Beiträge von Issey

    Hallo Dr. Schlemann ,

    könnten Sie konkret ein paar Worte zu den Begrenzungen des von TO genannten Barmenia-Beamten-Tarifs sagen? Meines Wissens gelten diese zumindest für Sehhilfen, Hörgeräte, anfängliche Zahnstaffel, LASIK oder bei Heilmitteln, wo auf den 1,1-fachen Beihilfesatz begrenzt wird.

    Wird da pro Hörgerät begrenzt, also z. B. 3000 € pro Hörgerät, wenn ich dieses alle paar Jahre wechsle, oder ein einziges Mal 3000 € für Hörgeräte (beim ersten Hörgerät, das man je bekommt und nutzt) und danach 0 € für jedes weitere? Wie ist es bei Sehhilfen und LASIK diesbezüglich?

    Was mich am meisten stört ist die Begrenzung von Heilmitteln auf den 1,1-fachen Beihilfesatz. Kann ich bei der Barmenia im Rentenalter als Beamter mit PCD-Klausel zum Beispiel dauerhaft in die USA oder nach Australien ziehen (was ja erstmal cool wäre, weil man flexibel bleibt), aber bekomme im Land des dauerhaften Aufenthalts dann nur einen Teil meines Medikaments bezahlt, das aber vielleicht auch mal 200.000 € oder 2.000.000 € kostet? Das klingt erstmal wie ein krasses Beispiel, aber Sie schreiben auf Ihrer Webseite ja von Hemgenix, Zolgensma und individualisierter Krebstherapie/Immuntherapie und wenn es in dem von TO genannten Barmenia-Beamten-Tarif dumm läuft, dann bekommt man das teure Krebsmedikament weder in Deutschland noch im Ausland vollständig erstattet, oder? Ich persönlich finde, dass eine PKV in den Bereichen ambulant und stationär sowie bei Hilfsmitteln und Heilmitteln (dazu gehören ja Arzneimittel) möglichst umfassend (z. B. > 3,5facher Satz, auch im Ausland nach den dort gültigen Spielregeln) leisten sollte und nicht bei Medikamenten, die jeder von uns früher oder später mal braucht, Begrenzungen haben sollte. Krebs ist ja statistisch nicht ganz unwahrscheinlich ...

    Die Zahnstaffel finde ich erstmal vernachlässigbar, aber das ist sicherlich sehr subjektiv und vom Zahnstatus abhängig.

    Beste Grüße

    Sehhilfen, Hörgeräten, anfängliche Zahnstaffel, LASIK oder der Begrenzung von Heilmitteln auf den 1,1-fachen Beihilfesatz

    Könnten Sie konkret ein paar Worte zu den jeweiligen Begrenzungen sagen? Wird da pro Hörgerät begrenzt, also z. B. 3000 € pro Hörgerät, wenn ich dieses alle paar Jahre wechsle, oder ein einziges Mal 3000 € für Hörgeräte (beim ersten Hörgerät, das man je bekommt und nutzt) und danach 0 € für jedes weitere? Wie ist es bei Sehhilfen und LASIK diesbezüglich?

    Was mich am meisten stört ist die von Ihnen erwähnte Begrenzung von Heilmitteln auf den 1,1-fachen Beihilfesatz? Kann ich bei der Barmenia im Rentenalter als Beamter mit PCD-Klausel zum Beispiel dauerhaft in die USA oder nach Australien ziehen (was ja erstmal cool wäre, weil man flexibel bleibt), aber bekomme im Land des dauerhaften Aufenthalts dann nur einen Teil meines Medikaments bezahlt, das aber vielleicht auch mal 200.000 € oder 2.000.000 € kostet? Das klingt erstmal wie ein krasses Beispiel, aber wenn es dumm läuft, dann bekommt man das teure Krebsmedikament weder im Ausland noch in Deutschland vollständig erstattet. Ich persönlich finde, dass eine PKV in den Bereichen ambulant und stationär sowie bei Hilfsmitteln und Heilmitteln (dazu gehören ja Arzneimittel) möglichst umfassend (z. B. > 3,5facher Satz) leisten sollte und nicht bei Medikamenten, die jeder von uns früher oder später mal braucht, Begrenzungen haben sollte.

    Die Zahnstaffel finde ich erstmal vernachlässigbar, aber das ist sicherlich sehr subjektiv und vom Zahnstatus abhängig.

    Beste Grüße

    Wenn es tatsächlich nur über die Öffnungsaktion geht, solltest Du die Barmenia wählen.

    Geht Barmenia denn noch über die Öffnungsaktion? Ich dachte die seien da raus? Kann man da auch über die Öffnungsaktion den Beihilfeergänzungstarif "GEP" bekommen oder gar keinen Beihilfeergänzungstarif?

    Hallo Nico,

    war der Versicherungsmakler wirklich auf PKV spezialisiert und war die Barmenia bei den angefragten Versicherern dabei? Von Check24 würde ich persönlich eher die Finger lassen - und auch von HanseMerkur in der PKV.

    Meiner Meinung nach ist der Barmenia "Genau-Für-Sie 1-Bett" + Beihilfeergänzungstarif "Genau-Für-Sie Ergänzung Plus" (GEP) derzeit die beste Lösung für Beamte am Markt. Ich bin allerdings nicht vom Fach, sondern habe das hier im Forum und anderswo öfter bereits gelesen.

    • Wenn man dann noch die PCD-Klausel (erhältlich über PremiumCircleDeutschland-Versicherungsmakler) für dauerhafte Wohnsitzverlagerung ins Ausland bekommt, ist das schon maximal gut für Beamte. Diese Klausel ist relevant, um den gewöhnlichen Aufenthaltsort/Wohnort während der aktiven Dienstzeit oder in der Pension dauerhaft ins Ausland verlegen zu können und das ohne Risikozuschläge durch die Barmenia. Es ist in meinen Augen auch wichtig, dass auch im Ausland keine Begrenzung auf ortsübliche oder in Deutschland übliche Gebührensätze oder -ordnungen erfolgt.
    • Wichtig ist in meinen Augen auch - ob Barmenia oder nicht -, dass man bei Wohnort in Deutschland oder anderswo, Spezialisten im Ausland gezielt aufsuchen dürfte und es dafür keine Kosten-Limitierung gäbe.

    Hier sind (nur) einige (!) der von Dr. Schlemann auf seiner exzellenten Webseite (https://schlemann.com/krankenversich…swahlkriterien/) aufgelisteten und von mir hier herausgepickten Kriterien für eine gute PKV:

    • Werden bei gezielten Auslandsbehandlungen die ortsüblichen Kosten übernommen? Dr. Schlemann auf seiner Webseite: "Viele Tarife übernehmen statt der höheren „ortsüblichen“ Kosten gezielter Auslandsbehandlungen nur die deutlich geringeren Kosten, die hier in Deutschland nach GOÄ entstanden wären"."
    • Kann ich mir aussuchen, welcher Arzt mich ambulant oder im Krankenhaus behandeln soll?
    • Kann ich Privatkliniken gezielt und ohne vorherige Absprache mit dem Versicherer gezielt aufsuchen und werden Behandlungen dort ohne Begrenzungen erstattet?
    • Erstattet der Tarif bei GOÄ und GOZ (und falls gewünscht auch bei den Gebührenordnungen der Heilpraktiker) ohne Limitierungen?
    • Werden Heilmittel ohne Einschränkungen übernommen? Manko bei Barmenia: Heilmittel werden nur bis zum 1,1fachen Satz der Bundesbehilfe erstattet.
    • Werden Analogabrechnungen erstattet?
    • Übernimmt der Tarif Kosten für Anschlussheilbehandlungen (AHB/AGM), Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren und medizinische Vorsorgeleistungen?
    • Wird bei ambulanter Psychotherapie ohne Begrenzung der Sitzungszahl gezahlt?
    • Werden bei stationärer Psychotherapie die vollen Kosten erstattet?
    • Erfolgen stationäre und ambulante (ohne anschließende stationäre Unterbringung) Transporte, nicht nur zum „nächstgelegenen geeigneten“ Arzt, Physiotherapeuten oder Krankenhaus, sondern zu Klinik bzw. Behandler Deiner Wahl?
    • Bietet der Tarif einen sog. "offenen Hilfsmittelkatalog"?
    • Ist ein Bezug von Hilfsmitteln ohne Einschränkung auf eine einfache / funktionale Standardausführung und ohne Zwang, diese über die Versicherung zu beziehen, möglich?
    • Werden Hörgeräte ohne Einschränkungen übernommen?
    • Beinhaltet der Tarif auch eine uneingeschränkte Nachversicherung von neugeborenen "eigenen" oder adoptierten Kindern - auch bei Geburtsschäden und angeborenen Krankheiten?
    • Kann man bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (ob freiwillig oder unfreiwillig) die PKV ohne Gesundheitsprüfung in eine Zusatzversicherung umwandeln?
    • Beinhaltet der Tarif bestimmte Optionsrechte, um ihn später ohne Gesundheitsprüfung upgraden zu können?
    • Das Zentrale bei Beamten ist - unabhängig vom Anbieter - ein leistungsstarker Beihilfeergänzungstarif und den liefert die Barmenia mit dem "GEP". Damit sind auch zukünftige Beihilfekürzungen abgesichert, die Lücke zwischen Beihilfe und PKV-Tarif-Leistung wird dadurch in vielen Fällen komplett ausgeglichen. Es gibt sicherlich auch andere leistungsstarke Anbieter, zu denen die HanseMerkur meines Wissens leider nicht gehört.

    Das waren jetzt generelle Punkte von Dr. Schlemanns Webseite, über die Du Dir klar werden solltest, bevor Du einen Tarif abschließt. Aber mir ist wohl bewusst, dass das bei Dir u. U. bei manchen Versicherern aus gesundheitlichen Gründen nicht klappen wird. Eventuell kann deshalb auch ein Versicherungsberater (gibt nur ca. 300 in Deutschland) gegen Honorar weiterhelfen und in letzter Konsequenz ggf. die Öffnungsaktion, wobei man da wirklich aufpassen muss, weil nur der erste "scharfe" (nicht anonymisierte) Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung zählt. Da muss man sich seiner Sache dann sehr sicher sein und nicht woanders versehentlich doch einen Antrag (statt einer anonymisierten Voranfrage) eingereicht haben. Die Debeka war in den letzten Jahren übrigens (zu?) sehr kulant in der Aufnahme neuer "Risiken" = Versicherter. Das ist u. U. gut für Dich, aber schlecht fürs Kollektiv. Dennoch ist bei manchen Leuten mit Vorerkrankungen die Debeka der (letzte) Ausweg eine PKV mit gescheitem Beihilfeergänzungstarif zu bekommen. Den bieten viele Versicherer v.a. bei der Öffnungsaktion (sofern sie daran teilnehmen) nämlich gar nicht oder nur abgespeckt an.

    Mein Rat: auf PKV spezialisierten Versicherungsmakler aufsuchen und fundiert beraten lassen. :) Dr. Schlemann kann da sicherlich helfen. ;)

    Beste Grüße und gute Entscheidung

    Issey

    Hallo,

    ich habe auch so etwas ähnliches: eine Allianz Start Police. Das ist eine Rentenversicherung + Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung (BUZ) + Beitragsbefreiung im BU-Fall. Diesen letzten Baustein hatte ich immer übersehen und er ist mir nur aufgefallen, als ich die BUZ irgendwann gekündigt habe. Meine BU Versicherung habe ich jetzt bei einem anderen Versicherer. Fragt sich aber, ob die verbleibende Allianz "Rentenversicherung" + "Beitragsbefreiung" im BU-Fall durch die Beitragsbefreiungskomponente die Rentenversicherungsbeiträge weiter bezahlen würde.

    Für die bereits gezahlten BUZ-Beiträge habe ich übrigens auch keinen Cent zurück erhalten ... -.- Hat sich da bei Ihnen inzwischen etwas ergeben? Siehe Ihre Aussage: "Ich halte dieses Vorgehen für unzulässig, kam aber noch nicht dazu, das genauer überprüfen zu lassen."

    Grüße

    Issey

    Dr. Schlemann : Gibt es bei Ihnen etwas Neues zu Ihrem Debeka-Vertrag? Ist es da möglich die Beiträge für eine aus einem Rentenversicherungsvertrag heraus-gekündigte BUZ zurück zu erhalten?

    Grüße

    Issey

    Danke Euch erst einmal!

    Ich habe bisher noch keine Versicherung gefunden, die keinen Senioren-Zuschlag erhebt.

    Aber interessant, dass ich gar nicht Fahrzeughalter sein muss. D.h. ich kann einfach die Versicherung für meine Eltern übernehmen und meine Eltern bleiben Halter?

    Hat das irgendwelche Nachteile, die ich im Moment nicht sehe?

    Ähnliche Situation bei mir. Habe auch überlegt, die Kfz-Versicherung meiner Eltern für deren Leasing-Auto inklusive der SF-Klassen zu übernehmen. Ich werde dann Versicherungsnehmer und sie bleiben Halter des Fahrzeugs und werden als "weitere Fahrer" eingetragen. Habe mich auch gefragt, ob das Nachteile hat.

    Ich muss gestehen dass ich selbst noch eine alten Debeka Vertrag aus meiner Referendarzeit mit mir herumschleppe. Anfangs mit einer schlechten und viel zu teuren BU, die ich dann immerhin beendet hatte. Was macht die Debeka: Reißt sich mit juristischen Winkelzügen rund 8.000 EUR Rückkaufswert unter den Nagel. "Gute" Anbieter zahlen den aus!

    Ich halte dieses Vorgehen für unzulässig, kam aber noch nicht dazu, das genauer überprüfen zu lassen.

    Bei der klassisch verzinsten Debeka Rentenversicherung habe ich immer noch völlig unlogische sentimentale Skrupel sie endlich in die Tonne zu hauen, obwohl sie sich überhaupt nicht rechnet. Nennt sich wie auf unserer Website beschrieben "confirmation bias" - man versucht sich eigene falsche Entscheidungen schön zu reden. Schließlich hab ich hier jetzt 35 Jahre lang eingezahlt. 🙈 Wie man sieht passiert das selbst Profis. Das werde ich jetzt endlich mal ändern!

    Im Zweifel also weg damit Monetenmatrose - und zwar beides gleichzeitig!! Natürlich nach Abschluss einer neuen BU wie oben von Achim Weiss beschrieben. Selbst die miserable Debeka BU ist besser als gar keine BU.

    Hallo,

    ich habe auch so etwas ähnliches: eine Allianz Start Police. Das ist eine Rentenversicherung + Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung (BUZ) + Beitragsbefreiung im BU-Fall. Diesen letzten Baustein hatte ich immer übersehen und er ist mir nur aufgefallen, als ich die BUZ irgendwann gekündigt habe. Meine BU Versicherung habe ich jetzt bei einem anderen Versicherer. Fragt sich aber, ob die verbleibende Allianz "Rentenversicherung" + "Beitragsbefreiung" im BU-Fall durch die Beitragsbefreiungskomponente die Rentenversicherungsbeiträge weiter bezahlen würde.

    Für die bereits gezahlten BUZ-Beiträge habe ich übrigens auch keinen Cent zurück erhalten ... -.- Hat sich da bei Ihnen inzwischen etwas ergeben? Siehe Ihre Aussage: "Ich halte dieses Vorgehen für unzulässig, kam aber noch nicht dazu, das genauer überprüfen zu lassen."

    Grüße

    Issey