Hallo Fabe86 und willkommen im Forum,
ich versuche einmal die Fragen soweit ich kann zu beantworten.
1. Wird nach deiner Schwester gesucht und wer zahlt die Suche:
Ja, es wird gesucht, denn das Nachlassgericht ist verpflichtet alle Erben zu ermitteln
2. Wer trägt die Kosten:
Die Kosten gehen zuerst immer aus dem Nachlass.
3. Du kannst die Kosten nicht tragen:
Du haftest nicht mit deinem Privatvermögen.
4. Was wäre jetz schon Sinvolles zu tun:
Nachlassgericht frühzeitig informieren (kostenlos)
Testament + Nachlassverzeichnis der Eltern klären (wichtig!)
Sicherstellen, dass du auf dein Erbe trotzdem zugreifen kannst
Im schlimmsten Fall, dass Deine Schwester nicht gefunden werden kann bzw. nie wieder auftaucht
- Ihr Erbteil bleibt:
- verwahrt
- oder fließt nach vielen Jahren evtl. an den Staat
- Dein Anteil bleibt unangetastet
- Du verlierst keinen Euro wegen ihres Verschwindens
So, ich hoffe das ausführlich genug und lediglich nach meinem Wissenstand zusammengefügt.