Beiträge von ocha

    Die Kommunikation mit der Debeka ist äußerst anstrengend… Der Sachbearbeiter hat mir folgende Antwort zukommen lassen:

    Das Verhältnis der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Hauptversicherung (in Ihrem Fall der privaten Rentenversicherung) ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung geregelt. Demnach bildet die Zusatzversicherung mit der Versicherung, zu der sie abgeschlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversiche-rung nicht fortgesetzt werden.

    Daher ist es nicht möglich, die Rentenversicherung zu beenden und die Berufsunfähigkeits-Zusatz-versicherung im Rahmen dieses Vertrages weiterzuführen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

    Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Folgen einer Berufsunfähigkeit isoliert mit einem neuen Vertrag ohne erneute Risikoprüfung abzusichern. Nähere Informationen hierzu geben Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Geschäftsstellen.

    Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie unter diesem Gesichtspunkt die Versicherung weiterführen oder komplett beenden möchten. Hören wir innerhalb der nächsten drei Wochen nichts mehr von Ihnen, nehmen wir an, dass Sie die Versicherung unverändert fortführen möchten.

    Mit dem Verweis auf folgende Stelle in den Vertragsbedingungen:

    § 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?

    (1) Die Zusatzversicherung bildet mit der Versicherung, zu der sie abgeschlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung endet, bei Rentenversicherungen spätestens mit dem vereinbarten oder vorverlegten Rentenbeginn, erlischt auch die Zusatzversicherung.


    Der passende Absatz ist in meinen Bedingungen unter Paragraph 11 „Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten?“ enthalten. Er sagte, er hätte sich auch diesen angeschaut, wäre aber nicht tragbar.

    (2) Sie können auch mit uns vereinbaren, die Zusatzversicherung als selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung bis zur Höhe der zuletzt vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente weiterzuführen. Die Hauptversicherung wird dann entweder unter Vergütung des Rückkaufswertes beendet oder beitragsfrei gestellt.

    Ich werde wahrscheinlich um rechtlichen Beistand nicht herum kommen.

    Danke für die Antwort. Der Stein ist ins Rollen gekommen, weil mir mein Berater einen neuen Vertrag angeboten hat. Rentenversicherung (fondsgebunden) +BU. Die monatliche Rente ist von 1100€ auf 880€ reduziert bei gleichen monatlichen Kosten für Fonds und BU (ich bin Beamter). Die BU kann ich durch Mehrkosten wieder aufstocken.

    Ich finde, trotz Mehrkosten zu meinem bestehenden Vertrag, das fondgebundene Angebot besser. Allerdings verfällt dieses Angebot mit Jahreswechsel laut meinem Berater. Im neuen Jahr gibt es wohl eine neue BU und möchte ich das Fondangebot wahrnehmen, ist dieses dann an eine neue Gesundheitsprüfung gekoppelt. Ich kann nicht einschätzen, ob mir Druck gemacht wird, oder ob das so stimmt. Der Berater kam mit dem Angebot, vor meinen Kündigungswünschen, auf mich zu. Es wirkt, als wäre seine Aussage korrekt.

    Besteht die Möglichkeit, dass ich nicht ohne Gesundheitsprüfung die bestehende Rentenversicherung kündigen kann (BU läuft weiter)? Also der Debeka-Telefon-Berater die „Wahrheit“ sagt? Ich möchte das Produkt so nicht mehr. Bin aber durch den suggerierten Zeitdruck unschlüssig, ob ich das riskieren soll. Im schlimmsten Fall stimmt die Aussage und mein bestehender Kombivertrag bleibt einfach erhalten. Wie ist eure Einschätzung?

    Hallo zusammen,

    ich habe das gleiche Rentenversicherungsprodukt mit BU-Z von 2014. Es steht ebenfalls in den Bedingungen:

    (2) Sie können auch mit uns vereinbaren, die Zusatzversicherung als selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung bis zur Höhe der zuletzt vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente weiterzuführen. Die Hauptversicherung wird dann entweder unter Vergütung des Rückkaufswertes beendet oder beitragsfrei gestellt.

    Ich habe eine Anfrage bezüglich der Kündigung der Rentenversicherung und dem Weiterlaufen der BU als eigenständigen Vertrag gestellt.

    Jetzt sagte mir der zuständige Bearbeiter am Telefon, das dies nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich sei. Ist das korrekt?War das bei euch auch so?

    Danke für eure Hilfe.

    VG ocha