Vielleicht mal der Versuch einer sachlichen Antwort: was der TE vorhat, wäre für einen Notar bei der Überlassung von Immobilien Tagesgeschäft - Hintergrund für ein solches Anliegen ist in der Regel die Ersparnis von Erbschaftssteuer. Bei Immobilien kann sich der Überlassende Rückforderungsrechte für bestimmte Fälle einräumen lassen und diese durch eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch auch dinglich sichern lassen - auch das ist (neben einem Nießbrauchsrecht) ganz übliche Praxis. Ich würde mir nicht anmaßen, darüber ein moralisches Unwert-Urteil auszudrücken.
Eine solche dingliche Sicherung geht bei einem ETF natürlich nicht so leicht. Eine Bank oder ein anderer Depotanbieter wird sich auf eine solche vertragliche Abrede kaum einlassen. Ich hätte auch Zweifel, ob sich andere Treuhänder für eine solche Konstruktion finden lassen.
Außerdem soll das Guthaben im Falle einer Scheidung an mich zurück gehen und somit nicht in den Zugewinn fallen.
Kurz dazu: die ETFs mit dem Wert zum Übertragungszeitpunkt werden beim Zugewinnsausgleich nicht berücksichtigt - § 1374 Abs. 2 BGB. Die von Dir angesprochene Problematik beschränkt sich daher auf den Vermögenszuwachs danach - das kann aber trotzdem natürlich erheblich sein; gerade wenn die Ehe erst 29 Jahre nach der Übertragung geschieden wird.
Ist so etwas machbar? Wie? Wer kann mich hier beraten? Fachanwalt oder Notar?
Wenn eine dingliche Absicherung und eine Treuhandlösung praktisch nicht funktioniert, bleibt aus meiner Sicht nur ein Vertrag mit den Kindern. Da so etwas nicht beurkundet werden muss, ist das bei Notaren sicher kein Tagesgeschäft. Ein Notar könnte ggf. sein Muster für die Immobilien-Überlassung auf diese Konstellation anpassen - deine Rückforderungsrechte wären dann nur schuldrechtlich und nicht dinglich gesichert. Alternativ könntest du dich mit dem gleiche. Ziel nach einem Anwalt umsehen, der sich auf die Gestaltung von Vermögensnachfolgen spezialisiert hat. Solltest du in einem Bundesland mit Anwaltsnotaren leben, kann es sicher nicht schaden, wenn dieser Anwalt auch noch Notar ist.