Hallo Dr. Schlemann ,
könnten Sie konkret ein paar Worte zu den Begrenzungen des von TO genannten Barmenia-Beamten-Tarifs sagen? Meines Wissens gelten diese zumindest für Sehhilfen, Hörgeräte, anfängliche Zahnstaffel, LASIK oder bei Heilmitteln, wo auf den 1,1-fachen Beihilfesatz begrenzt wird.
Wird da pro Hörgerät begrenzt, also z. B. 3000 € pro Hörgerät, wenn ich dieses alle paar Jahre wechsle, oder ein einziges Mal 3000 € für Hörgeräte (beim ersten Hörgerät, das man je bekommt und nutzt) und danach 0 € für jedes weitere? Wie ist es bei Sehhilfen und LASIK diesbezüglich?
Was mich am meisten stört ist die Begrenzung von Heilmitteln auf den 1,1-fachen Beihilfesatz. Kann ich bei der Barmenia im Rentenalter als Beamter mit PCD-Klausel zum Beispiel dauerhaft in die USA oder nach Australien ziehen (was ja erstmal cool wäre, weil man flexibel bleibt), aber bekomme im Land des dauerhaften Aufenthalts dann nur einen Teil meines Medikaments bezahlt, das aber vielleicht auch mal 200.000 € oder 2.000.000 € kostet? Das klingt erstmal wie ein krasses Beispiel, aber Sie schreiben auf Ihrer Webseite ja von Hemgenix, Zolgensma und individualisierter Krebstherapie/Immuntherapie und wenn es in dem von TO genannten Barmenia-Beamten-Tarif dumm läuft, dann bekommt man das teure Krebsmedikament weder in Deutschland noch im Ausland vollständig erstattet, oder? Ich persönlich finde, dass eine PKV in den Bereichen ambulant und stationär sowie bei Hilfsmitteln und Heilmitteln (dazu gehören ja Arzneimittel) möglichst umfassend (z. B. > 3,5facher Satz, auch im Ausland nach den dort gültigen Spielregeln) leisten sollte und nicht bei Medikamenten, die jeder von uns früher oder später mal braucht, Begrenzungen haben sollte. Krebs ist ja statistisch nicht ganz unwahrscheinlich ...
Die Zahnstaffel finde ich erstmal vernachlässigbar, aber das ist sicherlich sehr subjektiv und vom Zahnstatus abhängig.
Beste Grüße