Verlustverrechnungtopf und Freistellung

  • Hallo zusammen,

    ich verstehe den Zusammenhang zwischen Freistellung und Verlustverrechnungstopf nicht. Habe einer Bank einen Freistellungsauftrag über € 1.000 erteilt. Dieses Jahr gab es nur 3 Transaktionen: eine Vorabpauschale wurde mit der Freistellung verrechnet, ein ETF Verkauf und das machte von den € 1.000 ungefähr € 700 aus.

    Nun gab es eine Fälligkeit eines Festgeldes. Für die Zinsen wurde die komplette Steuer abgeführt und der Rest von meinem Freistellungsbudget dem Verlustverrechnungstopf gutgeschrieben. Damit sind die € 1.000 verbraucht.

    Ein geduldiger Mitarbeiter hat mir das so erklärt und ich hoffe, daß ich es hier richtig wiedergegeben habe. Das wäre gängige Praxis und mache jede Bank so.

    Aber verstehen tue ich es trotzdem nicht. Dann könnte die Bank ja auch die € 1.000 Freistellung erstmal in den Verlustverrechnungstopf übertragen und ich muss die Steuer abführen? Bunkert die Bank dann nicht irgendwie ein Guthaben. Was ist, wenn da zukünftig gar keine Gewinne mehr anfallen?

    Wer kann mir das erklären und insbesondere, ist das wirklich gängige Praxis und gesetzliche Vorgabe? Mir scheint es am Sinn und Zweck der Freistellung vorbeizugehen.

    Grüße

  • ich verstehe den Zusammenhang zwischen Freistellung und Verlustverrechnungstopf nicht.

    Ein Freistellungsauftrag landet nie in einem Verlusttopf.

    Du verkaufst z.B. ein Wertpapier, was du in der Vergangenheit teurer eingekauft hast mit einem Verlust. Dieser Verlust wandert in "einen" Verrechnungstopf.

    Jetz muss man noch unterscheiden, um welchen Typ Wertpapier es sich handelt. Aktie, ETF oder eine Anleihe.

    Bleiben wir bei der Aktie. Verkaufst du später eine andere Aktie mit einem Gewinn, dann wird dieser Gewinn um den vorherigen Verlust "gemindert" und nur noch der Rest ist zu versteuern, bzw. wird auf deinen Freistellungsauftrag angerechnet.

    Habe einer Bank einen Freistellungsauftrag über € 1.000 erteilt. Dieses Jahr gab es nur 3 Transaktionen: eine Vorabpauschale wurde mit der Freistellung verrechnet, ein ETF Verkauf und das machte von den € 1.000 ungefähr € 700 aus.

    Nun gab es eine Fälligkeit eines Festgeldes. Für die Zinsen wurde die komplette Steuer abgeführt und der Rest von meinem Freistellungsbudget dem Verlustverrechnungstopf gutgeschrieben. Damit sind die € 1.000 verbraucht.

    In diesem Kalenderjahr wurde die fällige Vorabpauschale für einen ETF von deinem erteilten Freistellungsauftrag abgezogen. Nicht für alle ETFs fällt eine Vorabpauschale an - das ist wichtig, wenn du unterschiedliche ETFs haben solltest. Für diese Vorabpauschale hast du daher keine Steuern bezahlt.

    Danach hast du einen ETF verkauft. Dieser ETF hat vermutlich einen guten (Kurs-)Gewinn gehabt. Dieser Kursgewinn ist steuerpflichtig. (25% Kapitalertragsteuer + Solidarität + event. Kirchensteuer). Bei der Berechnung wurden die möglicherweise gezahlten Vorabpauschalen berücksichtigt, sofern für diesen verkauften ETF jemals Vorabpauschalen berechnet wurden.

    Fällt der Kursgewinn hoch aus, dann decken die Vorabpauschalen nicht den Steuerbetrag für den Kursgewinn.

    Jetzt nach Abschluss dieser Aktionen verbleibt dir ein Restfreibetrag in Höhe von EUR 300,00 und der geht für die Zinsen für ein Festgeld vollständig drauf, weil der Zinsertrag dafür höher als diese EUR 300,00 war.

    Zinsen aus einem Festgeld sind nicht verrechenbar z.B. mit vorherigen Kursverlusten aus Aktiengeschäften.

  • Ich verstehe den Zusammenhang zwischen Freistellung und Verlustverrechnungstopf nicht. Habe einer Bank einen Freistellungsauftrag über € 1.000 erteilt. Dieses Jahr gab es nur 3 Transaktionen: eine Vorabpauschale wurde mit der Freistellung verrechnet, ein ETF Verkauf und das machte von den € 1.000 ungefähr € 700 aus.

    Wenn Du den Zusammenhang erklärt haben willst, müßtest Du genaue Angaben machen.

    Erst einmal gibt es 2 Verlustverrechnungtöpfe, den Verlustverrechnungstopf "Aktien" und den Verlustverrechnungstopf "Sonstige". Wo standen diese beiden Töpfe denn am Jahresanfang?

    Die Vorabpauschale (wie hoch?) wurde mit dem Freistellungsauftrag in Höhe von 1000 € verrechnet.

    Dann hast Du einen ETF verkauft und mit diesem Verkauf Gewinn oder Verlust gemacht. Gewinn oder Verlust? Wieviel? Welcher ETF war das (ISIN)?

    Nun gab es eine Fälligkeit eines Festgeldes. Für die Zinsen wurde die komplette Steuer abgeführt und der Rest von meinem Freistellungsbudget dem Verlustverrechnungstopf gutgeschrieben. Damit sind die € 1.000 verbraucht.

    Nun ist Festgeld fällig geworden, dazu auch Zins. Wieviel Zins ist denn gezahlt worden?

    Welchem Verlustverrechnungstopf wurde was gutgeschrieben? Wo steht der Verlustverrechnungstopf (welcher von beiden?) jetzt?

    Ein geduldiger Mitarbeiter hat mir das so erklärt und ich hoffe, daß ich es hier richtig wiedergegeben habe. Das wäre gängige Praxis und mache jede Bank so.

    Aber verstehen tue ich es trotzdem nicht. Dann könnte die Bank ja auch die € 1.000 Freistellung erstmal in den Verlustverrechnungstopf übertragen und ich muss die Steuer abführen? Bunkert die Bank dann nicht irgendwie ein Guthaben. Was ist, wenn da zukünftig gar keine Gewinne mehr anfallen?

    Wer kann mir das erklären und insbesondere, ist das wirklich gängige Praxis und gesetzliche Vorgabe? Mir scheint es am Sinn und Zweck der Freistellung vorbeizugehen.

    Ohne genaue Angaben (alle!), die Du nachliefern müßtest, kann Dir das keiner erklären.

  • Ja, so sollte es sein. Soweit habe ich das auch verstanden. Es blieb eine restliche Freistellung von € 300. Für das Festgeld wurde die volle Steuer abgeführt, obwohl da noch diese restlichen € 300 waren.

    Das hat mir der Bankmitarbeiter auch telefonisch bestätigt. Ja, es wurde die volle Steuer abgeführt und der Rest Freistellung sei nun in dem Verlustverrechnungstopf und das würde dann bei einem zukünftigen Gewinn verrechnet.

    Aber der Topf ist für mich nicht nachvollziehbar. Da steht nicht als Posten € 300 aus Freistellung, sondern Zahlen, die mir absolut nichts sagen. Der Bankmitarbeiter erklärte mir auch, daß auch Gewinne in diesen Topf wandern. In der Tat nach dem Verkauf des ETFs, für den voll die Freistellung genutzt wurde, steht unter der Orderabrechnung „Verrechnungstopf Allg. nach dem Geschäft“ eine Summe von ein paar Tausend Euro, die mir völlig unerklärlich sind. Wo kommt die her?

    Dabei ist das eigentlich ganz übersichtlich. Es gab dieses Jahr nur 3 Transaktionen. Ich bin bei Consorsbank. Denke schon, daß die es richtig machen, nur würde ich es gern nachvollziehen können. Ist jemand anderes auch bei Consorsbank und kann mir deren Verlustverrechnungstopf erklären? Wieso steigt der Verrechnungstopf um ein paar tausend Euro nach dem ETF Verkauf? Vorher war er bei Null. Was hat der verkaufte und steuerlich abgerechnete ETF in dem Topf zu suchen?

  • In der Tat nach dem Verkauf des ETFs, für den voll die Freistellung genutzt wurde, steht unter der Orderabrechnung „Verrechnungstopf Allg. nach dem Geschäft“ eine Summe von ein paar Tausend Euro, die mir völlig unerklärlich sind. Wo kommt die her?

    War das Festgeld auch bei Consors? - Wenn ja, dann müsste der Freistellungsbetrag vor der Zinszahlung eigentlich bereits komplett verbraucht gewesen sein, wenn die Zinsen mit Abzug von Steuern ausgezahlt wurden.

    Kannst du mal die Belege dazu als pdf hochladen? Deinen Namen, Adresse, Kontonummer etc. schwärzen, so dass der Beleg anonymisiert ist.

    Wie Achim Weiss schrieb, ohne genauere Informationen kann es keine zufriedenstellende Antwort geben.

  • Dabei ist das eigentlich ganz übersichtlich. Es gab dieses Jahr nur 3 Transaktionen. Ich bin bei Consorsbank. Denke schon, daß die es richtig machen, nur würde ich es gern nachvollziehen können. Ist jemand anderes auch bei Consorsbank und kann mir deren Verlustverrechnungstopf erklären? Wieso steigt der Verrechnungstopf um ein paar tausend Euro nach dem ETF Verkauf? Vorher war er bei Null. Was hat der verkaufte und steuerlich abgerechnete ETF in dem Topf zu suchen?

    Bitte keinen Besinnungsaufsatz!

    Wenn Du eine vernünftige Antwort haben willst, müßtest Du die Buchungsdaten liefen, und zwar bitte komplett. Anders geht es leider nicht.

  • Eigentlich würde meinen letzten Beitrag gern löschen, aber das geht wohl nicht. Ich möchte nicht die Consorsbank öffentlich verunglimpfen. Ich verstehe weiterhin die Buchungen nicht, aber das muss ich wohl mit denen klären. Also wenn es hier einen Moderator gibt, der den Beitrag löschen kann, dann bitte ich darum

  • Der Allg. Verlustverrechnungstopf hatte vor den Aktionen einen Wert von € 363,66. Dann wurde die Vorabpauschale auf den Geldmarkt ETF DBX0AN fällig. Die hatte eine Höhe von € 287,16. Das wurde abgezogen und es blieben € 76,50 in dem Topf. Darunter steht mein Guthaben aus der Freistellung. Also € 1.000. Soweit verstehe ich das. Die Vorabpauschale wurde also mit dem Guthaben aus dem Topf verrechnet und der Sparerfreibetrag nicht angetastet.

    Dann kam eine Vorabpauschale auf den LYX0B6 in Höhe von 275,72 €. Hier wurde das restliche Guthaben von € 76,50 aufgebraucht und es blieben € - 199,22, die vom Sparerpauschbetrag abgezogen wurden. Damit reduzierte sich dieser auf € 800,78. Soweit kann ich das auch nachvollziehen.

    Dann hab ich den DBX0AN verkauft mit einem Gewinn von € 943,84. Die bereits abgeführte Vorabsteuer von € 287,16 wurde angerechnet, so daß € 656,68 vom Sparerpauschbetrag abgingen. Bleibt also ein restlicher Pauschbetrag von € 144,10.

    Bis hierher bin ich bei dir ....

    Dann hab ich den DBX0AN verkauft mit einem Gewinn von € 943,84. Die bereits abgeführte Vorabsteuer von € 287,16 wurde angerechnet, so daß € 656,68 vom Sparerpauschbetrag abgingen. Bleibt also ein restlicher Pauschbetrag von € 144,10. Und jetzt verstehe ich es nicht mehr. Diese € 144,10 stehen nicht mehr als verbleibender Freibetrag, sondern es steht unter Verrechnungstopf Aktien € 144,10. E

    Eine Zeile darunter Verrechnungstopf Allg. nach dem Geschäft € 3.294. Die tauchen erst NACH dem DBX0AN Verkauf auf.

    Ab da versteh ich es nicht mehr. Wieso wandert der restliche Sparerfreibetrag in den Verrechnungstopf Aktien? Soweit ich weiß, kann man die gar nicht miteinander verrechnen. Und woher kommen die € 3.294 in dem allg. Topf?

    Irgendetwas muss ja geschehen sein, damit sich der Allgemeine Verrechnungstopf plötzlich und unerwartet um mit einem Betrag in Höhe von EUR 3.294 "aufbaut".
    Im "allgemeinen Verlusttopf" werden Verluste gesammelt, die aus anderen Kapitalanlagen als Aktien entstehen (z.B. Investmentfonds, Anleihen und ETFs).

    Gibt es noch irgendeine Position, für die du eventuelle noch keine Abrechnung hast? Gibt es ein Wertpapier (ETF, Fonds), bei dem es eventuell eine Verschmelzung gibt?

  • Eigentlich würde meinen letzten Beitrag gern löschen, aber das geht wohl nicht. Ich möchte nicht die Consorsbank öffentlich verunglimpfen. Ich verstehe weiterhin die Buchungen nicht, aber das muss ich wohl mit denen klären. Also wenn es hier einen Moderator gibt, der den Beitrag löschen kann, dann bitte ich darum

    Erledigt. :)

  • Danke euch. Zumindest hab ich jetzt prinzipiell verstanden, wie das mit den Töpfen funktioniert. Aber irgendwas ist schon komisch. Ich werde es mit der Bank klären. Sowas geht nicht in einem Forum, aber vorher dachte ich noch, das liegt alles daran, daß ich es nicht verstehe