Ausgleichen von Abschlägen für Rente mit 63

  • Hallo zusammen,



    ich habe mich mit dem Ausgleichen von Abschlägen für die Rente ab 63 (statt 67) auseinandergesetzt und hier im Forum viele hilfreiche Hinweise gefunden. Ich habe diese für mich zusammengefasst und bin dankbar um kritisches Gegenlesen und Kommentare dazu.


    Soweit ich den Prozess verstanden habe, kann man ab 50 den Antrag (V0210) bei der DRV stellen. Sodann wird von der DRV geschätzt/ hochgerechnet, wie viele Punkte man mit 63 erreicht hätte. Basierend auf diesem Wert wird der Abschlag berechnet nach der Formel:


    ([Prognose-Rentenpunkte-mit-63] / 100 ) * [Rentenabschlag] / ( (100 - [Rentenabschlag]) / 100) = Maximalbetrag Rentenpunkte kaufen (Quelle: https://www.allianz.de/vorsorge/rente/rentenpunkte-kaufen/)


    Soweit meine ich, den Prozess verstanden zu haben. Wie geht es dann weiter? Angenommen, es kommt ein Wert von 10 Punkten heraus.


    Kann ich dann über 10 Jahre hinweg, jedes Jahr einen Punkt nachkaufen? Oder muss ich jedes Jahr wieder einen Antrag stellen?


    Was muss ich für einen Punkt bezahlen? Jedes Jahr den aktuellen Betrag (2025: 9.391,70 €) oder wird der Betrag pro Punkt mit dem Antrag fixiert (in dem Fall auf den Wert von 2025)?



    Wie oben geschrieben bin ich dankbar um Feedback, ob ich den Prozess wirklich durchblickt habe und natürlich um Antworten auf meine Fragen.

    • Hilfreichste Antwort

    Hallo.


    Wenn der Antrag gestellt wurde und die Auskunft vorliegt, dann kann man die Einzahlungen vornehmen. Man kann alles auf einen Schlag einzahlen oder Teilzahlungen vornehmen. Theoretisch kann man die Zahlungen monatlich vornehmen und bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze strecken. Man kann also auch nach Rentenbeginn noch Ausgleichszahlungen vornehmen.

    Grundsätzlich wird mit den zum Zeitpunkt der Zahlung relevanten Werten berechnet, welcher Beitragsaufwand notwendig ist. Abweichungen davon sind in der Auskunft (der Antwort auf den V0210) erläutert.


    Bei Abweichungen (seit der Erstellung der letzten Auskunft verdient man deutlich mehr) kann man eine neue Auskunft anfordern, ansonsten kann die alte Auskunft auch weiterhin Basis bleiben.

  • Hallo Referat Janders,


    danke für die schnelle Antwort. Ich habe mir gedacht (und gehofft), dass Du Dich meiner Fragen annimmst :)

    Nur um das für mich nochmal klar zu haben: "zum Zeitpunkt der Zahlung relevanten Werte" bedeutet, dass ich einen Punkt in 2026 dann auch mit dem, vermutlich gestiegenen, Wert aus 2026 für eben diesen Punkt kaufen müsste, korrekt?


    Zusatzfrage: Angenommen bis 50 hat man in Vollzeit gearbeitet und lässt sich dann eine Berechnung der Ausgleichssumme machen. Nach Berechnung geht man in Teilzeit. Muss dann zwangsläufig eine Neuberechnung erfolgen oder kann mit der alten Berechnung weiter bezahlt werden. Es beträfe ja nur die Jahre 50 - 63; die bisherigen Einzahlungen und erworbenen Rentenpunkte verändern sich ja nicht mehr.

  • Ja, wenn die Auskunft in 2025 beantragt und z. B. im August 2025 erstellt wurde, dann gelten die dort genannten Werte bis Ende 2025. Für Zahlungen in 2026 oder 2027 würde man neu rechnen müssen.


    Das vorläufige Durchschnittsgeld wird sich ändern. Es kann sinken oder steigen. Zum Herbst (September/Oktober) wird der Entwurf für die Sozialversicherungsrechenwerte veröffentlicht. Dort kann man dann ablesen, ob das vorläufige Durchschnittsentgeld eher steigen oder eher sinken wird. Für den Beitragssatz gelten diese Überlegungen analog.


    Wenn sich das Einkommen nach Erstellung der Auskunft verringert, dann muss man nicht zwingend eine neue Berechnung anfordern. Die Berechnung legt den Höchstbetrag fest, den die Rentenversicherung bereit wäre anzunehmen. Die alte Berechnung würde mehr Spielraum lassen, den man aber nicht ausnutzen muss.

  • romitz

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • 1. Ja.

    2. Nein.


    Rentenpunkte nachkaufen sollte heißen: Jetzt Geld von der Steuer absetzen, im Ruhestand mehr Rente bekommen, die dann versteuert und (bei GKV-Mitgliedern) verbeitragt werden müssen.


    Es wird immer behauptet, daß man im Ruhestand bedeutend weniger Steuer zu zahlen habe. Der GKV- und GPV-Beitrag dürfte die Differenz egalisieren, wenn nicht überkompensieren.


    Wenn Du Rentenpunkte kaufst, achte darauf, daß Du Deine Zahlungen richtig dimensionierst. Bleib in jedem Fall innerhalb der Steuergrenze. (Etwa 29.000 €/a (2025) für einen Ledigen; ändert sich jährlich, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zählen dazu).

    Was muss ich für einen Punkt bezahlen? Jedes Jahr den aktuellen Betrag (2025: 9.391,70 €)

    Ändert sich jährlich. Ein kleiner Spareffekt ergibt sich, wenn man sich die Genehmigung zur Nachzahlung kurz vor Jahresende holt, weil man bei Zahlung im 1. Quartal des Folgejahres noch den geringeren Preis des alten Jahres bekommt, die Zahlung aber im Folgejahr steuerlich ansetzen kann.


    Wie immer: Man muß sich das im Einzelfall ansehen. :)

  • Danke Achim Weiß für den zusätzlichen Input. Es sind noch nur Gedankenspiele.


    Als hinreichendes Kriterium sehe ich auch, dass die Aufwendungen für Altersvorsorge noch nicht ausgeschöpft sind.

    Besonders lukrativ ist es, wenn es das zu versteuernde Einkommen oberhalb von 68.480 € mindert. Dann - so meine Rechnung - "beteiligt" sich der Staat mit 42% an der Einzahlung. Die Rente muss natürlich auch versteuert werden; allerdings nach jetztiger Prognose mit deutlich unter 42%.

  • Als hinreichendes Kriterium sehe ich auch, dass die Aufwendungen für Altersvorsorge noch nicht ausgeschöpft sind.


    Besonders lukrativ ist es, wenn es das zu versteuernde Einkommen oberhalb von 68.480 € mindert. Dann - so meine Rechnung - "beteiligt" sich der Staat mit 42% an der Einzahlung. Die Rente muss natürlich auch versteuert werden; allerdings nach jetztiger Prognose mit deutlich unter 42%.

    Ah! Der Steuerspartrieb! Der ist beim Durchschnittsdeutschen bekanntlich besonders ausgeprägt.


    Wie bist Du denn krankenversichert? Ich hatte oben schon erwähnt, daß dies ein wichtiges Kriterium ist. Du kannst damit rechnen, daß Dein Steuersatz im Ruhestand zwischen 10 und 15 Prozentpunte geringer ist als jetzt, solltest Du gesetzlich versichert sein, dürfte die Mehr-Rente beitragspflichtig sein, so daß Du zwar um z.B. 12 Prozentpunkte Steuer weniger zahlst, aber 12 Prozentpunkte Beitrag obendrauf, so daß es ein Nullsummenspiel ist. Ich hatte das oben schon erwähnt. Dir bleibt also allenfalls ein Steuerstundungseffekt.

  • Ja, ich bin in der GKV. Charmant ist halt, dass neben einer selbstgebauten Rente aus ETF noch mehr aus der DRV fließen könnte ohne draufzuzahlen (= Nullsummenspiel = "lukrativ").

    Wenn man das Geld mit 5% angenommener Realrendite in ETFs packt, kommt sicher mehr heraus; gibt dann aber auch Renditereihenfolgerisiko. Das erhoffe ich durch mehr aus der DRV abzusenken.

  • romitz


    Zitat

    Sodann wird von der DRV geschätzt/ hochgerechnet, wie viele Punkte man mit 63 erreicht hätte


    Ich habe im Kopf, dass ausgerechnet wird, wieviel man mit 67 verdient hätte und dann die Differenz zu 63 mit den Abschlägen berechnet wird. Falsch?

  • Ja, ich bin in der GKV. Charmant ist halt, dass neben einer selbstgebauten Rente aus ETF noch mehr aus der DRV fließen könnte ohne draufzuzahlen (= Nullsummenspiel = "lukrativ").

    Es wird immer geschrieben: Setze jetzt zu hohem Steuersatz ab. Laß das Geld im Ruhestand zurückzahlen. Selbst wenn Du das dann versteuern mußt, hast Du dann wenigstens einen massiv niedrigen Steuersatz!


    An dieser Ansicht stimmen zwei Details nicht:

    1. Der Steuersatz im Ruhestand dürfte durchaus niedriger sein, vermutlich aber nicht massiv niedriger.

    2. Im Falle einer freiwillig aufgezahlten gesetzlichen Rente kommt bei GKV-Versicherten der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag hinzu, der den Unterschied zwischen hohem Steuersatz in der aktiven Zeit und niedrigem Steuersatz im Ruhestand aufzehren dürfte.

  • gibt dann aber auch Renditereihenfolgerisiko. Das erhoffe ich durch mehr aus der DRV abzusenken.

    Das Renditereihenfolgerisiko muss man halt mit etwas eigenen Aufwand minimieren.


    Natürlich hängt alles von den persönlichen Werten/Beträgen ab, aber wenn man noch keine 60 ist, hätte ich derzeit eher Bedenken, ob man überhaupt noch mit 63 in Rente (mit Abschlägen) gehen darf. Nur, weil dazu nichts mehr im Koalitionsvertrag steht heißt es nicht zwingend, dass es für die kommenden Jahre/Jahrzehnte vom Tisch ist.


    Das Geld in der DRV ist sonst (hoffentlich) nicht verloren, ob es aber auch nur ansatzweise die Rendite auf Deine persönliche Rente liefern wird (und damit die Absicherung Deines Renditereihenfolgerisiko im Gesamtvermögen im Alter) kann man m.M.n. derzeit nur extrem grob erraten.

  • 2. Im Falle einer freiwillig aufgezahlten gesetzlichen Rente kommt bei GKV-Versicherten der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag hinzu, der den Unterschied zwischen hohem Steuersatz in der aktiven Zeit und niedrigem Steuersatz im Ruhestand aufzehren dürfte.

    Das lässt sich grob überschlagen, auch wenn der Steuerberater einem sowas um die Ohren haut.

    romitz spricht in Beitrag #7 von 42% Steuer auf den Betrag, den er jetzt einzahlen würde.


    Mit KVdR ist man bei (14,6% + Zusatzbeitrag)/2 + 4,2% PV. Das wären bei mir derzeit 12,845% KV/PV.


    Da muss man also bei einem Grenzsteuersatz von 29,15% Steuer ohne die Zusatz-Rentenpunkte liegen, damit man Steuermäßig draufzahlt.


    Mit dem Grenzsteuersatz wäre man 2025 bei einem zu versteuernden Einkommen/Rente von 32.000 € gewesen. Plus KV/PV Beiträge (bei der GRV voll absetzungsfähig) plus Grundfreibetrag (12.096€) sind also ca. 48k€ Bruttoeinkommen (ohne irgendwelche anderen Beträge, die man absetzen könnte). Das sind immerhin 4000 Brutto/Monat, was derzeit niemald mit der DRV erreicht, Kapitalerträge zählen nicht, also muss man sonst (relevante) zu versteuernde Nebeneinkünfte haben.


    Das ganze ist schon mit 100% zu versteuernden Rente überschlagen, die gibt es aber erst ab 2058.

  • Das lässt sich grob überschlagen, auch wenn der Steuerberater einem sowas um die Ohren haut.


    romitz spricht in Beitrag #7 von 42% Steuer auf den Betrag, den er jetzt einzahlen würde.


    Mit KVdR ist man bei (14,6% + Zusatzbeitrag)/2 + 4,2% PV. Das wären bei mir derzeit 12,845% KV/PV.

    Sagen wir mal: 13% eigener Beitrag jetzt, 15% eigener Beitrag dann.

    Mit dem Grenzsteuersatz wäre man 2025 bei einem zu versteuernden Einkommen/Rente von 32.000 € gewesen. Plus KV/PV Beiträge (bei der GRV voll absetzungsfähig) plus Grundfreibetrag (12.096€) sind also ca. 48k€ Bruttoeinkommen (ohne irgendwelche anderen Beträge, die man absetzen könnte).

    Denkfehler :)


    Im Steuertarif steckt der Grundfreibetrag schon drin. Zum "zu versteuernden Einkommen" kommen noch die Sozialbeiträge dazu (knapp 5000 €), zusammen also 37 T€, nicht 48 T€.


    Die 3 T€ Bruttoruhestandseinkommen kann ein ehemaliger Besserverdienender zusammen mit seiner Betriebsrente und Riester/Rürup schon haben. Die letzteren wollen wir nicht vergessen. Die müssen ja auch versteuert werden.

  • Naja, da gibt es viele Möglichkeiten, gerade bei der Betriebsrente, lebenslange Rente, komplette Auszahlung oder Teilauszahlung plus lebenslange Rente. Bei mir hat die Sonderzahlung in die GRV Sinn ergeben, liegt schon einige Jahre zurück, da waren die Punkte noch erheblich günstiger, ich sehe diese Einzahlung als Sicherheitsbaustein an, dadurch sehe ich auch jede Rentenerhöhung als eine Art Zinsen an. Die Steuerrückerstattung auf die Beiträge lag bei rund 45%, wie viel ich jetzt für die Rente an Steuern zahle, sehe ich übernächstes Jahr bei meiner Steuererklärung und den Beträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Da sich das bis dahin noch ändern wird, verzichte ich auf eine vorgezogene Berechnung.

  • Das Geld in der DRV ist sonst (hoffentlich) nicht verloren, ob es aber auch nur ansatzweise die Rendite auf Deine persönliche Rente liefern wird (und damit die Absicherung Deines Renditereihenfolgerisiko im Gesamtvermögen im Alter) kann man m.M.n. derzeit nur extrem grob erraten.

    Verloren ist das zusätzlich eingezahlte Geld in die DRV nicht. Man bekommt nach Einzahlung ja direkt Rentenpunkte auf sein Konto gutgeschrieben.

    Wenn man die Frührente nicht in Anspruch nimmt, dann hat man dadurch eine etwas "aufgepeppte" Alters-Vollrente, auch da wird nix abgezogen dann.

    Da der Wert der Rentenpunkte jährlich erhöht wird und bisher ungefähr die Inflation ausgleicht, kann man erraten, dass man mindestens 15 Jahre Rente beziehen muss um "nicht ´draufzuzahlen.

  • Ich habe im Kopf, dass ausgerechnet wird, wieviel man mit 67 verdient hätte und dann die Differenz zu 63 mit den Abschlägen berechnet wird. Falsch?

    Ja, falsch.

    Es wird ausgerechnet, was zum Rentenbeginn (regelmässig 63) an Rente herauskommt. Davon werden die Abschläge ermittelt und die kann man dann ausgleichen.

    Es bleibt noch immer eine Differenz zu der Variante, in der man bis 67 weitergearbeitet hätte. Diese Differenz kann man aber erst hinterher ausgleichen. (Durch Weiterarbeit oder durch das Zahlen von zusätzlichen Beiträgen.)

  • Danke an alle, die hier zum Austausch beitragen und mir helfen! :thumbup:


    (...)

    Wenn Du Rentenpunkte kaufst, achte darauf, daß Du Deine Zahlungen richtig dimensionierst. Bleib in jedem Fall innerhalb der Steuergrenze. (Etwa 29.000 €/a (2025) für einen Ledigen; ändert sich jährlich, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zählen dazu).

    (...)

    Lieber Achim Weiss, kannst Du das nochmal bestätigen? Ich war der Auffassung, dass nur die eigenen Aufwände da hinein zählen (in der Regel die Beiträge für die DRV).

    Das Renditereihenfolgerisiko muss man halt mit etwas eigenen Aufwand minimieren.

    Sicher ist das möglich; auch wenn ich das nur bis zu einer Grenze von vielleicht 3-5 Jahren vermag (Cash-Puffer). Regelmäßige Auszahlungen aus der DRV mindern die Höhe des Cash-Puffers.

    Das lässt sich grob überschlagen, auch wenn der Steuerberater einem sowas um die Ohren haut.

    romitz spricht in Beitrag #7 von 42% Steuer auf den Betrag, den er jetzt einzahlen würde.

    (...)

    Mit dem Grenzsteuersatz wäre man 2025 bei einem zu versteuernden Einkommen/Rente von 32.000 € gewesen. Plus KV/PV Beiträge (bei der GRV voll absetzungsfähig) plus Grundfreibetrag (12.096€) sind also ca. 48k€ Bruttoeinkommen (ohne irgendwelche anderen Beträge, die man absetzen könnte). Das sind immerhin 4000 Brutto/Monat, was derzeit niemald mit der DRV erreicht, Kapitalerträge zählen nicht, also muss man sonst (relevante) zu versteuernde Nebeneinkünfte haben.

    (...)

    Danke - so eine "Pi-mal-Daumen-Regel" finde ich sehr hilfreich!