Schadenfreiheitsklasse behalten So rettest Du Deinen Schadenfreiheits-Rabatt vor dem Verfall
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Versicherung
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Es gibt viele gute Gründe, kein Auto zu haben. Wenn Du Dich gegen Dein Auto entscheidest und es abmeldest, solltest Du aber genau darauf achten, was Du mit Deinen alten Versicherungsgunterlagen machst. Einfach wegwerfen ist keine gute Idee. Sonst steht Deine bereits eingefahrene Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) auf dem Spiel.
Willst Du dann – nach längerer Abstinenz vielleicht – doch wieder mit einem eigenen Wagen zurück auf die Straße, hast Du die Möglichkeit, Deine alte SF-Klasse in der Kfz-Versicherung wieder zu beleben. Wir erklären Dir in diesem Ratgeber alles, was Du dafür wissen musst, damit Du das Reaktivieren Deiner SF-Klasse ganz schnell und einfach klappt.
Immer wenn Du Deinen Versicherungsvertrag beendest, ohne direkt für den Anschluss einen neuen abzuschließen, liegt eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes vor. Und diese Unterbrechung gefährdet Deine SF-Klasse. Dein Versicherer spricht in dem Zusammenhang von einem Wagniswegfall – also dass das Risiko, das ein Versicherungsvertrag gerade absichern soll, nicht mehr besteht.
Bezogen auf Dein Auto gibt es vor allem vier Situationen, die einen solchen Wagniswegfall begründen können. Und nach denen Du entsprechend aufpassen musst, Deine SF-Klasse nicht zu verlieren. Beispiele:
Es gibt in der Versicherungsbranche keine einheitliche Regelung dazu, nach welcher Zeitspanne des Aussetzens SF-Klassen verfallen. Beziehungsweise wie lange sie gültig bleiben, nachdem die oder der Versicherte keinen eigenen Versicherungsvertrag mehr hat. Wie lange Autoversicherer alte SF-Klassen und damit Schadenfreiheitsrabatte für die Kfz-Versicherung anerkennen, kann sich von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht.
Die meisten Versicherer geben Dir aber
Hintergrund: Die Allgemeinen Kraftfahrbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) geben einen unverbindlichen Vorschlag, an dem sich viele Versicherer orientieren. Aus den AKB 2015 kannst Du aber nicht nur den Vorschlag lesen, dass Versicherer Dir sieben Jahre lang SF-Klassen anrechnen. Sondern auch, dass sich Deine SF-Klasse verringern kann, wenn Du bei der Autoversicherung aussetzt. Auch hier gilt: Das Ob und auch das Wie(viel) regeln Versicherungsunternehmen unterschiedlich.
Unter Punkt I.6.3 „Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?“ steht, dass nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes Folgendes gelten kann:
Hattest Du schon mal ein Auto selbst versichert, solltest Du unbedingt versuchen, Deine alte SF-Klasse auf die Beiträge zur neuen Kfz-Versicherung anrechnen zu lassen. Denn aus einer hohen SF-Klasse folgt ein hoher Schadenfreiheitsrabatt – und damit kannst Du bei Versicherungsbeiträgen für die Kfz-Versicherung viel Geld sparen.
Versicherer rechnen alte Schadenfreiheitsrabatte aber nur an, wenn sie die angegebene Schadenfreiheitsklasse noch nachprüfen können. Heb deshalb auch nach Abmeldung eines Fahrzeugs Deine Versicherungsunterlagen auf. Du solltest die alte Vertragsnummer angeben können, wenn Du erneut ein Auto versichern willst. Dann kann die Versicherung Deine Daten in den eigenen Akten wiederfinden.
Einige Kfz-Versicherer verlangen von Kunden zudem, dass sie mit einer Kopie ihres Führerscheins nachweisen, dass sie während des gesamten Unterbrechungszeitraums eine Fahrerlaubnis hatten.
Im Folgenden liest Du Schritt für Schritt, wie Du vorgehen solltest, um Deine SF-Klasse für die Autoversicherung zu reaktivieren:
Egal ob Dein Auto verkauft, zerstört oder geklaut wurde: Deine alten Versicherungsunterlagen musst Du aufbewahren. Weshalb Du Dir zudem eine Bescheinigung gemäß Paragraf 5 des Pflichtversicherungsgesetzes ausstellen hast lassen, liest Du im Kapitel So machst Du Dich unabhängig von Deinem Autoversicherer. In dem Dokument stehen Anzahl und Daten gemeldeter Schäden. Es gilt Versicherern daher als Nachweis der SF-Klasse, solltest Du sie auf anderem Wege nicht mehr rausbekommen.
Nun weißt Du, welche SF-Klasse Du bestenfalls bekommen kannst. Und kannst mit dieser den Vergleich durchführen.
Geh dafür auf ein von uns empfohlenes Vergleichsportal, also Verivox oder Check24. Und lass Dir für Deine maximal zu erwartende SF-Klasse eine Ergebnisliste ausspielen.
Es kann sinnvoll sein, sich zunächst bei einem etwas teureren Anbieter zu versichern, der die alte SF-Klasse wieder aufleben lässt. Nach einem Jahr kannst Du dann zum günstigsten Versicherer wechseln und Deine SF-Klasse mitnehmen.
Einige Versicherungen erkennen Schadenfreiheitsrabatte in Einzelfällen auch länger an als in ihren Versicherungsbedingungen festgelegt. Es kann sich daher lohnen, direkt mit dem Anbieter zu verhandeln.
Versicherer rechnen alte Rabatte nur an, wenn sie die angegebene Schadenfreiheitsklasse noch nachprüfen können. Heb deshalb auch nach Abmeldung eines Fahrzeugs Deine Versicherungsunterlagen auf, damit Du die alte Vertragsnummer angeben kannst, wenn Du erneut ein Auto versichern willst. So kann die Versicherung Deine Daten in den eigenen Akten wiederfinden.
Einige Unternehmen verlangen von Kunden, dass sie mit einer Kopie ihres Führerscheins nachweisen, dass sie während des gesamten Unterbrechungszeitraums eine Fahrerlaubnis hatten. Sonst stufen die Anbieter den Versicherungsvertrag für jedes angefangene Jahr der Unterbrechung um eine SF-Klasse zurück.
Auch wer sich bei der Neuanmeldung für ein anderes Versicherungsunternehmen entscheidet, kann seine SF-Klasse übertragen lassen. Dafür fragt die neue Gesellschaft beim vorherigen Anbieter die Höhe der bei ihm angesammelten SF-Klassen ab.
Dieses Verfahren funktioniert allerdings nur, solange die Informationen in den Datenbanken der Versicherungen gespeichert sind. Die Frist, nach der Daten zu beendeten Verträgen gelöscht werden, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Frag deshalb in jedem Fall nach, ob die alten Vertragsdaten noch vorhanden sind.
Um sich von den Speicherfristen einzelner Unternehmen unabhängig zu machen, empfehlen wir, Dir bereits bei der Kündigung der Kfz-Versicherung vorsorglich eine Bescheinigung gemäß Paragraf 5 des Pflichtversicherungsgesetzes ausstellen zu lassen. Deine Versicherung ist verpflichtet, Dir die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie die Anzahl und Daten gemeldeter Schäden schriftlich zu bestätigen. Dieses Dokument akzeptieren viele Unternehmen als Nachweis der SF-Klasse, selbst wenn der Versicherer Deine Daten bereits gelöscht hat.
Versicherungen müssen die Vertragsdaten ehemaliger Kunden mindestens sechs Jahre lange speichern. Dazu sind sie nach Paragraf 257 Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Vertrag endet. Du kannst Deine SF-Klasse innerhalb dieser Frist also einfach zu einem anderen Anbieter mitnehmen, der bessere Konditionen bietet.
Du kannst Dir einen Schadenfreiheitsrabatt übertragen lassen, den ein anderer aufgibt. Dazu gelten Bedingungen: Du musst zum Beispiel nachweisen, dass Du überhaupt so lange bereits den Führerschein hattest, um das Auto mitgenutzt zu haben. Vor allem aber musst Du beachten, dass Du oft innerhalb einer bestimmten Frist den Schadenfreiheitsrabatt vom Versicherer Deines Verwandten abrufst.
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