Beiträge von JulBen

    Hallo zusammen,

    folgende Frage: Wie genau ermittle ich den Umsatz eines Kleinunternehmens? Ich lese in einem Blog folgenden Satz, den ich nicht richtig verstehe:

    "Ermittlung der Umsatzgrenzen

    Maßgebend für die Ermittlung der Umsatzgrenzen ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz (Einnahmen, nicht Gewinn) einschließlich der enthaltenen Umsatzsteuer."

    Ich weise ja gerade keine USt. aus, wenn ich Kleinunternehmer bin (oder im ersten Jahr vermute, dass ich das bin).

    Warum dann dieser Punkt? einschließlich der enthaltenen Umsatzsteuer.

    Viele Grüße

    J

    Zu 2: Der aktuelle Grundfreibetrag liegt bei 11.604 EUR für eine Person. Bei gemeinsamer Veranlagung ist er doppelt so hoch. Das ändert sich auch nicht bei Freiberuflichkeit. Dort hat er dann aber keine Werbungskosten sondern einfach Kosten, die im Rahmen seine Freiberuflichkeit entstehen. (Abschreibung Computer, Kosten Büro, Fahrtkosten, etc.)

    zu 3: Finanztip hat sich dazu ausgelassen https://www.finanztip.de/steuererklaerung/einzelveranlagung/

    Der Grundfreibetrag ist mir noch nicht klar. Wir sind verheiratet. Ist der Betrag dann nicht automatisch doppelt so hoch? Oder tatsächlich nur bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung?

    Zu 2: Der aktuelle Grundfreibetrag liegt bei 11.604 EUR für eine Person. Bei gemeinsamer Veranlagung ist er doppelt so hoch. Das ändert sich auch nicht bei Freiberuflichkeit. Dort hat er dann aber keine Werbungskosten sondern einfach Kosten, die im Rahmen seine Freiberuflichkeit entstehen. (Abschreibung Computer, Kosten Büro, Fahrtkosten, etc.)

    zu 3: Finanztip hat sich dazu ausgelassen https://www.finanztip.de/steuererklaerung/einzelveranlagung/

    Danke! Nur bei gemeinsamer Veranlagung, oder prinzipiell bei Ehe (u. rechtlich ähnlich gelagerten Lebensmodellen)?

    Ich picke mir mal diese Frage raus, da es mich und meine Frau ebenfalls betrifft.

    Da du als Selbständiger keine Lohnsteuer zahlen musst, ist für dich die Steuerklasse irrelevant.

    Somit ist es sinnvoll, dass deine Frau in 3 geht und du in 5. Denn dann hat sie unterjährig die wenigsten Abzüge, und bei dir ist die Steuerklasse wie gesagt sowieso egal.

    Danke! Und wie sind die Auswirkungen auf die Einkommenssteuer bei verschiedenen Kombinationen der Steuerklasse?

    Liebes Forum,

    folgendes Szenario:

    Ab dem 01. Januar 2025 arbeitet sie als Beamtin im Öffentlichen Dienst. Brutto Jahresverdienst: ca. 60.000 Euro

    Zum gleichen Zeitpunkt beginnt für ihn eine Freiberuflichkeit. Brutto Jahresverdienst (Prognose): ca. 20.000 Euro - Werbungskosten: gering

    Frage 1: Welche Steuerklassen wählen die beiden im Idealfall?

    Frage 2: Wie hoch ist der Freibetrag für ihn in der Freiberuflichkeit?

    Frage 3: Ist eine getrennte oder eine gemeinsame Veranlagung sinnvoller?

    Mit Dank und vielen Grüßen

    JulBen