Probesterben mit Trade Republic

  • „Probesterben“ ist eine einfache, aber oft vernachlässigte Gedankenkonstruktion: Du betrachtest deine finanzielle Situation so, als würdest du heute unerwartet sterben.

    Das ist zwar eine unangenehme Vorstellung, aber für die Erb:innen sehr sinnvoll.

    Dabei prüfst du, ob deine Konten, Depots, Zugangsdaten und Vollmachten so organisiert sind, dass Angehörige im Ernstfall schnell und ohne Verzögerung handeln können.

    Wie läuft das eigentlich bei Trade Republic ?

    In einem anderen Thread kam die Frage auf, ob Depotwerte dann „zwangsveräussert“ werden müssen und Trade Republic nur den verbleibenden Geldbetrag überweist.

    Zumindest ein Formular suggeriert das.

    In den Bedingungen (genannt Kundenvereinbarung) steht etwas unter XI.

    Menschen, die größere Summen bei Trade Republic im Depot haben, sollten sich unbedingt mit der Thematik beschäftigen.

    https://assets.traderepublic.com/assets/files/CA_DE-de.pdf

  • Ein super spannendes Thema, das früher oder später jeden betrifft.

    Ich habe zum Beispiel zuerst eine Liste erstellt, auf die meine Frau und meine Kinder Zugriff haben sollen. Im zweiten Schritt habe ich dann bei allen Banken und für sämtliche Depots direkt Vollmachten eingerichtet.

    Die meisten Banken bieten das inzwischen bequem online an – der Aufwand hält sich also wirklich in Grenzen.

    Anmerkung:

    Vollmachten für Angehörige – auch über den Tod hinaus
    Wer frühzeitig regelt, wer nach dem Todesfall handeln darf, entlastet seine Familie und vermeidet unnötige Verzögerungen bei Banken und Behörden.

  • Gutes Thema!

    Ich bin auch schon "probegestorben" bzw. "probehandlungsunfähig". Meine Erkenntnis:

    Wenn ich bei ING den Sparplan vom Tagesgeldkonto abbuchen lasse, wird dieser einfach nicht ausgeführt (laut Beschreibung der Bank), falls nicht genug Geld auf diesem Konto ist. Bin ich also selbst verhindert, reicht es für meinen Partner auf dem Girokonto die Überweisung zur ING zu stoppen.

    Bei Scalable wird, wenn das Verrechnungskonto nicht gedeckt ist, der Sparplan vom hinterlegten Referenzkonto per Lastschrift eingezogen. Hier bräuchte mein Partner also Zugang zu meinem Scalable um den Sparplan zu stoppen, Scalable bietet aber nicht wirklich eine Vollmacht an.

    Für mich sind solche "weichen" Gründe durchaus relevant bei der Depotwahl :)

  • koho Eine Vollmacht über den Tode hinaus ist nach meiner Erfahrung eine, die auch schon vorher gültig ist. Mit solch einer Vollmacht konnte ich alles für meine Mutter regeln, als sie selbst dazu nicht mehr in der Lage war. Auch nach ihrem Ableben hatten wir weiter vollen Zugriff auf die Konten. Dafür muss man keinerlei amtliche Urkunden vorlegen.

    Das entspricht nicht der von Dir verlinkten Vollmacht, wenn ich das richtig lese, die amtliche Urkunden nach dem Todesfall verlangt.


  • In den Bedingungen (genannt Kundenvereinbarung) steht etwas unter XI.

    Menschen, die größere Summen bei Trade Republic im Depot haben, sollten sich unbedingt mit der Thematik beschäftigen.

    https://assets.traderepublic.com/assets/files/CA_DE-de.pdf

    Meinst du das?

    XI. Verfügungsberechtigung nach dem Tod

    Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber Trade Republic auf die Rechtsnachfolge des

    Kunden beruft oder als Testamentsvollstrecker auftritt, Trade Republic seine erbrechtliche Berechtigung in

    geeigneter Weise nachzuweisen. Trade Republic darf als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und an

    diesen mit befreiender Wirkung leisten, wer eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (z.B.

    Testament, Erbvertrag) oder eine aktuelle Ausfertigung eines Erbscheins nebst zugehöriger

    Eröffnungsniederschrift vorlegt und darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist. Dies gilt nicht,

    wenn Trade Republic bekannt ist, dass der dort Genannte (z.B. wegen Anfechtung) nicht verfügu......


    Das ist m.E. eine Bestimmung, die so oder ähnlich in allen Bank AGB's vorkommt.

  • Hast Recht, gilt nur für den Todesfall. Eine Vollmacht über den Tod hinaus hatten meine Eltern auch, ebenso meine Frau und ich... Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Organspendeausweis, etc. versteht sich von selbst.

    Bzgl. Depot werde ich mich dann mal nach einem anderen Depot umschauen, geht dann (wg. meiner Gattin) Richtung Filialbank. Giro und Tagesgeld habe ich bereits umgezogen.

    Es ist fast wie im richtigen Leben, deswegen heißt das hier auch Erde und nicht Paradies.

  • Mit Erbschein hätte man sowieso Zugriff. Den Bedarf einer expliziten Vollmacht sehe ich daher nicht.

    Das stimmt, dauert aber in meinem Bundesland in "normalen" Fällen durchschnittlich 3, bei einigen AG's (leider auch in meinem) 6 Monate. Daher ist Vorsorge bei "harmonischen" Familienverhältnissen dringend angeraten. Und wie schön häufig hier erwähnt, nicht nur der Todesfall sollte bedacht und geregelt sein, sondern auch Verhinderung zu Lebzeiten.

  • Ich denke bei Vollmachten nicht nur an den Todesfall. Was wenn ein Partner sich aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen (z.B. Pflegefall, Demenz) nicht mehr eigenständig um seine Finanzen kümmern kann?

    siehe mein #8

    Es ist fast wie im richtigen Leben, deswegen heißt das hier auch Erde und nicht Paradies.

  • Das stimmt, dauert aber in meinem Bundesland in "normalen" Fällen durchschnittlich 3, bei einigen AG's (leider auch in meinem) 6 Monate. Daher ist Vorsorge bei "harmonischen" Familienverhältnissen dringend angeraten. Und wie schön häufig hier erwähnt, nicht nur der Todesfall sollte bedacht und geregelt sein, sondern auch Verhinderung zu Lebzeiten.

    Für den Bankzugriff reichen theoretisch auch das Testament nebst Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes.

    Die Banken möchten sich aber nicht immer darauf einlassen und verlangen deswegen oft einen Erbschein. Ein freundlicher Hinweis auf die Rechtslage (BGH-Urteil Az. XI ZR 440/15) und darauf, dass die Bank dann die Kosten für den Erbschein zu tragen hat, hilft oft weiter :)

  • Für den Bankzugriff reichen theoretisch auch das Testament nebst Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes.

    Hat bei uns auch praktisch gereicht, war bei zwei Banken überhaupt kein Problem.

    Es ist fast wie im richtigen Leben, deswegen heißt das hier auch Erde und nicht Paradies.

  • Für den Bankzugriff reichen theoretisch auch das Testament nebst Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes.

    Die Banken möchten sich aber nicht immer darauf einlassen und verlangen deswegen oft einen Erbschein. Ein freundlicher Hinweis auf die Rechtslage (BGH-Urteil Az. XI ZR 440/15) und darauf, dass die Bank dann die Kosten für den Erbschein zu tragen hat, hilft oft weiter :)

    Das stimmt auch, aber nach meiner Erfahrung haben mehr als die Hälfte aller Erblasser kein Testament und dann braucht's einen Erbschein wenn nicht vorgesorgt wurde.

  • Ohne Vollmacht und nur mit ggf. länger dauerndem Erbschein ist außerdem zu bedenken, das eine etwaige Erbschaftssteuer m. E. mit Bezug auf den Depotstand zum Todeszeitpunkt berechnet wird. Falls das Depot also auf mehrere Personen verteilt und deswegen verkauft werden muss, wäre es ziemlich dumm gelaufen, wenn der berühmt berüchtigte Crash zufällig gerade nach dem Todeszeitpunkt auftritt. Je nach Konstellation kann das auch bei der Weitergabe an nur einen Erben Probleme machen.