- Rabattschutz bindet dich an den Versicherer. Wenn du wechselst, zählt nur die tatsächliche SF-Klasse, und die Sondereinstufung verfällt.
Auch Sondereinstufen wegen Zweitwagen können den selben Effekt haben.
Oft bekommt man bei einem Neuvertrag für einen Zweitwagen die SF 02 oder sogar 04.
möchte man den Vertrag nach x-Jahren zu einem anderen Versicherer wechseln oder dem Kind übertragen, werden diese „geschenkten Zweitwagen SF Jahre“ je nach Versicherung nicht übertragen.
So wurde bei mir aus einer SF 22 eine SF 20 ( was glücklicherweise aktuell keinen Preisunterschied hatte)
Wer aber anstatt SF 10 dann nur noch SF 6-7-8-9 hat wird das merken.
PS: Die HUK24, bei der ich auch bin, hat noch weitere (im Vertrag aufgeführte, aber kaum gelesene) Details.
So wurde mir bei einem Steinschlag mit anschliessenden Frontscheibentausch über 300€ nicht erstattet, da meine Werkstatt mehr als den „für die Region üblichen Stundensatz“ berechnet.
- Sagt jedenfalls die HUK. Es war eine VW Vertragswerkstatt.
(nicht verwechseln mit der Werkstattbindung, das hier ist etwas anderes, ich habe auch keine Werkstattbindung!)
Diese mehr-Stundenkosten musste ich selbst tragen. Das steht auch so im Vertrag drin.