Beiträge von elderly.woman

    Ich kann mich Nordisch nur anschließen. Auch wenn ich es hier und da schon mal eingestreut hatte:

    Was ich durch Euch alles gelernt und wie ich mich mit Eurer Hilfe nun organisiert (und überhaupt auch die Notwendigkeit dieser Organisation erkannt) habe, grandios.

    Insbesondere Eure Geduld, sich oftmals wiederholende Fragestellungen auch dem x-ten neuen Mitglied zu kommentieren / zu beantworten, kann ich nur bewundern.

    Danke Danke Danke!

    Schöne Frage 😀

    Ich nutze KI fast ausschließlich für Excel (privat (ChatGPT) wie beruflich (CoPilot)) - ich bin da leider minderbegabt und sehr froh, dem Tool sagen zu können „brauche Formel für …..“. Ich bilde mir ein, durch die Nutzung / Verwendung zwischenzeitlich auch ein paar Excel-Kenntnisse hinzu gewonnen zu haben und freue ich darüber auch etwas.

    elderly.woman danke für die Info. Weiß du wo ich mich dahin wenden kann?

    … damit du noch mehr Werbung für diesen Unsinn … sorry, dieses Produkt … machen kannst, den du vermutlich nur in der Hoffnung gepostet hast, dass sich hier mindestens ein armer Irrer findet, der die App lädt und einsteigt? Du ahnst es sicher schon: Nein, ich weiß es nicht. Aus meiner Sicht sollte dieser Thread geschlossen/ gelöscht werden….

    Hi thw,

    ich könnte mir gut vorstellen, dass gerade in Fällen, in denen eben der Abgleich, ob der zu bezahlende Betrag auch auf Deinem Konto vorhanden ist, (warum auch immer) technisch nicht möglich ist, die Debitkarte der ING nicht akzeptiert wird.

    Wir haben parallel zu den Debitkarten der ING noch je eine vollwertige Kreditkarte für Auslandseinsätze (z.B. auch Geldabhebungen usw.), insbesondere für den non-EU-Raum, um eben das von Wanderslust geschilderte Risiko zu minimieren.

    Soweit ich das verstanden habe, werden die Zinsen bei Tagesgeldkonten entsprechend der Bezeichnung tagesaktuell berechnet. Sprich, wäre es dann klug, bis zum 20.04. einen möglichst hohen Geldbetrag auf dem Konto anzulegen, um maximal von der erhöhten Verzinsung zu profitieren, und anschließend nach Ablauf des Angebotszinses auf einen anderen Anbieter zu wechseln, welcher mehr als die 1,25% bietet? Ist das so ideal? Oder muss bis zur jährlichen Ausschüttung der Zinsen Kapital auf dem Tagesgeldkonto der ING bleiben?

    Hi xyfilo,

    korrekt, taggenaue Zinsberechnung, Gutschrift zum Jahresende, so steht’s auch auf der Website:

    Zinsen und Konditionen zum Tagesgeldkonto der ING – ING

    Also clevererweise bis zum 20.04. warten und dann schauen, was Du mit der Kohle dann machst. Die Zinsgutschrift erfolgt nach meinem Verständnis aber nur dann zum Ende des „Lock-Zins-Angebotes“, wenn Du das Tagesgeldkonto auflöst. Nimmst Du nur das Geld runter und lässt das Konto weiter existieren, bekommst Du die Zinsen imho erst zu Ende 2025 (lasse mich aber auch überzeugen, falls es jemand besser weiß).

    Mein jetziges Depot beläuft sich auf insgesamt 6.500 Euro, seit Kauf ist das ein Plus von insgesamt 1.341,12 Euro.

    Ich würde alle drei Anteile verkaufen, die 6.500 dann direkt in einer der genannten "neuen" ETF investieren und gleichzeitig die Sparrate von 250 Euro im Monat für den Sparplan einrichten.

    Oder ist es doch nicht so einfach, wie ich denke?

    Naja, grundsätzlich ist ja irgendwie alles möglich. Du kannst natürlich so verfahren, hast dann quasi ein leeres Blatt als Neustart, aber das Thema "Gebühren und Steuern" zu beachten. Willst Du beim neuen ETF mit einer Einmalzahlung einsteigen, hast Du auch wieder Gebühren, wenn Du es nicht über die ständige Justierung des Sparplans regeln willst, bis die eigentliche Einmalzahlung "per Sparplan aufgebraucht" ist.

    Du könntest auch ein neues Depot aufmachen, dort den "neuen" ETF besparen mit der o.g. Sparrate und das bisherige Depot seinem Schicksal überlassen. Dass Dich der Blick auf die alten ETF im Vergleich zum neu angefangenen "strubbelig" macht, verstehe ich total. Mir geht das ab und an auch so, allerdings habe ich alle diese "stillgelegten" ETF zu unterschiedlichsten Zeitpunkten geordert, so dass zumindest in meiner Gedankenwelt der Blick "wo steh ich denn mit denen jetzt" auch nur die halbe Wahrheit ist.

    Wofür auch immer Du Dich entscheidest, alles Gute für Deine Finanzentscheidungen. :thumbup:

    Ich weiß, wie die Vorabpauschale letztlich verrechnet werden sollte und halte für meine Papiere selbst genügend Daten vor, daß man mich nicht unbemerkt über den Tisch ziehen kann. Das heißt: Die Bank kann mich nach wie vor über den Tisch ziehen, aber ich merke es wenigstens.

    Ich halte es für sachlich notwendig, daß ich meine Wertpapierkäufe in einem eigenen Excel-Blatt dokumentiere: Kaufdatum, ISIN, Stückzahl, Kaufkurs, Spesen. Das habe ich von Anfang an so gemacht und wäre auch nie auf den Gedanken gekommen, daß man diese einfache Protokollierung unterlassen könnte. Das war aber eine Fehleinschätzung. Man greift mich in diesem Forum deswegen immer wieder an: "Es kann doch wohl ernsthaft keiner erwarten, daß ich von meinen 25 ETF-Sparplänen jeden Monat selbst die Kaufkurse protokolliere!" Ob man das erwarten kann, ahne ich nicht, ich jedenfalls mache mir diese kleine Mühe ohne weitere Diskussion.

    ….

    Es möge jeder in seinem Depot und in seiner privaten Buchführung so handhaben, wie es ihm am besten gefällt.

    Nachdem ich schon diverse Diskussionen zum Thema gelesen habe, teils unregistriert, teils als Forist, habe ich mich gestern hingesetzt und genau diese Auflistung begonnen - werde mal schauen, ob ich aus Achims in 2022 verlinkten XLS nicht noch was „mitnehmen“ kann, aber der Anfang ist gemacht. Allein durch diese Fleißarbeit habe ich nun mehr (bzw. überhaupt das erste Mal eine echte) Übersicht und kann mir (bei Bedarf) alles zusammen“reimen“ (rechnen), was ich für erforderlich halte.

    Bin also Team „XLS für ETF“ (habe vier ETF, wovon nur noch einer aktiv bedient wird und über das XLS auch meine „Irrtümer“ der Vergangenheit (für mich) transparenter gemacht). 🙏

    Hallo Chris,

    FNJ für Dich und ein 👍 dafür, dass Du Dich schon in jüngeren Jahren mit dem Thema befasst (hab erst vor 2 Jahren angefangen und bin Ü50.

    Das Splitten auf mehrere ETF hab ich auch hinter mir, daher kenn ich Deine Situation nur zu gut. Ich hab die „überflüssigen“ Sparpläne einfach eingestellt und die Anteile liegen lassen, sie entwickeln sich nach wie vor positiv, so dass ich mir die beim Verkauf bei der ING anfallenden Kosten zumindest aktuell erspare.

    Also, K1 war verheiratet. K1 und K2 sind vor Person A verstorben.

    EK4 hat das Erbe von K2 ausgeschlagen. Wird EK4 jetzt noch berücksichtigt in der Erbreihenfolge? EK4 hat beim Tod von K2 das Erbe ausgeschlagen.

    Exakt diesen Fall hatte ich grad selbst:

    Großvater (also A) verstirbt kürzlich, meine Mutter (K2) war bereits vorverstorben und ich (EK4) hatte seinerzeit das Erbe meiner Mutter (K2) zugunsten meines Vaters ausgeschlagen.

    Ich habe (neben anderen Personen) meinen Großvater (also A) beerbt.

    TrekGirl85

    Die finanzielle Komponente liest sich für mich wie ein „nebensächliches“ Problem. Grundsätzlich muss man eine Situation, wie sie sich Dir darstellt, nämlich dass (noch) alles recht unkompliziert im Umgang miteinander ist, vermutlich ausnutzen - dieser Umstand kann sich nämlich sehr schnell ändern.

    Allerdings:

    Es macht auf mich den Eindruck, als würde Dich das „sich entscheiden müssen und das schnell“ und/oder „ich muss hier raus, wo soll ich hin“ mental sehr zu stressen. Womöglich signalisiert Dir Dein Körper / Unterbewußtsein schon, wie die Entscheidung lauten sollte?!?! Oder einfach auch nur, dass Du noch etwas länger brauchst, abzuwägen? Du schreibst nicht, wie lange Ihr zusammen wart und wie lange der Entschluß, Euch zu trennen, bereits her ist.

    Ich schließe mich @andiii_98‘s Edit an: ich habe das Haus bei der Trennung / Scheidung auch zurück gelassen - schon, weil es mich fortwährend an das (mein) Scheitern (und auch viele schöne Zeiten, die halt dann vorbei waren) erinnert hätte.

    Alles interessante Meinungen. In Baden-Württemberg ist es übrigens völlig egal, was da auf dem Grundstück draufsteht und wie groß das ist. Ein Sonderweg, der auch so manchen Ärger bringen kann.

    Da scheint der Kelch „Grundsteuer C“ an Ba-Wü vorbei gegangen zu sein:

    Grundsteuer C - alles was Sie wissen müssen
    Mit der Grundsteuerreform wird auch die Grundsteuer C eingeführt. Was sie Kommunen bringt - und wo sie künftig gilt.
    kommunal.de

    Und in NDS könnte sie noch kommen, spannend.

    stimmt wohl, ich nutze das lieber als die üblichen Steuerprogramme - allerdings haben ja manche Menschen n Problem mit Anmeldeprozessen usw., davon gibt es echt mehr, als man denkt.

    Ich durfte erst vor kurzem ein Iphone per DFÜ wiederherstellen, bei dem über einen recht langen Zeitraum sagenhafte 10x statt des Gerätecodes die SIM-PIN eingegeben wurde (und vehement bestritten wurde, irgendwas verkehrt gemacht zu haben). :D :D :D

    Es gibt jetzt auch die ElsterSecure-App, mit der man flexibler ist.

    Ja, das ist schon ganz nice, allerdings scheint es sich ja beim TE um einen nicht so technik-affinen Mitmenschen zu handeln, deswegen versteh ich schon, dass es Menschen gibt, die total auf die Geschichte mit der Papier-Version stehen. :saint: Wenn ich mir nur vorstelle, meine Schwiegereltern müßten elektronisch abgeben - au weia. =O

    So hatte ich mir das gedacht. Danke!

    Demnach gilt der bestehende Bescheid bzgl. Betrag und Fälligkeit weiter.

    Exakt. Bei uns wurde der Hebesatz Ende November beschlossen und darüber auf der Homepage der Kommune kommuniziert, hab eben nochmal nachgeschaut. Sollte ursprünglich früher geschehen, wurde jedoch vertagt, da zum 1. Termin wohl noch Infos vom Finanzamt fehlten.

    Natürlich hast Du Recht, bis zu einem neuen Bescheid ist der alte in Wirkung befindlich. ich war schlichtweg neugierig und wollte schon mal im Vorfeld wissen, was auf uns zukommt.

    Bzgl noch nicht beschlossener Hebesätze:

    Es gibt doch einen Grundsteuerbescheid, in dem die Eckdaten und der konkret zu zahlende Betrag steht, oder?

    Was steht denn da, wenn die Hebesätze nicht bekannt sind?

    Gibt es überhaupt schon einen neuen Bescheid?

    Ich stehe da zu 100% auf dem Standpunkt, dass der Staat (Finanzamt, Kommune…) sich melden wird, wenn er etwas will. Solange er das nicht tut, will er nichts.

    Der Grundsteuerbescheid wird den (vermutlich bereits vor einiger Zeit und auf Basis der vom Grundstückseigentümer abgegebenen Grundsteuererklärung vom Finanzamt (!) festgelegten) Grundsteuermessbetrag enthalten und von der Kommune (!) erstellt und übersendet. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz, den die Kommune festlegt hat, multipliziert und ergibt die Grundsteuer p.a.

    Ist also der Hebesatz noch nicht festgelegt, gibt es auch (noch) keinen Grundsteuerbescheid.