Hausratversicherung - Was gilt als Vorschaden

  • Hallo zusammen,

    ich trage mich mit dem gedanken schwanger, die Hausratversicherung zu wechseln. Ich hänge dabei an der Frage "Vorschäden in den letzten 5 Jahren".

    Wir haben keine Schäden mit der Versicherung abgerechnet; hatten jedoch vor 2 Jahren einen Einbruch, den wir der Versicherung auch gemeldet haben. Da nichts gestohlen wurde und wir das Fenster selber raprieren konnten, haben wir keine Abrechnung gemacht.

    Mir stellt sich nun die Frage, ob dies als Vorschaden anzugeben ist oder nicht.

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  • Elena H. 5. November 2024 um 19:47

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    Unter Vorschaden versteht man jeden an seine Versicherung gemeldeten Schadensfall auch wenn es zu keiner Regulierung kam.

    Das müsste deine in Frage kommende neue Versicherung in ihrem Antrag eigentlich klar erläutern.

  • romitz 6. November 2024 um 01:19

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