Freibetrag und Steuerklasse

  • Liebes Forum,


    folgendes Szenario:


    Ab dem 01. Januar 2025 arbeitet sie als Beamtin im Öffentlichen Dienst. Brutto Jahresverdienst: ca. 60.000 Euro


    Zum gleichen Zeitpunkt beginnt für ihn eine Freiberuflichkeit. Brutto Jahresverdienst (Prognose): ca. 20.000 Euro - Werbungskosten: gering


    Frage 1: Welche Steuerklassen wählen die beiden im Idealfall?


    Frage 2: Wie hoch ist der Freibetrag für ihn in der Freiberuflichkeit?


    Frage 3: Ist eine getrennte oder eine gemeinsame Veranlagung sinnvoller?


    Mit Dank und vielen Grüßen

    JulBen

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Frage 1: Welche Steuerklassen wählen die beiden im Idealfall?

    Ich picke mir mal diese Frage raus, da es mich und meine Frau ebenfalls betrifft.

    Da du als Selbständiger keine Lohnsteuer zahlen musst, ist für dich die Steuerklasse irrelevant.

    Somit ist es sinnvoll, dass deine Frau in 3 geht und du in 5. Denn dann hat sie unterjährig die wenigsten Abzüge, und bei dir ist die Steuerklasse wie gesagt sowieso egal.

  • Zu 2: Der aktuelle Grundfreibetrag liegt bei 11.604 EUR für eine Person. Bei gemeinsamer Veranlagung ist er doppelt so hoch. Das ändert sich auch nicht bei Freiberuflichkeit. Dort hat er dann aber keine Werbungskosten sondern einfach Kosten, die im Rahmen seine Freiberuflichkeit entstehen. (Abschreibung Computer, Kosten Büro, Fahrtkosten, etc.)


    zu 3: Finanztip hat sich dazu ausgelassen https://www.finanztip.de/steuererklaerung/einzelveranlagung/

  • Ich picke mir mal diese Frage raus, da es mich und meine Frau ebenfalls betrifft.

    Da du als Selbständiger keine Lohnsteuer zahlen musst, ist für dich die Steuerklasse irrelevant.

    Somit ist es sinnvoll, dass deine Frau in 3 geht und du in 5. Denn dann hat sie unterjährig die wenigsten Abzüge, und bei dir ist die Steuerklasse wie gesagt sowieso egal.

    Danke! Und wie sind die Auswirkungen auf die Einkommenssteuer bei verschiedenen Kombinationen der Steuerklasse?

  • Zu 2: Der aktuelle Grundfreibetrag liegt bei 11.604 EUR für eine Person. Bei gemeinsamer Veranlagung ist er doppelt so hoch. Das ändert sich auch nicht bei Freiberuflichkeit. Dort hat er dann aber keine Werbungskosten sondern einfach Kosten, die im Rahmen seine Freiberuflichkeit entstehen. (Abschreibung Computer, Kosten Büro, Fahrtkosten, etc.)


    zu 3: Finanztip hat sich dazu ausgelassen https://www.finanztip.de/steuererklaerung/einzelveranlagung/

    Danke! Nur bei gemeinsamer Veranlagung, oder prinzipiell bei Ehe (u. rechtlich ähnlich gelagerten Lebensmodellen)?

  • Danke! Und wie sind die Auswirkungen auf die Einkommenssteuer bei verschiedenen Kombinationen der Steuerklasse?

    Die Steuerklassen haben keine Auswirkung auf die Einkommensteuer, nur auf die Lohnsteuer.


    Das heißt bei der Einkommensteuererklärung wird alles "glatt gezogen". Wenn deine Frau in 3 ist, spart ihr unterjährig Steuern, müsst aber ggf. mit einer Nachzahlung bei der Einkommensteuer rechnen. Wenn deine Frau in 5 wäre, wären die monatlichen Lohnsteuerabzüge bei ihr deutlich höher (also weniger Netto), dafür würdet ihr bei der Einkommensteuererklärung eine Erstattung bekommen.


    Unterm Strich zahlt ihr aber immer gleich viel Einkommensteuer. Da für die Berechnung einfach euer gemeinsames Bruttoeinkommen genommen wird (ggf. Abzüglich Werbungskosten etc.)

  • Da du als Selbständiger keine Lohnsteuer zahlen musst, ist für dich die Steuerklasse irrelevant.

    Somit ist es sinnvoll, dass deine Frau in 3 geht und du in 5. Denn dann hat sie unterjährig die wenigsten Abzüge, und bei dir ist die Steuerklasse wie gesagt sowieso egal.

    Dieser pauschalen Empfehlung möchte ich gerade in dem Fall, in dem mindestens eine Person unterjährig keine Steuer zahlt, widersprechen.

    Es kommt dann ganz stark darauf an wie gut man mit Geld umgehen kann.

    Sonst gibt man über das Jahr fröhlich das Geld aus und wundert sich am Ende über die große Nachzahlung, die man dann im worst case gar nicht leisten kann.

    Nur so als Denkanstoß. Wer damit kein Problem hat, kann das Geld ja übers Jahr für sich arbeiten lassen.

  • WerAuchImmer ok da gebe ich dir Recht, man muss sich bewusst sein, gerade im ersten Jahr der Selbständigkeit, dass man ggf. eine hohe Steuernachzahlung leisten muss (da man ja im ersten Jahr üblicherweise keine Steuern bezahlt).

    Nach der ersten Steuererklärung wird das Finanzamt aber vermutlich eine Steuervorauszahlung festsetzen, so dass dann auch der Selbständiger ab dem zweiten Jahr unterjährig seine Einkommensteuer bezahlt

  • Nach der ersten Steuererklärung wird das Finanzamt aber vermutlich eine Steuervorauszahlung festsetzen

    Ja das stimmt. Die "Gefahr" lauert hauptsächlich im ersten Jahr der Selbständigkeit.


    Im Bekanntenkreis hatte ich so einen "schönen" Fall. Da wurde sich dann aufgeregt wie dreist das Finanzamt doch sei und wo man plötzlich 20.000€ "herzaubern" sollte. :rolleyes:

  • Nach der ersten Steuererklärung wird das Finanzamt aber vermutlich eine Steuervorauszahlung festsetzen, so dass dann auch der Selbständiger ab dem zweiten Jahr unterjährig seine Einkommensteuer bezahlt

    Wenn Du Deine Selbständigkeit beim Finanzamt anmeldest, bekommst Du einen Fragebogen, in dem auch nach deiner Schätzung zu Umsatz und Kosten gefragt wirst. Auf dieser Basis setzt das Finanzamt dann eine Steuervorauszahlung auch für das erste Jahr fest.

  • Zu 2: Der aktuelle Grundfreibetrag liegt bei 11.604 EUR für eine Person. Bei gemeinsamer Veranlagung ist er doppelt so hoch. Das ändert sich auch nicht bei Freiberuflichkeit. Dort hat er dann aber keine Werbungskosten sondern einfach Kosten, die im Rahmen seine Freiberuflichkeit entstehen. (Abschreibung Computer, Kosten Büro, Fahrtkosten, etc.)


    zu 3: Finanztip hat sich dazu ausgelassen https://www.finanztip.de/steuererklaerung/einzelveranlagung/

    Der Grundfreibetrag ist mir noch nicht klar. Wir sind verheiratet. Ist der Betrag dann nicht automatisch doppelt so hoch? Oder tatsächlich nur bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung?

  • Der Grundfreibetrag ist mir noch nicht klar. Wir sind verheiratet. Ist der Betrag dann nicht automatisch doppelt so hoch? Oder tatsächlich nur bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung?

    Jede natürliche Person, die in Deutschland steuerpflichtig ist, hat diese Grundfreibetrag. Bei gemeinsamer Veranlagung werden diese entsprechend aufaddiert.

  • Wenn Du Deine Selbständigkeit beim Finanzamt anmeldest, bekommst Du einen Fragebogen, in dem auch nach deiner Schätzung zu Umsatz und Kosten gefragt wirst. Auf dieser Basis setzt das Finanzamt dann eine Steuervorauszahlung auch für das erste Jahr fest.

    Das stimmt. Ich habe damals diesen Fragebogen aber eher "pessimistisch" ausgefüllt, um nicht gleich von der Steuervorauszahlung aufgefressen zu werden, für den Fall, dass die Selbständigkeit doch nicht so gut anläuft, wie geplant.

  • Der Grundfreibetrag ist mir noch nicht klar. Wir sind verheiratet. Ist der Betrag dann nicht automatisch doppelt so hoch? Oder tatsächlich nur bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung?

    Bei getrennter Veranlagung habt ihr beide jeweils einen Grundfreibetrag von 11.609 EUR. Bei gemeinsamer Veranlagung habt ihr zusammen einen Grundfreibetrag von 23.218 EUR.

  • [Viele Selbständige denken nicht an die Steuer und stellen dafür nichts zurück. Meistens zahlen sie im ersten Jahr der Selbständigkeit überhaupt keine Steuer. Im zweiten Jahr will das Finanzamt die Steuer fürs erste Jahr und dazu laufende Vorauszahlungen. Viele Selbständige zahlen somit im zweiten Jahr doppelt Steuer, was den einen oder anderen dann überrascht.]

    Ja das stimmt. Die "Gefahr" lauert hauptsächlich im [zweiten] Jahr der Selbständigkeit.


    Im Bekanntenkreis hatte ich so einen "schönen" Fall. Da wurde sich dann aufgeregt, wie dreist das Finanzamt doch sei und wo man plötzlich 20.000€ "herzaubern" sollte. :rolleyes:

    Vom Tagesgeldkonto natürlich, wo man die Rückstellungen zwischengelagert hatte. Man konnte schließlich damit rechnen, daß das Finanzamt relativ zeitnah Geld von einem will.


    Es kann allgemein nicht schaden, die grundsätzliche Mechanik der Steuererhebung zu kennen und danach zu handeln. Für einen Selbständigen gilt das in besonderem Maße. Wer Geld verdient, muß Steuern zahlen, so finanziert sich unser Gemeinwesen.


    Häufig allerdings übergehen Steuerpflichtige diesen Gedanken und konzentrieren sich einseitig auf irgendwelche Freibeträge. Es könnte möglich sein, daß diese gedankliche Einengung auch für unseren Threadstarter gilt.