Kleinunternehmerregelung, Umsatz ermitteln

  • Hallo zusammen,


    folgende Frage: Wie genau ermittle ich den Umsatz eines Kleinunternehmens? Ich lese in einem Blog folgenden Satz, den ich nicht richtig verstehe:


    "Ermittlung der Umsatzgrenzen

    Maßgebend für die Ermittlung der Umsatzgrenzen ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz (Einnahmen, nicht Gewinn) einschließlich der enthaltenen Umsatzsteuer."


    Ich weise ja gerade keine USt. aus, wenn ich Kleinunternehmer bin (oder im ersten Jahr vermute, dass ich das bin).


    Warum dann dieser Punkt? einschließlich der enthaltenen Umsatzsteuer.


    Viele Grüße

    J

  • Wenn das Unternehmen schon besteht und im aktuellen Geschäftsjahr Umsatzsteuer einnimmt, dann ist diese einzubeziehen. Wenn nicht (wie bei Dir) denn nicht.

    Danke.


    Beispiel: Ich schreibe 40 Rechnungen a 500 Euro, dann komme ich auf 20.000 Euro. Ohne USt.


    Das passt dann mit dem erlaubten Umsatz (aktuell bei 22k).


    Korrekt?