Beiträge von Cecco

    Mein Zweitkonto bei der DKB werde ich evtl. behalten (da nervt mich nur, dass man keine Echtzeitüberweisung machen kann)

    Ab dem 9. Januar 2025 müssen alle EU-Banken Echtzeitüberweisungen empfangen können, ab Oktober 2025 müssen sie diese dann auch senden könen.

    EU macht Echtzeitüberweisungen zur Pflicht: Das ändert sich ab 9. Januar
    Ab dem 9. Januar greifen neue EU-Vorschriften für Banken. Sie sollen Echtzeitüberweisungen verlässlicher und transparenter machen. Kostenlos werden sie nicht.
    www.heise.de

    Ich benötige seit Jahren keine Leistungen von der hkk, also kann ich die Leistungen bei Krankheit nicht beurteilen. Aber ich bekomme jedes Jahr mit dem Selbstbehalt 380 EUR zurück.

    Die Kasse ist also vielleicht eher etwas für Menschen die nicht ständig krank sind oder Leistungen benötigen.

    Was mich aber stört, ist, dass die hkk das Kundenportal eingestellt hat und nur noch eine App anbietet, als Smartphone-Verweigerer natürlich ungünstig. Angeblich aus Kostengründen, was ich aber nicht glauben kann, da viele kleinere Kassen noch beides anbieten.

    Hallo zusammen,

    da ich die im Betreff genannte Seite sehr oft in den Ergebnissen von Suchmaschinen finde, wollte ich nur mal anmerken, dass diese Seite höchst unseriös ist.

    Man merkt beim Lesen der Artikel, dass diese kein Mensch geschrieben hat sondern eine KI. Ich vermute, dass man mit der Seite einfach Geld über Werbeeinnahmen verdienen will.

    Die Seite hat kein Impressum und auf der "Über uns"-Seite steht richtiger Blödsinn. Da steht z. B. etwas über Ringgrößen (die für die Finger), was hat das mit Finanzen zu tun? ^^

    Also seid achtsam, wenn ihr etwas auf dieser Seite lest, es könnte völlig falsch sein, da KI generiert. Diese Seuche werden wir so schnell nicht mehr los, quasi die Büchse der Pandora.

    Ich habe meine Police am 07.01.2025 bekommen. In der Police steht "Nachtrag zum Versicherungsschein, gilt auch als Beitragsrechnung".

    1. Ist das überhaupt zulässig, den Versicherungsschein als Rechnung auszuloben, er enthält auch keinen Vergleichsbeitrag.

    2. Ist das überhaupt zulässig, dass ich die "Rechnung" so spät erhalte, ich bin ja gegenüber allen anderen Versicherten im Nachteil, da ich nicht ordentlich kündigen konnte (letztes Jahr bis zum 02.12.24 weil der 30.11.24 auf einen Samstag fiel)?