Beiträge von elderly.woman

    Werden die Depots vererbt, sind sie Bestandteil des Nachlasses und somit erbschaftssteuerrelevant. Werden die Depots vor dem Erbfall im Rahmen einer Schenkung übertragen, mindert das den (erbschaftssteuerrelevanten) Nachlasswert. Je nach Wert der Depots und des restlichen Nachlasses ist das ggf. nicht „so unwichtig“.

    Wie dem auch sei, Du machst das schon. Alles Gute!

    danke, Achim Weiss, für die detaillierte Beschreibung, hab mir gestern was Ähnliches zusammengestellt.

    Die Darstellung etwaiger Veräußerung hab ich noch zurück gestellt, übe ja erstmal „buy and hold“. Bin immer noch am Hadern mit mir, ob ich (so wie Du) den Geldmarktfonds, wenn es los geht, bei nem Neobroker „installiere“, über die Portfolio-Übersicht hätte man dann ja ausreichend Transparenz….

    Sorry habe natürlich gemeint ein Testament .....so zu verfassen.

    Eine Bekannte hat nicht nur die verschiedenen Bankdepots, per notariellen Testament so "aufgeteilt"

    sondern alle Bestände der jeweiligen Bank, dem jeweiligen Erben zugesprochen

    Überiges Vermögen (Immobilien Grundstücke ) sind bereits per Schenkung

    Überlassen worden.

    Möglich ist bei der Erstellung eines Testaments und Aufteilung des Vermögens auf die Abkömmlinge durchaus Einiges. Für eine unter steuerlichen Gesichtspunkten sinnvolle Herangehensweise empfehle ich die Konsultation eines Steuerberaters. Es kann durchaus sinnvoll sein, die Übertragung bereits vor dem Ableben zu veranlassen, um sich anbietende Steuerfreibeträge zu nutzen (Schenkungssteuer….), wie oben schon geschrieben.

    Hallo Schnack,

    Du meinst einen Depotübertrag auf die Kinder A und B im Wege der vorweggenommenen Erbfolge?

    Falls ja, wäre das dann vermutlich eine Schenkung, die am besten vertraglich geregelt wird, nebst entsprechenden Depotüberträgen. das könnte (!) vorteilhaft sein in Bezug auf eine ggf. anfallende Erbschaftsteuer.

    Das wäre m.E., um ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu schaffen, ein Fall für ein Beratungsgespräch beim Steuerberater.

    a)

    Du hast angefangen 😋

    b)

    hast Du nicht die Sorge, dass Du Deinen Schülerinnen und Schülern zwar über die erste Hürde hilfst, sie sich aber dann an der zweiten Hürde (ohne Dich und 24/7 Zugriff auf KI) schon derbe aufs Mett packen, weil sie bei ihrer Bewerbung etwas vorgegeben haben zu sein, was sie nicht sind?

    Dass ich mit Hilfe von KI und/oder engagierten Eltern, Lehrern, … eine grammatikalisch und orthographisch korrekte Bewerbung erstelle / versende und mich im Vorstellungsgespräch halbwegs durchwurschtle, hilft mir im daily business im Zweifelsfall nicht weiter, so dass ich dann die Probezeit nicht überleben könnte. und was hab ich dann gekonnt? Ich habe dann für die Zeitdauer eines Wimpernschlags meine Chancen verbessert, allerdings fehlt es mir dann immer noch an vielen elementaren Dingen. 😕

    Hab von solchen Auszubildenden in etwas länger zurückliegender Vergangenheit (ca . 15-20 Jahre) nicht wenige kommen und gehen sehen (mangelhafte Umgangsformen unabhängig von Bildungsgrad und Herkunft inklusive).

    Hab latent Sorge, was unser Bildungssystem angeht, um ehrlich zu sein (merkt man vermutlich „kaum“).

    Erinnert mich an uns im Home Office „Schahaaaaatz, kannste mal über mein E-Mail lesen? Ist schon fertig“ (wird dann aber von mir nochmal grundlegend in Bezug auf Satzstellung usw. überarbeitet) …. und nach dem Versand fragt MICH dann der das E-Mail empfangende Kollege „Hömma, das hat er doch niemals selbst geschrieben“.

    Kennt man den Verfasser (etwas) näher, merkt man schon, ob Hilfe herangezogen wurde, ob nun von KI oder einem Menschen.

    KI hat unbestritten seine Vorteile und mag an vielen Stellen sinnhaft sein, ob es allerdings an der Schule richtig aufgehoben ist, daran hab ich ganz erhebliche Zweifel, und das aus den unterschiedlichen Gründen.

    Ich kann mich Nordisch nur anschließen. Auch wenn ich es hier und da schon mal eingestreut hatte:

    Was ich durch Euch alles gelernt und wie ich mich mit Eurer Hilfe nun organisiert (und überhaupt auch die Notwendigkeit dieser Organisation erkannt) habe, grandios.

    Insbesondere Eure Geduld, sich oftmals wiederholende Fragestellungen auch dem x-ten neuen Mitglied zu kommentieren / zu beantworten, kann ich nur bewundern.

    Danke Danke Danke!

    Schöne Frage 😀

    Ich nutze KI fast ausschließlich für Excel (privat (ChatGPT) wie beruflich (CoPilot)) - ich bin da leider minderbegabt und sehr froh, dem Tool sagen zu können „brauche Formel für …..“. Ich bilde mir ein, durch die Nutzung / Verwendung zwischenzeitlich auch ein paar Excel-Kenntnisse hinzu gewonnen zu haben und freue ich darüber auch etwas.

    elderly.woman danke für die Info. Weiß du wo ich mich dahin wenden kann?

    … damit du noch mehr Werbung für diesen Unsinn … sorry, dieses Produkt … machen kannst, den du vermutlich nur in der Hoffnung gepostet hast, dass sich hier mindestens ein armer Irrer findet, der die App lädt und einsteigt? Du ahnst es sicher schon: Nein, ich weiß es nicht. Aus meiner Sicht sollte dieser Thread geschlossen/ gelöscht werden….

    Hi thw,

    ich könnte mir gut vorstellen, dass gerade in Fällen, in denen eben der Abgleich, ob der zu bezahlende Betrag auch auf Deinem Konto vorhanden ist, (warum auch immer) technisch nicht möglich ist, die Debitkarte der ING nicht akzeptiert wird.

    Wir haben parallel zu den Debitkarten der ING noch je eine vollwertige Kreditkarte für Auslandseinsätze (z.B. auch Geldabhebungen usw.), insbesondere für den non-EU-Raum, um eben das von Wanderslust geschilderte Risiko zu minimieren.

    Soweit ich das verstanden habe, werden die Zinsen bei Tagesgeldkonten entsprechend der Bezeichnung tagesaktuell berechnet. Sprich, wäre es dann klug, bis zum 20.04. einen möglichst hohen Geldbetrag auf dem Konto anzulegen, um maximal von der erhöhten Verzinsung zu profitieren, und anschließend nach Ablauf des Angebotszinses auf einen anderen Anbieter zu wechseln, welcher mehr als die 1,25% bietet? Ist das so ideal? Oder muss bis zur jährlichen Ausschüttung der Zinsen Kapital auf dem Tagesgeldkonto der ING bleiben?

    Hi xyfilo,

    korrekt, taggenaue Zinsberechnung, Gutschrift zum Jahresende, so steht’s auch auf der Website:

    Zinsen und Konditionen zum Tagesgeldkonto der ING – ING

    Also clevererweise bis zum 20.04. warten und dann schauen, was Du mit der Kohle dann machst. Die Zinsgutschrift erfolgt nach meinem Verständnis aber nur dann zum Ende des „Lock-Zins-Angebotes“, wenn Du das Tagesgeldkonto auflöst. Nimmst Du nur das Geld runter und lässt das Konto weiter existieren, bekommst Du die Zinsen imho erst zu Ende 2025 (lasse mich aber auch überzeugen, falls es jemand besser weiß).

    Mein jetziges Depot beläuft sich auf insgesamt 6.500 Euro, seit Kauf ist das ein Plus von insgesamt 1.341,12 Euro.

    Ich würde alle drei Anteile verkaufen, die 6.500 dann direkt in einer der genannten "neuen" ETF investieren und gleichzeitig die Sparrate von 250 Euro im Monat für den Sparplan einrichten.

    Oder ist es doch nicht so einfach, wie ich denke?

    Naja, grundsätzlich ist ja irgendwie alles möglich. Du kannst natürlich so verfahren, hast dann quasi ein leeres Blatt als Neustart, aber das Thema "Gebühren und Steuern" zu beachten. Willst Du beim neuen ETF mit einer Einmalzahlung einsteigen, hast Du auch wieder Gebühren, wenn Du es nicht über die ständige Justierung des Sparplans regeln willst, bis die eigentliche Einmalzahlung "per Sparplan aufgebraucht" ist.

    Du könntest auch ein neues Depot aufmachen, dort den "neuen" ETF besparen mit der o.g. Sparrate und das bisherige Depot seinem Schicksal überlassen. Dass Dich der Blick auf die alten ETF im Vergleich zum neu angefangenen "strubbelig" macht, verstehe ich total. Mir geht das ab und an auch so, allerdings habe ich alle diese "stillgelegten" ETF zu unterschiedlichsten Zeitpunkten geordert, so dass zumindest in meiner Gedankenwelt der Blick "wo steh ich denn mit denen jetzt" auch nur die halbe Wahrheit ist.

    Wofür auch immer Du Dich entscheidest, alles Gute für Deine Finanzentscheidungen. :thumbup:

    Ich weiß, wie die Vorabpauschale letztlich verrechnet werden sollte und halte für meine Papiere selbst genügend Daten vor, daß man mich nicht unbemerkt über den Tisch ziehen kann. Das heißt: Die Bank kann mich nach wie vor über den Tisch ziehen, aber ich merke es wenigstens.

    Ich halte es für sachlich notwendig, daß ich meine Wertpapierkäufe in einem eigenen Excel-Blatt dokumentiere: Kaufdatum, ISIN, Stückzahl, Kaufkurs, Spesen. Das habe ich von Anfang an so gemacht und wäre auch nie auf den Gedanken gekommen, daß man diese einfache Protokollierung unterlassen könnte. Das war aber eine Fehleinschätzung. Man greift mich in diesem Forum deswegen immer wieder an: "Es kann doch wohl ernsthaft keiner erwarten, daß ich von meinen 25 ETF-Sparplänen jeden Monat selbst die Kaufkurse protokolliere!" Ob man das erwarten kann, ahne ich nicht, ich jedenfalls mache mir diese kleine Mühe ohne weitere Diskussion.

    ….

    Es möge jeder in seinem Depot und in seiner privaten Buchführung so handhaben, wie es ihm am besten gefällt.

    Nachdem ich schon diverse Diskussionen zum Thema gelesen habe, teils unregistriert, teils als Forist, habe ich mich gestern hingesetzt und genau diese Auflistung begonnen - werde mal schauen, ob ich aus Achims in 2022 verlinkten XLS nicht noch was „mitnehmen“ kann, aber der Anfang ist gemacht. Allein durch diese Fleißarbeit habe ich nun mehr (bzw. überhaupt das erste Mal eine echte) Übersicht und kann mir (bei Bedarf) alles zusammen“reimen“ (rechnen), was ich für erforderlich halte.

    Bin also Team „XLS für ETF“ (habe vier ETF, wovon nur noch einer aktiv bedient wird und über das XLS auch meine „Irrtümer“ der Vergangenheit (für mich) transparenter gemacht). 🙏

    Hallo Chris,

    FNJ für Dich und ein 👍 dafür, dass Du Dich schon in jüngeren Jahren mit dem Thema befasst (hab erst vor 2 Jahren angefangen und bin Ü50.

    Das Splitten auf mehrere ETF hab ich auch hinter mir, daher kenn ich Deine Situation nur zu gut. Ich hab die „überflüssigen“ Sparpläne einfach eingestellt und die Anteile liegen lassen, sie entwickeln sich nach wie vor positiv, so dass ich mir die beim Verkauf bei der ING anfallenden Kosten zumindest aktuell erspare.

    Also, K1 war verheiratet. K1 und K2 sind vor Person A verstorben.

    EK4 hat das Erbe von K2 ausgeschlagen. Wird EK4 jetzt noch berücksichtigt in der Erbreihenfolge? EK4 hat beim Tod von K2 das Erbe ausgeschlagen.

    Exakt diesen Fall hatte ich grad selbst:

    Großvater (also A) verstirbt kürzlich, meine Mutter (K2) war bereits vorverstorben und ich (EK4) hatte seinerzeit das Erbe meiner Mutter (K2) zugunsten meines Vaters ausgeschlagen.

    Ich habe (neben anderen Personen) meinen Großvater (also A) beerbt.

    TrekGirl85

    Die finanzielle Komponente liest sich für mich wie ein „nebensächliches“ Problem. Grundsätzlich muss man eine Situation, wie sie sich Dir darstellt, nämlich dass (noch) alles recht unkompliziert im Umgang miteinander ist, vermutlich ausnutzen - dieser Umstand kann sich nämlich sehr schnell ändern.

    Allerdings:

    Es macht auf mich den Eindruck, als würde Dich das „sich entscheiden müssen und das schnell“ und/oder „ich muss hier raus, wo soll ich hin“ mental sehr zu stressen. Womöglich signalisiert Dir Dein Körper / Unterbewußtsein schon, wie die Entscheidung lauten sollte?!?! Oder einfach auch nur, dass Du noch etwas länger brauchst, abzuwägen? Du schreibst nicht, wie lange Ihr zusammen wart und wie lange der Entschluß, Euch zu trennen, bereits her ist.

    Ich schließe mich @andiii_98‘s Edit an: ich habe das Haus bei der Trennung / Scheidung auch zurück gelassen - schon, weil es mich fortwährend an das (mein) Scheitern (und auch viele schöne Zeiten, die halt dann vorbei waren) erinnert hätte.

    Alles interessante Meinungen. In Baden-Württemberg ist es übrigens völlig egal, was da auf dem Grundstück draufsteht und wie groß das ist. Ein Sonderweg, der auch so manchen Ärger bringen kann.

    Da scheint der Kelch „Grundsteuer C“ an Ba-Wü vorbei gegangen zu sein:

    Grundsteuer C - alles was Sie wissen müssen
    Mit der Grundsteuerreform wird auch die Grundsteuer C eingeführt. Was sie Kommunen bringt - und wo sie künftig gilt.
    kommunal.de

    Und in NDS könnte sie noch kommen, spannend.