Beiträge von hans2204

    Der Allg. Verlustverrechnungstopf hatte vor den Aktionen einen Wert von € 363,66. Dann wurde die Vorabpauschale auf den Geldmarkt ETF DBX0AN fällig. Die hatte eine Höhe von € 287,16. Das wurde abgezogen und es blieben € 76,50 in dem Topf. Darunter steht mein Guthaben aus der Freistellung. Also € 1.000. Soweit verstehe ich das. Die Vorabpauschale wurde also mit dem Guthaben aus dem Topf verrechnet und der Sparerfreibetrag nicht angetastet.

    Dann kam eine Vorabpauschale auf den LYX0B6 in Höhe von 275,72 €. Hier wurde das restliche Guthaben von € 76,50 aufgebraucht und es blieben € - 199,22, die vom Sparerpauschbetrag abgezogen wurden. Damit reduzierte sich dieser auf € 800,78. Soweit kann ich das auch nachvollziehen.

    Dann hab ich den DBX0AN verkauft mit einem Gewinn von € 943,84. Die bereits abgeführte Vorabsteuer von € 287,16 wurde angerechnet, so daß € 656,68 vom Sparerpauschbetrag abgingen. Bleibt also ein restlicher Pauschbetrag von € 144,10.

    Bis hierher bin ich bei dir ....

    Dann hab ich den DBX0AN verkauft mit einem Gewinn von € 943,84. Die bereits abgeführte Vorabsteuer von € 287,16 wurde angerechnet, so daß € 656,68 vom Sparerpauschbetrag abgingen. Bleibt also ein restlicher Pauschbetrag von € 144,10. Und jetzt verstehe ich es nicht mehr. Diese € 144,10 stehen nicht mehr als verbleibender Freibetrag, sondern es steht unter Verrechnungstopf Aktien € 144,10. E

    Eine Zeile darunter Verrechnungstopf Allg. nach dem Geschäft € 3.294. Die tauchen erst NACH dem DBX0AN Verkauf auf.

    Ab da versteh ich es nicht mehr. Wieso wandert der restliche Sparerfreibetrag in den Verrechnungstopf Aktien? Soweit ich weiß, kann man die gar nicht miteinander verrechnen. Und woher kommen die € 3.294 in dem allg. Topf?

    Irgendetwas muss ja geschehen sein, damit sich der Allgemeine Verrechnungstopf plötzlich und unerwartet um mit einem Betrag in Höhe von EUR 3.294 "aufbaut".
    Im "allgemeinen Verlusttopf" werden Verluste gesammelt, die aus anderen Kapitalanlagen als Aktien entstehen (z.B. Investmentfonds, Anleihen und ETFs).

    Gibt es noch irgendeine Position, für die du eventuelle noch keine Abrechnung hast? Gibt es ein Wertpapier (ETF, Fonds), bei dem es eventuell eine Verschmelzung gibt?

    In der Tat nach dem Verkauf des ETFs, für den voll die Freistellung genutzt wurde, steht unter der Orderabrechnung „Verrechnungstopf Allg. nach dem Geschäft“ eine Summe von ein paar Tausend Euro, die mir völlig unerklärlich sind. Wo kommt die her?

    War das Festgeld auch bei Consors? - Wenn ja, dann müsste der Freistellungsbetrag vor der Zinszahlung eigentlich bereits komplett verbraucht gewesen sein, wenn die Zinsen mit Abzug von Steuern ausgezahlt wurden.

    Kannst du mal die Belege dazu als pdf hochladen? Deinen Namen, Adresse, Kontonummer etc. schwärzen, so dass der Beleg anonymisiert ist.

    Wie @Achim Weiss schrieb, ohne genauere Informationen kann es keine zufriedenstellende Antwort geben.

    Korrekt, Depots für Minderjährige sind beim Sparkassenbroker sBroker kostenfrei und es gibt auch Sparpläne wie oben geschrieben, die kostenfrei ausgeführt werden.

    ABER:
    Für diese Depots beim sBroker gibt es keine Beratung - Geschäfte beauftragt der Kunde online und damit immer "beratungsfrei" und damit auf eigenes Risiko.
    Kein Berater -egal bei welcher Sparkasse- wird hier eine Beratung anbieten, weil er es gar nicht darf.
    Ich glaube dass GTH gar nicht weiß, was der Unterschied zwischen einer Beratung und einem "lockeren" Informationsgespräch ist und er nur glaubt, dass er bei der Sparkasse eine Beratung bekommt.

    ich verstehe den Zusammenhang zwischen Freistellung und Verlustverrechnungstopf nicht.

    Ein Freistellungsauftrag landet nie in einem Verlusttopf.

    Du verkaufst z.B. ein Wertpapier, was du in der Vergangenheit teurer eingekauft hast mit einem Verlust. Dieser Verlust wandert in "einen" Verrechnungstopf.

    Jetz muss man noch unterscheiden, um welchen Typ Wertpapier es sich handelt. Aktie, ETF oder eine Anleihe.

    Bleiben wir bei der Aktie. Verkaufst du später eine andere Aktie mit einem Gewinn, dann wird dieser Gewinn um den vorherigen Verlust "gemindert" und nur noch der Rest ist zu versteuern, bzw. wird auf deinen Freistellungsauftrag angerechnet.

    Habe einer Bank einen Freistellungsauftrag über € 1.000 erteilt. Dieses Jahr gab es nur 3 Transaktionen: eine Vorabpauschale wurde mit der Freistellung verrechnet, ein ETF Verkauf und das machte von den € 1.000 ungefähr € 700 aus.

    Nun gab es eine Fälligkeit eines Festgeldes. Für die Zinsen wurde die komplette Steuer abgeführt und der Rest von meinem Freistellungsbudget dem Verlustverrechnungstopf gutgeschrieben. Damit sind die € 1.000 verbraucht.

    In diesem Kalenderjahr wurde die fällige Vorabpauschale für einen ETF von deinem erteilten Freistellungsauftrag abgezogen. Nicht für alle ETFs fällt eine Vorabpauschale an - das ist wichtig, wenn du unterschiedliche ETFs haben solltest. Für diese Vorabpauschale hast du daher keine Steuern bezahlt.

    Danach hast du einen ETF verkauft. Dieser ETF hat vermutlich einen guten (Kurs-)Gewinn gehabt. Dieser Kursgewinn ist steuerpflichtig. (25% Kapitalertragsteuer + Solidarität + event. Kirchensteuer). Bei der Berechnung wurden die möglicherweise gezahlten Vorabpauschalen berücksichtigt, sofern für diesen verkauften ETF jemals Vorabpauschalen berechnet wurden.

    Fällt der Kursgewinn hoch aus, dann decken die Vorabpauschalen nicht den Steuerbetrag für den Kursgewinn.

    Jetzt nach Abschluss dieser Aktionen verbleibt dir ein Restfreibetrag in Höhe von EUR 300,00 und der geht für die Zinsen für ein Festgeld vollständig drauf, weil der Zinsertrag dafür höher als diese EUR 300,00 war.

    Zinsen aus einem Festgeld sind nicht verrechenbar z.B. mit vorherigen Kursverlusten aus Aktiengeschäften.

    Das Depot ist definitiv gebührenfrei und es kostet auch keine Gebühren vom Kurswert.

    Ich unterstelle jetzt, dass du von einem DekaBank Depot sprichst.

    Jupp, sofern das die jährlichen Depotkosten betrifft, die vom jeweiligen Bestand gerechnet werden, will ich das gern glauben.

    Bei einem normalen Depot bei der Sparkasse, in das man auch andere Wertpapiere einkaufen kann (Aktien, Anleihen und was weiß ich sonst noch....) werden die An- und Verkäufe mit Sicherheit nicht kostenfrei ausgeführt - auch keine Sparpläne für ETFs.


    Wenn das bei dir anders sein sollte, wäre es schön, wenn du uns den Namen dieses großzügigen Instituts nennen würdest.

    Weiter fallen bei den ETFs genau identische Gebühren an.

    Bei einem Sparplan über das DekaBank Depot werden keine zusätzlichen Kosten erhoben, wenn es sich um ETFs handelt, die von der DekaBank ausgegeben wurden. Gleiches gilt für die Einmalanlage, sofern es sich um ETFs oder Fonds der Deka handelt.

    Bei einem Fondskauf (aktive Fonds) fallen "nur" die üblichen Ausgabeaufschläge (eventuell mit Rabatt) an.

    Da haben Kinder keine Vergünstigung, das trifft für alle Kunden zu.

    und ich gehe noch weiter das Girokonto und die Kreditkarte Gold auch gebührenfrei bis man 25 ist.

    Ein kostenfreies Girokonto für Minderjährige ist bei Sparkassen's Standard.

    Bei den "normalen" s-Cards ist eine Visa oder MasterCard Funktion enthalten, die Karte wird für Minderjährige kostenfrei sein.
    Eine "Gold-Karte" mit Versicherungsleistungen ??? - Das würde mich interessieren, wer das macht.....

    Während bei den Neobrokern Beratung nicht stattfindet, habe ich hier uneingeschränkt fachliche Kompetenz.

    Zu den Beratungsleistungen habe ich oben im Beitrag #13 einige Anmerkungen gemacht.

    Ich glaube kaum, dass ein "normaler" Berater einen ETF für Minderjährige beraten darf - er wird, wenn überhaupt, dieses Geschäft "beratungsfrei" ausführen.


    Wenn es denn eine Beratung gegeben haben sollte, dann lies mal das entsprechende Beratungsprotokoll dazu aufmerksam durch, was dir zwingend ausgehändigt werden musste. Wenn du es nicht in Papierform hast, dann findest du es im Postfach deines onlineBankings.

    Alle Ausführungen, die ich hier gemacht habe gelten sinngemäß für alle Filialbanken,

    bei den Volksbanken ist es dann die Union Investment, bzw. bei den Großbanken deren angeschlossene Fondsgesellschaften.

    Das Depot ist definitiv gebührenfrei und es kostet auch keine Gebühren vom Kurswert. Weiter fallen bei den ETFs genau identische Gebühren an, ja und ich gehe noch weiter das Girokonto und die Kreditkarte Gold auch gebührenfrei bis man 25 ist und ab dann verminderter Gebührensatzung. Während bei den Neobrokern Beratung nicht stattfindet, habe ich hier uneingeschränkt fachliche Kompetenz.

    Die fachliche Kompetenz beschränkt sich auf die Angebote der DekaBank, bzw. auf Produkte, die der Berater in seinem "Warenkorb" hat.
    Dein Berater darf keine Beratung zu anderen Produkten geben.


    Warum nicht ... ???

    Weil die Sparkasse eine Kooperation mit der DekaBank hat und weder der Berater oder die Sparkasse andere Produkte sachlich und fachlich beurteilen kann. Dazu haben sie keine Fachleute. Das hat was mit der Haftung der Sparkasse zu tun.

    Angenommen, dein Berater empfiehlt dir irgendeine andere Geldanlage, die nicht vom Haus "abgesegnet" wurde und die danach "schief" geht, dann ist das Haus dem Kunden gegenüber in der Haftung.

    Also bleibt es ausschließlich bei Produkten, die der Berater auf seinem "Zettel" hat - bei anderen Sachen wird er immer sagen (müssen), "das weiß ich nicht...."

    Damit ist klar, dass der Berater nur ein Verkäufer von bestimmten Produkten sein kann.

    Ob das dann immer die kostengünstigsten für den Kunden sind, kann sich ja mal selbst überlegen ....

    Die Frage der Währungsschwankungen habe ich mir auch schon gestellt und überlegt, ob man das Risiko aus der Langzeitbetrachtung herausnehmen kann, indem man auf einen MSCI World setzt, der in Euro berechnet wird, siehe ISIN DE000ETFL508. (Fond- und Handelwährung in EUR)

    Die TER ist wohl deshalb auch etwas höher mit 0,3 %.

    In einem ETF auf den MSCI World sind auch Wertpapiere enthalten, die in ihrem Heimatland in US-Dollar gehandelt werden.

    Vor diesem Hintergrund ist es gleichgültig, ob der ETF in US Dollar oder in EUR gehandelt wird. Jedes Wertpapier in dem ETF (auf EUR-Basis) wird doch dann zum aktuellen Währungskurs umgerechnet.

    Lautet der ETF auf US Dollar, dann wird eben bei Kauf oder Verkauf der Preis zum jeweiligen Kurs in EUR umgerechnet.

    Ergebnis: ... es ist egal in welcher Währung der ETF aufgelegt wurde...

    Hallo, Finanzexperten!

    ich berappe als kleiner Vermieter im selbstbewohnten und vermieteten Mehrfamilienhaus als Rentner inzwischen 385€ jährlich für die Sparkasse Hannover für mein Geschäftskonto.

    Das erscheint mir zuviel. Ich kriege 500€ Rente und verdiene mit Miete so grad über dem Sozialhilfesatz.

    Nun hörte ich grad von der Finanztipp-Testsieger C24 Bank, daß ich wohl ohne Geschäftskonto bei denen oder anderen Banken nicht angenommen wertde bei anderen Banken.

    Was ist mir da zu empfehlen?

    Wozu bitte benötigst du eine Geschäftskonto?
    Warst du selbständig oder benötigst du ein Geschäftskonto, weil auf diesem Konto unendlich viele Mieten eingehen?
    Als "Normalbürger" mit vielleicht ein oder zwei Mieten benötigt man kein Geschäftskonto.
    Ein Konto für das "normale" Leben (Renten und die normalen Ausgaben) und eventuell für die "Hausverwaltung" (Mieteinkünfte und Ausgaben) ein zweites Konto, um den Überblick zu behalten.
    Da würde ich mich schleunigst nach einer günstigeren Lösung umsehen - eventuell solltest du vorher das Gespräch mit dem zuständigen Betreuer bei der Sparkasse suchen. Wenn das nichts hilft, dann ein "normales" Privatkonto bei einer onlineBank deiner Wahl anlegen.

    Kann man mit z.B. 52 Jahren und ca. 14.000 Euro in einem stillgelegten Vertrag davon ausgehen, dass man KEINE Rente bekommt?

    Die Voraussagen dazu sind nicht so ganz einfach.

    Erst mit Beginn der Auszahlungsphase wird dem Sparer mitgeteilt, mit welcher Rente er rechnen kann. Wichtig ist dabei der sogenannte Rentenfaktor, also welche garantierte Rente der Versicherer dem Kunden pro EUR 10.000,00 Kapital auszahlen will (wird).

    Ich habe in einem Produktinformationsblatt einer Versicherung einen Wert von EUR 22,50 gefunden - das ist allerdings aus 2021.
    Derzeit sollte der Betrag irgendwo in der Gegend von EUR 25,00 (pro EUR 10.000) liegen. Legt man diesen Betrag zugrunde und nimmt das Guthaben aus dem Vertrag mit EUR 14.000 an, dann liegt die monatliche Auszahlung derzeit bei ca EUR 35,00 - also würde der Vertrag ohne Verrentung ausgezahlt.

    ABER:

    Das Guthaben der stillgelegten Versicherung wird sich ja in den kommenden Jahren auch noch "etwas vermehren". Weiterhin ist unbekannt, wohin sich der festgesetzte Wert für eine "Kleinauszahlung" entwickelt.

    Bekanntlich greift bei einem Riestervertrag zu Beginn der Verrentungsphase die Regelung zur Kleinbetragsrentenabfindung..

    Wie geht man da bei einer Riesterrenten-Versicherung vor, um rechtzeitig die „Notbremse“ ziehen zu können ? Man will eben keinesfalls in die Verrentungsphase.

    Das kommt ein bisschen darauf an, wann so ein Vertrag zur Auszahlung fällig wird und wie hoch das Guthaben ist.


    Bei einer fälligen Riester-Rente kann der angesparte Betrag in einer Summe ausgezahlt werden, wenn die monatliche Rente einen bestimmten Betrag nicht überschreitet.

    Bei Fälligkeit des Vertrages im Kalenderjahr 2025 wird das Vertragsguthaben aus dem Riestervertrag in einer Summe zurückgezahlt, wenn eine monatliche Rente geringer ist als EUR 37,45.

    Dieser Betrag ist allerdings für die kommenden Jahre nicht in "Stein gemeißelt". Er wird immer wieder (nach oben) angepasst. Die Versicherungsgesellschaft will solche Verträge mit "Kleinstzahlungen" nicht in ihrem Bestand behalten und "kündigt" daher und zahlt das Guthaben in einer Summe aus.

    Als Inhaber eines solchen "kleinen" Riester-Vertrages kann man sich gegen diese Regelung nicht wehren.

    Die Auszahlung ist natürlich steuerpflichtig, aber man kann die sogenannte "Fünftelregelung" in Anspruch nehmen. Die einmalige Einnahme wird steuerlich so behandelt, als würde man in den kommenden fünf Jahren je 1/5 dieses Betrag erhalten.

    Was denkt ihr über expressanleihen?

    Wurde mir von meiner österreichischen Bank „vorgestellt“.

    Zb DE000PC99NW8

    Ist eine Anleihe aber enthält nach meinem Empfinden auch eine Art Wette.

    Das ist ein Derivat - beworben wird das Ganze mit einem grandiosen Zinssatz von 7% und einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Die Laufzeit und Höhe der Rückzahlung hängen von der Wertentwicklung des Basiswerts (das ist die Aktie von UniCredit) ab. Schuldner ist nicht UniCredit, sondern BNP Paribas.

    Da niemand vorhersagen kann, wie sich der Kurs dieser Aktie entwickeln wird, kann dir auch niemand vorhersagen, wann du dein Geld zurückerhältst und welchen Betrag du am Ende zurückbekommen wirst.


    Es ist eine Wette - das Risiko liegt ausschließlich bei dir.
    Persönlich halte ich von solchen Konstrukten überhaupt nichts. Entweder kaufe ich eine Anleihe mit einem Zins von X% einer Laufzeit von Y Jahren und bekomme jährlich meine Zinsen und am Ende der Laufzeit 100% des Nennwertes zurück oder ich investiere gleich direkt in Aktien, wobei ich wiederum einen "langweiligen" ETF bevorzuge.

    bin nun 60 Jahre alt und wollte euch mal Fragen, ob man ( wenn ich in Rente gehe) die Hälfte meines Geldes aus ETF‘s rausnehmen kann, weil ich es dann brauchen werde.

    Der Wertpapierbestand aus ETFs kann jederzeit so verkauft werden, wie man es braucht.

    Du musst bei deinem Broker also zum Verkauf an der Börse eine bestimmte Stückzahl angeben, wobei nur ganze Stückzahlen verkauft werden können.

    Mach dich vorher schlau, ob und welche Kosten für einen Verkaufauftrag anfallen. Das kann von Broker zu Broker unterschiedlich sein.

    Angefallene Kursgewinne sind zu versteuern. Wenn dein Freistellungsauftrag nicht ausreicht, dann fallen Steuern an (Kapitalertragsteuern + Soli + eventueller Kirchensteuer). Beachte, dass der Verkauf nach dem FiFo Prinzip funktioniert, also zunächst werden die Anteile verkauft, die du zuerst angeschafft hast.

    Hinweis: der Verlusttopf kann (zusammen mit dem ganzen Depot) übertragen werden. Der Verlusttopf kann also auch Dir geschenkt/vererbt werden.

    Keine Ahnung wie der Topf dann abgerechnet wird (Schenkung in Höhe von 60k? Gar nicht?).

    Der Übertrag des Verlusttopfes ist nur auf eine andere (fremde) Person ist nicht möglich.

    Die Übertragung der Wertpapiere und somit die Verlusttöpfe sind an den Kontoinhaber gebunden.

    Im Todesfall verfallen die Verlusttöpfe - Verlustvorträge, die der Verstorbene nicht mehr selbst nutzen konnte, verfallen mit seinem Tod.


    Im Erbfall werden bei einem Übertrag von Wertpapieren die Anschaffungsdaten auf die Erben übertragen.

    Es ist ein synthetisch replizierender ETF auf einen Index, der €STR+ 8,5 Bps darstellt. Die Indexrendite sichern Swappartner zu. Im Austausch enthalten diese die Rendite des Trägerportfolios. Das enthält europäische Staatsanleihen, zu einem Teil auch von Staaten minderer Qualität.

    Die Rendite (Risiken + Chancen) des Trägerportfolios wird also gerade getauscht gegen die gewünschte Indexrendite.

    DBX0AN - Risiko und Sicherheit - Wie sicher ist der DBX0AN ETF?

    Danke, das ist schon klar, aber das Risiko, dass die entsprechenden Swap Partner der Reihe nach umfallen, ist aus meiner Sicht "ziemlich weit hergeholt".
    Wenn es denn so "riskant" wäre, dann ist alles andere (Tagesgeld bei Banken) alles andere als sicher.

    Auch im Hinblick auf die Orange mit ihrer geplanten Expansion der US-Staatsverschuldung und der damit möglicherweise einherghenden Unruhe an den Anleihemärkten, frage ich mich ob der DBX0AN mit über 28% lower medium grade und Junk Bonds aktuell wirklich eine gute Idee ist.

    Vielleicht verstehe ich irgendetwas nicht so ganz richtig, aber bitte was hat der

    Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap UCITS ETF 1C

    ISIN LU0290358497 | WKN DBX0AN

    mit Junk Bonds und lower medium grade Bonds zu tun?

    ETFs sind börsengehandelte Fonds (Exchange Traded Funds). Man kauft Geldmarkt-ETFs dementsprechend an der Börse, klassische Fonds direkt von der Fondsgesellschaft (DWS, DEKA etc.). Letzteres geht meist (oder immer?) ohne Ordergebühren.

    Man kann Fonds auch an der Börse kaufen und verkaufen, das dann aber in der Regel zu schlechteren Kursen.

    Bei der Fondsgesellschaft handelst (An- oder Verkauf) du die Anteile immer zum NettoInventarwert des jeweiligen Tages. Dieser Preis wird nur einmal täglich festgelegt.
    In der Regel fallen keine weiteren Kosten an. Wichtig ist, den Annahmeschluss (Uhrzeit) für einen Auftrag zu beachten.

    Beim Handel über die Börse wird während der Öffnungszeit laufend ein Preis festgestellt, der sich an Angebot und Nachfrage orientiert. Er kann sich während des Tagesverlaufes mehrfach verändern. Dieser Preis muss nicht zwingend dem NettoInventarwert entsprechen.

    Gibt es Unterschiede wenn ich ej Trade Republic einfach das gesparte aufs verrechnungskonto schiebe und dann bei J. P Morgan die aktuellen tagesgeldzinsen orientiert am Leitzins erhalte im Vergleich dazu, dass wenn ich bei Trade Republic einen Geldmarktfonds etf kaufe? Müsste doch eigentlich das selbe sein. Also wieso den etf dann überhaupt kaufen?

    Zu diesem Thema ist schon viel geschrieben worden...

    Wenn du einen Geldmarktfonds kaufst, dann ist das DEIN Wertpapier, das DIR persönlich gehört. Bei Bedarf kannst du es hin- und herschieben, z.B. auch auf einen anderen Broker.


    Wenn du das Geld bei TradeRepublic auf dem Tagesgeldkonto liegen lässt, dann kauft TradeRepublic davon Geldmarktfonds. Diese Fonds gehören aber NICHT dir persönlich, sondern du bist nur an einem Treuhandvermögen beteiligt.

    Es ist eben ein Unterschied, ob auf einem Depot, in dem Geldmarktfondsanteile stecken dein Name steht oder ob darauf der Name der Bank steht.

    Versteh ich dennoch nicht. Meine Höchststand war 3,5% nun nur noch 2%, wobei es wohl auch erstmal bleibt. Das müsste sich doch stärker bemerkbar machen.

    Ich versuche mal das mit einfachen Worten zu erklären.

    Es geht um folgenden ETF:

    Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap UCITS ETF 1C

    ISIN LU0290358497

    EZB Zinssätze

    1. Januar 3,00% - 5. Februar 2,75% - 12. März 2,50% - 23. April 2,25% - 11. Juni 2,00%

    Kauf am 02.01.2025

    Angenommen, du hättest diesen ETF am Jahresanfang 2025 gekauft, dann hättest du bis heute einen Ertrag in Höhe von 2,59% erzielt.

    Kauf am 17.03.2025

    Angenommen, du hättest diesen ETF zu diesem Datum angeschafft, dann hättest du bis heute einen Ertrag in Höhe von 2,27% erzielt.

    Die Tendenz im Jahresverlauf wird für diese beiden Anlagen weiter fallend sein, denn der Einlagenzins ist am 11.06. auf 2,00% gesenkt worden.
    Das bedeutet jedoch auch, dass die Rendite der oben getätigten Anlagen nicht von jetzt auf gleich auf 2,00% sinkt, sondern diese "Durchschnittsrendite" wird bei beiden Anlagen unterschiedlich schnell sinken wird.

    Ich nutze mein dortiges TG-Konto schon seit ca. drei Monaten nicht mehr und warte eigentlich nur noch auf die Zinszahlung zum Jahresende. Daher würde ich gerne kündigen und die Zinsen sofort mitnehmen. Wenn ich das TG-Konto online löschen möchte, kommt die Anzeige: "Wenn Sie noch Guthaben auf Ihrem Extra-Konto haben, überweisen wir den Betrag inklusive Zinsen automatisch auf Ihr Referenzkonto."

    Guthaben habe ich dort längst nicht mehr, allerdings steht mir noch ein dreistelliger Betrag an Zinsen zu. Ich habe die Konto-Löschung bisher noch nicht beauftragt.

    Wenn das Konto aufgelöst wird, gibt es die Zinsen sofort - wenn das Konto nur auf "Null" steht, dann gibt es die Zinsen am 31.12.

    Ich frage mich gerade, warum immer nur die Neobroker herausgestellt werden.

    Ich habe seit Jahren ein kostenfreies Depot für meine Enkel und vorher auch für meine Tochter, dass ich als Oma online nutzen kann ( Mit Vollmacht unbedenklich möglich) , hier sind seit Jahren mal. Sparpläne in Form von ETF eingerichtet, ich kann Einmalbeiträge zum Geburtstag , Weihnachten etc. einbuchen und ohne Probleme verfügen.

    Das kostenfreie Depot ist ja ganz schön - bezieht sich aber nach meinem Verständnis nur auf die bei den Filialbanken anfallenden jährlichen Depotgebühren, deren Höhe von dem Wert des Depots zum Jahresende abhängt.

    Ich glaube aber kaum, dass eine Filialbank den An- und Verkauf von Wertpapieren ebenfalls fast oder ganz kostenfrei ausführt. Hier sind die Neobroker klar im Vorteil gegenüber den klassischen Filialbanken.

    Die Filialbank bietet natürlich u.U. auch eine Reihe von Vorteilen, z.B. dass Vollmachten für Großeltern eingerichtet werden können und auch einen dann (hoffentlich) kompetenten Ansprechpartner, wenn man mal eine Frage zu dem Thema Wertpapieren hat.
    Leider kenne ich aber auch Beispiele, bei denen der Ansprechpartner bei Fragen nur die Auskunft gab, dass er zu dem bestimmten Wertpapier nichts sagen kann (darf).