Hallo zusammen,
ich verstehe den Zusammenhang zwischen Freistellung und Verlustverrechnungstopf nicht. Habe einer Bank einen Freistellungsauftrag über € 1.000 erteilt. Dieses Jahr gab es nur 3 Transaktionen: eine Vorabpauschale wurde mit der Freistellung verrechnet, ein ETF Verkauf und das machte von den € 1.000 ungefähr € 700 aus.
Nun gab es eine Fälligkeit eines Festgeldes. Für die Zinsen wurde die komplette Steuer abgeführt und der Rest von meinem Freistellungsbudget dem Verlustverrechnungstopf gutgeschrieben. Damit sind die € 1.000 verbraucht.
Ein geduldiger Mitarbeiter hat mir das so erklärt und ich hoffe, daß ich es hier richtig wiedergegeben habe. Das wäre gängige Praxis und mache jede Bank so.
Aber verstehen tue ich es trotzdem nicht. Dann könnte die Bank ja auch die € 1.000 Freistellung erstmal in den Verlustverrechnungstopf übertragen und ich muss die Steuer abführen? Bunkert die Bank dann nicht irgendwie ein Guthaben. Was ist, wenn da zukünftig gar keine Gewinne mehr anfallen?
Wer kann mir das erklären und insbesondere, ist das wirklich gängige Praxis und gesetzliche Vorgabe? Mir scheint es am Sinn und Zweck der Freistellung vorbeizugehen.
Grüße