Scha­den­frei­heits­klas­se behalten So rettest Du Deinen Schadenfreiheits-Rabatt vor dem Verfall

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Das Wichtigste in Kürze

  • Dein Scha­den­frei­heits­ra­batt in der Autoversicherung kann verfallen, wenn Du Dein Auto abmeldest.
  • Wir erklären Dir, wie Du Deine alte Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klasse) ohne Probleme behältst.
  • Achtung: Bei einigen Ver­si­che­rungen hast Du unbegrenzt Zeit, Deinen Scha­den­frei­heits­ra­batt zu reaktivieren. Andere erlauben das jedoch nur sieben bis zehn Jahre lang.

So gehst Du vor

  • Wenn Du Dein Auto abmeldest, solltest Du Deine alten Ver­si­che­rungsunterlagen aufheben.
  • Bitte Deine Kfz-Versicherung um einen schriftlichen Nachweis Deiner SF-Klasse – und pack ihn zu den Autoversicherungsdokumenten.
  • Willst Du wieder ein Auto versichern, geh nicht einfach zu Deinem alten Versicherer zurück. Such Dir einen Versicherer, der Deine bereits eingefahrene SF-Klasse anerkennt und günstig ist.
  • Finanztip empfiehlt den doppelten Vergleich: Berechne zunächst die passende günstigste Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24. Mach danach den Gegencheck bei der Huk24.

Es gibt viele gute Gründe, kein Auto zu haben. Wenn Du Dich gegen Dein Auto entscheidest und es abmeldest, solltest Du aber genau darauf achten, was Du mit Deinen alten Ver­si­che­rungsgunterlagen machst. Einfach wegwerfen ist keine gute Idee. Sonst steht Deine bereits eingefahrene Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klasse) auf dem Spiel.

Willst Du dann – nach längerer Abstinenz vielleicht – doch wieder mit einem eigenen Wagen zurück auf die Straße, hast Du die Möglichkeit, Deine alte SF-Klasse in der Kfz-Versicherung wieder zu beleben. Wir erklären Dir in diesem Ratgeber alles, was Du dafür wissen musst, damit Du das Reaktivieren Deiner SF-Klasse ganz schnell und einfach klappt.

Wann sind Deine SF-Klassen in der Autoversicherung in Gefahr?

Immer wenn Du Deinen Ver­si­che­rungsvertrag beendest, ohne direkt für den Anschluss einen neuen abzuschließen, liegt eine Unterbrechung des Ver­si­che­rungs­schutzes vor. Und diese Unterbrechung gefährdet Deine SF-Klasse. Dein Versicherer spricht in dem Zusammenhang von einem Wagniswegfall – also dass das Risiko, das ein Ver­si­che­rungsvertrag gerade absichern soll, nicht mehr besteht.

In folgenden Situationen kannst Du Deine SF-Klasse verlieren

Bezogen auf Dein Auto gibt es vor allem vier Situationen, die einen solchen Wagniswegfall begründen können. Und nach denen Du entsprechend aufpassen musst, Deine SF-Klasse nicht zu verlieren. Beispiele: 

  1. Du hast Deinen Wagen verkauft oder dauerhaft abgemeldet – etwa, weil Du länger im Ausland bist, einen Dienstwagen bekommen hast oder fest aufs Fahrrad umgestiegen bist. 
  2. Dein Auto war in einen Unfall verwickelt und ist nun nicht mehr fahrbar. 
  3. Dein Fahrzeug wurde gestohlen.
  4. Dein Auto wurde zerstört, beispielsweise durch Vandalismus oder eine Naturgewalt.

Nach welcher Zeit ist Deine SF-Klasse in Gefahr?

Es gibt in der Ver­si­che­rungsbranche keine einheitliche Regelung dazu, nach welcher Zeitspanne des Aussetzens SF-Klassen verfallen. Beziehungsweise wie lange sie gültig bleiben, nachdem die oder der Versicherte keinen eigenen Ver­si­che­rungsvertrag mehr hat. Wie lange Autoversicherer alte SF-Klassen und damit Scha­den­frei­heits­ra­batte für die Kfz-Versicherung anerkennen, kann sich von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht.

Die meisten Versicherer geben Dir aber

  • sieben Jahre Zeit, um Deinen SF-Rabatt wiederzubeleben;
  • einige Versicherer erkennen die SF-Klasse auch nach zehn Jahren Pause noch an;
  • wenige sogar unbegrenzt – insbesondere, wenn sie Dich dadurch als Neukunden gewinnen können.

Hintergrund: Die Allgemeinen Kraftfahrbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) geben einen unverbindlichen Vorschlag, an dem sich viele Versicherer orientieren. Aus den AKB 2015 kannst Du aber nicht nur den Vorschlag lesen, dass Versicherer Dir sieben Jahre lang SF-Klassen anrechnen. Sondern auch, dass sich Deine SF-Klasse verringern kann, wenn Du bei der Autoversicherung aussetzt. Auch hier gilt: Das Ob und auch das Wie(viel) regeln Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men unterschiedlich.

Unter Punkt I.6.3 „Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Ver­si­che­rungs­schutzes auf den Schadenverlauf aus?“ steht, dass nach einer Unterbrechung des Ver­si­che­rungs­schutzes Folgendes gelten kann: 

  • Bei einer Unterbrechung bis maximal sechs Monate übernimmt der Versicherer den Schadenverlauf und damit die SF-Klasse, als wäre der Ver­si­che­rungs­schutz nicht unterbrochen worden. 
  • Bei Unterbrechungen ab sechs Monate bis maximal einem Jahr wird der Schadenverlauf übernommen, wie er vor der Unterbrechung bestand. 
  • Bei Unterbrechungen von mehr einem Jahr zieht der Versicherer beim Schadenverlauf für jedes weitere angefangene Kalenderjahr seit der Unterbrechung ein schadenfreies Jahr ab – die SF-Klasse verringert sich also. 
  • Bei einer Unterbrechung von mehr als sieben Jahren besagt der Vorschlag, den schadenfreien Verlauf gar nicht mehr zu übernehmen.

Wie findest Du nach einer Unterbrechung die für Dich günstigste Autoversicherung?

Hattest Du schon mal ein Auto selbst versichert, solltest Du unbedingt versuchen, Deine alte SF-Klasse auf die Beiträge zur neuen Kfz-Versicherung anrechnen zu lassen. Denn aus einer hohen SF-Klasse folgt ein hoher Scha­den­frei­heits­ra­batt – und damit kannst Du bei Ver­si­che­rungsbeiträgen für die Kfz-Versicherung viel Geld sparen.

Versicherer rechnen alte Scha­den­frei­heits­ra­batte aber nur an, wenn sie die angegebene Scha­den­frei­heits­klas­se noch nachprüfen können. Heb deshalb auch nach Abmeldung eines Fahrzeugs Deine Ver­si­che­rungsunterlagen auf. Du solltest die alte Vertragsnummer angeben können, wenn Du erneut ein Auto versichern willst. Dann kann die Ver­si­che­rung Deine Daten in den eigenen Akten wiederfinden.

Einige Kfz-Versicherer verlangen von Kunden zudem, dass sie mit einer Kopie ihres Führerscheins nachweisen, dass sie während des gesamten Unterbrechungszeitraums eine Fahrerlaubnis hatten. 

Im Folgenden liest Du Schritt für Schritt, wie Du vorgehen solltest, um Deine SF-Klasse für die Autoversicherung zu reaktivieren:

Schritt 1: Hol Deine alten Ver­si­che­rungsunterlagen raus

Egal ob Dein Auto verkauft, zerstört oder geklaut wurde: Deine alten Ver­si­che­rungsunterlagen musst Du aufbewahren. Weshalb Du Dir zudem eine Bescheinigung gemäß Paragraf 5 des Pflichtversicherungsgesetzes ausstellen hast lassen, liest Du im Kapitel So machst Du Dich unabhängig von Deinem Autoversicherer. In dem Dokument stehen Anzahl und Daten gemeldeter Schäden. Es gilt Versicherern daher als Nachweis der SF-Klasse, solltest Du sie auf anderem Wege nicht mehr rausbekommen. 

Schritt 2: Mach den Ver­si­che­rungsvergleich

Nun weißt Du, welche SF-Klasse Du bestenfalls bekommen kannst. Und kannst mit dieser den Vergleich durchführen. 

Geh dafür auf ein von uns emp­foh­lenes Vergleichsportal, also Verivox oder Check24. Und lass Dir für Deine maximal zu erwartende SF-Klasse eine Ergebnisliste ausspielen.

Schritt 3: Frag bei den Versicherern nach

Es kann sinnvoll sein, sich zunächst bei einem etwas teureren Anbieter zu versichern, der die alte SF-Klasse wieder aufleben lässt. Nach einem Jahr kannst Du dann zum günstigsten Versicherer wechseln und Deine SF-Klasse mitnehmen.

Einige Ver­si­che­rungen erkennen Scha­den­frei­heits­ra­batte in Einzelfällen auch länger an als in ihren Ver­si­che­rungs­be­din­gungen festgelegt. Es kann sich daher lohnen, direkt mit dem Anbieter zu verhandeln.

So reaktivierst Du Deinen eigenen alten Scha­den­frei­heits­ra­batt

Versicherer rechnen alte Rabatte nur an, wenn sie die angegebene Scha­den­frei­heits­klas­se noch nachprüfen können. Heb deshalb auch nach Abmeldung eines Fahrzeugs Deine Ver­si­che­rungsunterlagen auf, damit Du die alte Vertragsnummer angeben kannst, wenn Du erneut ein Auto versichern willst. So kann die Ver­si­che­rung Deine Daten in den eigenen Akten wiederfinden.

Einige Unternehmen verlangen von Kunden, dass sie mit einer Kopie ihres Führerscheins nachweisen, dass sie während des gesamten Unterbrechungszeitraums eine Fahrerlaubnis hatten. Sonst stufen die Anbieter den Ver­si­che­rungsvertrag für jedes angefangene Jahr der Unterbrechung um eine SF-Klasse zurück.

Auch wer sich bei der Neuanmeldung für ein anderes Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men entscheidet, kann seine SF-Klasse übertragen lassen. Dafür fragt die neue Gesellschaft beim vorherigen Anbieter die Höhe der bei ihm angesammelten SF-Klassen ab.

Dieses Verfahren funktioniert allerdings nur, solange die Informationen in den Datenbanken der Ver­si­che­rungen gespeichert sind. Die Frist, nach der Daten zu beendeten Verträgen gelöscht werden, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Frag deshalb in jedem Fall nach, ob die alten Vertragsdaten noch vorhanden sind.

So beugst Du dem Problem gelöschter Daten vor

Um sich von den Speicherfristen einzelner Unternehmen unabhängig zu machen, empfehlen wir, Dir bereits bei der Kündigung der Kfz-Versicherung vorsorglich eine Bescheinigung gemäß Paragraf 5 des Pflichtversicherungsgesetzes ausstellen zu lassen. Deine Ver­si­che­rung ist verpflichtet, Dir die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie die Anzahl und Daten gemeldeter Schäden schriftlich zu bestätigen. Dieses Dokument akzeptieren viele Unternehmen als Nachweis der SF-Klasse, selbst wenn der Versicherer Deine Daten bereits gelöscht hat.

Ver­si­che­rungen müssen die Vertragsdaten ehemaliger Kunden mindestens sechs Jahre lange speichern. Dazu sind sie nach Paragraf 257 Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Vertrag endet. Du kannst Deine SF-Klasse innerhalb dieser Frist also einfach zu einem anderen Anbieter mitnehmen, der bessere Konditionen bietet.

Reaktivier einen fremden Scha­den­frei­heits­ra­batt

Du kannst Dir einen Scha­den­frei­heits­ra­batt übertragen lassen, den ein anderer aufgibt. Dazu gelten Bedingungen: Du musst zum Beispiel nachweisen, dass Du überhaupt so lange bereits den Führerschein hattest, um das Auto mitgenutzt zu haben. Vor allem aber musst Du beachten, dass Du oft innerhalb einer bestimmten Frist den Scha­den­frei­heits­ra­batt vom Versicherer Deines Verwandten abrufst. 

Mehr zur Kfz-Versicherung in unserem Ratgeber

  • Vergleiche jeden Herbst, ob Deine Kfz-Versicherung noch die günstigste ist.

  • Empfohlener Weg zum günstigsten Tarif: Erst bei Verivox oder Check24 vergleichen, dann Angebot bei der Huk24 einholen.

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