Ich gehe davon aus, dass hier der Wechsel zurück in 4/4 gemeint ist, oder?
Bei der Mutter stimmt deine Aussage (zumindest in der Regel) mit dem Bemessungszeitraum. Beim Vater ist der Zeitraum leicht versetzt.
Genau genommen ist der Zeitpunkt aber für Mutter und Vater erstmal identisch. Es geht nämlich immer um die 12 vollen Monate vor der Entbindung. Bei Entbindung im Juli 2024 also Juli 2023 bis Juni 2024.
Bei der Mutter werden allerdings Monate mit "schwangerschaftsbedingten Lohnersatzleistungen" nicht berücksichtigt und dafür der Zeitraum nach vorne geschoben. Unter diese Lohnersatzleistungen fallen das Mutterschaftsgeld, aber auch schwangerschaftsbedingte Krankschreibung, die zu Krankengeld geführt haben. Der Vater kann diese schwangerschaftsbedingten Lohnersatzleistungen naturgemäß nicht erhalten (der sensationell schwachsinnige Film von Schwarzenegger und DeVito aus den 90er zählt definitiv nicht als Gegenargument
), weshalb es hier bei den 12 Monaten vor der Geburt bleibt.
Von daher kann man natürlich die Steuerklassen auch schon während des Mutterschutz zurück drehen. Mir war es aber nicht sooo wichtig, dass monatliche Einkommen hat auch so gereicht. Zumal ab dem zweiten Kind noch ein wichtiger Punkt dazu kommt, wenn die Mutter seit Geburt des 1. Kindes durchgehend in Elternzeit war (freigestellt oder Teilzeit in Elternzeit). Da kann nämlich die Elternzeit mit Beginn des Mutterschutz beendet werden und das Mutterschaftsgeld wird dann auf dem Netto vor dem 1. Kind gerechnet.
Danke für deine Antwort. D. h. ich könnte, wenn der Mutterschutz nun Mitte September anfängt, die Steuerklasse zum Monat September von aktuell 3/5 wieder auf 5/3 (bei mir 3) umstellen, sodass wir ab September anteilig Gehalt meiner Frau + Mutterschaftsgeld (Durchschnitt der letzten 3 Nettogehälter, also Juni, Juli, August) bekämen + mein Gehalt mit Steuerklasse III versteuert?