbeitslosigkeit oder ggf. Bedarf an gefördertem Wohnraum bliebe mein Riester unangetastet.

    Die Anfrage auf Auskunft zu vorhandenen Zulagen und Steuerermäßigungen mache ich bei der DWS oder beim Finanzamt?

    Die Anfrage kannst du auch ohne Umweg über die DWS direkt im Kundenportal bei der Deutschen Rentenversicherung machen, i.d.R. dauert das Antwortschreiben nur wenige Tage. Vorausgesetzt, du bist bereits digital unterwegs mit NFC-fähigem Personalausweis o.Ä.

    ZfA-Riester | Anfrage auf Auskunft zu vorhandenen Zulagen und Steuerermäßigungen

    Ich habe gute Erfahrung mit der Continental Easy Ambulant gemacht. Gibt es mit zwei jährlichen Budgets. 600 oder 1200 EUR. Ob die Leistungen für dich passen, musst du natürlich selbst recherchieren. Ich habe die 600er Ende letzten Jahres testweise abgeschlossen, plane aber keinen dauerhaften Versicherungsschutz dieser Art.

    Ich habe ein Knieproblem und mir wurde vom Orthopäden ein recht renommierter Osteopath empfohlen. Der macht grundsätzlich nur Doppelsitzungen und rechnet pro Sitzung 150 EUR ab, also Rechnung i.H.v. 300 EUR. Das ist äußerst unüblich (sauteuer) und daher wollte ich eine Versicherung an den Kosten beteiligen ;) Also recherchiert, abgeschlossen und direkt mal die ersten 300 EUR Osteopathie und auch noch 95 EUR Hautkrebsscreening eingereicht. Wurde innerhalb weniger Tage anstandslos überwiesen. Weitere Sitzungen sind geplant, wenn auch nicht zwingend wieder beim teuersten ;)

    Erste Vertragsdauer sind zwei Versicherungsjahre = ca. 400 EUR Beitrag und insgesamt 1.200 EUR Budget, das ICH locker ausreize, da ich momentan wirklichen Bedarf habe.

    Ich hätte den 93 EStG so interpretiert, dass "erst 30% raus und dann den Rest auf einen Schlag auszahlen" nicht funktioniert. :/

    1Auszahlungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase oder im darauffolgenden Jahr gelten nicht als schädliche Verwendung. 2Eine Kleinbetragsrente ist eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergibt, die 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt. 3Bei der Berechnung dieses Betrags sind alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge des Zulageberechtigten insgesamt zu berücksichtigen, auf die nach diesem Abschnitt geförderte Altersvorsorgebeiträge geleistet wurden. 4Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn

    1.nach dem Beginn der Auszahlungsphase ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird und
    2.sich dadurch die Rente verringert.

    Das kann ich bestätigen. Meines Wissens wird der gesamte zur Verfügung stehende Betrag herangezogen, nicht der Restbetrag nach förderunschädlicher Entnahme von 30%.

    Ich würde mich hier gerne kurz mit einer Frage zu einer aktuellen Wertmitteilung dranhängen. Dabei handelt es sich auch um ein Riesterprodukt (abgeschlossen 2002) mit hohem Aktienanteil. Garantiert sind hier nur die eingezahlten Beiträge, es gibt keinen Rentenfaktor etc. Am Ende wird irgendwas irgendwie verrentet ;)

    Nun irritiert mich ein neuer Satz im Absatz unter der Tabelle, der sonst nie in der Wertmitteilung zu finden war. Es sieht mir auf Grund der Formatierung auch so aus, als hätte er da gar nicht auftauchen sollen:

    "Zum vereinbarten Rentenbeginn erhalten Sie Ihre Rente - :F033:garantiert:F013:.

    Scan2025-03-19_160603.pdf

    Habt ihr sowas schon mal gesehen? Könnten das irgendwelche Rentenfaktoren sein, die deren System "versehentlich" mitgedruckt hat? Wäre ja interessant zu wissen, welche Faktoren die Versicherung stand jetzt ansetzt. Bei diesem Produkt ist es wohl leider bis kurz vor Ende nicht möglich, den Rentenfaktor zu erfragen / zu erfahren oder irgendwie herauszufinden, wie genau am Ende mit dem zur Verfügung stehenden Kapital umgegangen wird. Eventuell wäre das ein Anhaltspunkt.

    Habe natürlich auch bei der Versicherung nachgefragt, aber mit Antwort ist in der Regel erst nach Monaten zu rechnen ^^

    Für mich war das bis gestern auch ein völlig neues und unbekanntes Gebiet. Es gibt hier im Forum schon einige interessante Beiträge dazu - ein Dank an die Suchfunktion, die hier btw. doch recht häufig zu kurz kommt, zumindest was andere Themen betrifft.

    Bei manchen alteingesessenen Forenteilnehmern war ich dann doch etwas erstaunt, dass sie in derartigen Assetklassen investiert sind, wenn auch nur mit kleinen Beträgen und natürlich immer mit dem Verweis auf das verbundene Risiko. Das war aber auch gleichzeitig der Grund, warum ich mir das überhaupt näher angesehen habe.

    Schmunzeln musste ich bei einem Beitrag von monstermania, der seit vielen Jahren keine Steuererklärung abgegeben hat und vor der Frage stand, dies nun wegen verhältnismäßig niedriger P2P Erträge jährlich zu tun, oder die alternative Besteuerung einmalig bei Entnahme anzuwenden, was wohl richterlich noch nicht abgesegnet ist. An dieser Stelle auch danke an monstermania für die Verlinkung auf die Seite von StB Bettina Kuhn, die sehr anschaulich auf die Steuerthematik bzw. Problematik eingeht.

    Da ich auf solchen Plattformen auch immer sehr viele Laien vermute, die sich von großen Überschriften anlocken lassen ("Tägliche Renditen von bis zu 10,52%), unterstelle ich, dass viele das Thema Steuer entweder gar nicht auf dem Schirm haben, oder bewusst ignorieren.

    In diesem Zusammenhang frage ich mich dann öfters, wie das Finanzamt überhaupt davon Wind davon bekommen könnte, wer aus derartigen Quellen Erträge - ggf. vorbei an der Steuer - erzielt - außer durch Datenlecks, "Steuer-CDs" etc.

    Es gibt wohl auch Plattformen, bei denen man eine IBAN erhält und die Erträge direkt auf diese IBAN gutgeschrieben werden. Meist muss man aber erst eine Überweisung von der Plattforum auf das Verrechnungskonto beantragen, in diesem Fall steht das Geld also nicht direkt für den Konsum zur Verfügung, was die alternative Besteuerung rechtfertigen würde.

    Herzliche Grüße ins Forum!

    Kann irgendjemand einen Erfahrungsbericht über die förderschädliche Auflösung eines Riester-Altvertrages, abgeschlossen vor 2005 / bis 31.12.2004, teilen?


    Die Erträge sind in diesem Fall steuerfrei.

    Mich interessiert, ob das reibungslos geklappt hat, sprich ob der Anbieter das automatisch berücksichtig hat.

    Diese Regelung ist vielen Menschen nicht bekannt - ich traue gewissen Anbietern zu, dass sie auch den dortigen Systemen / Automatismen nicht bekannt ist und pauschal die Abgeltungssteuer einbehalten wird - so wie es wohl bei neueren Verträgen üblich ist.

    Ja, ich habe diese Frage bereits meinem Anbieter (Hannoversche / Standard Life) gestellt - warte aber seit kurz vor Weihnachten auf eine konkrete Antwort ...

    Erfolgt bei einem vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Versicherungsvertrag die Kapitalauszahlung erst nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss und erfüllt der Vertrag die weiteren Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung, unterliegt die Kapitalauszahlung insgesamt nicht der Besteuerung (§ 52 Abs. 28 Satz 5 EStG).

    Springen wir final nochmal zu Beitrag #34 zurück:

    TR schreibt in irgendwelchen FAQs:

    "Die am Geldmarkt diversifizierten Gelder werden direkt in deinem Namen auf einem separaten Depotkonto gehalten."

    Diesen Satz finde ich so jetzt nicht mehr, sondern:

    "Geldmarktfonds: Anteile an Geldmarktfonds werden in einem separaten Depotkonto gehalten. Diese Vermögenswerte werden streng geschützt und getrennt vom eigenen Vermögen von Trade Republic verwahrt. Sie sind ohne Begrenzung geschützt."

    Wie sind meine Gelder gesichert?

    Ich schließe daraus, dass sich irgendwas tut im Hintergrund und hoffentlich zeitnah mit Aufklärung seitens TR zu rechnen ist. Haben sie geschwindelt? Ist es doch nicht mein Sondervermögen? Falls doch, wie funktioniert dieses Konstrukt intern bei TR?

    Gibt es womöglich einen kleinen TR Skandal und alle Kunden ziehen ihr Geld ab?

    Winken uns die Gründer bald aus Russland zu und outen sich als Spione?

    Ist ja nicht so als hätte es Ähnliches bereits gegeben ;)

    Ist schon gut, wenn die Bafin seither bei Fintechs deutlich genauer hinsieht.

    Auszug FAZ Artikel:

    ... Für die Fonds gilt die gesetzliche Einlagensicherung nicht. Dafür gilt das Fondsvermögen vollständig und unbegrenzt als Sondervermögen und ist im Insolvenzfall der Fondsgesellschaft, hier also des weltgrößten Vermögensverwalters Blackrock oder der größten deutschen Fondsgesellschaft DWS, nicht Teil der Insolvenzmasse, sondern stets im Eigentum des Anlegers.

    Verlustrisiko ist verschwindend gering

    Mit der Finanzaufsicht Bafin wurde gerade abgestimmt, inwieweit ein solcher Fondsbesitz nicht auch im Depotauszug des Anlegers ausgewiesen werden sollte. Da er aber gar nicht selbständig die Fondsanteile kaufen oder verkaufen kann, ist dies ein bisher nicht aufgetretener Fall. Ein möglicher Weg zu mehr Transparenz, den Bafin und Trade Republic gehen könnten, wäre, dies im digital verfügbaren Kontoauszug unter Barmitteln explizit abzubilden. Einen Zeitplan gibt es dafür bisher nicht ...

    Andere Banken werden mit dem Geld, das auf Konten mit keinem oder niedrigem Zins liegt, auch möglichst gewinnbringend anlegen, um einen Gewinn zu erwirtschaften. Bei denen sieht man es halt nicht …

    Hier wäre der Unterschied ja, dass bei allen anderen Banken die volle Einlagensicherung gilt und es einem egal sein kann, wie im Hintergrund gewirtschaftet wird.

    Bei TR stellt sich schon die Frage - auch wenn der Geldmarktfond angeblich auf meinen Namen läuft - wie ich im Ernstfall meine Rechte in Bezug auf Sondervermögen geltend machen kann, ohne jegliche Belege vorweisen zu können, außer einen Zweizeiler in den AGBs. Könnte in einen langwierigen Prozess ausarten.

    Wenn TR das Geld in meinem Namen anlegt, können sie dann Gewinne, die derzeit ggf. über die 2,75% hinausgehen, überhaupt so ohne weiteres für sich als Gewinn beanspruchen und verbuchen? Warum machen sie es nicht wie "normale" Banken im Hintergrund?

    Taktik und Hintergründe seitens TR sollten offengelegt werden, damit jeder für sich entscheiden kann, ob man das Risiko eingehen möchte. Es wäre schön, wenn Bafin und VZ dazu beitragen - auch im Sinne von TR.

    Hier mal der Fonds:

    https://www.blackrock.com/cash/en-de/products/329920/blackrock-ics-euro-liquidity-fund

    Bernd123 Spannender Thread, danke dafür! Da nun alles investiert ist, kehrt ja vielleicht etwas mehr Ruhe ein und du hast Zeit, alles nochmals zu reflektieren. Bin gespannt, ob du diesen mutig-riskanten Weg weiterverfolgst oder ggf. etwas umschichtest. Freue mich über weitere Berichterstattung.

    Noch was zum Schmunzeln aus alten Tagen:

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    Die dürften für das jahr 2024 abschließend noch gar nicht vorliegen, dementsprechend wäre der neuste Datensatz wohl der für das steuerjahr 2023.

    Eingangs wurde von der lieben KI geschrieben, dass die Zahlen von 2021 sind. Mich hat lediglich interessiert, wie viel Geld es hier grob und theoretisch maximal zu verteilen gäbe. Berücksichtig man noch, dass PKVler etc. ggf. außen vor sind, bleibt ein vergleichsweise sehr geringer Betrag übrig, der berühmte Tropfen auf den heißen Stein, sodass sich die Diskussion in der Politik deutlich mehr auf Reformideen konzentrieren sollte.

    Wo hat ChatGPT die Daten her? Ich habe keine Angaben über die Kapitalertragssteuer gefunden. Nur Zahlen zur Abgeltungssteuer, die a) die Kapitalertragsteuer enthalten und b) wesentlich andere Beträge nennen.

    Kann man ChatGPT auch nach den Quellen fragen?

    Copy Paste

    Die Zahl von **200 Milliarden Euro Kapitalerträgen in Deutschland** ist eine Schätzung, die auf öffentlich zugänglichen Daten basiert, insbesondere von Statistiken des **Bundesministeriums der Finanzen (BMF)**, des **Statistischen Bundesamtes** und Analysen aus Steuerstatistiken.

    ### Quellen und Herleitung:

    1. **Bundesministerium der Finanzen (BMF)**:

    In Berichten des BMF wird regelmäßig die Höhe der Kapitalerträge in Deutschland geschätzt, die der **Abgeltungsteuer** unterliegen. In der Vergangenheit lagen diese Zahlen bei rund **200 bis 250 Milliarden Euro jährlich**, je nach Wirtschafts- und Kapitalmarktentwicklung.

    2. **Statistisches Bundesamt**:

    Daten zur Verteilung von Einkommensarten zeigen, dass Kapitalerträge bei den oberen Einkommensgruppen einen erheblichen Teil des Gesamteinkommens ausmachen. Diese Kapitalerträge beinhalten Dividenden, Zinserträge und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren.

    3. **Fachberichte und Studien**:

    Verschiedene steuerliche Analysen, etwa von der **Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)** oder aus Berichten von Ökonomen, bestätigen regelmäßig Schätzungen, die Kapitalerträge in Deutschland bei etwa **200 Milliarden Euro pro Jahr** ansetzen.

    4. **Abgeltungsteuer-Einnahmen als Indikator**:

    Die jährlichen Einnahmen aus der Abgeltungsteuer (pauschal 25% auf Kapitalerträge) betragen laut BMF ca. **20-25 Milliarden Euro**. Diese Steuereinnahmen deuten darauf hin, dass die **Kapitalerträge selbst** etwa **200 Milliarden Euro oder mehr** umfassen (da nur ein Teil der Erträge steuerpflichtig ist, beispielsweise bei Nutzung von Freibeträgen).

    ---

    ### Fazit:

    Die **200 Milliarden Euro Kapitalerträge** sind eine **Schätzung** basierend auf offiziellen Statistiken und Steuerberichten. Für eine präzisere Bestätigung müsste auf die neuesten Veröffentlichungen des BMF oder spezifische Steuerdaten zurückgegriffen werden. Soll ich diese aktuellen Zahlen für dich suchen?

    Ich wollte von ChatGPT mal wissen, mit welchen Beträgen hier ggf. zu rechnen wäre (copy paste):

    Um den Geldbetrag zu schätzen, der durch die Einführung von Sozialabgaben auf Kapitalerträge in Deutschland zusammenkommen könnte, müssen wir einige Annahmen treffen:

    1. **Kapitalerträge in Deutschland**: Laut Schätzungen des Statistischen Bundesamts lagen die Kapitalerträge in Deutschland 2021 bei rund 200 Milliarden Euro (z. B. Zinsen, Dividenden). Diese Zahl kann schwanken, aber sie bietet eine grobe Grundlage.

    (Nachfrage / Antwort: Die 200 Milliarden Euro an Kapitalerträgen, die ich in meiner Schätzung verwendet habe, beziehen sich in der Regel auf Kapitalerträge von Privatpersonen. Das bedeutet, es handelt sich hauptsächlich um Erträge aus Zinsen, Dividenden und Veräußern von Wertpapieren oder Immobilien, die von privaten Anlegern erzielt werden. Die Kapitalerträge von Unternehmen unterliegen bereits der Körperschaftsteuer, und es ist unklar, ob diese Erträge ebenfalls in den Anwendungsbereich der geplanten Maßnahme der Grünen fallen würden.)

    2. **Sozialabgaben auf Kapitalerträge**: In der Diskussion wurde vorgeschlagen, dass Kapitalerträge ab einem bestimmten Schwellenwert (z. B. 1.000 Euro pro Person) mit den gleichen Sozialversicherungsbeiträgen wie Löhne belastet werden sollten. Der Beitragssatz für die Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung etc.) liegt derzeit bei rund 14,6% (Hälfte Arbeitnehmer, Hälfte Arbeitgeber) und für die Krankenversicherung bei etwa 7,3% des Bruttoeinkommens.

    Schätzung der Einnahmen:

    - **Gesamte Kapitalerträge**: 200 Milliarden Euro

    - **Sozialabgaben (Krankenversicherung)**: 7,3% des Kapitalertrags

    Daraus ergibt sich eine grobe Schätzung der zusätzlichen Einnahmen durch diese Maßnahme:

    200Milliarden Euro×7,3%=14,6Milliarden Euro

    (Nachfrage / Antwort: Wenn auch der Arbeitgeberanteil in die Berechnung einbezogen wird, könnten durch diese Maßnahme 29,2 Milliarden Euro jährlich an zusätzlichen Einnahmen für die Sozialversicherung zusammenkommen)

    Zusammenfassung:

    • Optimistische Schätzung (alle Kapitalerträge): ca. 29,2 Milliarden Euro jährlich.
    • Realistischere Schätzung (nur hohe Kapitalerträge mit Freibeträgen): ca. 10-15 Milliarden Euro jährlich.

    ... aber auch hier bleibt zu bedenken, dass die GKV weiterhin mit einem erheblich höheren Finanzbedarf konfrontiert ist (mehr als 250 Milliarden Euro jährlich), sodass diese Maßnahme zwar hilfreich, aber ...

    Nein, eben nicht. Es geht dabei um das persönliche Nettoeinkommen der am stärksten gewachsenen Gruppe von Aktionären.

    Nachzulesen hier

    https://www.dai.de/detail/aktiona…ische-impulse-1

    In besagtem Artikel (FAZ) steht folgendes:

    "Damit ist nur jeder achte Aktienbesitzer hierzulande Besserverdiener und die politische Gleichung „Aktionäre sind reich“ falsch."

    Von diesen seltenen "achten" sind vermutlich die wenigsten in der GKV, also wäre hier auch nichts nennenswertes zu holen, was die GKV entlasten könnte.