Beiträge von B.M.1972

    Danke schon mal, davon hab ich schon mal gehört deswegen auch meine Frage ob es bei anderen die den Vertrag haben auch diese Änderung in Punkt 5 ab 2015 gegeben hat und wie man sich da verhalten sollte. Ich habe ja meinen Beitrag über die ganzen Jahre nicht verändert. Evtl. nehme ich mal Kontakt zur Verbraucherzentrale auf.

    Hallo,

    bei mir ist die Situation ähnlich wie bei TH, habe aber jetzt eine Frage zu den Abschluss und Vertriebskosten ( 5 )

    Ich habe meinen Vertrag 2009 abgeschlossen und bis 2015 eingezahlt. Seit 2015 ist der Vertrag stillgelegt. Es fallen jedes Jahr noch die ( 6 ) Verwaltungskosten an.

    Bei meiner Frau die auch seit 2009 60€ pro Jahr einzahlt und dazu noch die Grundzulage und die Kinderzulage bekommt ist mir jetzt aufgefallen dass hier immer noch die ( 5 ) Abschluss und Vertriebskosten berechnet werden. In den Unterlagen von 2009 steht aber unter ( 5 ) dass diese kosten grundsätzlich nach spätestens 5 Jahren entfallen. Gleiches gilt für die hinzugekommenen Erhöhungen durch Sonderzahlungen.

    Ab 2015 wurde dieser Text ( 5 ) abgeändert und lautet jetzt :

    Die Abschluss und Vertriebskosten entfallen grundsätzlich nach spätestens 5 Jahren ab Versicherungsbeginn bzw. für lfd. Beitragserhöhungen - ab dem Erhöhungszeitpunkt. Bei Erhöhungen aufgrund von zufließenden Zulagen oder eigenen Sonderzahlungen behalten wir einmalige Abschluss und Vertriebskosten ein.

    Meine Frage wäre jetzt ob das bei euch auch so ist, warum das so ist und ob das überhaupt so rechtlich o.k. ist.