Die Kommunikation mit der Debeka ist äußerst anstrengend… Der Sachbearbeiter hat mir folgende Antwort zukommen lassen:
Das Verhältnis der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Hauptversicherung (in Ihrem Fall der privaten Rentenversicherung) ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung geregelt. Demnach bildet die Zusatzversicherung mit der Versicherung, zu der sie abgeschlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversiche-rung nicht fortgesetzt werden.
Daher ist es nicht möglich, die Rentenversicherung zu beenden und die Berufsunfähigkeits-Zusatz-versicherung im Rahmen dieses Vertrages weiterzuführen. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Folgen einer Berufsunfähigkeit isoliert mit einem neuen Vertrag ohne erneute Risikoprüfung abzusichern. Nähere Informationen hierzu geben Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Geschäftsstellen.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie unter diesem Gesichtspunkt die Versicherung weiterführen oder komplett beenden möchten. Hören wir innerhalb der nächsten drei Wochen nichts mehr von Ihnen, nehmen wir an, dass Sie die Versicherung unverändert fortführen möchten.
Mit dem Verweis auf folgende Stelle in den Vertragsbedingungen:
§ 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?
(1) Die Zusatzversicherung bildet mit der Versicherung, zu der sie abgeschlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung endet, bei Rentenversicherungen spätestens mit dem vereinbarten oder vorverlegten Rentenbeginn, erlischt auch die Zusatzversicherung.
Der passende Absatz ist in meinen Bedingungen unter Paragraph 11 „Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten?“ enthalten. Er sagte, er hätte sich auch diesen angeschaut, wäre aber nicht tragbar.
(2) Sie können auch mit uns vereinbaren, die Zusatzversicherung als selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung bis zur Höhe der zuletzt vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente weiterzuführen. Die Hauptversicherung wird dann entweder unter Vergütung des Rückkaufswertes beendet oder beitragsfrei gestellt.
Ich werde wahrscheinlich um rechtlichen Beistand nicht herum kommen.