Beiträge von romitz

    Danke an alle, die hier zum Austausch beitragen und mir helfen! :thumbup:

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    Wenn Du Rentenpunkte kaufst, achte darauf, daß Du Deine Zahlungen richtig dimensionierst. Bleib in jedem Fall innerhalb der Steuergrenze. (Etwa 29.000 €/a (2025) für einen Ledigen; ändert sich jährlich, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zählen dazu).

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    Lieber Achim Weiss, kannst Du das nochmal bestätigen? Ich war der Auffassung, dass nur die eigenen Aufwände da hinein zählen (in der Regel die Beiträge für die DRV).

    Das Renditereihenfolgerisiko muss man halt mit etwas eigenen Aufwand minimieren.

    Sicher ist das möglich; auch wenn ich das nur bis zu einer Grenze von vielleicht 3-5 Jahren vermag (Cash-Puffer). Regelmäßige Auszahlungen aus der DRV mindern die Höhe des Cash-Puffers.

    Das lässt sich grob überschlagen, auch wenn der Steuerberater einem sowas um die Ohren haut.

    romitz spricht in Beitrag #7 von 42% Steuer auf den Betrag, den er jetzt einzahlen würde.

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    Mit dem Grenzsteuersatz wäre man 2025 bei einem zu versteuernden Einkommen/Rente von 32.000 € gewesen. Plus KV/PV Beiträge (bei der GRV voll absetzungsfähig) plus Grundfreibetrag (12.096€) sind also ca. 48k€ Bruttoeinkommen (ohne irgendwelche anderen Beträge, die man absetzen könnte). Das sind immerhin 4000 Brutto/Monat, was derzeit niemald mit der DRV erreicht, Kapitalerträge zählen nicht, also muss man sonst (relevante) zu versteuernde Nebeneinkünfte haben.

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    Danke - so eine "Pi-mal-Daumen-Regel" finde ich sehr hilfreich!

    Ja, ich bin in der GKV. Charmant ist halt, dass neben einer selbstgebauten Rente aus ETF noch mehr aus der DRV fließen könnte ohne draufzuzahlen (= Nullsummenspiel = "lukrativ").

    Wenn man das Geld mit 5% angenommener Realrendite in ETFs packt, kommt sicher mehr heraus; gibt dann aber auch Renditereihenfolgerisiko. Das erhoffe ich durch mehr aus der DRV abzusenken.

    Danke Achim Weiß für den zusätzlichen Input. Es sind noch nur Gedankenspiele.

    Als hinreichendes Kriterium sehe ich auch, dass die Aufwendungen für Altersvorsorge noch nicht ausgeschöpft sind.

    Besonders lukrativ ist es, wenn es das zu versteuernde Einkommen oberhalb von 68.480 € mindert. Dann - so meine Rechnung - "beteiligt" sich der Staat mit 42% an der Einzahlung. Die Rente muss natürlich auch versteuert werden; allerdings nach jetztiger Prognose mit deutlich unter 42%.

    Hallo Referat Janders,

    danke für die schnelle Antwort. Ich habe mir gedacht (und gehofft), dass Du Dich meiner Fragen annimmst :)

    Nur um das für mich nochmal klar zu haben: "zum Zeitpunkt der Zahlung relevanten Werte" bedeutet, dass ich einen Punkt in 2026 dann auch mit dem, vermutlich gestiegenen, Wert aus 2026 für eben diesen Punkt kaufen müsste, korrekt?

    Zusatzfrage: Angenommen bis 50 hat man in Vollzeit gearbeitet und lässt sich dann eine Berechnung der Ausgleichssumme machen. Nach Berechnung geht man in Teilzeit. Muss dann zwangsläufig eine Neuberechnung erfolgen oder kann mit der alten Berechnung weiter bezahlt werden. Es beträfe ja nur die Jahre 50 - 63; die bisherigen Einzahlungen und erworbenen Rentenpunkte verändern sich ja nicht mehr.

    Hallo zusammen,


    ich habe mich mit dem Ausgleichen von Abschlägen für die Rente ab 63 (statt 67) auseinandergesetzt und hier im Forum viele hilfreiche Hinweise gefunden. Ich habe diese für mich zusammengefasst und bin dankbar um kritisches Gegenlesen und Kommentare dazu.

    Soweit ich den Prozess verstanden habe, kann man ab 50 den Antrag (V0210) bei der DRV stellen. Sodann wird von der DRV geschätzt/ hochgerechnet, wie viele Punkte man mit 63 erreicht hätte. Basierend auf diesem Wert wird der Abschlag berechnet nach der Formel:

    ([Prognose-Rentenpunkte-mit-63] / 100 ) * [Rentenabschlag] / ( (100 - [Rentenabschlag]) / 100) = Maximalbetrag Rentenpunkte kaufen (Quelle: https://www.allianz.de/vorsorge/rente/rentenpunkte-kaufen/)

    Soweit meine ich, den Prozess verstanden zu haben. Wie geht es dann weiter? Angenommen, es kommt ein Wert von 10 Punkten heraus.

    Kann ich dann über 10 Jahre hinweg, jedes Jahr einen Punkt nachkaufen? Oder muss ich jedes Jahr wieder einen Antrag stellen?

    Was muss ich für einen Punkt bezahlen? Jedes Jahr den aktuellen Betrag (2025: 9.391,70 €) oder wird der Betrag pro Punkt mit dem Antrag fixiert (in dem Fall auf den Wert von 2025)?


    Wie oben geschrieben bin ich dankbar um Feedback, ob ich den Prozess wirklich durchblickt habe und natürlich um Antworten auf meine Fragen.

    Hallo zusammen,

    ich schließe mich der Frage an. Ich habe, als ich mit ETFs anfing, eine 3 ETF-Lösung gebastelt (aus World, Small Cap & Emerging Markets). Alle 3 ETFs nähern sich der roten Zone an oder haben diese bereits erreicht, so dass ich verkaufen könnte, ohne Steuern auszulösen. Ggfs. könnte sogar der Verlusttopf ein wenig befüllt worden.

    Lange Rede kurzer Sinn: Ich überlege alles zu verkaufen und in eine "Ein-ETF-Lösung" zu stecken (FTSE All World von Vanguard).

    Vorteilhaft wäre, dass Re-Balancing künftig komplett entfällt und das Konstrukt einfach(er) zu handeln ist.

    Bei den Nachteilen sehe ich:

    • Rein markt-kapitalisierter Ansatz; bei eigener Zusammenstellung mit mehreren ETFs kann auch ein BIP-basierter Ansatz erfolgen oder eine Mischform (so mache ich es bislang)
    • Abhängigkeit von nur einem Fonds-Anbieter; in diesem Fall ein amerikanischer. Hier bin ich unsicher, ob das ein Risiko ist und würde mich, neben allgemeinem Feedback, über eine konkrete Einschätzung durch die Schwarmintelligenz des Forums freuen.

    Neben den 3 o. g. ETFs habe ich einen Notgroschen auf dem Tagesgeld sowie einen Geldmarkt-ETF als Sicherheitsbaustein. Um die soll es hier aber nicht gehen.

    Hallo zusammen,

    ich trage mich mit dem gedanken schwanger, die Hausratversicherung zu wechseln. Ich hänge dabei an der Frage "Vorschäden in den letzten 5 Jahren".

    Wir haben keine Schäden mit der Versicherung abgerechnet; hatten jedoch vor 2 Jahren einen Einbruch, den wir der Versicherung auch gemeldet haben. Da nichts gestohlen wurde und wir das Fenster selber raprieren konnten, haben wir keine Abrechnung gemacht.

    Mir stellt sich nun die Frage, ob dies als Vorschaden anzugeben ist oder nicht.

    Liebe Foren-Gemeinde,

    bei folgendem Sachverhalt hoffe ich auf Euren Rat:

    Ich bin freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im vergangenen Jahr war ich 2 Monate in Elternzeit (15.09. - 15.11.) und habe in diesr Zeit kein Einkommen aus unselbstständiger Arbeit erhalten (allerdings Kapitalerträge). Meine Krankenkasse fordert nun Nachweise an (u. a. Dauer der Elternzeit, Einkommensteuerbescheid).

    Konkret frage ich mich, welche Kapitalerträge als Einkommen angesetzt werden. Können nur die Kapitalerträge aus diesen beiden Monaten herangezogen werden oder wird das gesamte Jahr betrachtet und dann ein fiktiver Kapitalertrag pro Monat ermittelt?

    Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

    romitz