Beiträge von elderly.woman

    Alles interessante Meinungen. In Baden-Württemberg ist es übrigens völlig egal, was da auf dem Grundstück draufsteht und wie groß das ist. Ein Sonderweg, der auch so manchen Ärger bringen kann.

    Da scheint der Kelch „Grundsteuer C“ an Ba-Wü vorbei gegangen zu sein:

    Grundsteuer C - alles was Sie wissen müssen
    Mit der Grundsteuerreform wird auch die Grundsteuer C eingeführt. Was sie Kommunen bringt - und wo sie künftig gilt.
    kommunal.de

    Und in NDS könnte sie noch kommen, spannend.

    stimmt wohl, ich nutze das lieber als die üblichen Steuerprogramme - allerdings haben ja manche Menschen n Problem mit Anmeldeprozessen usw., davon gibt es echt mehr, als man denkt.

    Ich durfte erst vor kurzem ein Iphone per DFÜ wiederherstellen, bei dem über einen recht langen Zeitraum sagenhafte 10x statt des Gerätecodes die SIM-PIN eingegeben wurde (und vehement bestritten wurde, irgendwas verkehrt gemacht zu haben). :D :D :D

    Es gibt jetzt auch die ElsterSecure-App, mit der man flexibler ist.

    Ja, das ist schon ganz nice, allerdings scheint es sich ja beim TE um einen nicht so technik-affinen Mitmenschen zu handeln, deswegen versteh ich schon, dass es Menschen gibt, die total auf die Geschichte mit der Papier-Version stehen. :saint: Wenn ich mir nur vorstelle, meine Schwiegereltern müßten elektronisch abgeben - au weia. =O

    So hatte ich mir das gedacht. Danke!

    Demnach gilt der bestehende Bescheid bzgl. Betrag und Fälligkeit weiter.

    Exakt. Bei uns wurde der Hebesatz Ende November beschlossen und darüber auf der Homepage der Kommune kommuniziert, hab eben nochmal nachgeschaut. Sollte ursprünglich früher geschehen, wurde jedoch vertagt, da zum 1. Termin wohl noch Infos vom Finanzamt fehlten.

    Natürlich hast Du Recht, bis zu einem neuen Bescheid ist der alte in Wirkung befindlich. ich war schlichtweg neugierig und wollte schon mal im Vorfeld wissen, was auf uns zukommt.

    Bzgl noch nicht beschlossener Hebesätze:

    Es gibt doch einen Grundsteuerbescheid, in dem die Eckdaten und der konkret zu zahlende Betrag steht, oder?

    Was steht denn da, wenn die Hebesätze nicht bekannt sind?

    Gibt es überhaupt schon einen neuen Bescheid?

    Ich stehe da zu 100% auf dem Standpunkt, dass der Staat (Finanzamt, Kommune…) sich melden wird, wenn er etwas will. Solange er das nicht tut, will er nichts.

    Der Grundsteuerbescheid wird den (vermutlich bereits vor einiger Zeit und auf Basis der vom Grundstückseigentümer abgegebenen Grundsteuererklärung vom Finanzamt (!) festgelegten) Grundsteuermessbetrag enthalten und von der Kommune (!) erstellt und übersendet. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz, den die Kommune festlegt hat, multipliziert und ergibt die Grundsteuer p.a.

    Ist also der Hebesatz noch nicht festgelegt, gibt es auch (noch) keinen Grundsteuerbescheid.

    Und wie soll man sich mit dem Thema sinnvoll beschäftigen, wenn bis zum 28.12.2024 noch keine Hebesätze für 2025 bekannt sind?

    Über die Hebesätze in der für uns zuständigen Kommune wurde in einer Ratssitzung entschieden, deren Beschlussvorlage als auch Protokoll online abrufbar sind. Und deswegen kann ich mir die Grundsteuer B für das kommende Jahr auch selbst ausrechnen.

    Womöglich geht das bei Euch ja auch.

    EDIT: mein Hinweis zu der womöglich zu späten Auseinandersetzung mit dem Thema bezog sich im übrigen darauf, dass man m. W. zwar gegen den Bescheid zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrages hätte vorgehen können, ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid selbst wenig erfolgversprechend sein soll (der mir selbst auch noch nicht vorliegt).

    Naja, der Gesetzgeber im Bund hat das gesagt, aber meines Wissens nicht festgeschrieben.

    Wenn die Kommunen die Hebesätze so festlegen, dass noch alle Finanzprobleme damit gelöst werden (wie hier in einigen Nachbarstädten geschehen), zahlen alle mehr.

    Also bei uns hier hab ich mir den Beschluß der Kommune zum Thema rausgesucht. Und da ist sehr klar beschrieben, wie sich die (exorbitante) Erhöhung des Hebesatzes (um sagenhafte 250 Punkte!) zusammensetzt und dass diese daraus resultiert, dass das Grundsteueraufkommen in Bezug auf die gesamte Kommune neutral sein muss.

    Auf uns als „Einzelnen“ heruntergebrochen bedeutet das, dass wir aufs Jahr gesehen 20€ mehr zahlen und „irgendwer“ halt weniger, mehr, gleich viel, what ever. Am Ende soll die Kommune nicht mehr einnehmen als vorher (entsprechend der „Empfehlung“ des Landes NDS).

    Die Grundsteuern für Dein Grundstück (vermutlich alte Bebauung) sind gestiegen, weil sich die Berechnungsgrundlage geändert hat

    Jemand anderes (vermutlich mit einem Neubau) freut sich über geringere Steuern.

    Wenn Du das verstehen willst, musst Du Dich da etwas einlesen. Wenn Du Herrn Söder (oder jemand anderen) beschimpfen willst, ist das hier der falsche Ort.

    Nebenschauplätze (Hebesatz ist Gemeindesache, warum wählt man Populisten, Terry Pratchett to mehrfachen Satzzeichen), lass ich Mal weg. 😉

    Ergänzend: Es gibt hierzu noch einen weiteren Thread mit nahezu identischer Fragestellung.

    Internetrecherche tut auch gut, finde ich.

    Und ich finde es durchaus bedenklich, dass man sich erst mit dem Thema zu beschäftigen scheint, wenn das Kind quasi längst im Brunnen liegt und eigentlich alle Messen gesungen sind.

    Auch wurde doch bei der „Grundsteuerreform“ recht klar kommuniziert, dass die Änderungen aufkommensneutral erfolgen sollen und auch was in diesem Zusammenhang „aufkommensneutral“ bedeutet.

    Danke! Das klingt einleuchtend. Trotzdem merkwürdig, dass beispielsweise die Sparda dennoch danach fragt… :/

    Das erste Haus (mit dem ersten Mann) hab ich vor rund 25 Jahren auch bei der Sparda finanziert, da wollten sie das auch haben.

    Weiß jemand, ob ein Kreditinstitut die gesamte Summe des Darlehens auch abgesichert haben will über eine RLV oder reicht hier auch schon eine geringere Summe? Kann ich eine Hälfte des Darlehens versichern, mein Partner die andere Hälfte (wir werden beide als Beamte voraussichtlich in etwa gleichviel verdienen) oder müssen beide jeweils das komplette Darlehen absichern (was ja irgendwie Schwachsinn wäre)?

    Das zweite (mit dem 2.) läuft über die ING, eine Forderung nach einer Risiko-Lebensversicherung gab es nicht. wir haben trotzdem eine abgeschlossen (auf Gegenseitigkeit darauf abzielend, dass der jeweils Hinterbliebene im Zweifelsfall den Kredit auch allein weiter bedienen kann (also zu unserer eigenen Sicherheit und nicht der Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bank, die haben ja schon den Grundbucheintrag).

    Vermutlich ist "ME" Monatsende. Versuch mal, ob Du auf Abk. verzichten kannst. Minimale Tastendruckersparnis, maximales Mißverständnispotential.

    Den Verbrauch zu tracken ist sicherlich nie verkehrt. Monatsbasis finde ich aber nicht so toll, schließlich ist der durchschnittliche Februar 10% kürzer als der übliche Januar. Heißt: Bei gleichbleibendem Verbrauch pro Tag hast Du im Februar scheinbar deutlich weniger verbraucht als im Januar, dabei war der Rechnungszeitraum nur 10% kürzer.

    Gewiss (Abkürzungsverwendungsminimierung).

    Das Grossartige beim Tracken ist ja, dass die Durchführung im Allgemeinen und für den Fall, dass man sich dafür entscheidet, auch dessen Turnus individuell wählbar ist.

    Die App rechnet einen Durchschnittsverbrauch anhand der Kalendertage aus, insoweit bin ich damit also fine.

    Das geht gebührenfrei nur für VL-Verträge, die vor 21.05.2021 abgeschlossen worden sind. Mit Vorfälligkeitsgebühr von 25% ist das bei Verträgen möglich von vor dem 18.04.2023.

    Bei neueren Verträgen ist das leider nicht mehr möglich. So schreibt es zumindest die ING auf ihrer Website ;)

    Ah, ok, das war mir so nicht präsent. Da hab ich wohl 🐷 gehabt.

    BTT: rechne Dir doch mal durch, was der Evergreen ETF Dich pro Jahr in Bezug auf das, was Du vom AG bekommst, kostet. Ich find das durchaus beachtlich, was da in Summe aufgelistet war bei finanzen.net

    Ich sehe nicht so viele Alternativen, bei denen keine hohen Kosten anfallen, die ich dann trotzdem noch an der Backe habe, wenn ich nach 3 Jahren den Arbeitgeber wechsel und kein weiteres Geld hineinfließt.

    Die einfachste Lösung wäre vermutlich das VL-Sparen bei der ING, aber grundsätzlich hätte ich das Geld am liebsten in Aktien investiert ;)

    wenn Du nicht arbeitnehmersparzulagenberechtigt bist, solltest Du das ING-VL-Sparen regelmäßig bis auf 1€ leer räumen und das Geld in einen Aktien-ETF schieben können, so hab ich es gemacht, als mir das bewusst wurde. Check das mal genauer, dazu gibt es hier auch nen Thread aus dem letzten Jahr.

    Wir nutzen die App „EHW+“ und lesen alle Zähler zum ME ab. Du kannst dort auch Deinen aktuellen Vertrag, dessen Preise und Laufzeit als auch den Abrechnungsturnus hinterlegen und bekommst den prognostizierten Verbrauch bis zum Rechnungslauf usw. angezeigt. wir nutzen das für alle Verbrauchszähler und den km-Stand des Kfz. Ich hab in der Vergangenheit n Excel-Sheet geführt und möchte die App nicht mehr missen. Vielleicht ist das ja für Dich was unabhängig von der im Eingangspost geschilderten Thematik, Fuchs73

    Es wird von manchen immer gebetsmühlenartig auf die Wiederanlage von Ausschüttungen hingewiesen.

    Ein intelligenter Anleger hat damit keine Probleme und kann das gut managen, wie er selbst möchte.

    genau so ist es ja auch in dem von John verlinkten Blog beschrieben.

    Ich hatte auch nicht die Absicht, von Euch eine Entscheidung zu erbitten, sollte ich hier missverständlich kommuniziert haben, war das nicht meine Absicht - es ging mir um Eure Meinung (!), die Deine hast Du ja hier nun kund getan - danke dafür (den latent bissigen Unterton, den ich hier spüre, ignoriere ich einfach mal).